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Verdacht auf Scheinehe (Gelesen: 6.834 mal)
convar
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Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verdacht auf Scheinehe
Antwort #15 - 26.04.2006 um 10:16:21
 
habe mir das mal so durchgelesen, weis jetzt nicht was an DonCamilo auszusetzen ist?

was er schreibt schein mir logisch zu sein
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MUSCHA
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verdacht auf Scheinehe
Antwort #16 - 26.04.2006 um 17:07:27
 
Hallo Espanol, habe auch die Erfahrung gemacht, dass das Visum von meinem Mann abgelehnt wurde.
Erster Schritt: zum Anwalt und Widerspruch/Remonstration gegen die Ablehnung einlegen,
danach erhält man in der Regel eine ausführliche Begründung, wie es zum Verdacht kam. Wenn das Visum nach der Remo abermals abgelehnt wird bleibt die Möglichkeit ,   Klage beim Verwaltungsgericht einzulegen . Hier ist es wichtig die Klagefrist von vier Wochen  nach dem Ausstellungsdatum des zweiten Ablehnungschreiben einzuhaltenden! Dies steht aber auch in dem Brief. 
Dann ist dein Anwalt gefordert eine ausführliche Klagebegründung zu schreiben und
schließlich muß man dann einen Termin beim Verwaltungsgericht bekommen.
Die Wartezeiten können lang sein.
Es muß aber nicht so weit kommen. Diese Infos nur für den Fall der Fälle!
Ich stehe kurz vor der Verhandlung in Berlin und habe im April 2004 geheiratet. Daran kannst Du sehen wieviel Zeit verstreichen kann bis man vielleicht zu seinem Recht kommt.
Ganz wichtig ist der Beistand eines erfahrenen und motivierten Anwaltes.
Dann kann man das Prozedere vielleicht ein bißchen beschleunigen.
Diakonie , Caritas können auch gute Ansprechpartner sein und moralische Unterstützung geben
Alles Gute!
Smiley
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