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Welche Papiere für Anmeldung des EU Ehegatten? (Gelesen: 2.253 mal)
weisnixx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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27.03.2006 um 20:34:51
 
Hallo Zusammen,
ich ärgere mich gerade mit meiner unfähigen Gemeinde herum. Am 3.3.2006 habe ich meine Frau (aus der Slowakei) in Deutschland standesamtlich geheiratet.
Ich wollte dann heute kurz meine Steuerklasse ändern lassen. Da meine Frau aus beruflichen Gründen erst im August herzieht, wurde mir die Änderung der Steuerklasse verweigert. (Weil Sie ja hier nicht wohnt) Ärgerlich

Daraufhin wollte ich sie hier anmelden. Dann bekam ich einen kleinen Brief, in dem stand folgendes(ich zitiere):

Wenn Sie sie anmelden möchten, benötige ich nicht nur eine Kopie des Reisepasses, sondern den Reisepass selber. Wir müssen dann für ihre Ehegattin Aufenthalt beantragen. Sie muss einen vierseitigen Antrag ausfüllen und unterschreiben. Der Reisepass wird dann mit dem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis an die Ausländerbehörde geschickt.

Wenn mich nicht alles täuscht, dann müsste die Dame doch auf dem Holzweg sein. Immerhin haben EU Bürger Freizügigkeit.

Oder sehe ich das was falsch?? Wer kann mir Tipps dazu geben?

Gruß und schon mal vielen Dank
Martin
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 28.03.2006 um 07:46:10
 
das ist schon alles so richtig, denn es muss ja auch erst geprüft werden, ob überhaupt freizügigkeit vorliegt
wenn ja, ist eine entsprechende freizügigkeitsbescheinigung auszustellen

ist sie nicht freizügigkeitsberechtigt (weil sie bspw. nicht selbst arbeitet), kann sie eine aufenthaltserlaubnis als ehegatte eines deutschen erhalten
angaben und pass sind in jedem fall erforderlich
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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ronny
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Antwort #2 - 28.03.2006 um 07:51:13
 
Ich sehe da auch weder melde- noch steuerrechtlich irgendwelchen Handlungsbedarf seitens der Gemeinde.
Der Wohnsitz liegt noch im Ausland ergo wird sie sich nicht mal eben so anmelden können. Einen Nebenwohnsitz kann man melderechtlich nicht begründen, wenn sich der Hauptwohnsitz wie vorliegend im Ausland befindet.
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 28.03.2006 um 09:57:14
 
weisnixx schrieb am 27.03.2006 um 20:34:51:
Ich wollte dann heute kurz meine Steuerklasse ändern lassen. Da meine Frau aus beruflichen Gründen erst im August herzieht, wurde mir die Änderung der Steuerklasse verweigert. (Weil Sie ja hier nicht wohnt) Ärgerlich

Diese Verfahrensweise ist korrekt. Vgl. § 38b Abs. 1 Nr. 3 i. V.m. § 1 Abs. 1 S. 1 EStG:
Zitat:
§  38 b Lohnsteuerklassen
...
3. in die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer,
a) die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben...


Zitat:
§  1 Steuerpflicht

(1)Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.


Allerdings kannst Du solange sie noch nicht in D ist evtl. Sonderausgaben geltend machen.

Zitat:
Sie muss einen vierseitigen Antrag ausfüllen und unterschreiben. Der Reisepass wird dann mit dem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis an die Ausländerbehörde geschickt.

Das ist meines Erachtens falsch.

ChicaLoca schrieb am 28.03.2006 um 07:46:10:
ist sie nicht freizügigkeitsberechtigt (weil sie bspw. nicht selbst arbeitet), kann sie eine aufenthaltserlaubnis als ehegatte eines deutschen erhalten
angaben und pass sind in jedem fall erforderlich

Auch wenn sie nicht selbst arbeitet, ist sei freizügigkeitsberechtigt, wenn KV und Existenzmittel vorliegen. Und das AE-Verfahren sollte m. E. erst eingeleitet werden, wenn tatsächlich keine Freizügigkeit vorliegt.

