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Einbürgerung oder Arbeitslos? (Gelesen: 2.382 mal)
elposte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung oder Arbeitslos?
26.04.2006 um 13:35:10
 
Ich hätte mal die Frage, meine Frau hat vor 7 Monaten den Antrag auf Einbürgerung gestellt nach §10 Anspruchseinbürgerung. Alle Vorraussetzungen sind erfüllt. Das Problem ist sie ist Zahnärztin, somit hat sie als nicht-eu nur eine Berufserlaubnis für öffentliche Kliniken. Ihr Vertrag läuft im August aus, sie kann sich aber ohne eine richtige Approbation nirgends in einer Praxis bewerben und eine Stelle in einem öffentlichen Klinikum war bisher auch erfolglos. Kann das irgendwie bei dem Verfahren berücksichtigt werden. Wir haben bis jetzt noch keine irgendwie schriftliche Aussage zu ihrem Antrag, mehr mals telefoniert und nochmals vorgesprochen und immer die Aussage viel zu tun, Ihr fall ist ja erst 7 Monate, hier liegen schon welche seit 2 Jahren. Es ist ja nicht im Sinne des Erfinders das wenn alles Vorraussetzungen erfüllt sind man zwangsarbeitslos wird. Traurig
Es ist zwar nicht hinderlich für die Einbürgerung, müsste aber wieder neu geprüft werden, das kann wieder dauern, vielleicht länger als ein Jahr wo man Arbeitlosengeld bekommt und dann sind die Vorraussetzungen garn nicht mehr erfüllt und sitzt zwangsweise zu Hause.
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elposte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung oder Arbeitslos?
Antwort #1 - 27.04.2006 um 14:30:07
 
Wie das so ist halte ich holte die Einbürgerungszusicherung in der Hand, somit ist die Hälfte schon mal geschafft Smiley
Also kann doch noch alles klappen.
Wäre sonst auch zu ärgerlich gewesen, der Vorteil ist, dass Peru die Ausbürgerung innerhalb eines Tages bearbeitet, das nenne ich mal Schnelligkeit.
Nur man soll sich ja auch nicht zu früh Freuen.
Ansonsten viel Glück für den weiteren Kampf mit der Bürokratie!
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Dr-Parus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung oder Arbeitslos?
Antwort #2 - 05.05.2006 um 00:49:53
 
Hallo elposte,

Die deutsche Approbation wird deine Frau erst mit der deutschen Staatsbürgerschaft erhalten. Sie hat jedoch die Möglichkeit eine Berufserlaubnis nach § 13 ZHG zu erhalten (geht rel. problemlos).  Es ist zwar schwer einen Job damit zu finden, aber unmöglich ist das nicht.

Ich weiß nicht, wie es mit Zahnärztinnen aus Peru geregelt ist, aber sie könnte sich schon mal zur "Gleichwertigkeitsprüfung" (falls ihr Diplom nicht objektiv Gleichwertig ist) anmelden und nach bestandener Prüfung und Einbürgerung die Approbation beantragen.  Weitere Infos zur Gleichwertigkeit findest du unter www.anabin.de

HTH
Dr. Parus
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Ihre Zähne sind in Ordnung, aber Ihr Zahnfleisch muß raus!&&&&So long! Smiley
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elposte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 05.05.2006 um 13:56:38
 
Nur um mißverständnisse auszuräumen, all das hat sie ja mit Berufserlaubnis und das Studium hat sie ja in Deutschland gemacht und trotzdem darf man ja mit BE nur in öffentlichen Kliniken bzw. Privatpraxen(unrealistisch nach Studium direkt in einer Privatpraxis zu sein) arbeiten, da sie nicht Direkt mit der Kasse abrechnen darf.
Aber in userem Fall ist das Problem behoben, nur im allg. ist das ganze unverständlich mit deutschem Examen und verheiratet mit einem deutschen immer noch ausgegrenzt zu werden auf dem Berufsmarkt.
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Ralf
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #4 - 05.05.2006 um 14:01:55
 
Habe das mal hierhin verschoben, weil es ja eigentlich nicht um die Einbürgerung an sich geht, sondern um den Zugang zu bestimmten Berufen.
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