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Kurze Zusammenfassung der letzten zeit (Gelesen: 6.532 mal)
asalty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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24.04.2006 um 19:40:01
 
Hallo...ich hatte vor kurzem schon in diesem forum geschrieben. Hier nochmal kurzfassung:
Freund illegal (Kurde)
Kind geboren im februar
durch anwalt wollen wir aufenthalt legalisieren (endlich)

Jetzt haben wir endlich antwort von der ABH. Doch der Anwalt musste uns leider mitteilen, dass er kein anrecht auf eine Aufenthaltsgenehmigung hätte aufgrund seiner derzeitigen illegalität. ob eine duldung ausgestellt werden kann damit wir heiraten können möchte er noch herausfinden.
Die ABH hat ihm aber folgenden Vorschlag gemacht:
Er bekommt ein Papier zur Grenzüberschreitung zwecks freiwilliger Ausreise und kann dann ein visum beantragen zur wiedereinreise, würde also keine wiedereinreisesperre bekommen.
das ist ja soweit total super...wenn da nicht das türkische militär wäre (wegen dem mein Freund damals als asylbewerber nach deutschland gekommen ist, weil der konflikt zwischen kurden und türken ist sicher allen bekannt, obwohl er in der türkei unter den teppich gekehrt wird, aber das ist ein anderes thema)
wenn er also legal in die türkei ausreisen würde würde ihn bei einreise das militär "festnehmen" zwecks ausübung seines militärdienstes. und der dauert über ein jahr. Somit würde, falls er den dienst ableistet und er wieder einreist, seine Tochter "onkel" zu ihm sagen...gerade die ersten jahre ist die bindung doch wichtig.
und sollte er eine duldung erhalten kann er auch nicht bei mir wohnen und angemeldet werden. oder kann man eine umverteilung beantragen? Kann die abh diesen antrag auf umverteilung ablehnen?
Gibt es eine möglichkeit die Ausreise zu umgehen? Er hat doch die "erlaubnis" nach ausreise wieder einzureisen....kann es dann aber nicht, wegen des militärs. kann man irgendwo einen antrag stellen?
Ich weiss...ausländerrecht ist ausländerrecht.....aber man muss verstehen, dass wir alles tun möchten, damit meine tochter und er nicht getrennt werden. die vaterschaftserklärung wurde abgegeben....das gemeinsame sorgerecht haben wir.
wir möchten doch endlich legal leben! wenn es nur um eine trennung von uns beiden ginge könnten wir damit leben...aber es geht hier auch um die kleine.
vielleicht kann mir jemand auskunft geben?

Änderung:
mick: Auf Wunsch den Betreff geändert (wie ursprünglich vorgesehen)

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« Zuletzt geändert: 29.04.2006 um 13:38:17 von Mick »  

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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 25.04.2006 um 00:48:47
 
Hi,

Ihr solltet Euch mal erkundigen, in welche Länder außer der Türkei Dein Freund noch reisen kann. Er muss ja nicht zwingend in die Türkei zurückreisen, wenn er visumsfrei auch erst einmal in ein anderes Land gehen kann und von dort aus ein Visum zur Familienzusammenführung zu seiner Tochter beantragt.

Und das mit der Festnahme am Flughafen zwecks Einzug zum Militär, dazu sagte mein Mann, dass das nicht so ist. Aber ich werde probieren, dazu noch genaueres herauszufinden.

Vielleicht weiß Caya zu diesem Thema auch noch mehr ?

Liebe Grüße
Janna
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 25.04.2006 um 09:04:27
 
Zitat:
Er muss ja nicht zwingend in die Türkei zurückreisen, wenn er visumsfrei auch erst einmal in ein anderes Land gehen kann


Wenn er hier bereits illegal lebt wird er als Türke schwerlich ein Land finden, in das er visumfrei einreisen kann. Ich halte die Option für nicht realistisch .

BTW:

Kann mich mal jemand über den Betreff aufklären  hä?
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #3 - 25.04.2006 um 09:59:21
 
Ich glaube auch kaum, daß die ABH einem nicht in der Türkei beantragten Visum zustimmen würde.
Bestehende Wehrpflicht in einem Land, das der EU beitreten möchte, ist kein Hinderungsgrund für die Ausreise. Die deutschen Behörden wären auch knatschig, wenn die Türkei einem Deutschen dabei helfen würde, sich der Wehrpflicht zu entziehen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 25.04.2006 um 11:54:08
 
ronny schrieb am 25.04.2006 um 09:04:27:
Kann mich mal jemand über den Betreff aufklären  hä?

das würde mich auch interessieren
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Antwort #5 - 25.04.2006 um 12:54:49
 
Jeder Türke der nicht ausgemustert ist, muss seine Wehpflicht erfüllen.  
Ich habe es noch nicht selber gesehen, dass die Türken die ihre Wehrpflicht nicht erfüllt haben, bei der Einreise in die Türkei bei der Passkontrolle verhaftet werden und direkt zur Kaserne gebracht werden. Aber ich habe es gehört das es so ist.

Aber bevor es dazu kam, hätte dein Freund die Möglichkeit gehabt einen Antrag zu stellen, damit seine Pflicht verschoben wird. Und nach einem 3 Jährigen  Aufenthalt im Ausland hätte er die Möglichkeit gehabt sich frei zu kaufen.

Zitat:
wenn da nicht das türkische Militär wäre (wegen dem mein Freund damals als Asylbewerber nach deutschland gekommen ist, weil der Konflikt zwischen Kurden und türken ist sicher allen bekannt, obwohl er in der Türkei unter den Teppich gekehrt wird, aber das ist ein anderes Thema)



Das ist ein anderes Thema, was nicht hierhin gehört, aber wenn es der Fall wäre, würde Deutschland ihn nicht zur ausreise zwingen. Es ist die Masche von einigen, die hier in Deutschland bleiben möchten.  

Hat er die Möglichkeit mit einem türkischen Pass, ohne Visum Woanders zu reisen? -Ja! Da kann ich dir schon einige Länder nennen. Japan, Tunesien, Süd Korea, u.a. Aber ob Deutschland ihn wo anders ausreisen läßt, kann dir bestimmt Doc oder Mick beantworten.

Lg

Caya

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Antwort #6 - 25.04.2006 um 12:56:18
 
Smiley betreff..nun ja..keine ahnung wie der zustande kam...habe mich auch gewundert. Sollte eigentlich heissen "Kurze Zusammenfassung der letzten zeit"....wahrscheinlich kurz auf "urze" gekürzt  Laut lachend

war jedenfalls keine Absicht.

Danke vorerst für die Ausführungen....wir arbeiten auch mit unserem Anwalt daran....allerdings...die zeit rinnt uns aus den händen und die Mitarbeiter der zuständigen ABH sind, sorry, dort auch nicht die schnellsten.

Neuester Stand: Die Sachbearbeiterin hat sich bis freitag "auszeit"genommen um den Fall nochmals zu überdenken.

Mein freund würde ja sofort (wenn das Militär nicht wäre) ausreisen, dabei seine Familie besuchen, die er ja seit jahren nicht mehr gesehen hat, und dann per visum wiederkommen. Aber als Kurde ist es dort beim Militär auch nicht einfach, vor allem weil das Militär in der türkei sicher alles andere ist als hier der Wehrdienst bei uns (habe mich darüber kundig gemacht und ist keinesfalls vergleichbar).....aber das interessiert die ABHler dort in der zuständigen behörde wohl kaum....naja...

Gibt es nicht auch eine Möglichkeit, dass seine Akte von Berlin an die zuständige Behörde in meinem Wohnort geschickt wird, damit hier alles verhandelt werden kann? das würde die ganze sache für uns einfacher machen (rein zeitlich gesehen), auch für den FAll dass er eine duldung bekommen würde, denn nur dann könnte ich ihn in meinem Haushalt anmelden und die probleme mit den Behörden (ARGE, Jugendamt, Unterhaltsvorschuss) könnten besser beigelegt werden.

Geht das alles über berlin, so dürfe er sich nur als "besucher"bei mir aufhalten....naja...die problematik ist vielleicht vielen bekannt.

liebe grüsse und einen sonnigen Tag

asalty

@ janna
vielen Dank, dass du darüber noch infos einholen möchtest.....unserer kenntnis nach wird er gleich bei passkontrolle dort mitgenommen, da er edv-mässig erfasst ist und bei einer kontrolle gleich auffallen würde.....bin gespannt ob du etwas anderes rauskriegst....liebe grüsse
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Wer kämpft kann verlieren,&&wer aber nicht kämpft hat schon längst verloren
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Antwort #7 - 25.04.2006 um 13:03:36
 
Caya schrieb am 25.04.2006 um 12:54:49:
Aber bevor es dazu kam, hätte dein Freund die Möglichkeit gehabt einen Antrag zu stellen, damit seine Pflicht verschoben wird. Und nach einem 3 Jährigen  Aufenthalt im Ausland hätte er die Möglichkeit gehabt sich frei zu kaufen.





Das ist ein anderes Thema, was nicht hierhin gehört, aber wenn es der Fall wäre, würde Deutschland ihn nicht zur ausreise zwingen. Es ist die Masche von einigen, die hier in Deutschland bleiben möchten.  

Hat er die Möglichkeit mit einem türkischen Pass, ohne Visum Woanders zu reisen? -Ja! Da kann ich dir schon einige Länder nennen. Japan, Tunesien, Süd Korea, u.a. Aber ob Deutschland ihn wo anders ausreisen läßt, kann dir bestimmt Doc oder Mick beantworten.

 



Hallo....
nun, kann er den Antrag denn nicht jetzt noch stellen, bzw. sich "freikaufen"?
Das wäre doch eine alternative die man verfolgen könnte.....muss das über das türkische konsulat erfolgen???? Oder wie geht man da vor?

Das Thema Kurden und Türken und Militär ist ein türkei internes Problem, dass von dort sicher nicht an die grosse glocke gehängt wird aufgrund des EU-Beitritt-Wunsches. Aber aus erster Quelle weiss ich, dass (der Bruder meines Freundes ist gerade beim Militär) in den Bergen der Kurdischen Gebiete wieder Kampfeinsätze sind.....ok...da hat wohl die PKK auch ihre finger im spiel....ist ein anderes politisches thema...aber als türkischer kurde ist er eben nur türke und darf rein rechtlich gesehen kein kurde sein, wäre also auch nur türkischer militärbediensteter....somit muss er dann gegen seine "eigenen" Landsmänner vorgehen.

Und ich denke dass Deutschland dieses Problem sehr wohl bewusst wird, gerade weil ja die prüfungen zwecks EU-Beitritt laufen..oder?


Tja, ob die ABH mitspielt dass er in ein anderes Land ausreist und wieder einreist weiss ich nicht, zumindest hat der Anwalt die Sachlage mit dem Militär nochmals geschildert und die Sachbearbeiterin möchte sich freitag nochmal melden....soweit hat er uns informiert...

einen schönen sonnigen tag....
asalty
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Antwort #8 - 25.04.2006 um 13:27:57
 
asalty schrieb am 25.04.2006 um 12:56:18:


Gibt es nicht auch eine Möglichkeit, dass seine Akte von Berlin an die zuständige Behörde in meinem Wohnort geschickt wird, damit hier alles verhandelt werden kann? das würde die ganze sache für uns einfacher machen (rein zeitlich gesehen), auch für den FAll dass er eine duldung bekommen würde, denn nur dann könnte ich ihn in meinem Haushalt anmelden und die probleme mit den Behörden (ARGE, Jugendamt, Unterhaltsvorschuss) könnten besser beigelegt werden.


Hi,

nein , aktenführende Behörde bleibt in Berlin.

