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Ehegatten Nachzug aus Vietnam - Sonderfall (Gelesen: 693 mal)
godzilla
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehegatten Nachzug aus Vietnam - Sonderfall
24.04.2006 um 15:17:29
 
Hallo i4a-ler,

gerne möchte ich, in Vertretung zweier vietnamesische Freunde, um euren fachmännischen Rat hinsichtlich Ehegattennachzug bitten.

folgende Historie:

Meine beiden vietnamesischen Freunde haben sich in Deutschland (Bayern)kennen und lieben gelernt und wollen noch in diesem Jahr heiraten.

Er besitzt eine Niederlassungserlaubnis, ist 22 Jahre und voll berufstätig. Sie hat leider nur eine Duldung und lebte, da sie noch unter 18 Jahre ist, bis vor kurzem in einem deutschen Kinderheim.

Aufgrund der Tatsache, das Sie kürzlich ein sogenanntes "weißes Papier" bekommen hat, da die ABH ihr tatsächliches Alter anzweifelt, ist Sie aus Angst vor einer möglichen Abschiebung nicht mehr in Deutschland und somit ihrer polizeilichen Meldepflicht (entgegen meinem Rat) nicht nachgekommen.


Frage:

Wenn nun beide in Vietnam in Kürze heiraten, ist dann zu befürchten, dass vor diesem Hintergrund der Ehegattennachzug nach §30 AufentG gefährdet ist, obwohl die rechtlichen Rahmenbedingungen nach §29 AufentG Abschnitt (1) dafür vorliegen, d.h. sowohl eine Niederlassungserlaubnis, also auch genügend Wohnraum zur Verfügung stehen?

Hinzu kommt die rechtliche Unsicherheit auf der Grundlage von §37 Abschnitt (3) in dem steht:

"Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kann versagt werden, wenn der Ausländer ausgewiesen worden war oder ausgewiesen werden konnte, als er das Bundesgebiet verließ, wenn ein Ausweisungsgrund vorliegt oder solange der Ausländer minderjährig und seine persönliche Betreuung im Bundesgebiet nicht gewährleistet ist."

Fazit:

Wie gravierend wirkt sich hierbei die nicht-gesetzeskonforme Handlungsweise auf den bevorstehenden Antrag auf Ehegattennachzug aus? Gibt es beim Ehegattennachzug generell ein Zeitrahmen oder hängt dieser vom individuellen Antrag ab?

Ich freue mich auf eure Anwort und danke euch sehr für die Hilfe

Grüße, Kai


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