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Noch verheiratet, Wunsch nach weiterem Kind, ... (Gelesen: 7.026 mal)
ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 26.04.2006 um 18:17:25
 
trineline schrieb am 26.04.2006 um 17:48:07:
Wenn er jetzt ausreisen würde, kann er dann wieder ein Besuchsvisum bekommen?

Kann er sich mit einem Besuchsvisum eine Arbeit suchen?

Also würde er denn eine Chance haben eingestellt zu werden, wenn er nur auf Besuch ist?




Hallo,

sicher wird ein Besuchsvisum wieder möglich sein wenn er keine Einreisesperre erhält, das hängt abr davon ab, ob er abgeschoben und ausgewiesen wird, oder  ob er freiwillig das Land verläßt.

Ein Besuchsvisum ist ein Beuchsvisum, mehr nicht , also wird vom Grundsatz keine Erlaubnis zur Erwerbstätigkit damit verbunden sein .

Falls ich es überlesen haben sollte, breits jetzt sorry, aber welche Staatsangehöigkeit hat er ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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trineline
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #16 - 26.04.2006 um 22:23:36
 
Ja, hab ich mir fast gedacht mit der Arbeit. Oder hat man denn ne Möglichkeit sich weiter irgendwie zu bilden?!? (Praktikum, irgendein Aufbau-Semester, WEiterbildung,...?) Was weiß ich, aber es gibt doch so viele Leute die von weit her kommen und hier arbeiten. Und er wäre ja shcon eine qualifizierte Kraft und nicht jemand, der halt "nur" putzt und irgendwie nebenbei arbeitet. Klingt blöd ausgedrückt aber ich hoffe du weißt was ich meine.
Er kommt aus Kamerun.
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