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Ausreise aus Deutschland - wer zahlt? (Gelesen: 4.089 mal)
katshumbari
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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17.04.2006 um 12:45:28
 
Hallo zusammen,
ein Freund ist im September 2005 von Ostafrika nach Deutschland mit einem Familienzusammenführungsvisum gekommen, hat auch im September geheiratet. Die Beziehung hat nicht gehalten, die Frau hat den Mann aus dem Haus gejagt, er wohnt seit einiger Zeit bei einem anderen Afrikaner.
Jetzt möchte er wieder zurück nach Hause, hat aber kein Geld für den Rückflug, die Frau will ihm kein Ticket zahlen, ich oder auch seine anderen Freunde können es nicht

Wie kommt er jetzt nach hause?

Ich glaube, daß er sich an seine zuständige ABH wenden kann, das Geld wird im vorgestreckt und die ABH müßte es bei seiner Frau zurückholen, da sie ja auch eine Verpflichtungserklärung unterschrieben hat bei seiner Einreise. Stimmt das?
Oder welche alternative Vorgehensweise ist hier angeraten?

Grüße und Danke im Voraus,
katshumbari
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 17.04.2006 um 13:43:42
 
Da liegst Du allerdings falsch. Die ABH ist kein Reiseunternehmen und auch kein Kreditinstitut. Das ist Privatangelegenheit.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 17.04.2006 um 14:22:21
 
Schau mal
hier nach
. Evtl. gibt's da ne Möglichkeit bei den dort genannten Links
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 17.04.2006 um 20:35:55
 
Nabend,

möglicherweise gehts über das IOM (siehe Tip von fons).

Aber dazu müsste Sozialhilfebezug vorliegen und sie hätte eigentlich keine Verpflichtungserklärung abgeben können und damit selber verpflichtet sein das Ticket zu bezahlen.

Letztendlich ist es aber mal wieder ein Fall, der direkt oder indirekt (IOM) über den Staat geregelt und bezahlt werden soll.  Griesgrämig

Falls kein Ticket vorgelegt wird, kann übrigens abschließend auch die Abschiebung folgen. Was wiederum zu einer Kostenexplosion führt, die dann wiederum ebenfalls von dem sich Verpflichtenden führen kann.

Deshalb wäre es möglicherweise billiger das Ticket zu bezahlen.

Aber eine Vorsprache beim DRK, die zumindest bei uns die IOM-Angelegenheiten regeln, kann ja nicht schaden.

Gruß,
Kai
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 17.04.2006 um 21:15:49
 
Zkai, woher nimmst du, dass es eine Verpflichtungserklärung gibt?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 17.04.2006 um 21:58:01
 
Hi,

und schon wieder ein Fall von W....sinn. Deutschland, ein Land wie eine
Lebensversicherung.
Leute , wer hier heiratet und bei dem die Ehe später nicht klappt, der kann doch wohl nicht die Rechnung der Allgemeinheit präsentieren !
Unglaublich wie schnell nach dem Staat gerufen wird, wenn um fehlendes Geld geht und wie schnell auf ihn geschimpft wird, wenn "man" nicht bekommt, was gewollt war.
In diesm Fall wäre doch auch interessant einmal im Herkunftsland anzufragen, ob dort dem eigenen Staatsangehörigen der Flug ermöglicht wird.


DonCamillo
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ronny
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Antwort #6 - 17.04.2006 um 22:55:30
 
Zitat:
Zkai, woher nimmst du, dass es eine Verpflichtungserklärung gibt?


Deswegen Zwinkernd

Zitat:
Ich glaube, daß er sich an seine zuständige ABH wenden kann, das Geld wird im vorgestreckt und die ABH müßte es bei seiner Frau zurückholen, da sie ja auch eine Verpflichtungserklärung unterschrieben hat bei seiner Einreise.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #7 - 18.04.2006 um 08:41:46
 
Dahinter stand "Stimmt das?" - und wenn es FZF war, wüßte ich nicht, warum eine Verpflichtungserklärung existieren sollte.
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ronny
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Antwort #8 - 18.04.2006 um 09:03:24
 
