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Welche Einreisefrist mit Visum Ehegattennachzug? (Gelesen: 4.557 mal)
hampelines
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31.03.2006 um 11:05:08
 
Hallo,

kann mir bitte jemand mitteilen, innerhalb welcher Frist die Einreise mit einem Visum zum Ehegattennachzug zu erfolgen hat? Vielen Dank.
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Mick
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Antwort #1 - 31.03.2006 um 11:11:37
 
Hi,
na, innerhalb der Gültigkeit des Visums. Egal ob zu
Beginn, oder zum Ende hin.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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hampelines
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 31.03.2006 um 11:18:54
 
Mick schrieb am 31.03.2006 um 11:11:37:
Hi,
na, innerhalb der Gültigkeit des Visums. Egal ob zu
Beginn, oder zum Ende hin.


Danke. Hm, genau das meine ich, wie lange ist ein solches Visum gültig?
Oder ist das jeweils individuell...
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Mick
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Antwort #3 - 31.03.2006 um 11:33:21
 
hampelines schrieb am 31.03.2006 um 11:18:54:
Danke. Hm, genau das meine ich, wie lange ist ein solches Visum gültig?
Oder ist das jeweils individuell...


Hoi,
in der Regel 90 Tage.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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hampelines
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Antwort #4 - 02.04.2006 um 19:34:12
 
Danke.  Smiley Heißt das auch, dass die Verlängerung dieses Visums bzw. die nötige Anmeldung bei der ABH INNERHALB der Gültigkeitsdauer dieses Visums geschehen muss? Oder ist die Einreise auch am letzten Tag vor "Visumende" möglich, dann würde die Vorsprache bei der ABH ja schon nach Ende der 90 Tage passieren...

Ich hoffe, das ist jetzt verständlich Traurig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 02.04.2006 um 19:57:10
 
Die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Visums erfolgen. Wenn das Visum abgelaufen ist und keine Verlängerung rechtzeitig beantragt wurde, ist der Aufenthalt erst einmal unerlaubt.
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Mick
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Antwort #6 - 02.04.2006 um 19:57:54
 
hampelines schrieb am 02.04.2006 um 19:34:12:
Danke.  Smiley Heißt das auch, dass die Verlängerung dieses Visums bzw. die nötige Anmeldung bei der ABH INNERHALB der Gültigkeitsdauer dieses Visums geschehen muss? Oder ist die Einreise auch am letzten Tag vor "Visumende" möglich, dann würde die Vorsprache bei der ABH ja schon nach Ende der 90 Tage passieren...

Ich hoffe, das ist jetzt verständlich Traurig


Hi,
ich denke nicht, dass es in diesem Fall wirklich Probleme
geben wird, wenn der Zeitpunkt der Einreise nachgewiesen
wird und wenn dann unverzüglich die AE beantragt wird.
Aber nach herrschender Meinung löst ein verspätet gestellter
Antrag nicht die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG
aus (wobei das auch nicht regelmäßig so ist, teilweise werden
bei leichter Verspätung Ausnahmen zugelassen).

Ist es so problematisch, so zeitig einzureisen, dass die AE
während der Gültigkeit des Visums beantragt wird?
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Antwort #7 - 02.04.2006 um 20:02:50
 
Mick schrieb am 02.04.2006 um 19:57:54:
Ist es so problematisch, so zeitig einzureisen, dass die AE
während der Gültigkeit des Visums beantragt wird?


Nein, keinesfalls. Es geht mir darum, dass wir zum gegebenen Zeitpunkt absolut nichts falsch machen. Ich wollte die Fakten wissen und meine Frage ist jetzt beantwortet. Vielen Dank.
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angiesaar
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Antwort #8 - 03.04.2006 um 09:47:12
 
Hallo Hampelines,

manche Botschaften frage sogar, für wann sie das Visum ausstellen sollen, das war bei uns so, da konnten wir erst mal einen Flug suchen und sie haben uns dann das passende Visum ausgestellt. Sehr freundlich Smiley So hatten wir volle 3 Monate "Zeit".
Aber das ist glaub ich nicht immer so.

Lieber Gruß
Angie
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hampelines
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 03.04.2006 um 18:47:20
 
Hi Angie,

da bin ich mal gespannt, ob die Botschaft meinen Mann dazu befragt. Wobei ich nun wiederum betreffs des Heimatlandes meines Mannes gehört habe, auf keinen Fall den Flug buchen, solange man das Visum nicht in den Händen hat. Offenbar handhabt das jede Botschaft anders.
Lg, Ines
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Mick
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Antwort #10 - 03.04.2006 um 20:02:01
 
hampelines schrieb am 03.04.2006 um 18:47:20:
Hi Angie,

da bin ich mal gespannt, ob die Botschaft meinen Mann dazu befragt.


Hi,
will nicht ausschließen, dass danach gefragt wird. Aber hilfreich
wäre es sicherlich, wenn man als Antragsteller sagt, wann man
ca. einzureisen plant.
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hampelines
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Antwort #11 - 09.04.2006 um 18:54:46
 
Die ABH sagte mir bei meiner letzten Vorsprache, dass die Zustimmung zum Visum voraussichtlich Mittwoch der vergangenen Woche erteilt wird bzw. dass die Botschaft das "Okay" erhält.

Nun habe ich gehört, dass der deutsche Ehepartner darüber offiziell darüber von der ABH informiert wird. Stimmt das? Oder sollte ich beser selbst bei der ABH anrufen? Dankeschön.
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