Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Familienzusammenführung trotz Arbeitslosengeld? (Gelesen: 6.472 mal)
Tin Htun Naing
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 4
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung trotz Arbeitslosengeld?
28.03.2006 um 22:33:58
 
Ich hoffe auf diesem Wege ein paar Informationen zu bekommen.
Ich bin deutscher Staatsbürger. Ende letzten Jahres haben wir in Dänemark geheiratet, meine Frau, die mit einem Besuchervisum hier war musste aber leider wieder ausreisen (ABH). Meine Frau hat die Staatsbürgerschaft von Myanmar (Burma) und hat im Januar einen Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung in der dt. Botschaft in Rangun gestellt, die Unterlagen liegen z.Zt. noch hier in der Ausländerbehörde.
Im Februar habe ich mein Studium abgeschlossen, bin an der Uni zur Promotion zugelassen, werde z.Zt. von meinen Eltern unterstützt und bewerbe mich um Stipendien.
Frage 1: Wirkt es sich negativ auf die Familienzusammenführung und Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für meine Frau aus, wenn ich vorübergehend staatliche Leistungen (Arbeitslosengeld 2 o.Ä.) in Anspruch nehme?
Frage 2: Gibt es, nachdem eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde, die Möglichkeit Leistungen für meine Frau (zuschüsse für Deutschkurse, , Arbeitsloseng. 2 o.ä.) in Anspruch zu nehmen, bis sich durch mein Stipendium bzw. eine Berufstätigkeit unsere finanzielle Situation bessert?  Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Arkha
Junior Top-Member
**
Offline


Der größte Lump im ganzen
Land....


Beiträge: 237
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung trotz Arbeitslosengeld
Antwort #1 - 29.03.2006 um 04:14:38
 
Warum musste denn deine Frau ausreisen?
Frage 1: Laut Gesetz hat es kein Einfluss.
Frage 2: Sie hat dann die gleiche Rechte, wie Du.
Zum Seitenanfang
  

"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
IP gespeichert
 
Ogi
Full Member
***
Offline


Carpe diem


Beiträge: 86
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: non EU
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung trotz Arbeitslosengeld
Antwort #2 - 29.03.2006 um 06:14:41
 
Frage 1: aus eigener Erfahrung sage ich dir - deine Arbeitslosigkeit ist kein Problem
Frage 2: sie hat Recht auf Sprachkurse und sie werden ihr vom Job Centre bezahlt

Ogi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung trotz Arbeitslosengeld
Antwort #3 - 29.03.2006 um 09:19:56
 
Ogi schrieb am 29.03.2006 um 06:14:41:
Frage 2: sie hat Recht auf Sprachkurse und sie werden ihr vom Job Centre bezahlt

Sie ist ja sowieso verpflichtet, an einem Integrationskurs inkl. Sprachkurs teilzunehmen. Ich glaube nicht, daß noch jemand einen Sprachkurs hierüber hinaus bezahlt.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ghalbi
Full Top-Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 384

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung trotz Arbeitslosengeld
Antwort #4 - 29.03.2006 um 09:30:59
 
Seit 2005 sind neu hier eingereiste Ausländer verpflichtet,
einen Deutschkurs zu besuchen. Also wird auch nicht bezahlt.
Außer, dass der Kurs sowieso schon bezuschusst ist und nicht so teuer ist, wie private Kurse.
Aber trotzdem kannst du dich einmal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg erkundigen, ob da auch Ausnahmen möglich sind.
Viele Grüße
Ghalbi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tin Htun Naing
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 4
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung trotz Arbeitslosengeld
Antwort #5 - 29.03.2006 um 09:40:49
 
Warum musste denn deine Frau ausreisen?

