Heiraten in Deutschland darf man immer egal mit welchem Visum.
Deine Frage ist doch eher, ob man den Aufenthaltstitel umschreiben kann oder eine
AE bekommen kann.
Sollte sich Deine Freundin später mit Sprachkursvisum oder einer
AE für Sprachkurs nach § 16
AufenthG (Aufenthalt zu reinen Sprachkurs nach § 16 Abs. 5
AufenthG regelmäpßig max bis 18 Monate) rechtmäßig in Deutschland aufhalten, kannst Du nach Heirat bei der
ABH eine neue
AE auf Basis von § 28
AufenthG beantragen. Eine "Umschreibung" ist möglich.
Solltet Ihr innerhalb der ersten Gültigkeitswochen eines Sprachkursvisas, noch vor dessen Umschreibung in eine
AE für Sprachkurs durch die
ABH, heiraten und dann wegen Ehegatten-AE vorsprechen, ist mit einen Nachfragen durch die
ABH zu rechnen, da man unterstellen könnte das die Einreise mit falschen Visa erfolgte oder falscher zweck bei Visabeantragung angegeben wurde.
Die "Haltbarkeit" legalisierter Urkunden und deren Übersetzungen beträgt 6 Monate,
innerhalb dieser zeit muss man die Urkunden beim Standesbeamten vorlegen und das Aufgebot bestellen.
Falls du schon so intensiv an Heirat denkst, ist es dann evtl. nicht ratsam statt dem Sprachkursvisa gleich ein Heiratsvisum zu beantragen, das Sprachkursvisa könnte abgelehnt werden, eine Erteilung eines Sprachkursvisas liegt im Ermessen der Behörden.
Ein Zweifel am zweck Sprachkurs könnte schnell kommen, wenn man Visabeantragung oder kurz davor/danach am Schalter nebenan die zur heirat erforderlichen Unterlagen zur erforderlichen Legalisation vorlegt.