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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heiratswunsch
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Beitrag begonnen von asalty am 29.04.2006 um 11:43:16

Titel: Heiratswunsch
Beitrag von asalty am 29.04.2006 um 11:43:16
nochmal ich....
da meine frage in meinen anderen postings vielleicht überlesen wurde stelle ich sie hiermit nochmals neu:

Grundlegende Situation ist im thema "urze" (kann den Betreff mal jemand ändern? sollte kurze zusammenfassung heissen, danke) erläutert

Seit monaten wollten wir schon heiraten, aber aufgrund seiner illegalität somit also aufgrund der fehlenden papiere konnten wir das nicht. Da jetzt alles über die ABH läuft...allerdings noch immer nichts feststeht, möchte ich jetzt wissen, ob wir in unserer jetzigen situation heiraten können...und vor allem wie.

Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand einen rat geben kann....lieben dank,
asalty

Titel: Re: Heiratswunsch
Beitrag von ronny am 29.04.2006 um 15:54:33
Hallo asalty,

solange die Passlosigkeit besteht kommt eine Eheschließung nicht in Betracht .

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Heiratswunsch
Beitrag von asalty am 29.04.2006 um 16:03:30
also können wir erst heiraten, wenn er seinen pass zur ausreise ausgehändigt bekommt? Oder haben wir dann keine zeit mehr? denn heiraten wollen wir schon, bevor er eventuell ausreisen muss und seinen militärdienst in der türkei absolviert.


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