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übersetzungskosten (Gelesen: 4.108 mal)
Lily06
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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03.04.2006 um 22:51:30
 
hallo alle zusammen!

wie schon vor einigen wochen hier geschrieben, möchten mein ecuadorianischer verlobter und ich in diesem jahr in ecuador heiraten.
ich habe nun alle nötigen papiere zur beantragung des ehefähigkeitszeugnis mit nach deutschland gebracht, muss sie aber hier noch übersetzen lassen, da das nur von einem für amtliche übersetzungen beeideten dolmetscher gemacht werden kann.

habe eine frage zu den preisen:
werden die übersetzungen nach einer art gebührenordnung abgerechnet? oder macht es sinn, bei verschiedenen übersetzern nach zu fragen? werden urkunden nach anschlägen bzw. wörtern abgerechnet? oder gibt es da festpreise je nach urkunde?

danke schon im voraus für eure antworten.  Laut lachend
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Santa
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Tupaq Amaru


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 04.04.2006 um 00:16:53
 
Hola Lily,
da gibt es keine feste Gebührenordnung. Am besten, Du scannst die Dokumente in ein pdf-File ein und sendest sie per Mail an die einzelnen amtlichen Übersetzer und fragst konkret ein Angebot nach bzw. was es genau kostet, das alles zu übersetzen.
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Santa
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Tupaq Amaru


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.04.2006 um 00:19:24
 
Kleiner nachtrag:
Vorher beim Standesamt erkundigen, welche Übersetzer bei denen bekannt sind, meist haben die eine Liste mit den in ihrem "Bezirk" gemeldeten Übersetzern.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 04.04.2006 um 00:36:56
 
Wir haben da auch 2 interessante Links in unserer Linksammlung:

guck ... da ganz unten...
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latinloc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 04.04.2006 um 16:38:35
 
Wenn Ihr in Ekuador heiraten möchtet, braucht Ihr kein Ehefähigkeitszeugnis.

Es ist überflüssig.

Habe selbst im Januar in der Nähe von Guayaquil geheiratet und brauchte das nicht.
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Santa
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Tupaq Amaru


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Antwort #5 - 04.04.2006 um 17:34:04
 
Das ist sicher vom jeweiligen Standesamt in Ecuador abhängig oder Lily?
Die einen geben sich damit zufrieden, dass man erklärt, das es in D keine Ledigkeitsbescheinigung gibt (und akzeptieren die deutsche Aufenthaltsbescheinigung oder eine notarielle Ledigkeitserklärung vor Ort etc.) und die anderen wollen halt das EFZ, das es in D ja gibt.
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ecu2005
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 04.04.2006 um 19:54:08
 
Hallo,

ich habe auch in Ecuador,Quito, geheiratet und wir brauchten ein EFZ. Allerdings haben wir alle Übersetzungen in Ecuador machen lassen. Den Dolmetscher hatte wir von der Dt. Botschaft. Die Kosten betrugen ca 15 USD pro Übersetzung. Das ist mit Sicherheit billiger als in Deutschland. Wenn jemand die Adresse möchte, kann er mich gerne anschreiben.

Liebe Grüße

ecu2005

P.S. noch ein Nachtrag in eigener Sache. Bin schon lange stiller Mitleser im Forum
und es hat mir sehr geholfen unsere Angelegenheiten mit den deutschen und anderen Behörden zu klären. Vielen Dank an die Macher des Forums.
ecu 2005
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Santa
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Tupaq Amaru


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 04.04.2006 um 20:45:27
 
Hallo ecu2005, es geht sicher um die Übersetzungen für die Behörden in D und die akzeptieren i.d.R. keine Übersetzer aus anderen Ländern sondern nur aus D.
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ecu2005
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 04.04.2006 um 21:44:49
 
Hallo Santa,
ich schildere bloss eigene Erfahrung und die haben sogar unsere Hochzeitsurkunde, welche in Ekuador übersetzt wurde, akzeptiert. Ich denke, man sollte auf jedenfall versuchen solche Kosten so gering wie möglich zu halten. Soweit ich weiss, sind Übersetzungen ich D sehr teuer, da es um die Anzahl der Wörter im zuüberstzenden Dokument geht und diese dann berechnet werden.
Vielleicht kann man ja einfach mal fragen, ob die Möglichkeit einer Übersetzung im Ausland besteht. Immerhin werden die Übersetzer dort, von der Dt. Botschaft überprüft und erhalten die Erlaubnis solche Sachen zu tun. ir hatten mit 2 Ausländerbehörden zu tun. Die Erste war der Rhein-Sieg-Kreis und die Zweite vom Landkreis Havelland. Beide waren sehr entgegenkommend und hilfsbereit.
Liebe Grüße
ecu2005
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 05.04.2006 um 08:44:36
 
Wir haben unsere Urkunden damals in Vietnam übersetzen lassen, von einem vereidigten Übersetzer und diese wurden von den deutschen Behörden nicht akzeptiert. So mußten wir alles nochmal übersetzen lassen = doppelte Kosten.
Aber eigentlich muß man es im Ausland ja sowieso übersetzen lassen, weil die Botschaft ja auch eine Übersetzung haben will. Ansonsten einfach bei der ABH nachfragen, welche Übersetzung sie benötigen.
Bei den Übersetzern gibt es auch immer gewaltige Unterschiede, was die Kosten betrifft. Unsrer hat nach Seiten abgerechnet, 25 Euro pro Seite.

Liebe Grüße Tuyet
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malaika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 09.04.2006 um 01:20:03
 
Die Botschaft braucht i.d. Regel KEINE Übersetzung für die Legalisation der Papiere! Bei mir war es auch so, dass mir im Standesamt gesagt wurde sie würden keine ausländischen Übersetzungen akzeptieren. Mein Freund hat es dann doch bei sich machen lassen (Tunesien) und dann haben sie sie hier plötzlich doch angenommen Schockiert/Erstaunt war bedeutend billiger als es hier gewesen wäre, also einen versuch ist es wert
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 09.04.2006 um 06:31:46
 
Bei uns wollten sie aber eine haben, naja ist sicher, wie immer in jedem Fall anders.
Wenn die ABH sagt, sie will eine Übersetzung, die hier gemacht ist, würde ich es nicht erst im Ausland machen lassen, wenn es dort nicht verlangt wird, weil sonst hat man ja dann doppelte Kosten.
Uns hat die ABH direkt nochmal losgeschickt, obwohl alle Übersetzungen da waren, aber eben nicht von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer.

Tuyet
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