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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Verdacht auf Scheinehe
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Beitrag begonnen von Espanol am 22.04.2006 um 20:29:59

Titel: Verdacht auf Scheinehe
Beitrag von Espanol am 22.04.2006 um 20:29:59
Hallöchen
Habe im Dezember2005 in Marokko geheiratet
Ich  bin deutsche und 16 Jahre älter als mein Mann
Am 6.03.2006 hatte Ich eine Befragung in der ABH in Dortmund
mein Mann zeitgleich in Marokko Rabat deutsche Botschaft
Am 19.04.2006 das Urteil Verdacht auf Scheinehe
Was nun Ich bin am Boden zerstört Ich brauche einen guten Rat
was Ich jetzt noch tun kann
Gruß Espanol

Titel: Re: Verdacht auf Scheinehe
Beitrag von Melek1979 am 22.04.2006 um 23:15:03
Hallo, zuerst einmal, tut es mir leid das ihr solche Schwierigkeiten habt.

Ich glaube, Du solltest erst einmal widerspruch einlegen und zu guter letzt hilft nur noch ein Anwalt. So hat es eine Bekannte mit dem gleichen Problem gemacht.

Gruß Melek

Titel: Re: Verdacht auf Scheinehe
Beitrag von fons am 22.04.2006 um 23:35:52

Espanol schrieb am 22.04.2006 um 20:29:59:
Am 19.04.2006 das Urteil Verdacht auf Scheinehe

Urteil? Du meinst sicher Ablehnung des Visums, Dagegen kann man
remonstieren. Stöber mal im Board danach. Bin sicher wirst noch
andere Antworten erhalten.

Widerspruch gibts da ned. Wenn dann Klage beim VG Berlin.

Titel: Re: Verdacht auf Scheinehe
Beitrag von Espanol am 23.04.2006 um 14:24:38

Melek1979 schrieb am 22.04.2006 um 23:15:03:
Hallo, zuerst einmal, tut es mir leid das ihr solche Schwierigkeiten habt.

Ich glaube, Du solltest erst einmal widerspruch einlegen und zu guter letzt hilft nur noch ein Anwalt. So hat es eine Bekannte mit dem gleichen Problem gemacht.

Gruß Melek

;) Danke erstmal aber haben denn deine Bekannten oder Freunde die Sache gut durchbekommen wie lange läuft schon die Sache würdest Du mir mehr schreiben Gruß Espanol

Titel: Verdacht auf Scheinehe
Beitrag von Espanol am 23.04.2006 um 14:31:55
Danke erstmal  :'( aber Ich habe jetzt ein Termin beim Anwalt
So ein widerspruch bei der ABH hilft mir sicherlich nicht weiter oder?
Ein Anwalt hat mehr Chancen im allerschlimmsten Fall Bundesgerichtshof
Berlin aber Ich hoffe nicht
Unter welchem forum muß Ich den nachschauen um noch Tipps oder Antworten zu bekommen?
Gruß Espanol

Titel: Re: Verdacht auf Scheinehe
Beitrag von ronny am 24.04.2006 um 07:43:41

Zitat:
So ein widerspruch bei der ABH hilft mir sicherlich nicht weiter oder?



Überhaupt nicht, weil die ABH nicht im Boot ist.

Die "Remonstration" gegen die Ablehnung des Visums wäre an die Botschat oder das Ausw.Amt zu richten.
Das Rechtsmittel gegen den Remonstrationsbescheid wäre die Klage beim VG Berlin, gegen die BRD vertreten durch das Ausw.Amt.

In keiner Phase des (Vor-)Verfahrens wird die ABH Prozesspartei.


