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Verdacht auf Scheinehe (Gelesen: 6.808 mal)
Espanol
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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22.04.2006 um 20:29:59
 
Hallöchen
Habe im Dezember2005 in Marokko geheiratet
Ich  bin deutsche und 16 Jahre älter als mein Mann
Am 6.03.2006 hatte Ich eine Befragung in der ABH in Dortmund
mein Mann zeitgleich in Marokko Rabat deutsche Botschaft
Am 19.04.2006 das Urteil Verdacht auf Scheinehe
Was nun Ich bin am Boden zerstört Ich brauche einen guten Rat
was Ich jetzt noch tun kann
Gruß Espanol
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Melek1979
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 22.04.2006 um 23:15:03
 
Hallo, zuerst einmal, tut es mir leid das ihr solche Schwierigkeiten habt.

Ich glaube, Du solltest erst einmal widerspruch einlegen und zu guter letzt hilft nur noch ein Anwalt. So hat es eine Bekannte mit dem gleichen Problem gemacht.

Gruß Melek
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Melek1979  
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 22.04.2006 um 23:35:52
 
Espanol schrieb am 22.04.2006 um 20:29:59:
Am 19.04.2006 das Urteil Verdacht auf Scheinehe

Urteil? Du meinst sicher Ablehnung des Visums, Dagegen kann man
remonstieren. Stöber mal im Board danach. Bin sicher wirst noch
andere Antworten erhalten.

Widerspruch gibts da ned. Wenn dann Klage beim VG Berlin.
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Espanol
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.04.2006 um 14:24:38
 
Melek1979 schrieb am 22.04.2006 um 23:15:03:
Hallo, zuerst einmal, tut es mir leid das ihr solche Schwierigkeiten habt.

Ich glaube, Du solltest erst einmal widerspruch einlegen und zu guter letzt hilft nur noch ein Anwalt. So hat es eine Bekannte mit dem gleichen Problem gemacht.

Gruß Melek

;) Danke erstmal aber haben denn deine Bekannten oder Freunde die Sache gut durchbekommen wie lange läuft schon die Sache würdest Du mir mehr schreiben Gruß Espanol
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Espanol
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 23.04.2006 um 14:31:55
 
Danke erstmal  weinend aber Ich habe jetzt ein Termin beim Anwalt
So ein widerspruch bei der ABH hilft mir sicherlich nicht weiter oder?
Ein Anwalt hat mehr Chancen im allerschlimmsten Fall Bundesgerichtshof
Berlin aber Ich hoffe nicht
Unter welchem forum muß Ich den nachschauen um noch Tipps oder Antworten zu bekommen?
Gruß Espanol
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ronny
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Antwort #5 - 24.04.2006 um 07:43:41
 
Zitat:
So ein widerspruch bei der ABH hilft mir sicherlich nicht weiter oder?



Überhaupt nicht, weil die ABH nicht im Boot ist.

Die "Remonstration" gegen die Ablehnung des Visums wäre an die Botschat oder das Ausw.Amt zu richten.
Das Rechtsmittel gegen den Remonstrationsbescheid wäre die Klage beim VG Berlin, gegen die BRD vertreten durch das Ausw.Amt.

In keiner Phase des (Vor-)Verfahrens wird die ABH Prozesspartei.

Zitat:
im allerschlimmsten Fall Bundesgerichtshof Berlin aber Ich hoffe nicht


Dorthin wirst Du nie (mein voller Ernst) kommen, da die Angelegenheit allenfalls beim BVerwG (Leipzig) enden wird Zwinkernd

Ist ein völlig anderer Rechtsweg zum BGH und Ausländerrecht hat bei den Zivilgerichten im Regelfall nix zu suchen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Melek1979
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Antwort #6 - 24.04.2006 um 17:06:15
 
Zitat:
Dorthin wirst Du nie (mein voller Ernst) kommen, da die Angelegenheit allenfalls beim BVerwG (Leipzig) enden wird  




Und dann? Das würde mich jetzt mal sehr interessieren. Was ist wenn er kein Visum für die Familienzusammenführung bekommt?

Ist man dann verheiratet und muß doch ohne Ehemann leben?



LG Melek
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Melek1979  
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 24.04.2006 um 18:11:32
 
Melek1979 schrieb am 24.04.2006 um 17:06:15:
Und dann? Das würde mich jetzt mal sehr interessieren. Was ist wenn er kein Visum für die Familienzusammenführung bekommt?

Ist man dann verheiratet und muß doch ohne Ehemann leben?



