Tin Htun Naing schrieb am 29.03.2006 um 09:40:49:Während meines 2 jährigen Studienaufenthaltes in Rangun hatten wir eine myanmarische Eheschließung 2004 (vor einem christl. Priester, der das ganze schriftl niederlegte - als Schutz für meine Frau) bereits hinter uns .... Die dt. Botschaft hatte uns dann jedoch erklärt, dass, da weder eine Legalisierung möglich sei noch das ganze von myanmarischen Behörden bestätigt oder beglaubigt werden könne, unser Papier nach dt. Verständnis völlig wertlos sei. Konsequenz: Familienzusammenführung auf grundlage der myanmarischen Eheschl. unmöglich.
Ronny wird mich korrigieren, sollte ich jetzt etwas falsches behaupten, aber ich meine, dass die Auskunft der Botschaft fehlerhaft war, weil die Durchführungsbestimmungen zum Ausländergesetz sagen deutlich
Zitat:28.1.2 Bei Anwendung des Absatzes 1 Nr. 1 kommt es nicht darauf an, ob die Ehe in Deutschland oder im Ausland geschlossen wurde. Bei jeder Eheschließung muss die Ortsform beachtet worden sein, also die am Ort der Eheschließung vorgegebene Form einschließlich der zwingenden Eheschließungsvoraussetzungen, wie sie am Eheschließungsort gelten. Religiöse Ehen stehen den vor staatlichen Stellen geschlossenen Ehen gleich, wenn sie am Ort der Eheschließung in der konkret vollzogenen Weise staatlich anerkannt sind (und das muss euere Ehe gewesen sein, sonst hätte sie deine Frau nicht vor Strafe geschützt, oder?) ; gleiches gilt für Nottrauungen, die nach dem Recht des Eheschließungsortes gültig sind.
Tin Htun Naing schrieb am 29.03.2006 um 09:40:49:ließen die sich dann schließlich dazu herab, ein Besuchervisum zu erteilen unter der Androhung, dass, sollte meine Frau sich nicht einen Tag nach Ablauf des Visums in der Botschaft persönlich zurückmelden sofortige Stafverfolgung in Gang gesetzt und meine Eltern -die die Verpflichtungserkl. abgegeben hatten dafür belangt würden.
Ah, ja? Wofür? Mit welcher Begründung?
Tin Htun Naing schrieb am 29.03.2006 um 09:40:49:Da wir erst in D von der Möglichkeit doch noch in Dänemark "gültig" zu heiraten erfuhren dauerte es unendlich lange die Geburtsurkunde schicken zu lassen etc. so dass wir erst wenige Tage vor Ablauf des Visums heiraten konnten. Die Abh konnte so schnell (es blieben genau 3 Tage) keinen Termin geben, die zust. Sachbearbeiterin riet aber am Telefon dringend zur Ausreise (weil sonst strafbar) und Rückkehr per Familienzusammenf.
Tolle Auskunft! Also wart ihr 3 Tage vor Ablauf des Visums bereits 2 x gültig verheiratet so zu sagen und die Sachbearbeiterin deiner zuständigen
ABH konnte sich trotzdem nicht an die Durchführungsbestimmungen entsinnen?
Zitat:§ 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
(2) Des Weiteren setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis voraus, dass der Ausländer
1. mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und
2. die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat.
Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen.
5.2 Erteilungsvoraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis und der Niederlassungserlaubnis
5.2.2 Von der Einhaltung des Visumverfahrens kann im Einzelfall abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis (durch die gültige Eheschliessung mit einem deutschen Staatsbürger sind die Voraussetzungen erfüllt)oder einer Niederlassungserlaubnis erfüllt sind.
Und obwohl ihr wiederholt schlecht beraten wurdet und man von seiner zuständigen Behörde bei so viel Disziplin und Behördenvertrauen ein wenig Entgegenkommen in Form einer zügigen Bearbeitung erwarten dürfte
Tin Htun Naing schrieb am 28.03.2006 um 22:33:58:Ich bin deutscher Staatsbürger. Ende letzten Jahres haben wir in Dänemark geheiratet, meine Frau, die mit einem Besuchervisum hier war musste aber leider wieder ausreisen (ABH). Meine Frau hat die Staatsbürgerschaft von Myanmar (Burma) und hat im Januar einen Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung in der dt. Botschaft in Rangun gestellt, die Unterlagen liegen z.Zt. noch hier in der Ausländerbehörde.
Wieso liegen die Unterlagen noch? Das würde mich an deiner Stelle eher interessieren als der Bezug von irgendwelchen Leistungen.