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Heiratswunsch (Gelesen: 982 mal)
asalty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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29.04.2006 um 11:43:16
 
nochmal ich....
da meine frage in meinen anderen postings vielleicht überlesen wurde stelle ich sie hiermit nochmals neu:

Grundlegende Situation ist im thema "urze" (kann den Betreff mal jemand ändern? sollte kurze zusammenfassung heissen, danke) erläutert

Seit monaten wollten wir schon heiraten, aber aufgrund seiner illegalität somit also aufgrund der fehlenden papiere konnten wir das nicht. Da jetzt alles über die ABH läuft...allerdings noch immer nichts feststeht, möchte ich jetzt wissen, ob wir in unserer jetzigen situation heiraten können...und vor allem wie.

Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand einen rat geben kann....lieben dank,
asalty
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Wer kämpft kann verlieren,&&wer aber nicht kämpft hat schon längst verloren
asalty68  
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 29.04.2006 um 15:54:33
 
Hallo asalty,

solange die Passlosigkeit besteht kommt eine Eheschließung nicht in Betracht .

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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asalty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.04.2006 um 16:03:30
 
also können wir erst heiraten, wenn er seinen pass zur ausreise ausgehändigt bekommt? Oder haben wir dann keine zeit mehr? denn heiraten wollen wir schon, bevor er eventuell ausreisen muss und seinen militärdienst in der türkei absolviert.

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asalty68  
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