Danke für Eure Tips.
Sie war mit einem Besuchervisum hier, das die dt. Botschaft in Rangun nur widerwillig beim dritten Anlauf gegen Versprechen der Wiederausreise bewilligt hatte.
Dazu eine kurze Erklärung: die Ehe ist in Myanmar nicht staatlich geschützt sondern besteht nur in einem vor Zeugen abgegebenen gegenseitigen Versprechen. Per Order (das Land wird ja von seiner Armee regiert) sind staatlichen Behörden/Beamten dort kürzlich jegliche Eheschließungen mit Ausländern fördernde Handlungen verboten worden- d.h. Bezeugung oder Beglaubigungen durch Staatsbeamte.
Während meines 2 jährigen Studienaufenthaltes in Rangun hatten wir eine myanmarische Eheschließung 2004 (vor einem christl. Priester, der das ganze schriftl niederlegte - als Schutz für meine Frau) bereits hinter uns - das war schon deshalb nötig um  zusammen ziehen zu dürfen ohne dass sich meine Frau wegen "Prostitution"  straftbar machte.  Die dt. Botschaft hatte uns dann jedoch erklärt, dass, da weder eine Legalisierung möglich sei noch das ganze von myanmarischen Behörden bestätigt oder beglaubigt werden könne, unser Papier nach dt. Verständnis völlig wertlos sei. Konsequenz: Familienzusammenführung auf grundlage der myanmarischen Eheschl. unmöglich, Visum zur Eheschl in D wegen meines Studentenstatus (nicht genug Einkommen für Verpflichtungserkl.) unmöglich, Besuchervisum wegen Verdacht auf Absicht nicht wieder auszureisen ebenfalls unmöglich. Das löste zunächst bei uns Verzweiflung aus. Nach Interventionen meiner Eltern, und einiger Bekannter bei der Botschaft ließen die sich dann schließlich dazu herab, ein Besuchervisum zu erteilen unter der Androhung, dass, sollte meine Frau sich nicht einen Tag nach Ablauf des Visums in der Botschaft persönlich zurückmelden sofortige Stafverfolgung in Gang gesetzt und meine Eltern -die die Verpflichtungserkl. abgegeben hateen dafür belangt würden.
Da wir erst in D von der Möglichkeit doch noch in Dänemark "gültig" zu heiraten erfuhren dauerte es unendlich lange die Geburtsurkunde schicken zu lassen etc. so dass wir erst wenige Tage vor Ablauf des Visums heiraten konnten. Die Abh konnte so schnell (es blieben genau 3 Tage) keinen Termin geben, die zust. Sachbearbeiterin riet aber am Telefon dringend zur Ausreise (weil sonst strafbar) und Rückkehr per Familienzusammenf.
Und jetzt -  wir haben inzwischen das gute und tröstende Gefühl ein Recht darauf zu haben bald wieder zusammen sein zu dürfen - warten wir seit drei Monaten auf die Bewilligung des Visums und hoffen, das es bald was wird...
Lange rede kurzer Sinn: Deshalb mußte sie Ausreisen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung trotz Arbeitslosengeld
Antwort #6 - 29.03.2006 um 11:11:02
 
Tin Htun Naing schrieb am 29.03.2006 um 09:40:49:
Während meines 2 jährigen Studienaufenthaltes in Rangun hatten wir eine myanmarische Eheschließung 2004 (vor einem christl. Priester, der das ganze schriftl niederlegte - als Schutz für meine Frau) bereits hinter uns ....  Die dt. Botschaft hatte uns dann jedoch erklärt, dass, da weder eine Legalisierung möglich sei noch das ganze von myanmarischen Behörden bestätigt oder beglaubigt werden könne, unser Papier nach dt. Verständnis völlig wertlos sei. Konsequenz: Familienzusammenführung auf grundlage der myanmarischen Eheschl. unmöglich.

Ronny wird mich korrigieren, sollte ich jetzt etwas falsches behaupten, aber ich meine, dass die Auskunft der Botschaft fehlerhaft war, weil die Durchführungsbestimmungen zum Ausländergesetz sagen deutlich
Zitat:
28.1.2 Bei Anwendung des Absatzes 1 Nr. 1 kommt es nicht darauf an, ob die Ehe in Deutschland oder im Ausland geschlossen wurde. Bei jeder Eheschließung muss die Ortsform beachtet worden sein, also die am Ort der Eheschließung vorgegebene Form einschließlich der zwingenden Eheschließungsvoraussetzungen, wie sie am Eheschließungsort gelten. Religiöse Ehen stehen den vor staatlichen Stellen geschlossenen Ehen gleich, wenn sie am Ort der Eheschließung in der konkret vollzogenen Weise staatlich anerkannt sind (und das muss euere Ehe gewesen sein, sonst hätte sie deine Frau nicht vor Strafe geschützt, oder?) ; gleiches gilt für Nottrauungen, die nach dem Recht des Eheschließungsortes gültig sind.

