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heiraten?? duldung?? pass auf der alb.abgeben?? (Gelesen: 2.617 mal)
gummibaerchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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08.05.2006 um 20:23:39
 
meine letzte hoffnug seit ihr !!
ich bin seit fast 2 jahren mit meinem verlobten zusammen er kommt aus mali wir haben uns vor einem jahr entschlossen zu heiraten seit dem 25.4.05 sind wir nun daran und es ist zum mäuse melcken wir wollen in hessen heiraten der standesbeamte von hier sieht schon rot wenn man dort mit einem ausländer hinkommt denn man auch noch heiraten möchte nach langen hin und her haben wir diesen schritt aber geschafft wir haben alle papiere dort abgegeben jetzt nur noch den pass den wir extra auf der botschaft beantragen mussten das dauerte gut 2 monate in dieser zeit wurde asylantrag abgelehnt nun also duldung jetzt wird mein verlobter immer auf den pass von der alb angesprochen er bekommt gesagt das er ihn unverzüglich abgeben muss wenn er da ist der pass ist nun da und liegt auf der botschaft wir hatten einen anwalt eingeschaltet der an die botschaft geschrieben hatte ob der pass liegen bleiben kann bis wir verheiratet sind doch da wurde uns gesagt das die botschaft damit nix zu tun hat
nun meine fragen muss mein verlobter den pass auf der alb abgeben
darf der standesbeamte den pass uns abnehmen wenn en eine beklaubigte fotokopie mit an das olg schicken möche wir haben auch angst wenn die alb den pass in die finger bekommt das er sofort abgeschoben werden kann
ich bedanke mich für jede antwort
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.05.2006 um 08:25:44
 
Hi,

die Abgabe des Passes bei der ABH gehört zu den Pflichten des Ausländers,
insbesondere bei ausreisepflichtigen Ausländern.
Das Standesamt hat zwar nicht das Recht den Pass einzuziehen, allerdings wird
es die ABH verständigen, die dieses Recht sehr wohl hat.
siehe hierzu: §§ 82, 48, 49 AufenthG

Sollte die Eheschließung unmittelbar bevorstehen, d.h. es hängt lediglich noch an der Befreiung vom OLG, und wird durch das Standesamt auch so bescheinigt, dann wird die ABH sicherlich keine Abschiebung einleiten. Sollte allerdings die Identität verfälscht etc. sein, so kann er aus D ausgewiesen werden (§ 55 AufenthG) . Nach Ausweisung kann er auch nach Eheschließung keine AE bekommen (§ 11 AufenthG ).


DonCamillo
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gummibaerchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 09.05.2006 um 16:01:34
 
der standesbeamte sagte uns das er den pass eizieht und auf die alb schicken wird und das er eine beklaubigte kopie von der ausländerbehörde haben möchte können wir nicht den pass von einem notar beklaubigen lassen und dem standesamt vorlegen
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 09.05.2006 um 16:22:57
 
Hi,

das hat ich bereits befürchtet.
Offen sichtlich stellt sich die Sachlage so dar, dass der Standesbeamte den Pass nach Rücksprache mit der ABH einzihen lässt. Vermutlich sind die Peronalien im
Asylverfahren anders angegeben worden, so dass hier eine Straftat vorliegt, die evtl. zu einer Ausweisung führt. Die Eheschließung steht scheinbar nicht unmittelbar bevor, so dass er abgeschoben werden kann.

Da der Pass offensichtlich eingezogen wurde, stellt sich die Frage, wer denn nun die Kopie anfertigt nicht mehr.

Im übrigen verweise ich nochmals auf die ausländerr. Pflichten, d.h. der Pass sollte zuerst der ABH vorgelegt werden und danach evtl. dem Standesamt.

DonCamillo
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gummibaerchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 09.05.2006 um 21:03:27
 
mit dem pass und den papieren ist alles in ordnug da wurde ich wohl falsch verstanden wir haben nur angst das die alb ihn abschieben wird wenn der pass dort hin geht
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #5 - 09.05.2006 um 21:07:47
 
Die Standesämter in Hessen sind angewiesen, den Pass im Wege der Amtshilfe einzuziehen und der ABH vorzulegen, wenn diese darum bittet. Das ist seit 1995 (?) so in etwa per Erlass geregelt.

Eine notariell beglaubigte Fookopie wird nicht akzeptiert, allenfalls eine durch die ABH beglaubigte Kopie. Und damit seid ihr wieder am Anfang Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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