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Familienzusammenführung trotz Arbeitslosengeld? (Gelesen: 6.466 mal)
Ogi
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Carpe diem


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: non EU
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Antwort #15 - 30.03.2006 um 05:49:56
 
[quote author=Abu link=1143578038/0#3 date=1143616796]
Sie ist ja sowieso verpflichtet, an einem Integrationskurs inkl. Sprachkurs teilzunehmen. Ich glaube nicht, daß noch jemand einen Sprachkurs hierüber hinaus bezahlt.

Wieso? Mir wurde so ein Sprachkurs verweigert (als ich im Jobcenter danach fragte) mit Begruendung "man geht davon aus, dass Sie Deutsch sprechen, wenn Sie schon bei uns angemeldet sind".
Ich bin im Maerz 2005 in Deutschland eingereist.
Augenrollen
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Kleinmachnow
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #16 - 30.03.2006 um 09:46:43
 
Ogi schrieb am 30.03.2006 um 05:49:56:
Wieso? Mir wurde so ein Sprachkurs verweigert (als ich im Jobcenter danach fragte) mit Begruendung "man geht davon aus, dass Sie Deutsch sprechen, wenn Sie schon bei uns angemeldet sind".
Ich bin im Maerz 2005 in Deutschland eingereist.
Augenrollen


Das Jobcenter hat meines Wissens mit dem Integrationskurs nicht zu tun.

Außerdem heißt es in § 44 AufenthG:
Zitat:
(1) Einen Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs hat ein Ausländer, der sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhält, wenn er

1. erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erhält...
...
(3) Der Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs besteht nicht,
...
wenn der Ausländer bereits über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
...

Hast Du im März 2005 erstmals eine AE erhalten und erst seitdem so gut Deutsch gelernt?

Abu


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Boehm
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Beiträge: 144

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 30.03.2006 um 10:15:01
 
Tin Htun Naing schrieb am 29.03.2006 um 11:23:37:
Das Problem bei der Anerkennung der Ehe ist wohl die unklare Rechtslage in Myanmar. Die Verfassung, nach der die Ehe gültig wäre, ist seit 1988 ausser Kraft gesetzt (es gibt aber noch keine neue), und obwohl die Urkunde im Land den größtmöglichen Schutz bot, ist, auf Grund der erwähnten Anordnung der (in ermanglung einer gültigen Verfassung mit milit. Order) regierenden Generäle die offizielle Bestätigung, das die Eheschl. im Land gültig sei nicht möglich.

Die Abh Berlin (bzw. die zuständige Sachbearbeiterin dort) hat mir versichert, das die Sache so schnell wie möglich bearbeite werde. Die Abh Berlin werde aber z.Zt. umstrukturiert und daher verzögerte sich alles noch ein wenig...
Deren Aussage zufolge können wir ca. Anfang Mai mit dem Visum rechnen. Hoffen wir's. Ich bleibe jedenfalls mit regelmäßigen Anrufen in der Abh dran.
Danke für die Tips...


Die Ehe wurde doch in Dänemark geschlossen oder?
Damit ist Sie AUTOMATISCH anerkannt.
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 30.03.2006 um 11:11:09
 
Bitte nich schon wieder.......  Smiley die selbe Diskussion
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #19 - 30.03.2006 um 11:13:56
 
Daumen hoch
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ogi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: non EU
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Antwort #20 - 30.03.2006 um 18:00:31
 
Das Jobcenter hat meines Wissens mit dem Integrationskurs nicht zu tun.

Hast Du im März 2005 erstmals eine AE erhalten und erst seitdem so gut Deutsch gelernt?

Abu



Ich habe damals AE zum ersten Mal bekommen und habe schon Deutsch gesprochen, aber keiner hat meine Sprachkenntnisse geprüft.  unentschlossen

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