Tin Htun Naing schrieb am 29.03.2006 um 09:40:49:
ließen die sich dann schließlich dazu herab, ein Besuchervisum zu erteilen unter der Androhung, dass, sollte meine Frau sich nicht einen Tag nach Ablauf des Visums in der Botschaft persönlich zurückmelden sofortige Stafverfolgung in Gang gesetzt und meine Eltern -die die Verpflichtungserkl. abgegeben hatten dafür belangt würden.


Ah, ja? Wofür? Mit welcher Begründung?
Tin Htun Naing schrieb am 29.03.2006 um 09:40:49:
Da wir erst in D von der Möglichkeit doch noch in Dänemark "gültig" zu heiraten erfuhren dauerte es unendlich lange die Geburtsurkunde schicken zu lassen etc. so dass wir erst wenige Tage vor Ablauf des Visums heiraten konnten. Die Abh konnte so schnell (es blieben genau 3 Tage) keinen Termin geben, die zust. Sachbearbeiterin riet aber am Telefon dringend zur Ausreise (weil sonst strafbar) und Rückkehr per Familienzusammenf.

Tolle Auskunft! Also wart ihr 3 Tage vor Ablauf des Visums bereits 2 x gültig verheiratet so zu sagen und die Sachbearbeiterin deiner zuständigen ABH konnte sich trotzdem nicht an die Durchführungsbestimmungen entsinnen?
Zitat:
§ 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
(2) Des Weiteren setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis voraus, dass der Ausländer
1.        mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und
2.        die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat.
Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen.
5.2 Erteilungsvoraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis und der Niederlassungserlaubnis
5.2.2 Von der Einhaltung des Visumverfahrens kann im Einzelfall abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis (durch die gültige Eheschliessung mit einem deutschen Staatsbürger sind die Voraussetzungen erfüllt)oder einer Niederlassungserlaubnis erfüllt sind.

Und obwohl ihr wiederholt schlecht beraten wurdet und man von seiner zuständigen Behörde bei so viel Disziplin und Behördenvertrauen ein wenig Entgegenkommen in Form einer zügigen Bearbeitung erwarten dürfte
Tin Htun Naing schrieb am 28.03.2006 um 22:33:58:
Ich bin deutscher Staatsbürger. Ende letzten Jahres haben wir in Dänemark geheiratet, meine Frau, die mit einem Besuchervisum hier war musste aber leider wieder ausreisen (ABH). Meine Frau hat die Staatsbürgerschaft von Myanmar (Burma) und hat im Januar einen Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung in der dt. Botschaft in Rangun gestellt, die Unterlagen liegen z.Zt. noch hier in der Ausländerbehörde.

Wieso liegen die Unterlagen noch? Das würde mich an deiner Stelle eher interessieren als der Bezug von irgendwelchen Leistungen.
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
Tin Htun Naing
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 4
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung trotz Arbeitslosengeld
Antwort #7 - 29.03.2006 um 11:23:37
 
Das Problem bei der Anerkennung der Ehe ist wohl die unklare Rechtslage in Myanmar. Die Verfassung, nach der die Ehe gültig wäre, ist seit 1988 ausser Kraft gesetzt (es gibt aber noch keine neue), und obwohl die Urkunde im Land den größtmöglichen Schutz bot, ist, auf Grund der erwähnten Anordnung der (in ermanglung einer gültigen Verfassung mit milit. Order) regierenden Generäle die offizielle Bestätigung, das die Eheschl. im Land gültig sei nicht möglich.

