Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Heiratsvisum (Gelesen: 894 mal)
apollomagic
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heiratsvisum
29.04.2006 um 13:38:19
 
Hi zusammen,

das Standesamt war echt toll und hat es geschafft mich durch das bürokratische Chaos zu führen. Ich habe jetzt einen Heiratstermin um meine Verlobte aus dem Iran in Deutschland zu ehelichen. Das einzige was mir fehlt ist das Heiratsvisum.

Das macht mich konfus.

Die Ausländerbehörde meint meine Verlobte müsste das in der deutschen Botschaft beantragen, aber meine Bekannten meinten das die Ausländerbehörde mir erst ein Schreiben aushändigen müssten und meine Verlobte mit diesem Schreiben, das Heiratsvisum beantragen sollte. Was ist nun richtig.

Ich habe vom Standesamt ein Schreiben, wo der Termin und der Name und die Adresse meiner Verlobten drin steht, reicht das oder was muss meine Verlobte vorlegen. Ich wollte am 25 August heiraten und hoffe ich krieg das mit dem Visum hin.

PS: Ich kann sie nicht einladen per Verpflichtungserklärung, da ich Student bin und meine Stelle erst im September antrete. Meine Eltern könnten das finanziell ohne Probleme regeln aber die Ausländerbehörde meinte das Heiratsvisum wäre unproblematisch.

Bitte wäre nett wenn mir eine helfen könnte, das ist meine letzte Hürde.

Bis denne und vielen dank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum
Antwort #1 - 29.04.2006 um 14:01:36
 
apollomagic schrieb am 29.04.2006 um 13:38:19:
Die Ausländerbehörde meint meine Verlobte müsste das in der deutschen Botschaft beantragen, aber meine Bekannten meinten das die Ausländerbehörde mir erst ein Schreiben aushändigen müssten und meine Verlobte mit diesem Schreiben, das Heiratsvisum beantragen sollte. Was ist nun richtig.


Die ABH muss gar nichts. Eine Vorabzustimmung (was dein Bekannter
evtl meint) ist hier nicht möglich. Wäre evtl. anders. wenn ihr schon vh
wärt.

Ohne Verpflichtungserklärung geht da nix. Natürlich kannst du dann
auch noch die Bestätigung des StA beifügen, das sie dann bei der Vi-
sumsbeantragung mit vorlegt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema