Hallo...ich hatte vor kurzem schon in diesem forum geschrieben. Hier nochmal kurzfassung:
Freund illegal (Kurde)
Kind geboren im februar
durch anwalt wollen wir aufenthalt legalisieren (endlich)
Jetzt haben wir endlich antwort von der
ABH. Doch der Anwalt musste uns leider mitteilen, dass er kein anrecht auf eine Aufenthaltsgenehmigung hätte aufgrund seiner derzeitigen illegalität. ob eine duldung ausgestellt werden kann damit wir heiraten können möchte er noch herausfinden.
Die
ABH hat ihm aber folgenden Vorschlag gemacht:
Er bekommt ein Papier zur Grenzüberschreitung zwecks freiwilliger Ausreise und kann dann ein visum beantragen zur wiedereinreise, würde also keine wiedereinreisesperre bekommen.
das ist ja soweit total super...wenn da nicht das türkische militär wäre (wegen dem mein Freund damals als asylbewerber nach deutschland gekommen ist, weil der konflikt zwischen kurden und türken ist sicher allen bekannt, obwohl er in der türkei unter den teppich gekehrt wird, aber das ist ein anderes thema)
wenn er also legal in die türkei ausreisen würde würde ihn bei einreise das militär "festnehmen" zwecks ausübung seines militärdienstes. und der dauert über ein jahr. Somit würde, falls er den dienst ableistet und er wieder einreist, seine Tochter "onkel" zu ihm sagen...gerade die ersten jahre ist die bindung doch wichtig.
und sollte er eine duldung erhalten kann er auch nicht bei mir wohnen und angemeldet werden. oder kann man eine umverteilung beantragen? Kann die abh diesen antrag auf umverteilung ablehnen?
Gibt es eine möglichkeit die Ausreise zu umgehen? Er hat doch die "erlaubnis" nach ausreise wieder einzureisen....kann es dann aber nicht, wegen des militärs. kann man irgendwo einen antrag stellen?
Ich weiss...ausländerrecht ist ausländerrecht.....aber man muss verstehen, dass wir alles tun möchten, damit meine tochter und er nicht getrennt werden. die vaterschaftserklärung wurde abgegeben....das gemeinsame sorgerecht haben wir.
wir möchten doch endlich legal leben! wenn es nur um eine trennung von uns beiden ginge könnten wir damit leben...aber es geht hier auch um die kleine.
vielleicht kann mir jemand auskunft geben?
Änderung: mick: Auf Wunsch den Betreff geändert (wie ursprünglich vorgesehen)