Die Abh Berlin (bzw. die zuständige Sachbearbeiterin dort) hat mir versichert, das die Sache so schnell wie möglich bearbeite werde. Die Abh Berlin werde aber z.Zt. umstrukturiert und daher verzögerte sich alles noch ein wenig...
Deren Aussage zufolge können wir ca. Anfang Mai mit dem Visum rechnen. Hoffen wir's. Ich bleibe jedenfalls mit regelmäßigen Anrufen in der Abh dran.
Danke für die Tips...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung trotz Arbeitslosengeld
Antwort #8 - 29.03.2006 um 11:34:13
 
Zitat:
Ronny wird mich korrigieren, sollte ich jetzt etwas falsches behaupten,


Hi, ich muß Dich leider korrigieren, auch wenn nicht alle Angaben bereits vorliegen um ein abschließendes Urteil zu bilden.

Ich glaube dass die Auskunft der Botschaft richtig war Zwinkernd

Die Frage der religiösen Eheschließung beurteilt sich nach dem Formstatut, d.h. ganz grob gesagt nach dem am Ort der Eheschließung geltenden Recht (=der Ortsform).

In Myanmar ist die religiöse Eheschließung nur zwischen buddhistischen myanmarischen Staatsagehörigen möglich. Nichtbuddhisten und Glaubensverschiedene benötigen eine Eheschließung vor dem Standesbeamten.
In beiden Fällen dient als Nachweis die staatlicheHeiratsurkunde.

Da die "Eheschließung" vor einem christlichen Geistlichen stattfand, dürfte die Ortsform nicht eingehalten worden sein Zwinkernd

Also war die Auskunft,  die Ehekonsenserklärung vor dem christl. Geistlichen sei für Deutschland unbeachtlich, schon ok. Zwinkernd

Ist sowieso zweitrangig, weil die neue Eheschließung in DK stattfand.

Wobei ich mir die Frage erlaube, warum man dann nicht vollständig über den eigenen Schatten gesprungen ist und trotz der Eheschließung eine vorherige Ausreise durchgesetzt hat  unentschlossen

Das nenne ich Formalismus ...


Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung trotz Arbeitslosengeld
Antwort #9 - 29.03.2006 um 11:40:18
 
ronny schrieb am 29.03.2006 um 11:34:13:
Wobei ich mir die Frage erlaube, warum man dann nicht vollständig über den eigenen Schatten gesprungen ist und trotz der Eheschließung eine vorherige Ausreise durchgesetzt hat  unentschlossen

Das nenne ich Formalismus ...

Daumen hoch Genau!
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
Tin Htun Naing
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 4
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung trotz Arbeitslosengeld
Antwort #10 - 29.03.2006 um 11:51:00
 
ronny schrieb am 29.03.2006 um 11:34:13:
In Myanmar ist die religiöse Eheschließung nur zwischen buddhistischen myanmarischen Staatsagehörigen möglich. Nichtbuddhisten und Glaubensverschiedene benötigen eine Eheschließung vor dem Standesbeamten.
In beiden Fällen dient als Nachweis die staatlicheHeiratsurkunde.

Da die "Eheschließung" vor einem christlichen Geistlichen stattfand, dürfte die Ortsform nicht eingehalten worden sein Zwinkernd


Ist sowieso zweitrangig, weil die neue Eheschließung in DK stattfand.



Hallo,
obwohl es tatsächlich nicht mehr relevant ist (wegen der Eheschl in DK) nur noch folgende Ergänzung:

Nach dem "Christian Marriages Act" aus den 1950er Jahren, der in der letzten Verfassung von Myanmar noch unverändert drinstand, wurde die Eheschließung vor einigen "lizensierten" christlichen Priestern im als standesamtlichen Trauungen gleichwertig anerkannt, unter der Voraussetzung, dass einer der beteiligten Christ ist (diese Rolle habe ich übernommen). (Auskunft von myanmar. RA).
"Buddhistische" Eheschließungen (an denen übrigens Mönche (also Kleriker) nicht beteiligt sind sondern nur einige Laien als Zeugen (wie vorhin erwähnt) sind in der Tat nur gültig, wenn beide Partner myanmarische Staatsangeh. mit buddhistischer Konfession sind.
Den staatl. Standesämtern sind seit 1993 Trauungen myanmarischer Staatsangehöriger mit Ausländern ausdrücklich untersagt.
Der Priester, der uns getraut hat, verfügte jedoch noch über eine offiz. Urkunde, die ihm das Recht dazu verlieh. Alles sehr verwirrend, es hat aber vor Ort zumindest davor gereicht die lokalen Ordnungsbehörden (und Polizeikontrollen) von der Rechtmäßigkeit unseres Zusammenlebens zu überzeugen...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung trotz Arbeitslosengeld
Antwort #11 - 29.03.2006 um 12:00:03
 
Zitat:
obwohl es tatsächlich nicht mehr relevant ist


Hi , auch von mir noch als Ergänzung Zwinkernd

Zitat:
Den staatl. Standesämtern sind seit 1993 Trauungen myanmarischer Staatsangehöriger mit Ausländern ausdrücklich untersagt. 