Zitat:
im allerschlimmsten Fall Bundesgerichtshof Berlin aber Ich hoffe nicht


Dorthin wirst Du nie (mein voller Ernst) kommen, da die Angelegenheit allenfalls beim BVerwG (Leipzig) enden wird ;)

Ist ein völlig anderer Rechtsweg zum BGH und Ausländerrecht hat bei den Zivilgerichten im Regelfall nix zu suchen ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Verdacht auf Scheinehe
Beitrag von Melek1979 am 24.04.2006 um 17:06:15

Zitat:
Dorthin wirst Du nie (mein voller Ernst) kommen, da die Angelegenheit allenfalls beim BVerwG (Leipzig) enden wird  




Und dann? Das würde mich jetzt mal sehr interessieren. Was ist wenn er kein Visum für die Familienzusammenführung bekommt?

Ist man dann verheiratet und muß doch ohne Ehemann leben?



LG Melek

Titel: Re: Verdacht auf Scheinehe
Beitrag von DonCamillo am 24.04.2006 um 18:11:32

Melek1979 schrieb am 24.04.2006 um 17:06:15:
Und dann? Das würde mich jetzt mal sehr interessieren. Was ist wenn er kein Visum für die Familienzusammenführung bekommt?

Ist man dann verheiratet und muß doch ohne Ehemann leben?



Nein, muss man nicht. Man kann lediglich (vorerst) nicht in D leben, d.h. Du ziehst zu Deinem Ehemann. ;)

DonCamillo

Titel: Re: Verdacht auf Scheinehe
Beitrag von Hansi am 24.04.2006 um 22:38:51

schrieb am 24.04.2006 um 18:11:32:
Nein, muss man nicht. Man kann lediglich (vorerst) nicht in D leben, d.h. Du ziehst zu Deinem Ehemann. ;)

DonCamillo


Heißt das: Wenn man im Ausland bewiesen hat, dass es keine Scheinehe ist, kommt eine FZF nach Deuschland in Betracht? Wie lange ist denn da üblich?

Titel: Re: Verdacht auf Scheinehe
Beitrag von DonCamillo am 25.04.2006 um 08:10:48
Hi Hansi,

nein, das meinte ich eigentlich nicht damit.
Gleichwohl ist es eine hilfreiche Sichtweise hinsichtlich einer Fzf nach D. Der Gesetzgeber fordert dieses allerdings nicht offiziell.
Es kommt nunmehr darauf an, den Verdacht der Scheinehe wirksam auszuräumen und da hilft die Führung der ehel. Lebensgemeinschaft im Ausland
ungemein.


DonCamillo

Titel: Re: Verdacht auf Scheinehe
Beitrag von Arkha am 25.04.2006 um 20:16:22
Mir ist kein einziges Gerichtsurteil bekannt, das zum ungunsten einer wirklichen Ehe ausgefallen ist. Die Richer sind (Gott sein Dank!!!) weiser, als einige Mitarbeiter der ABH und Konsulate und verlangen nach die Beweise einer Scheinehe von ABH/Konsulat und nicht der Beweis von Betroffenen, dass es keine Scheinehe ist.

Wenn die eheliche Gemeinschaft bereits zeitlang in der Ausland bestand, wird es natürlich für die ABH/Konschulat schwieriger glaubhaft zu machen. dass es sich um eine Scheinehe handelt.

Ob sich die Leute, die keine binationale Ehe in Deutschland haben wollen (@DonCamillo gehörst Du dazu?), damit überzeugen lassen, bezweifle ich.

Titel: Re: Verdacht auf Scheinehe
Beitrag von ronny am 25.04.2006 um 20:21:25

Zitat:
Ob sich die Leute, die keine binationale Ehe in Deutschland haben wollen (@DonCamillo gehörst Du dazu?), damit überzeugen lassen, bezweifle ich.


Nu ist aber mal Schluß mit diesem Geseire und den persönlichen Angriffen  >:(

Tauscht Eure Probleme im User Forum oder per IM aus ;)

Titel: Re: Verdacht auf Scheinehe
Beitrag von convar am 25.04.2006 um 21:02:04
kann jetzt konstruktiv nur wenig zu Thema Scheinehe beitragen.

