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Dt-indische Hochzeit in Indien (Gelesen: 1.510 mal)
pinky
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Ich liebe Dich!!!


Beiträge: 33
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dt-indische Hochzeit in Indien
01.05.2006 um 21:30:01
 
Hallöchen,
ich werde nächstes Jahr im sommer meinen Verlobten heiraten! Ich bin Deutsche und er ist Inder:-) und wir wollen in Indien heiraten! Eigentlich wollen wir auf Dauer in Indien sesshaft werden, aber die nächsten paar jahre würden wir gerne erstmal in D zusammenleben!Also wenn wir in Indien heiraten

1.)was müssen wir tun, damit er ein Visum bekommt um nach D kommen zu dürfen, bzw wird er, wenn endlich verheiratet, auf jedenfall ein Visum bekommen?? weil bis jetzt wurde es ihm verweigert, wahrscheinlich, weil er keinen job gerade hatte (mit job hätte er ja auch nicht kommen können für ein paar wochen:-(...)

2.)Wenn er denn ein Visum bekommt, bekommt er dann auch eine arbeitserlaubnis gleich??

3.)Angenommen, er würde ein jobangebot bekommen, hätte aber kein Visum, könnte die firma etwas tun, damit er visum und arbeitserlaubnis bekommt, oder schneller bekommt??

4.)Müssen wir die Heirat hier irgendwo registrieren lassen?

5.)Könnten wir hier auch standesamtlich nochmal heiraten?

6.)...okay.....das hat jetzt noch ein bischen zeit...aber....wenn denn dann mald die kinder kommen....Smiley......welche staatsangehörigkeit werden, oder können die haben? hängt das davon ab wo sie geboren werden?? Und wenn in Indien geboren werden, ich schätze sind dann automatisch kl.ind.staatsbürger, aber könnte ich/könnten wir dann ohne probleme nach europa reisen??

7.)bzw könnte mein mann dann auch ohne probleme nach/in Europa reisen, wenn wir verheiratet sind??

Ich weiss, ist noch ein bischen zeit bis nächstes jahr sommer....aber manchmal kann so ein jahr verdammt schnell rum sein!! Was mir in diesem fall verdammt lieb wäre, da mein liebster im "ausland" (haha) arbeitet und für mich unerreichbar ist:-(

Liebe Grüße
Pinky
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Doc
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Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 01.05.2006 um 22:08:32
 
pinky schrieb am 01.05.2006 um 21:30:01:
[...]ich werde nächstes Jahr im sommer meinen Verlobten heiraten! Ich bin Deutsche und er ist Inder:-) und wir wollen in Indien heiraten! [...] 1.)was müssen wir tun, damit er ein Visum bekommt um nach D kommen zu dürfen, bzw wird er, wenn endlich verheiratet, auf jedenfall ein Visum bekommen?? [...]


Bei deutsch-verheirateten dürfte es keine Probleme bei der Visumerteilung geben. Problem könnte die Anerkennung der Urkunden sein, weil Indien nicht gerade den Ländern angehört, in dem ein sicheres Urkundswesen unterstellt werden könnte.

Zitat:
2.)Wenn er denn ein Visum bekommt, bekommt er dann auch eine arbeitserlaubnis gleich??


Sobald er eine Aufenthaltserlaubnis (AE) als deutsch-verheirateter (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG) hat, bekommt er in der AE einen Eintrag, dass er jedweder Erwerbstätigkeit nachkommen darf.

Zitat:
3.)Angenommen, er würde ein jobangebot bekommen, hätte aber kein Visum, könnte die firma etwas tun, damit er visum und arbeitserlaubnis bekommt, oder schneller bekommt??


Da müsste er schon was ganz besonderes können, um eine AE zum Zwecke der Erwerbstätigkeit bekommen zu können (§§ 18-21 AufenthG).

Zitat:
4.)Müssen wir die Heirat hier irgendwo registrieren lassen?


Wenn das Visum zur Familienzusammenführung erstmal erteilt ist, dann sind die Punkte bereits geprüft.

Zitat:
5.)Könnten wir hier auch standesamtlich nochmal heiraten?


Nein, wer verheiratet ist, der kann nicht nochmals heiraten; wozu auch?

Zitat:
6.)...okay.....das hat jetzt noch ein bischen zeit...aber....wenn denn dann mald die kinder kommen....Smiley......welche staatsangehörigkeit werden, oder können die haben? hängt das davon ab wo sie geboren werden?? Und wenn in Indien geboren werden, ich schätze sind dann automatisch kl.ind.staatsbürger, aber könnte ich/könnten wir dann ohne probleme nach europa reisen??


Nach deutschem Recht erhalten die Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn u.a. ein Elternteil deutsch ist.

Zitat:
7.)bzw könnte mein mann dann auch ohne probleme nach/in Europa reisen, wenn wir verheiratet sind??


Nach Art. 21 SDÜ dürfen Inhaber eines Aufenthaltstitels für drei Monate im Schengenland herumreisen.

Zitat:
[...]



Doc  Zwinkernd
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pinky
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Ich liebe Dich!!!


Beiträge: 33
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 02.05.2006 um 21:26:52
 
Hallo Doc,

na dass macht mich doch schonmal ein bischen schlauer:-) thanks a lot!!
Nur bei einer Sache nochmal etwas detaillierter im Moment.....
wenn die Kinder in Indien geboren werden,nehme ich an, dass sie sicher die ind.staatsbürgerschaft automatisch kriegen....
können sie dann die deutsche zusätzlich bekommen, oder geht nur eine??
Und wenn nur die indische hätten, könnte ich als mutter dann trotzdem problemlos mit ihnen nach D reisen??als gäbe es dann so etwas wie ein "dauervisum" oder dauererlaubnis zur einreise??

LG
Pinky:-)

PS.:naja, dass mit dem nochmal heiraten....er hat in meiner hand gelesen, dass ich zweimal heiraten würde....Zwinkernd......ich möchte natürlich nur meinem und sonst keinen! und um ihn zu "beruhigen" oder wie auch immer, wäre doch clever...Zwinkernd
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Brian
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Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 02.05.2006 um 21:57:46
 
Hi Pinky,

das Kind eines deutschen Elternteils erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt überall auf der Welt (§ 4 Abs. 1 S. 1 StAG http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag2005.htm). Daneben kann es noch eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten haben.

Deutsche Behörden müssen natürlich davon erfahren. Bei Geburt im Ausland muss man sich also an die Konsularabteilung der deutschen Botschaft oder ein Konsulat wenden. Nähere Infos (Adressen, Amtsbezirke usw.) gibts auf den Seiten des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de und den Seiten der deutschen Auslandsvertretungen.

Das deutsche Kind würde bei der Auslandsvertretung einen deutschen Kinderreisepass erhalten und kann damit jederzeit in D einreisen.

Hier hab ich noch was zur Eheschließung in Indien gefunden ...

http://www.chennai.diplo.de/en/04/other_20Services/Other__services__eheindien.ht...

Dann viel Erfolg bei euren Plänen

Brian
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