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Famielienzusammenführung Visum ??? (Gelesen: 8.539 mal)
Kira3167
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Antwort #15 - 06.05.2006 um 21:29:57
 
fons schrieb am 06.05.2006 um 21:25:32:
Nein.

Die Botschaft darf das Visum nur erteilen, wenn die ABH zugestimmt hat.

Wenn die ABH zugestimmt hat, ist aber andererseits die Botschaft nicht
daran gebunden und kann trotzdem ablehnen, wenn sie meint, dazu
Gründe zu haben.


Hallo fons hab ich das nicht so formuliert das wenn die ABH zustimmt das er das visa dann bekommt ??? ja das hoffen wir doch mal nicht das die botschaft noch gründe hat danke für die antwort Lg Kira
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fons
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Antwort #16 - 06.05.2006 um 21:32:47
 
Du schriebst:

Zitat:
Also wenn die ABH sagt es ist alles ok und er sie stimmen dem antrag zu dann muss die botschaft ihm das visum geben ??


Und das muss ist eben falsch! Ich will dir da keine ANgst machen
sondern nur erklären, dass es eben Fälle gibt, bei denen es so läuft.
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Kira3167
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Antwort #17 - 06.05.2006 um 21:42:14
 
fons schrieb am 06.05.2006 um 21:32:47:
Du schriebst:


Und das muss ist eben falsch! Ich will dir da keine ANgst machen
sondern nur erklären, dass es eben Fälle gibt, bei denen es so läuft.



Ok fons jetzt hab ich verstanden sorry ok danke dir für die antwort , Smileykein problem Lg Kira
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Antwort #18 - 22.10.2007 um 02:05:14
 
eine frage bitte wie lage muss nach eine heirat in kosovo warten bis der jenige das visum bekommt nach eine familiezusammefuhrung????habe gehört so um die 21tage??
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Antwort #19 - 22.10.2007 um 02:30:22
 
goni schrieb am 22.10.2007 um 02:05:14:
eine frage bitte wie lage muss nach eine heirat in kosovo warten bis der jenige das visum bekommt nach eine familiezusammefuhrung????habe gehört so um die 21tage?? 


Solange bis das visum nach Zustimmung der ABH erteilt wird, Zeit kann zwischen 1 Tag und mehreren Monaten liegen.
Jetzt mal ein dummer Spruch:
Wielange genau weiß noch nicht mal Gott.
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Antwort #20 - 24.10.2007 um 22:58:06
 
ja das kann keiner wiessen wie lage .aber ich habe gehört das es so um die 3wochen dauert ist es vieleicht so oder???wie lage kann es denn maximum sein oder dauern???  hä?
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Antwort #21 - 24.10.2007 um 23:49:10
 
goni schrieb am 24.10.2007 um 22:58:06:
ja das kann keiner wiessen wie lage .aber ich habe gehört das es so um die 3wochen dauert ist es vieleicht so oder???wie lage kann es denn maximum sein oder dauern???


Wie lange kann es dauern? Will man richtig schwarzmalen,
wenn es einen Scheineheverdacht gibt oder bei Urkundenproblemen bzw. erforderlicher Urkundenprüfung durch Vertrauensanwalt kann es schnell schon mal 1 Jahr dauern, bie erster Ablehnung und erforderlicher Remonstration oder sogar Klage sind es auch schnell 2 Jahre.

Fragen nach Zeit wie kurz  oder wie lange kann niemand beantworten, schon gar nicht hier wo man Antrag und Unterlagen, ja den Sachverhalt nicht kennt.
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