So, wie der Fall liegt, ist er unerlaubt im Bundesgebiet und deshalb vollziehbar zur Ausreise verpflichtet. Der weitere Aufenthalt wird im wesentlichen durch die
bestehende Wehrpflicht begründet, die es im übrigen in D auch gibt. Nicht zuletzt deshalb wird diese Begründung nicht anerkannt, unabhängig davon, wie die Wehrpflicht in den einzelnen Ländern ausgestaltet ist. Der weitere Aufenthalt wird
durch öffentliche Leistungen finanziert werden müssen (siehe Zitat ) .

Frage:
Findest Du es eigentlich wirklich alles so richtig oder bist Du, weil du persönlich betroffen bist, nur egoistisch ? Was glaubst Du werden die Bürger in D dazu sagen, wenn sie über Deinen Fall entscheiden müssten und bezahlen müssten ?
Wie würdest Du entscheiden, wenn dieser Fall nicht "Dein Fall" wäre ?

Gruß
DonCamillo


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Antwort #9 - 25.04.2006 um 17:30:18
 
Zitat:
Mein freund würde ja sofort (wenn das Militär nicht wäre) ausreisen, dabei seine Familie besuchen, die er ja seit jahren nicht mehr gesehen hat, und dann per visum wiederkommen. Aber als Kurde ist es dort beim Militär auch nicht einfach, vor allem weil das Militär in der türkei sicher alles andere ist als hier der Wehrdienst bei uns (habe mich darüber kundig gemacht und ist keinesfalls vergleichbar).....aber das interessiert die ABHler dort in der zuständigen behörde wohl kaum....naja...


Die ABH interessiert es nicht weil es auch den Gesetzgeber nicht interessiert. Was -denkst Du- würde passieren, wenn Deutschland das Eingeständnis machte,  daß das türkische Militär unmenschlich ist und Kurden dort schlechter behandelt werden als andere Türken und türkischen Kurden deshalb Schutz vor der Wehrpflicht bieten würde? DAS außenpolitische Donnerwetter möchte ich jedenfalls nicht erleben. Davon mal ganz abgesehen wird Dein Freund bei der türkischen Botschaft weder eine Paßverlängerung noch sonst irgendetwas bekommen, so lange die Geschichte nicht mit den türkischen Behörden geklärt ist. Und ohne Paß keine AE und keine Arbeitserlaubnis. Ein Paßersatzdokument wird definitiv nicht ausgestellt werden können. Also: wie soll die Geschichte nach Euren Vorstellungen denn weitergehen?
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Antwort #10 - 25.04.2006 um 18:37:27
 
asalty schrieb am 25.04.2006 um 13:03:36:
Hallo....
nun, kann er den Antrag denn nicht jetzt noch stellen, bzw. sich "freikaufen"?
Das wäre doch eine alternative die man verfolgen könnte.....muss das über das türkische konsulat erfolgen???? Oder wie geht man da vor?
.......

asalty


So lange er keinen rechtmäßigen Aufenthaltstatus in Deutschland hat, kann man hier beim Konsulat nichts machen.
Um sich freikaufen zu können muß man im Ausland mindestens seit 3 Jahren leben und sein Lebensmittelpunkt muss ausserhalb von der Türkei sein. Die Wehrpflicht erfolgt dann nur 21 Arbeitstage und eine Summe von über 5000,-€ die man auch in Raten bezahlen kann.

LG
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Antwort #11 - 26.04.2006 um 14:00:29
 
Zitat:
Frage:
Findest Du es eigentlich wirklich alles so richtig oder bist Du, weil du persönlich betroffen bist, nur egoistisch ? Was glaubst Du werden die Bürger in D dazu sagen, wenn sie über Deinen Fall entscheiden müssten und bezahlen müssten ?
Wie würdest Du entscheiden, wenn dieser Fall nicht "Dein Fall" wäre ?

Gruß
DonCamillo




Also:
Mir geht es um meine Tochter! Das sagt doch alles aus! Jede Mutter an meiner Stelle würde so handeln...und auch jeder Vater....jeder der ein Kind in dieser Situation hat. Und mehr sage ich dazu nicht.

Er hat einen Arbeitsplatz in Aussicht, sobald er seine Papiere bekommen würde!!!! Er hat nicht vor, von Vater Staat zu leben, um das hier nochmals klarzustellen! Und was den Unterhaltsvorschuss betrifft: Den bekomme ich nicht, keine Sorge! Weil er bei mir im Haushalt lebt!!!! Und das habe ich auch allen ämtern mitgeteilt! Ich verstecke nichts. Und ich habe mich sicherlich nicht an dieses Forum gewandt um mich "sozusagen steinigen zu lassen". Was richtig und was falsch ist, werden die Ämter entscheiden und diesen Entscheidungen werden wir uns beugen müssen. Und das Geld, was ich vom Amt für meine Tochter bekommen...dazu sage ich nur, das steht mir zu (habe schliesslich selbst jahrelang gearbeitet).
Und etwas anderes: Was ist mit den Frauen, die kinder in die Welt setzen vom "sichdurchdiegegendpoppen" (sorry)....den Vater als unbekannt angeben...und leistungen sogar unterhaltsleistungen vom jugendamt erhalten? beschwert sich da jemand drüber???

Nein!!!

also.....sobald mein freund hier eine AE bekommen würde (was ja laut diesem Forum sehr fraglich ist) würde er sofort eine Arbeitserlaubnis beantragen und dann den ihm angebotenen job annehmen, damit er für sich und für seine Tochter nicht nur auf dem Papier sorgen kann

sicherlich kommen jetzt wieder gegenargumente dass das ja alles von ihm nur leeres geschwätz wäre und man "solchen"leuten nicht trauen kann....kenn ich schon alles...muss ich aber nicht haben....ihr kennt meinen fall nicht genau...könnt also über menschen nicht urteilen....

ich für meinen Fall versuche "nur" das beste für mich und meine kleine familie zu erreichen, was jeder in meiner Situation auch tun würde!!!!!!!!!

wünsche trotz regen noch einen schönen tag
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Antwort #12 - 26.04.2006 um 14:05:46
 
brickbat schrieb am 25.04.2006 um 17:30:18:
Ein Paßersatzdokument wird definitiv nicht ausgestellt werden können. Also: wie soll die Geschichte nach Euren Vorstellungen denn weitergehen?


Durch unseren Anwalt haben wir erfahren, dass er mit der ABH noch verhandelt. Jetztiger stand ist allerdings, dass die ABH ihm zum Zwecke der Grünzübertrittsbescheinigung einen Pass ausstellt. Lt. unserem Anwalt kann mein freund auch nicht abgeschoben werden (Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung) hat allerdings momentan auch keinen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung. Also braucht er ein Ersatzdokument, mit dem er sich hier ausweisen kann, bis die Sache mit der türkei geregelt ist.

Wir sind schliesslich schon seit monaten an der sache dran, seinen aufenthalt legaliesieren zu wollen!!!!!


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Antwort #13 - 26.04.2006 um 14:09:26
 
Caya schrieb am 25.04.2006 um 18:37:27:
So lange er keinen rechtmäßigen Aufenthaltstatus in Deutschland hat, kann man hier beim Konsulat nichts machen.
Um sich freikaufen zu können muß man im Ausland mindestens seit 3 Jahren leben und sein Lebensmittelpunkt muss ausserhalb von der Türkei sein. Die Wehrpflicht erfolgt dann nur 21 Arbeitstage und eine Summe von über 5000,-€ die man auch in Raten bezahlen kann.