Auf der einen Seite glaube ich ehrlich gesagt nicht (was in dem Sinne gemeint ist dass ich es mir nicht vorstellen kann) dass eine Botschaft oder eine ABH oder ein Standesamt "so aus dem heiteren Himmel heraus zu dem Schluss kommt es handle sich um eine Scheinehe.
Auf der anderen Seite, so viele kleine Details des Partners, die weis ich auch erst seit ich mit meiner lieben Frau zusammenlebe. Ich bin mir gar nicht so sicher, wenn man uns getrennt befragt hätte, was da rausgekommen wäre.

Wenn die Frau halt wesentlich Älter ist scheinen einige Herren mißtrauisch zu werden, da bin ich aber froh ein Mann zu sein, ich bin nämlich auch wesentlich älter als meine Ehefrau.

Was also tun????   Also ich vermute mal, mehr so aus dem Bauch heraus, dass so ein Umzug in ein anderes Land ein an für sich gute Idee ist, aber ernsthaft, wie soll das "durchgezogen werden"?

In der Tendenz sehe ich hier eher eine schwerwiegende Verletzung von Persönlichkeitsrechten, mit der Ausnahme, dass die Behörden Anhaltspunkte haben die den Verdacht konkret werden lassen. Was könnte das sein?

Ich wünsche allen das dieser Kelch......

Titel: Re: Verdacht auf Scheinehe
Beitrag von Mick am 25.04.2006 um 23:12:29

ronny schrieb am 25.04.2006 um 20:21:25:
Tauscht Eure Probleme im User Forum oder per IM aus ;)


Bitte ausschließlich per IM ;)

Titel: Re: Verdacht auf Scheinehe
Beitrag von DonCamillo am 26.04.2006 um 08:18:49
[quote author=Arkha link=1145730599/0#10 date=1145988982]

Ob sich die Leute, die keine binationale Ehe in Deutschland haben wollen (@DonCamillo gehörst Du dazu?)quote]

Hi,

ja logisch, ich habe auch sonst nichts zu tun als anderen nachzustellen.  >:(

Leute, es muss rechtlich i.O. sein und dann ist insgesamt alles i.O. !  ;)


DonCamillo


Titel: Re: Verdacht auf Scheinehe
Beitrag von convar am 26.04.2006 um 10:16:21
habe mir das mal so durchgelesen, weis jetzt nicht was an DonCamilo auszusetzen ist?

was er schreibt schein mir logisch zu sein

Titel: Re: Verdacht auf Scheinehe
Beitrag von MUSCHA am 26.04.2006 um 17:07:27
Hallo Espanol, habe auch die Erfahrung gemacht, dass das Visum von meinem Mann abgelehnt wurde.
Erster Schritt: zum Anwalt und Widerspruch/Remonstration gegen die Ablehnung einlegen,
danach erhält man in der Regel eine ausführliche Begründung, wie es zum Verdacht kam. Wenn das Visum nach der Remo abermals abgelehnt wird bleibt die Möglichkeit ,   Klage beim Verwaltungsgericht einzulegen . Hier ist es wichtig die Klagefrist von vier Wochen  nach dem Ausstellungsdatum des zweiten Ablehnungschreiben einzuhaltenden! Dies steht aber auch in dem Brief.  
Dann ist dein Anwalt gefordert eine ausführliche Klagebegründung zu schreiben und
schließlich muß man dann einen Termin beim Verwaltungsgericht bekommen.
Die Wartezeiten können lang sein.
Es muß aber nicht so weit kommen. Diese Infos nur für den Fall der Fälle!
Ich stehe kurz vor der Verhandlung in Berlin und habe im April 2004 geheiratet. Daran kannst Du sehen wieviel Zeit verstreichen kann bis man vielleicht zu seinem Recht kommt.
Ganz wichtig ist der Beistand eines erfahrenen und motivierten Anwaltes.
Dann kann man das Prozedere vielleicht ein bißchen beschleunigen.
Diakonie , Caritas können auch gute Ansprechpartner sein und moralische Unterstützung geben
Alles Gute!
:)

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