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Duldung-Ausnahmeregelungen möglich? (Gelesen: 3.206 mal)
cathy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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29.04.2006 um 19:49:40
 
Hallo,

mein zukünftiger Schwiegersohn befindet sich im Status der Duldung. Er und meine Tochter wollen in Kürze heiraten, leider werden die dafür erforderlichen Papiere in frühestens drei Monaten da sein.
Er hat nun die Möglichkeit, als Fussballer eingestellt zu werden. Der Verein möche aber Sicherheiten und diese sehr schnell. Eine Duldungsgenehmigung bis 31.06.07. würde ihnen momentan reichen.
Meine Frage dazu ist: Gibt es von Amtswegen überhaupt die Möglichkeit, eine Duldung über einen so langen Zeitraum auszustellen ( Das Amt weiß von der Hochzeit und ist auch relativ kooperativ), oder gibt es da Gesetzesvorgaben, die dieses unmöglich machen. Dann würde sich der Gang zum Ausländeramt erübrigen...

Vielen Dank, Cathy
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Zkai
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Antwort #1 - 29.04.2006 um 20:13:20
 
Grundsätzlich würds gehen. Ist Ermessen der Abh.
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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 01.05.2006 um 15:03:20
 
Hi Cathy,

Duldung für 14 Monate ist bei dem Sachverhalt, den du geschildert hast, m.E. nicht drin. Dafür gibts auch keinen Ermessensspielraum.

Der Grundsatz steht im § 58 Abs. 1 AufenthG, und da ist von Ermessen keine Rede. Die Duldung beruht vermutlich auf § 60a Abs. 2. Wenn kein tatsächliches oder rechtliches Abschiebehindernis vorliegt, ist eine Duldung für einen so langen Zeitraum nicht möglich.

Das Angebot, als Fussballer eingestellt zu werden, ist kein Abschiebehindernis. Eine unmittelbar bevorstehende Eheschließung kann Duldungsgrund sein, aber nur für wenige Wochen.
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Mick
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Antwort #3 - 01.05.2006 um 16:11:33
 
cathy schrieb am 29.04.2006 um 19:49:40:
Er hat nun die Möglichkeit, als Fussballer eingestellt zu werden.


Hi,
was ist damit gemeint? Als Berufsfussballspieler? Wäre dann
ja noch zu klären, ob eine Erwerbstätigkeit möglich ist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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cathy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 08.05.2006 um 17:15:08
 
Hallo,
erstmal vielen Dank für die Anworten. Dadurch ermutigt sind wir zum Ausländeramt gegangen und tatsächlich, es scheint zu klappen. Wir haben den Bescheid noch nicht in der Tasche, aber bislang gibt es viel Entgegenkommen.  Klasse !

Das nächtste Problem ist der DFB (...und die Arbeitserlaubnis - das kommt als nächstes..)
Mein Schwiegersohn kann sowohl als Vertragsspieler als auch als Amateurspieler anfangen. Mit dem Verein ist soweit alles klar, sofern das Amt die gewünschte Duldung für ein Jahr ausstellt.
Der DFB sagt aber nun, das ein Aufenthaltstitel erforderlich sein muss. Das müsste eine Aufenthaltserlaubnis sein und eine Duldung gehöre nicht dazu. Wie da die rechtlichen Definitionen sind, ist mir nicht klar. Aber ist eine Duldung nicht auch eine Aufenthaltserlaubnis mit eingeschränkten Rechten ?
Weiß jemand etwas dazu??

Danke, Cathy


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ronny
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Antwort #5 - 08.05.2006 um 19:43:41
 
cathy schrieb am 08.05.2006 um 17:15:08:
Der DFB sagt aber nun, das ein Aufenthaltstitel erforderlich sein muss. Das müsste eine Aufenthaltserlaubnis sein und eine Duldung gehöre nicht dazu. Wie da die rechtlichen Definitionen sind, ist mir nicht klar. Aber ist eine Duldung nicht auch eine Aufenthaltserlaubnis mit eingeschränkten Rechten ?
Weiß jemand etwas dazu??


Hi,

Die Aufenthaltstitel sind abschließend im § 4 Abs. 1 AufenthG aufgezählt. Da die Duldung dort nicht erwähnt ist, ist sie auch kein Aufenthaltstitel. Zwinkernd

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#4

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mick
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Antwort #6 - 08.05.2006 um 22:21:20
 
Hoi,
siehe auch bei i4a unter "Aufenthaltstitel" Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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cathy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 08.05.2006 um 23:12:56
 
Danke, das ist eindeutig...(Heul)

Gruss, Cathy
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