hallo alle zusammen,
zunächst mal ein ganz großes lob an alle die dafür sorgen das diese seite funktioniert und so mit anspruchsvollem Material gestalltet worden ist. und erst die ganzen erfahrungen und ideen für problemlösungen sind nur zu loben.
und es gibt immer ein ausweg, vorausgesetzt man ist erlich, wenn man die geduld hat und nciht aufgibt.
ich habe von dieser seite vor ca einem jahr gebrauch gemacht, durch netzt bin ich zufällig hier angekommen, kurz zu meiner person, ich bin ein kriegsflüchtling, ich habe die niederlassungserlaubnis beantragt, nach dem ich mich mit dem alten und neuem ausländer.G.Buch vertraut gemacht hab und natürlich auch bekommen.
zu erwähnen wäre das ich minderjährig eingereist bin, hier studiere und mein studium selbst finanziere. Nun bin ich ein schritt weiter gegangen und hab die deutsche staatsbürgeschaft beantragt.
als ich mich telefonisch informiert hab beim einbürgerungsamt wurde ich auf diese seite verwiesen. noch mal ein großes lob.
So nun zu meiner eigentlichen frage, mein verlobte und ich kenne uns seit der grundschule, sind nun seit einem jahr verlobt und wollen heiraten. wie bereits erwähnt habe ich die niederlassung (nach 13 jahren aufenthalt, 9 duldung und 4 aufenthalt.) bekommen. er ist geborener deutscher. als studentin kann ich nicht viel verdienen das reicht nur so viel das ich die kosten decke, mein verlobter macht sein abi nach, das heißt finanziel ist alles knapp, zunächst hatte ich vor meine deutsche staatsbürgerschaft zu beantragen und dann wenn ich sie bekomme zu heiraten,ich möchte alles eigenhändig erreichen, ich möchte eingebürgert werden wegen meinen qualifikationen und weil ich diesem land das zurück geben möchte, was es mir einmal gab als ich nichts hatte. aber er möchte und ich möchte auch nciht länger warten wir wollen es bald im sommer machen, daher auch die angst das der antrag abgelähnt wird. natürlich ändert dies ja nciht, wir sind auch so glücklich, aber wir wollten es endlich amtlich machen und uns als mann und frau fühlen. ich bezweifele das dies als eine schein ehe gesehen werden kann, da ich das niederlassungsrecht bereits genieße,kein ausweisungsgrund vorliegt, die einzige angst ist das mit dem finanzielem. ich hab geforscht doch leider nichts konkretes gefunden, daher bitte ich um eure hilfe welches gesetztbuch sich mit der eheschlißung befasst, sieherlich sind es einige aber einen § der sich auf das finanzielle bezieht hab ich nciht wirklich gefunden. Die
StAG kenne ich nun ziemlich gut, aber vielleicht hab es auch übersehen, villeicht hat eine ähnliche erfahrung gemacht und weiß etwas.
Vielen dank für euere geduld
lieben gruß an alle