So hart wie es klingt :

Damit hat Deutschland diese Einschränkung des Ortsrechts zu beachten, d.h. die nach dem früheren Christian Marriage Act stattfindenden Trauungen entsprechen nicht der Ortsform und sind nicht anerkennungsfähig Zwinkernd

Nur der Vollständigkeit halber und damit nichts Falsches hängenbleibt Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung trotz Arbeitslosengeld
Antwort #12 - 29.03.2006 um 12:25:14
 
ronny schrieb am 29.03.2006 um 12:00:03:
Damit hat Deutschland diese Einschränkung des Ortsrechts zu beachten, d.h. die nach dem früheren Christian Marriage Act stattfindenden Trauungen entsprechen nicht der Ortsform und sind nicht anerkennungsfähig Zwinkernd

OK, danke Ronny  blumenstrauss, ich habe verstanden. Aber in dem Zusammenhang stellt sich für mich die Konsequenzfrage um so dringender: wenn myanmarische Staatsangeh. keine Ausländer heiraten dürfen (und da beklagen sich noch welche hier über das Aufenthaltsgesetz!) und es demzufolge keine Möglichkeit der Schliessung einer anerkennungsfähigen Ehe vor Ort besteht, dann verstehe ich die deutschen Behörden noch weniger (sowohl die Botschaft, wie auch die ABH). Sie sind eigentlich dafür da, um zumindest die Interessen ihrer Staatsangehörigen gut zu vertreten und durchzusetzen. Und dazu gehört (vor allem in einem so speziellen Fall) eine ordentliche, durchdachte und wohlwollende Beratung / Unterstützung. Und diese vermisse ich in dieser Geschichte schmerzlich.
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
Britta
Full Member
***
Offline


Es gibt nichts Gutes,
außer man tut es.


Beiträge: 51
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung trotz Arbeitslosengeld
Antwort #13 - 29.03.2006 um 12:26:06
 
Ghalbi schrieb am 29.03.2006 um 09:30:59:
Seit 2005 sind neu hier eingereiste Ausländer verpflichtet,
einen Deutschkurs zu besuchen. Also wird auch nicht bezahlt.
Außer, dass der Kurs sowieso schon bezuschusst ist und nicht so teuer ist, wie private Kurse.
Aber trotzdem kannst du dich einmal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg erkundigen, ob da auch Ausnahmen möglich sind.
Viele Grüße
Ghalbi


Das stimmt nicht! Bei ALG-II-Bezug gibt es die Möglichkeit, sich von den Kosten befreien zu lassen (bei der zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes, die Adresse kann dir die ABH geben).
Ohne Befreiung kosten die Kurse mit der Berechtigung (die es direkt von der ABH gibt) einen Euro pro Unterrichtsstunde, 600 Stunden Deutschkurs und 30 Stunden Orientierungskurs sind verpflichtend (wenn deine Frau keine ausreichenden Deutchkenntnisse hat).

Britta
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung trotz Arbeitslosengeld
Antwort #14 - 29.03.2006 um 14:14:42
 
Ghalbi schrieb am 29.03.2006 um 09:30:59:
Seit 2005 sind neu hier eingereiste Ausländer verpflichtet,
einen Deutschkurs zu besuchen. Also wird auch nicht bezahlt.
Außer, dass der Kurs sowieso schon bezuschusst ist und nicht so teuer ist, wie private Kurse.
Aber trotzdem kannst du dich einmal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg erkundigen, ob da auch Ausnahmen möglich sind.
Viele Grüße
Ghalbi



das ist falsch !  hä?