Ich vermute mal, dass es ein Visum zur Eheschließung war, was bedeuten würde dass die VE "verbraucht" sein dürfte Zwinkernd

Damit haben wir aber immer noch keinen der den Rückflug zahlt. Allerdings sind Ehegatten ja gegenseitig unterhaltspflichtig, möglicherweise wird daraus dann ein Schuh Zwinkernd
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Antwort #9 - 18.04.2006 um 09:59:29
 
Ich denke, ronnys letzte Bemerkung weißt den richtigen Weg. Die Ehefrau ist unterhaltspflichtig. Der Ehemann kann den Unetrhalt von seiner Ehefrau erstreiten. Hat er kein Geld, kann er dafür Prozeßkostenhilfe beantragen und erhalten. Aus seinem Unterhalt muß er dann das Geld für den Rückflug zusammensparen.
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brickbat
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Antwort #10 - 18.04.2006 um 11:27:25
 
Wieso nicht einfach an die Botschaft des Heimatlandes wenden? Wenn Deutsche im Urlaub ausgeraubt werden und deshalb mittellos sind, zahlt auch die Deutsche Botschaft den Rückflug. Wahrscheinlich wird man die Kohle zurückzahlen müssen, aber das ist ja wohl normal.
Eine andere Möglichkeit wäre, für zwei/drei Monate irgendeinen Job anzunehmen, seine Ausgaben so weit wie möglich zu reduzieren und sich das Geld zusammenzusparen. Sooooo teuer kann ein einfacher Flug ja auch wieder nicht ein. Muß der Normalbürger auch machen wenn er eine Reise unternehmen möchte. Eine Arbeitserlaubnis sollte ja vorliegen. Und wenn alle Kumpels und Freunde zusammenwerfen, sollte es doch auch möglich sein, einem Freund seinen sehnlichen Wunsch zu erfüllen?!
Ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum für private Geldprobleme Behörden und Gerichte bemüht werden sollen.
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Zkai
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Antwort #11 - 18.04.2006 um 13:52:09
 
Hi,

wie Ronny schon richtig bemerkte stammt die Info über die VE aus dem Eröffnungsposting. Ich gehe aber auch davon aus, das sie nach Erteilung der AE verbraucht ist und daher eher aus der Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem (ex-)Ehepartner die Kostenverpflichtung ableiten. In dem Fall einer Abschiebung würde ich probieren die unnötig dem deutschen Staat entstandenen Kosten der Ehefrau aufzuerlegen. Inwieweit das letztendlich möglich ist, weiß ich grad nicht, aber ich würds zumindest prüfen.

An eine Kostenübernahme durch den Heimatstaat glaub ich nicht. Diesen Luxus einer Rückreisefinanzierung bei eigenem Verschulden würden wahrscheinlich sogar die Botschafter der finanziell stärkeren Länder ablehnend gegenüberstehen. Vertreter afrikanischer Staaten werden ihn wohl eher auslachen.

Gruß

Kai
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katshumbari
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Antwort #12 - 18.04.2006 um 17:57:09
 
Danke für Eure Antworten.
Auch wenn damit der Rückflug nicht bezahlt ist und noch nicht klar ist, wie er gezahlt werden soll, gibt es jetzt ein Richtung, wie wir weiter vorgehen können (Prozesskostenhilfe, IOM, GARP, selber sparen und zahlen...).

Als ergänzende Info:
Die Botschaft zahlt den Rückflug nicht, wurde schon angefragt.
Eine Arbeit wurde zwar gesucht, jedoch nicht gefunden, da keine Deutschkenntnisse vorhanden sind.
Um zur Zeit seinen Unterhalt zu finanzieren, legen wir schon zusammen, ca. 600 Euro zusätzlich für ein Flugticket muß man aber erstmal haben.
Wir haben aber selber auch nicht viel und irgendwie sehe ich es auch nur als allerletzte Möglichkeit, mir mühsam etwas abzusparen und die Ehefrau einfach so davonkommen zu lassen. Sie hat ihn eingeladen, hat jetzt keine Lust mehr und wälzt die Aufgaben, Verpflichtungen und Kosten auf andere ab.


Grüße und Danke,
katshumbari
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