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Kurze Zusammenfassung der letzten zeit (Gelesen: 6.533 mal)
DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: urze
Antwort #15 - 26.04.2006 um 15:30:16
 
Hi asalty,

ich verstehe Dich schon sehr gut, allerdings ist die Rechtslage hier doch
relativ eindeutig. Nicht zuletzt wollte ich mit den von mir gestellten Fragen
bewirken, dass Du Dich einmal in die Lage von denen versetzt, die mit
Deinem Fall nichts zu tun haben. Was würden die dazu sagen ? Das war gemeint.
Die bestehenden Gesetze sind für alle gleichermaßen anzuwenden.

DonCamillo
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asalty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: urze
Antwort #16 - 26.04.2006 um 19:19:36
 
Zitat:
Hi asalty,

Nicht zuletzt wollte ich mit den von mir gestellten Fragen
bewirken, dass Du Dich einmal in die Lage von denen versetzt, die mit
Deinem Fall nichts zu tun haben. Was würden die dazu sagen ? Das war gemeint.
Die bestehenden Gesetze sind für alle gleichermaßen anzuwenden.

DonCamillo


....aha...also für alle gleichermassen anzuwenden...warum wurden dann andere fälle, wie z.B. der von mir geschilderte, positiv behandelt? Und was bitte ist mit dem Recht auf elterliche Sorge bei einem deutschen Kind? Wir haben das gemeinsame Sorgerecht!

Und um noch einmal etwas dazu zu sagen:

Ich hatte schon mit dem Gedanken gespielt, mit ihm in die Türkei zu gehen. Aber meine Kinder aus erster Ehe sind auch noch da, sie haben ihren Lebensmittelpunkt hier in Deutschland und leben bei mir. Sie haben guten Kontakt zu ihrem Vater und ihren Großeltern, ausserdem sind sie der türkischen sprache nicht mächtig. Soll ich meinen Kindern hier den Lebensmittelpunkt nehmen? Oder etwa meine Kinder hier in Deutschland lassen? Ausserdem haben sie zu meinem Freund einen sehr guten Kontakt, akzeptieren ihn als meinen Partner und sagen zu meiner kleinen Tochter sogar SCHWESTER.

Also...wo bitte werden hier die gesetzlichen vorlagen für alle gleich angewandt???????

Ich sehe meine Fall auch von anderen Seiten, nicht nur von der persönlichen und bin mir dessen bewusst, dass nicht jeder meiner meinung ist. Und muss das auch akzeptieren...zumindest respektieren. Ich erwarte aber auch andererseits, dass meine emotionale bindung zu diesem " Fall" ebenfalls wenn schon nicht akzeptiert , so aber doch zumindest respektiert wird  Zwinkernd

einen wundervollen abend....

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Reyhan
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Antwort #17 - 26.04.2006 um 22:02:33
 
Hallo,

Ich habe gelernt recht vorsichtig mit Ausagen wie dieser

Zitat:
von vielen Fällen gehört, die gleichgelagert sind wie der meine.
umzugehen.

Oft sind es nur Kleinigkeiten , die den Unterschied ausmachen und die Entscheidung in die eine oder andere Richtung beeinflussen. Warte doch erst einmal die "Auszeit" Deiner Sachbearbeiterin ab !

Ich denke nicht, dass in diesem Forum alle über einen Kamm geschoren werden, denn sonst gäbe es dieses Forum nicht. Verständnis , grosses sogar,   habe ich für Dich, aber die Regeln sind nun mal wie sie sind.

Mein Mann ist ebenfalls Kurde und weder er noch meinen beiden Schwager haben während ihrer Militärzeit unter Diskriminierungen gelitten, obwohl bei allen 3 en der Geburtsort Diyarbakir im Kimlik stand.  Auch in diesem Bereich werden sehr viele " Geschichten " erzählt.

Das hilft Dir jetzt alles nicht konket weiter, aber manchmal kommt man einfach nicht drumherum der Realität ins Auge sehen zu müssen.

Viel Glück

Reyhan

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asalty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #18 - 26.04.2006 um 22:18:53
 
Smiley die realität ist wirklich zwiespältig...und das was man in unserem fall alles "geraten" bekommt ist auch nicht immer einfach zu verstehen...auch in dem fall des militärs....da werden wirklich viele geschichten erzählt, sei es von landsmännern von ihm.....oder von anderen....gutes und schlechtes, was wirklich wahr ist...kann er wohl nur für sich selbst herausfinden. Ich persönlich habe einmal eine dokumentation über einen Kurden im fernsehen gesehen, der sich in seiner militärzeit als kurde geoutet hat...und üblen "folterungen" ausgesetzt wurde...ich sass weinend vor dem fernseher...er wurde mit einem hartem wasserstrahl bearbeitet...eiskaltes wasser ect....aber die ausführungen gehen hier zu weit.....auch zählt es hier wohl, wie derjenige aufgewachsen ist, und welche erziehung er genossen hat....was ihm beigebracht wurde ect.....es ist zu wünschen, wenn es so ist, wie du es schilderst. Und ich hoffe auch, dass es so ist.

so, meine kleine hat schon wieder hunger *G*....werde jetzt erst mal milchkuh spielen gehen....
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Arkha
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Antwort #19 - 28.04.2006 um 05:57:55
 
Wenn man solche Fragen zulässt, dann soll man auch die Antworten zulassen!!!