DonCamillo
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ogi
Full Member
***
Offline


Carpe diem


Beiträge: 86
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: non EU
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung trotz Arbeitslosengeld
Antwort #15 - 30.03.2006 um 05:49:56
 
[quote author=Abu link=1143578038/0#3 date=1143616796]
Sie ist ja sowieso verpflichtet, an einem Integrationskurs inkl. Sprachkurs teilzunehmen. Ich glaube nicht, daß noch jemand einen Sprachkurs hierüber hinaus bezahlt.

Wieso? Mir wurde so ein Sprachkurs verweigert (als ich im Jobcenter danach fragte) mit Begruendung "man geht davon aus, dass Sie Deutsch sprechen, wenn Sie schon bei uns angemeldet sind".
Ich bin im Maerz 2005 in Deutschland eingereist.
Augenrollen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung trotz Arbeitslosengeld
Antwort #16 - 30.03.2006 um 09:46:43
 
Ogi schrieb am 30.03.2006 um 05:49:56:
Wieso? Mir wurde so ein Sprachkurs verweigert (als ich im Jobcenter danach fragte) mit Begruendung "man geht davon aus, dass Sie Deutsch sprechen, wenn Sie schon bei uns angemeldet sind".
Ich bin im Maerz 2005 in Deutschland eingereist.
Augenrollen


Das Jobcenter hat meines Wissens mit dem Integrationskurs nicht zu tun.

Außerdem heißt es in § 44 AufenthG:
Zitat:
(1) Einen Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs hat ein Ausländer, der sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhält, wenn er

1. erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erhält...
...
(3) Der Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs besteht nicht,
...
wenn der Ausländer bereits über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
...

Hast Du im März 2005 erstmals eine AE erhalten und erst seitdem so gut Deutsch gelernt?

Abu


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Boehm
Senior Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 144

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung trotz Arbeitslosengeld
Antwort #17 - 30.03.2006 um 10:15:01
 
Tin Htun Naing schrieb am 29.03.2006 um 11:23:37:
Das Problem bei der Anerkennung der Ehe ist wohl die unklare Rechtslage in Myanmar. Die Verfassung, nach der die Ehe gültig wäre, ist seit 1988 ausser Kraft gesetzt (es gibt aber noch keine neue), und obwohl die Urkunde im Land den größtmöglichen Schutz bot, ist, auf Grund der erwähnten Anordnung der (in ermanglung einer gültigen Verfassung mit milit. Order) regierenden Generäle die offizielle Bestätigung, das die Eheschl. im Land gültig sei nicht möglich.

Die Abh Berlin (bzw. die zuständige Sachbearbeiterin dort) hat mir versichert, das die Sache so schnell wie möglich bearbeite werde. Die Abh Berlin werde aber z.Zt. umstrukturiert und daher verzögerte sich alles noch ein wenig...
Deren Aussage zufolge können wir ca. Anfang Mai mit dem Visum rechnen. Hoffen wir's. Ich bleibe jedenfalls mit regelmäßigen Anrufen in der Abh dran.
Danke für die Tips...


Die Ehe wurde doch in Dänemark geschlossen oder?
Damit ist Sie AUTOMATISCH anerkannt.
Zum Seitenanfang
  
26657499  
IP gespeichert
 
tuyet
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung trotz Arbeitslosengeld
Antwort #18 - 30.03.2006 um 11:11:09
 
Bitte nich schon wieder.......  Smiley die selbe Diskussion
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung trotz Arbeitslosengeld
Antwort #19 - 30.03.2006 um 11:13:56
 
Daumen hoch
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Ogi
Full Member
***
Offline


Carpe diem


Beiträge: 86
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: non EU
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung trotz Arbeitslosengeld
Antwort #20 - 30.03.2006 um 18:00:31
 
Das Jobcenter hat meines Wissens mit dem Integrationskurs nicht zu tun.

Hast Du im März 2005 erstmals eine AE erhalten und erst seitdem so gut Deutsch gelernt?

Abu



Ich habe damals AE zum ersten Mal bekommen und habe schon Deutsch gesprochen, aber keiner hat meine Sprachkenntnisse geprüft.  unentschlossen

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema