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Besuchervisum für Frau aus Sri Lanka (Gelesen: 2.723 mal)
bigeagle198
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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27.04.2006 um 11:27:42
 
Guten Morgen,

mein Name ist Alfred und ich bin mit einer Philippina verheiratet. Aus diesem Grunde wurde ich bezüglich meiner Kenntnisse bezüglich eines Einreisevisums heute morgen von einem Kollegen befragt, der vor kurzem Urlaub in Sri Lanka gemacht hat. Er hat dort eine Frau kennengelernt und möchte diese gerne für drei Wochen nach Deutschland einladen, um ihr in einem gemeinsamen Urlaub unser Land zu zeigen. Hat ein Antrag auf ein Besuchsvisum überhaupt Sinn oder wird so ein Antrag sofort abgelehnt? Mir ist schon klar, dass die Erteilung eines Besuchervisums bei Nichtverwandten ein Problem darstellt, trotzdem möchte ich dem Kollegen auch sehr gerne helfen, weshalb fundierte Auskünfte sehr hilfreich wären.
Spielt es dabei eine Rolle bzw. ist es dabei von Vorteil, wenn der Antragsteller Beamter ist?

Gruß Alfred

und vielen Dank im voraus für die hoffentliche zahlreichen Antworten

Gruß Alfred
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Yobo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 27.04.2006 um 11:52:41
 
" Spielt es dabei eine Rolle bzw. ist es dabei von Vorteil, wenn der Antragsteller Beamter ist? "

Wie süß! Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #2 - 27.04.2006 um 19:09:40
 
bigeagle198 schrieb am 27.04.2006 um 11:27:42:
[...] Hat ein Antrag auf ein Besuchsvisum überhaupt Sinn oder wird so ein Antrag sofort abgelehnt? [...]Spielt es dabei eine Rolle bzw. ist es dabei von Vorteil, wenn der Antragsteller Beamter ist?[..]


Hallo bigeagle198,

die Erteilungsvoraussetzungen sind in der
GKI
nachzulesen.

Bei einer Verpflichtungserklärung nach §§ 66, 68 AufenthG hilft es sicherlich, wenn der Erklärer Beamter ist und damit auch seine Bonität unterstreichen kann!

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Allure
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Antwort #3 - 12.05.2006 um 16:56:28
 
Hi,

insgesamt ist es relativ schwierig, ein solches Tourist-Visa in Sri Lanka für D zu bekommen, da in den seltensten Fällen die Rückreise-Willigkeit des Gastes nachgewiesen werden kann. Insgesamt scheint es für Tamilen leichter als für Singhalesen?

VE + Versicherung ist auf alle Fälle erforderlich.

Am besten ist es, wenn Dein Kollege selbst mit der Dt. Botschaft in Colombo spricht - der Termin für den Gast wird aber über eine Agentur (VFS auch in Colombo) vereinbart. Man sollte also viel, viel Vorlauf einplanen.

Viel Glück!
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Saxonicus
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Antwort #4 - 12.05.2006 um 19:57:49
 
Allure schrieb am 12.05.2006 um 16:56:28:
Hi,

insgesamt ist es relativ schwierig, ein solches Tourist-Visa in Sri Lanka für D zu bekommen, da in den seltensten Fällen die Rückreise-Willigkeit des Gastes nachgewiesen werden kann. Insgesamt scheint es für Tamilen leichter als für Singhalesen?

Viel Glück!



Zunächst handelt es sich hier wohl eher um ein Besuchs- und kein Touristenvisum.
Die Hauptschwierigkeit besteht darin die Rückkehrbereitschaft des Besuchers nachzuweisen.
Wenn diese Zweifel oder Bedenken ausgeräumt sind, dürfte es keine Schwierigkeiten mehr geben, zumal die Tätigkeit des Gastgebers als Beamter einen gewissen Rückschluß auf seine Seriosität vermuten läßt.




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Saxonicus
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Antwort #5 - 12.05.2006 um 19:59:17
 
.............übrigens sind Touristenvisa wesentlich einfacher zu erhalten.
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Allure
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Antwort #6 - 16.05.2006 um 15:29:25
 
Saxonicus schrieb am 12.05.2006 um 19:57:49:
Zunächst handelt es sich hier wohl eher um ein Besuchs- und kein Touristenvisum.



Hallo Saxonicus  :sonne

ist mir neu, dass es da einen Unterschied zwischen Besuch- und Tourist-Visa gibt - dachte, das wäre das Selbe? Irgendwelche rechtlichen Implikationen, die ich übersehen habe?

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Saxonicus
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Antwort #7 - 16.05.2006 um 21:13:47
 
Das wurde hier schon mal erklärt.

Besuchervisum = Besuch bei Verwandten oder Freunden

Touristenvisum = mit einer Gruppe oder auch individuell, Neuschwanstein oder Kölner Dom angucken oder Fußball WM oder Nordseeurlaub oder.................

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