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Eheschließung mit Chinesin in Deutschland (Gelesen: 1.425 mal)
lanerrala
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung mit Chinesin in Deutschland
24.10.2007 um 22:42:18
 
Hallo zusammen.
Ich habe mich auch in eine Chinesin verliebt und wir möchten (wenn meine Scheidung nächstes Jahr reibungslos verläuft) hier in Deutschland heiraten. Im Moment haben wir ein Visum für einen Intensivsprachkurs beantragt. Meine Frage ist :können wir mit dem Sprachenvisum hier in Deutschland auch heiraten oder muss sie erst wieder zurück nach China um dann mit einem Heiratsvisum erneut einzureisen?
Zweitens habe ich über die benötigten Unterlagen verschiedene Auskünfte bekommen, kann mir jemand genau sagen, welche Dokumente sie aus China mitbringen muss und kann ich diese in Deutschland übersetzen und beglaubigen lassen? Oder muss das schon in China passieren? Und als Letztes: gibt es eine "Ablauffrist" für diese Dokumente?
Diese ganzen Bürokratischen Dinge können einen echt fertig machen.

Gruß
Lanerrala

Änderung:
Ich war so frei, aus der Fantasy-Schrift eine besser lesbare zu machen. Wir arbeiten hier und wollen ned spielen Zwinkernd.  Ronny Zwinkernd

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« Zuletzt geändert: 24.10.2007 um 22:59:38 von ronny »  

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Antwort #1 - 24.10.2007 um 23:02:55
 
Danke, die Fantasyschrift war auch eher ein Versehen.
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Antwort #2 - 25.10.2007 um 00:10:56
 
Heiraten in Deutschland darf man immer egal mit welchem Visum.

Deine Frage ist doch eher, ob man den Aufenthaltstitel umschreiben kann oder eine AE bekommen kann.

Sollte sich Deine Freundin später mit Sprachkursvisum oder einer AE für Sprachkurs nach § 16 AufenthG (Aufenthalt zu reinen Sprachkurs nach § 16 Abs. 5 AufenthG regelmäpßig max bis 18 Monate) rechtmäßig in Deutschland aufhalten, kannst Du nach Heirat bei der ABH eine neue AE auf Basis von § 28 AufenthG beantragen. Eine "Umschreibung" ist möglich.

Solltet Ihr innerhalb der ersten Gültigkeitswochen eines Sprachkursvisas, noch vor dessen Umschreibung in eine AE für Sprachkurs durch die ABH, heiraten und dann wegen Ehegatten-AE vorsprechen, ist mit einen Nachfragen durch die ABH zu rechnen, da man unterstellen könnte das die Einreise mit falschen Visa erfolgte oder falscher zweck bei Visabeantragung angegeben wurde.

Die "Haltbarkeit" legalisierter Urkunden und deren Übersetzungen beträgt 6 Monate,
innerhalb dieser zeit muss man die Urkunden beim Standesbeamten vorlegen und das Aufgebot bestellen.

Falls du schon so intensiv an Heirat denkst, ist es dann evtl. nicht ratsam statt dem Sprachkursvisa gleich ein Heiratsvisum zu beantragen, das Sprachkursvisa könnte abgelehnt werden, eine Erteilung eines Sprachkursvisas liegt im Ermessen der Behörden.
Ein Zweifel am zweck Sprachkurs könnte schnell kommen, wenn man Visabeantragung oder kurz davor/danach am Schalter nebenan die zur heirat erforderlichen Unterlagen zur erforderlichen Legalisation vorlegt.
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Antwort #3 - 25.10.2007 um 00:47:43
 
Das Sprachvisum haben wir ja schon beantragt und ist zurzeit in Bearbeitung. Ein Heiratsvisum ist ja noch nicht möglich, weil ich noch nicht geschieden bin. Wir haben beim Interview im Konsulat und auch in der Begründung für dieses Visum mit offenen Karten gespielt und angegeben, dass wir heiraten werden sobald es möglich ist und dass wir dieses Sprachvisum dazu nutzen, dass meine Freundin eben vernünftig deutsch lernt. Und eben um Reisekosten durch wiederholte Schengenvisas zu sparen. Der Mitarbeiter des Kosulates in Kanton fand die Begründung auch schlüssig, und meinte dass die Entscheidung bei der ABH in Deutschland liegt. Mit denen hab ich auch schon gesprochen und die waren eigentlich, wenn alle Dokumente einwandfrei sind, recht positv.
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