Nein, muss man nicht. Man kann lediglich (vorerst) nicht in D leben, d.h. Du ziehst zu Deinem Ehemann. Zwinkernd

DonCamillo
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Hansi
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Danke für viele Infos
und Tipps aus diesem
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #8 - 24.04.2006 um 22:38:51
 
Zitat:
Nein, muss man nicht. Man kann lediglich (vorerst) nicht in D leben, d.h. Du ziehst zu Deinem Ehemann. Zwinkernd

DonCamillo


Heißt das: Wenn man im Ausland bewiesen hat, dass es keine Scheinehe ist, kommt eine FZF nach Deuschland in Betracht? Wie lange ist denn da üblich?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 25.04.2006 um 08:10:48
 
Hi Hansi,

nein, das meinte ich eigentlich nicht damit.
Gleichwohl ist es eine hilfreiche Sichtweise hinsichtlich einer Fzf nach D. Der Gesetzgeber fordert dieses allerdings nicht offiziell.
Es kommt nunmehr darauf an, den Verdacht der Scheinehe wirksam auszuräumen und da hilft die Führung der ehel. Lebensgemeinschaft im Ausland
ungemein.


DonCamillo
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Arkha
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Antwort #10 - 25.04.2006 um 20:16:22
 
Mir ist kein einziges Gerichtsurteil bekannt, das zum ungunsten einer wirklichen Ehe ausgefallen ist. Die Richer sind (Gott sein Dank!!!) weiser, als einige Mitarbeiter der ABH und Konsulate und verlangen nach die Beweise einer Scheinehe von ABH/Konsulat und nicht der Beweis von Betroffenen, dass es keine Scheinehe ist.

Wenn die eheliche Gemeinschaft bereits zeitlang in der Ausland bestand, wird es natürlich für die ABH/Konschulat schwieriger glaubhaft zu machen. dass es sich um eine Scheinehe handelt.

Ob sich die Leute, die keine binationale Ehe in Deutschland haben wollen (@DonCamillo gehörst Du dazu?), damit überzeugen lassen, bezweifle ich.
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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ronny
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Antwort #11 - 25.04.2006 um 20:21:25
 
Zitat:
Ob sich die Leute, die keine binationale Ehe in Deutschland haben wollen (@DonCamillo gehörst Du dazu?), damit überzeugen lassen, bezweifle ich.


Nu ist aber mal Schluß mit diesem Geseire und den persönlichen Angriffen  Ärgerlich

Tauscht Eure Probleme im User Forum oder per IM aus Zwinkernd
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convar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 25.04.2006 um 21:02:04
 
kann jetzt konstruktiv nur wenig zu Thema Scheinehe beitragen.

Auf der einen Seite glaube ich ehrlich gesagt nicht (was in dem Sinne gemeint ist dass ich es mir nicht vorstellen kann) dass eine Botschaft oder eine ABH oder ein Standesamt "so aus dem heiteren Himmel heraus zu dem Schluss kommt es handle sich um eine Scheinehe.
Auf der anderen Seite, so viele kleine Details des Partners, die weis ich auch erst seit ich mit meiner lieben Frau zusammenlebe. Ich bin mir gar nicht so sicher, wenn man uns getrennt befragt hätte, was da rausgekommen wäre.

Wenn die Frau halt wesentlich Älter ist scheinen einige Herren mißtrauisch zu werden, da bin ich aber froh ein Mann zu sein, ich bin nämlich auch wesentlich älter als meine Ehefrau.

Was also tun????   Also ich vermute mal, mehr so aus dem Bauch heraus, dass so ein Umzug in ein anderes Land ein an für sich gute Idee ist, aber ernsthaft, wie soll das "durchgezogen werden"?

In der Tendenz sehe ich hier eher eine schwerwiegende Verletzung von Persönlichkeitsrechten, mit der Ausnahme, dass die Behörden Anhaltspunkte haben die den Verdacht konkret werden lassen. Was könnte das sein?

Ich wünsche allen das dieser Kelch......
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #13 - 25.04.2006 um 23:12:29
 
ronny schrieb am 25.04.2006 um 20:21:25:
Tauscht Eure Probleme im User Forum oder per IM aus Zwinkernd


Bitte ausschließlich per IM Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 26.04.2006 um 08:18:49
 
[quote author=Arkha link=1145730599/0#10 date=1145988982]

Ob sich die Leute, die keine binationale Ehe in Deutschland haben wollen (@DonCamillo gehörst Du dazu?)quote]

Hi,

ja logisch, ich habe auch sonst nichts zu tun als anderen nachzustellen.  Ärgerlich

Leute, es muss rechtlich i.O. sein und dann ist insgesamt alles i.O. !  Zwinkernd


DonCamillo

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