Zitat:
Findest Du es eigentlich wirklich alles so richtig oder bist Du, weil du persönlich betroffen bist, nur egoistisch ?/quote]
Ich bin selbst nicht betroffen. Wenn man unter Egoismus das Recht eines Kindes auf ein Vater versteht, dann ist solcher Egoismus nur begrüssenswert.

[quote]Was glaubst Du werden die Bürger in D dazu sagen, wenn sie über Deinen Fall entscheiden müssten und bezahlen müssten ?


Die Bürger haben ihr Willen bereits geäußert, indem sie ein Parlament gewählt haben, das die bestehende Rechtslage festgelegt hat.

Zitat:
  ich verstehe Dich schon sehr gut, allerdings ist die Rechtslage hier doch
relativ eindeutig.

Was der Fall betrifft, so haben wir bereits (und kontrovers) die Überprüfung der Ausweisungsschutzes bereits disskutiert und auch bei der Deutung der BVerwG Urteile nicht einig geworden (nichts ist hier eindeutig). Ich bin gespannt, wie die Gerichtsentscheidungen (falls es dazu kommt) ausfallen werden.

Zitat:
Nicht zuletzt wollte ich mit den von mir gestellten Fragen 
bewirken, dass Du Dich einmal in die Lage von denen versetzt, die mit
Deinem Fall nichts zu tun haben. Was würden die dazu sagen ? Das war gemeint.


Ich habe nichts mit dem Fall zu tun. Und ich sage: "Ich wünsche asalty und ihr Familie viel Glück und hoffe, dass sie sich nicht zu trennen brauchen".
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asalty
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Antwort #20 - 28.04.2006 um 12:21:18
 
@ arkha
vielen lieben dank...es ist schön auch mal ein paar wohltuende worte zu hören..das baut etwas auf.
Heute warten wir auf den Anruf des Anwaltes....bis jetzt tut sich nichts....wird sich sicher wieder hinziehen..oder das " ich lasse es mir bis freitag noch mal durch den kopf gehen" waren nur leere worte und sie wollte von anfang an bei ihrer entscheidung bleiben.

noch etwas zum militär:

Es soll hier nicht etwa falsch verstanden werden, dass sich mein freund  im allgemeinen vor dem Militärdienst drücken möchte.....er möchte nur erreichen können...dass er einen antrag auf verschiebung des militärdienstes stellen kann...bzw. sich vom militär "freikaufen" kann...doch dazu benötigt er einen rechtlichen aufenthalt hier in deutschland, der aber noch sehr in frage steht.

Wenn er einen Aufenthalt bekommen würde...würde er arbeiten, mir und dem kind unterhalt zahlen....und das mit dem militär ordentlich regeln .

Ausserdem möchten wir heiraten. Und das eigentlich schon seit langer zeit, aber da er keine papiere hat, können wir das wohl auch vergessen. Kann mir dazu jemand etwas sagen????? bitte dringend um antwort. Wir dachten, wenn er hier erst mal eine aufenthaltsgenehmigung bekommt dann können wir auch rechtlich sofort heiraten.....aber auch das wird jetzt sicher nicht möglich sein. Die Papiere für eine Heirat sind schon in arbeit, bzw. aus seinem heimatland angefordert (ledigkeitsbescheinigung ect.)

liebe grüsse...und einen sonnigen (ja, jetzt scheint auch hier die sonne ) Tag
asalty

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Arkha
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Antwort #21 - 28.04.2006 um 22:16:51
 
Nur so eine Idee. Bis welcher Alter besteht in Türkei die Wehrpflicht? Gibt es in Türkei Befreiung von der Wehrpflicht, wenn man eine bestimmte Anzahl Kinder hat?
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Antwort #22 - 29.04.2006 um 11:39:10
 
hallo....@arkha
denke kaum, denn ich kenne viele familien , z. B. meine nachbarn, die legal in deutschland leben und den wehrdienst auch noch ableisten müssen. Er ist 35 jahre....kauft sich jetzt mit 5000 Euro frei und leistet 24 Tage seinen Militärdienst. Und mein freund ist jünger...seufz.
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Caya
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Antwort #23 - 29.04.2006 um 12:19:49
 
Arkha schrieb am 28.04.2006 um 22:16:51:
Nur so eine Idee. Bis welcher Alter besteht in Türkei die Wehrpflicht? Gibt es in Türkei Befreiung von der Wehrpflicht, wenn man eine bestimmte Anzahl Kinder hat?


Alle tr. Staatsangehörigen die männlich sind müßen die Wehrpflicht erfüllen. Egal ob man über 50 ist oder mehrere Kinder hat, außer man ist ausgemustert.

Caya
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