LG
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Bevor er in die illegalität abgerutscht ist war er fast 5 Jahre mit einer Duldung hier in Deutschland. Kann man das nicht irgendwie verwenden????? ist nur eine frage.
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Antwort #14 - 26.04.2006 um 14:19:19
 
@ doncamillo

ich verstehe deine Sichtweise vollkommen.....und natürlich bin ich auf die ein oder andere weise egoistisch, wenn man es so nennen möchte. Habe aber von vielen Fällen gehört, die gleichgelagert sind wie der meine. In einem bestimmten fall wurde sogar eine duldung erteilt, nachdem der illegale vater erst fasst 2 jahre nach der geburt seines sohnes die vaterschaftsanerkennung und die sorgerechtserklärung unterzeichnet hat, sogar eine umverteilung in ein anderes bundesland wurde genehmigt von rastatt nach hamburg (er ist mit seiner freundin dort hingezogen und das alles während seiner illegalität).Und dieser arbeitet jetzt NICHT und scheint sich auch nichts zu suchen. Ist es da nicht logisch, dass ich damit rechne, dass mein fall auch gut ausgehen könnte???????? Ihm wird arbeit in aussicht gestellt und er möchte arbeiten wenn er nur könnte!!!!

Ich denke , hier in dem forum sollte man eines nicht vergessen...es gibt die rechtliche seite, vor der ich respekt habe.....denn davon hängt meine zukunft ab, und es gibt die emotionale seite...vor der auch andere leute respekt haben sollten, denn man sollte sich immer darüber im klaren sein, um was es hier geht....um menschen und um schicksale egal, wie die situation zu stande kommt.

Und man sollte nicht alle Menschen über einen Kamm scheren! Nicht alle Menschen sind schlecht.....aber ich weiss, dass auch nicht alle menschen gut sind.

so, das nur mal nebenbei bemerkt.
Ich habe mich an dieses Forum gewandt, um hilfe und rat zu bekommen. das allein war mein anliegen...wenn ich die illegalität meines freundes weiter fördern wollte wäre ich nicht hier, wir hätten den anwalt nicht eingeschaltet und ich würde mir keine mühe geben, eine gute lösung für alle zu finden!

Und ich dachte, sinn und zweck dieses Forums ist, sich rechtliche ratschläge holen zu können und zu dürfen.

Frage: Wieviele Arbeitslose (besser Arbeitsunwillige, denn auch da sind nicht alle menschen über einen Kamm zu scheren), gibt es in der BRD die von Vater Staat leben, noch nicht mal einen 1-euro job annehmen wollen (weil es unter ihrer würde ist)????? Ein innenpolitisches Thema.......dauerthema sozusagen, das nicht vom tisch  zu fegen ist....nur mal so nebenbei angemerkt.

trotzdem liebe grüsse
asalty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 26.04.2006 um 15:30:16
 
Hi asalty,

ich verstehe Dich schon sehr gut, allerdings ist die Rechtslage hier doch
relativ eindeutig. Nicht zuletzt wollte ich mit den von mir gestellten Fragen
bewirken, dass Du Dich einmal in die Lage von denen versetzt, die mit
Deinem Fall nichts zu tun haben. Was würden die dazu sagen ? Das war gemeint.
Die bestehenden Gesetze sind für alle gleichermaßen anzuwenden.

DonCamillo
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Antwort #16 - 26.04.2006 um 19:19:36
 
Zitat:
Hi asalty,

Nicht zuletzt wollte ich mit den von mir gestellten Fragen
bewirken, dass Du Dich einmal in die Lage von denen versetzt, die mit
Deinem Fall nichts zu tun haben. Was würden die dazu sagen ? Das war gemeint.
Die bestehenden Gesetze sind für alle gleichermaßen anzuwenden.

DonCamillo


....aha...also für alle gleichermassen anzuwenden...warum wurden dann andere fälle, wie z.B. der von mir geschilderte, positiv behandelt? Und was bitte ist mit dem Recht auf elterliche Sorge bei einem deutschen Kind? Wir haben das gemeinsame Sorgerecht!

Und um noch einmal etwas dazu zu sagen:

Ich hatte schon mit dem Gedanken gespielt, mit ihm in die Türkei zu gehen. Aber meine Kinder aus erster Ehe sind auch noch da, sie haben ihren Lebensmittelpunkt hier in Deutschland und leben bei mir. Sie haben guten Kontakt zu ihrem Vater und ihren Großeltern, ausserdem sind sie der türkischen sprache nicht mächtig. Soll ich meinen Kindern hier den Lebensmittelpunkt nehmen? Oder etwa meine Kinder hier in Deutschland lassen? Ausserdem haben sie zu meinem Freund einen sehr guten Kontakt, akzeptieren ihn als meinen Partner und sagen zu meiner kleinen Tochter sogar SCHWESTER.

Also...wo bitte werden hier die gesetzlichen vorlagen für alle gleich angewandt???????

Ich sehe meine Fall auch von anderen Seiten, nicht nur von der persönlichen und bin mir dessen bewusst, dass nicht jeder meiner meinung ist. Und muss das auch akzeptieren...zumindest respektieren. Ich erwarte aber auch andererseits, dass meine emotionale bindung zu diesem " Fall" ebenfalls wenn schon nicht akzeptiert , so aber doch zumindest respektiert wird  Zwinkernd

einen wundervollen abend....

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Antwort #17 - 26.04.2006 um 22:02:33
 
Hallo,

Ich habe gelernt recht vorsichtig mit Ausagen wie dieser

Zitat:
von vielen Fällen gehört, die gleichgelagert sind wie der meine.
umzugehen.

Oft sind es nur Kleinigkeiten , die den Unterschied ausmachen und die Entscheidung in die eine oder andere Richtung beeinflussen. Warte doch erst einmal die "Auszeit" Deiner Sachbearbeiterin ab !

Ich denke nicht, dass in diesem Forum alle über einen Kamm geschoren werden, denn sonst gäbe es dieses Forum nicht. Verständnis , grosses sogar,   habe ich für Dich, aber die Regeln sind nun mal wie sie sind.

Mein Mann ist ebenfalls Kurde und weder er noch meinen beiden Schwager haben während ihrer Militärzeit unter Diskriminierungen gelitten, obwohl bei allen 3 en der Geburtsort Diyarbakir im Kimlik stand.  Auch in diesem Bereich werden sehr viele " Geschichten " erzählt.

Das hilft Dir jetzt alles nicht konket weiter, aber manchmal kommt man einfach nicht drumherum der Realität ins Auge sehen zu müssen.

Viel Glück

Reyhan

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Antwort #18 - 26.04.2006 um 22:18:53
 
Smiley die realität ist wirklich zwiespältig...und das was man in unserem fall alles "geraten" bekommt ist auch nicht immer einfach zu verstehen...auch in dem fall des militärs....da werden wirklich viele geschichten erzählt, sei es von landsmännern von ihm.....oder von anderen....gutes und schlechtes, was wirklich wahr ist...kann er wohl nur für sich selbst herausfinden. Ich persönlich habe einmal eine dokumentation über einen Kurden im fernsehen gesehen, der sich in seiner militärzeit als kurde geoutet hat...und üblen "folterungen" ausgesetzt wurde...ich sass weinend vor dem fernseher...er wurde mit einem hartem wasserstrahl bearbeitet...eiskaltes wasser ect....aber die ausführungen gehen hier zu weit.....auch zählt es hier wohl, wie derjenige aufgewachsen ist, und welche erziehung er genossen hat....was ihm beigebracht wurde ect.....es ist zu wünschen, wenn es so ist, wie du es schilderst. Und ich hoffe auch, dass es so ist.

so, meine kleine hat schon wieder hunger *G*....werde jetzt erst mal milchkuh spielen gehen....
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Antwort #19 - 28.04.2006 um 05:57:55
 
Wenn man solche Fragen zulässt, dann soll man auch die Antworten zulassen!!!

Zitat:
Findest Du es eigentlich wirklich alles so richtig oder bist Du, weil du persönlich betroffen bist, nur egoistisch ?/quote]
Ich bin selbst nicht betroffen. Wenn man unter Egoismus das Recht eines Kindes auf ein Vater versteht, dann ist solcher Egoismus nur begrüssenswert.

[quote]Was glaubst Du werden die Bürger in D dazu sagen, wenn sie über Deinen Fall entscheiden müssten und bezahlen müssten ?


Die Bürger haben ihr Willen bereits geäußert, indem sie ein Parlament gewählt haben, das die bestehende Rechtslage festgelegt hat.

Zitat:
  ich verstehe Dich schon sehr gut, allerdings ist die Rechtslage hier doch
relativ eindeutig.

Was der Fall betrifft, so haben wir bereits (und kontrovers) die Überprüfung der Ausweisungsschutzes bereits disskutiert und auch bei der Deutung der BVerwG Urteile nicht einig geworden (nichts ist hier eindeutig). Ich bin gespannt, wie die Gerichtsentscheidungen (falls es dazu kommt) ausfallen werden.

Zitat:
Nicht zuletzt wollte ich mit den von mir gestellten Fragen 
bewirken, dass Du Dich einmal in die Lage von denen versetzt, die mit
Deinem Fall nichts zu tun haben. Was würden die dazu sagen ? Das war gemeint.


Ich habe nichts mit dem Fall zu tun. Und ich sage: "Ich wünsche asalty und ihr Familie viel Glück und hoffe, dass sie sich nicht zu trennen brauchen".
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Antwort #20 - 28.04.2006 um 12:21:18
 
@ arkha
vielen lieben dank...es ist schön auch mal ein paar wohltuende worte zu hören..das baut etwas auf.
Heute warten wir auf den Anruf des Anwaltes....bis jetzt tut sich nichts....wird sich sicher wieder hinziehen..oder das " ich lasse es mir bis freitag noch mal durch den kopf gehen" waren nur leere worte und sie wollte von anfang an bei ihrer entscheidung bleiben.

noch etwas zum militär:

Es soll hier nicht etwa falsch verstanden werden, dass sich mein freund  im allgemeinen vor dem Militärdienst drücken möchte.....er möchte nur erreichen können...dass er einen antrag auf verschiebung des militärdienstes stellen kann...bzw. sich vom militär "freikaufen" kann...doch dazu benötigt er einen rechtlichen aufenthalt hier in deutschland, der aber noch sehr in frage steht.

Wenn er einen Aufenthalt bekommen würde...würde er arbeiten, mir und dem kind unterhalt zahlen....und das mit dem militär ordentlich regeln .

Ausserdem möchten wir heiraten. Und das eigentlich schon seit langer zeit, aber da er keine papiere hat, können wir das wohl auch vergessen. Kann mir dazu jemand etwas sagen????? bitte dringend um antwort. Wir dachten, wenn er hier erst mal eine aufenthaltsgenehmigung bekommt dann können wir auch rechtlich sofort heiraten.....aber auch das wird jetzt sicher nicht möglich sein. Die Papiere für eine Heirat sind schon in arbeit, bzw. aus seinem heimatland angefordert (ledigkeitsbescheinigung ect.)

liebe grüsse...und einen sonnigen (ja, jetzt scheint auch hier die sonne ) Tag
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Antwort #21 - 28.04.2006 um 22:16:51
 
Nur so eine Idee. Bis welcher Alter besteht in Türkei die Wehrpflicht? Gibt es in Türkei Befreiung von der Wehrpflicht, wenn man eine bestimmte Anzahl Kinder hat?
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Antwort #22 - 29.04.2006 um 11:39:10
 
hallo....@arkha
denke kaum, denn ich kenne viele familien , z. B. meine nachbarn, die legal in deutschland leben und den wehrdienst auch noch ableisten müssen. Er ist 35 jahre....kauft sich jetzt mit 5000 Euro frei und leistet 24 Tage seinen Militärdienst. Und mein freund ist jünger...seufz.
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Antwort #23 - 29.04.2006 um 12:19:49
 
Arkha schrieb am 28.04.2006 um 22:16:51:
Nur so eine Idee. Bis welcher Alter besteht in Türkei die Wehrpflicht? Gibt es in Türkei Befreiung von der Wehrpflicht, wenn man eine bestimmte Anzahl Kinder hat?


Alle tr. Staatsangehörigen die männlich sind müßen die Wehrpflicht erfüllen. Egal ob man über 50 ist oder mehrere Kinder hat, außer man ist ausgemustert.

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