Abu
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weisnixx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 29.03.2006 um 22:17:45
 
Hallo Zusammen,

erstmal vielen Dank für eure vielen Tipps und Hinweise. Im August siedelt meine Frau sowieso fest nach Deutschland um. Der Vater Staat kann sich in jedem Fall auf einige Tausender weniger Einkommensteuer gefasst machen.  (Kind ist auch unterwegs)
Ich hätte meine Steuer eben lieber gleich gespart. Spätestens mit der Eink.St. Erklärung 2006 hole ich sowieso das zurück, was mir zusteht.

Da ich Deutscher bin und meine Frau aus einem EU Land kommt, ist es sowieso nur eine Formsache, dass sei hierher umsiedeln kann.

In jedem Fall melde ich meine Frau bei nächster Gelegenheit hier an. Sie geht dann halt eine Weile zu ihren Eltern zu Besuch. Ich besorge mir das Meldeformular und los gehts. Sollen die prüfen was sie wollen........

Über kurz oder lang habe ich noch jeden Bürokraten kleingekriegt.

@ChicaLoca
EU Bürger können sich doch aufhalten wo sie wollen. Zumindest sehe ich das so.
Da mein Frau mit unserem Kind kommt, muss sie auch nicht arbeiten.

Viele Grüße
Martin
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 29.03.2006 um 22:25:57
 
weisnixx schrieb am 29.03.2006 um 22:17:45:
Über kurz oder lang habe ich noch jeden Bürokraten kleingekriegt.

[OT_on] Was ist denn ein Bürokrat? [OT_off]

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weisnixx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 30.03.2006 um 07:44:10
 
Moin Moin,

Off Topic Modus an//

Ein Bürokrat ist eine Person, die sich akribisch an jede (noch so unwichtige) Vorschrift hält und seinen Ermessensspielraum NIEMALS zu Gunsten des Bürgers ausnutzt.

Mit so einem kleinen Beamtenlicht hatte ich letztens zu tun. Hab dem Burschen mal kurz erklärt, dass alleine meine Einkommensteuer für seine Bezüge ausreicht und er für mich arbeitet. Ich hab es satt, wie ein Bittsteller behandelt zu werden.

Da ich im Dienstleistungsbereich tätig bin, muss ich zu meinen Kunden nett und freundliche sein. Sonst verdiene ich nämlich nichts. Bei Beamten ist das leider nicht so....

Sicher mag es nette,  freundliche und hilfreiche Beamte geben. Die Mehrzahl fällt aber nicht unter diese Kategorie.

Off Topic Modus aus//

Gruß
Martin

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #7 - 30.03.2006 um 07:49:18
 
Offtopic on:

Moinmoin,

allein die Tatsache, dass Du ein büschen Einkommenssteuer zahlst und Dienstleister bist rechtfertigt nicht, dass rechtswidrig gearbeitet wird Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

Dem schnurzegal ist was der abgelehnte Antragsteller von ihm persönlich hält und der jedes Jahr einen mittleren Kleinwagen von seinen an den Staat zurücküberwiesenen Bezügen kaufen könnte Zwinkernd

Verkauf Du Deine Versicherungen und lass die Beamten ihren Job machen Zwinkernd

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 30.03.2006 um 18:27:07
 
Hallo Ronny,

da ich ja nicht genau wusste, wie sich die Sache rechtlich verhält, habe ich hier nachgefragt. Zwinkernd
Für sowas ist dieses Forum wohl da. Ich halte mich dann schon an die
Vorschriften. Mein Anliegen ist ja nicht illegal. Es dauert in meinem Fall eben etwas länger bis die passenden Voraussetzungen gegeben sind.

Das was ich will bekomme ich sowieso:
Die Aufenthalterlaubnis und für 2006 Steuerklasse 3. Augenrollen

Also nix für ungut. Für kompetente und und fähige Beamten zahle ich gerne ein paar Euronen Steuer.  Cool


Gruß
Martin

PS: Woher willst Du Wissen, mit was ich meine Kreuzerchen verdiene??
      Dienstleister=Versicherung ist zu kurz gesprungen  Wahrsagerin



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