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ALGII (Gelesen: 4.550 mal)
malaika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.03.2006 um 20:25:30
 
Ich weiß, dass das eigentlich ein anderes Thema ist, aber ich dachte ich kann mein Glück ja mal versuchen. Gibt es hier jemanden, der sich um ALGII Anträge kümmert? Insbesondere um Anträge von Ausländern? Hatte leider ein üböes Erlebnis, als ich mich nur bei der zuständigen Sachbearbeiterin über die Rechte meines Zukünftigen informieren wollte. Als Antwort bekam ich immer nur ein Schulterzucken und ein "der antrag wird eh abgelehnt." warum? " weil er ja nur wegen dem Geld nach Deutschland kommt ,wenn sie das gleich nach seiner Einreise beantragen" Die Dame hatte keine Ahnung von dem ganzen Visumsverfahren bei einer FZF (wollte mir erklären, dass er nicht einreisen darf, sollte ich nicht über ausreichen finanzielleMittel verfügen um ihn mitzuversorgen) und anscheinend eine Abneigung gegen Muslime oder generell Ausländer... Auf jeden Fall hab ich keine meiner Fragen auch nur stellen können, die Antwort war immer "dann kann er halt nicht kommen". aha... Leider wird es ja wohl diese Dame sein, die seinen Antrag bearbeiten wird und nun frag ich mich- geht der auch noch durch andere Hände? Kann sie das nach Ermessen entscheiden und einfach mal pauschal ablehnen? Wer sagt mir wo die Einkommensgrenze bei einer Bedarfsgemeinschaft leigt etc. wenn nicht die zuständigen Leutchen im Sozialamt? (Arbeitsamt hat mich dorthin geschickt) naja, vielleicht war ja jemand in der gleichen Situation oder hat sonstige Erfahrung damit. Bin sehr dankbar für Antworten!
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schnucki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 20.03.2006 um 20:37:35
 
Also ich kann dir nur sagen,als ich mich erkundigte,ob meinem Mann(dem das Visum aus andern Gründen verweigert wurde) einen Anspruch auf Hartz 4 hätte.
So sagte es mir jedenfalls meine Sachbearbeiterin.
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don chulio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.03.2006 um 21:03:50
 
Frag mal da nach: www.tacheles-sozialhilfe.de
Gruß
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Osama. z
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.03.2006 um 21:11:45
 
In Namen allah Albarmherzigen,


Salamualikum Malika und  Schnuki ,

in Sachen  die  FZF ...du  musst  eigentlich  einen   genügend Monatseinkommen  haben  für  dich  und  für  deine  zukünftiger  Mann ,damit  er am  ende seinem Visum bekommt. ohne Monatseinkommen und wohnungsrröße siehst   bei  dir  schlecht  aus.


Für  Schnuki  wenn du   Deutsch   bist  , braucht  eigentlich weder einkommen noch Wohnungsräume .Das  heisst Im Fall einer deutsch-ausländischen Ehe  Spielt  weder einkommen noch die  Wohnungsgröße  eine  Rolle. auch  wenn man immer bekommt das  manche ABH  entsprechende Nachweise verlangen,

in § 28 Abs. 1 AufenthG  geschrieben, dass Aufenthaltserlaubnis abweichend von

§5 Abs. 1Nr.1 AufentG erteilt. eine Regelgung zum Wohnraum, wie etwa in §29 AufenthG, gibt  es  aber  nicht.


Dipl_ing Osama_.z 
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malaika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 20.03.2006 um 23:04:44
 
@osama
Zwinkerndich glaub du hast aus meinem Namen falsche SChlüsse gezogen- ich bin auch Deutsche, also gibts hinsichtlich der FZF keine Problem, soviel weiß ich schon. Aber das hilft mir leider nicht viel weiter, was das ALGII betrifft.
@schnucki
tschuldigugn, ich hab das nicht ganz verstanden.was genau hat die Sachbearbeiterin dir nun geantwortet? ich weiß, dass er Anspruch auf ALGII hat, aber das hilft mir leider auch nicht, wenn die Sachbearbeiterin solche Aussagen von sich gibt und mich so gar nicht beraten oder informieren will. Deswegen wäre es eben sehr gut zu wissen, ob der Antrag denn dann nur durch ihre Hände gehen würde und alles nur in ihrem Ermessen liegen würde. Ob sie den Antrag wirklich mit der Begründung " es bestünde der Verdacht er wäre nur des Geldes wegen, mit dem Vorsatz hier auf Kosten des Staates zu leben, nach Deutschland gekommen" ablehnen kann. Naja, werd demnächst mal eine unabhängige Beratungsstelle aufsuchen und hoffe, dass ich dort auf mehr Verständnis treffe. Denn dann weiß ich jetzt schon wie es ausgehen wird Augenrollen

@don chulio

vielen dank, ich werds mal dort versuchen!!

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dete
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Antwort #5 - 21.03.2006 um 01:20:12
 
lass dir von der dame keine panik einreden.voraussetzung für den bezug h4
zwischen 15 und 65 jahre alt,
erwerbsfähig,
gewöhnlicher aufenthalt in deutschland.
und natürlich bedürftigkeit.ihr zählt,wenn dein mann hier ist und bei dir gemeldet ist,als bedarfsgemeinschaft,obs der dame passt oder nicht.ob er einen aufenthaltstitel bekommt,ist nicht ihr problem sonder das der abh.
über die höhe gib bei google alg2-rechner ein.gib dort deine zahlen ein und du siehst,ob ihr was bekommt.pi mal daumen haut das hin.

vgl. Leitfaden Sozialleistungen für MigrantInnen und Flüchtlinge
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Ru-106.pdf
(pdf 1,3 MB) Seite 37

Ralf Rothkegel Richter am BVerwG teilt diese Auffassung, siehe
http://www.akademie-virtuell.de/gdcms/files/file.asp?file=20050218_1351_ClassenF...
Seite 4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 21.03.2006 um 07:42:25
 
Hi malaika,

es stimmt: lass Dich nicht von der Sachbearbeiterin beirren. Es ist schade, dass sie nur eine "Schublade" aufgemacht hat, in der sie Dich reingesteckt hat, ohne Dir richtig zuzuhören.
Richtig ist, dass es eine Regelung gibt, wonach gerade bei EU-Bürgern der Alg2-Antrag abgelehnt wird, wenn sie nach D einreisen und gleich Alg2 beantragen. Ohne vorher Arbeit gehabt zu haben, ohne Eheschliessung oder eine andere Begründung. Dann ist meiner Meinung nach die Ablehnung auch ok.
Aber: Zu diesem Personenkreis zählt Dein Mann nicht, also hat sie Dir eine falsche Auskunft erteilt.

Mein Tipp:
- Nochmal hingehen, und unbedingt den Antrag stellen und eine Bedarfsberechnugn verlangen. Bisher hast Du ja nur mündliche Auskünfte erhalten, die rein gar nichts bedeuten. Es muss nicht sein, dass Ihr bei der SB bleibt, in vielen Städten nimmt einer nur die Anträge entgegen, ein Anderer bearbeitet sie.
Auch nicht schlecht wäre:
- Den Alg2-Antrag stellt nicht Dein Mann alleine, sondern ihr beide als Bedarfsgemeinschaft. Du kannst also den Antrag auch untern Deinem Namen laufen lassen, Dein Mann wäre dann der Haushaltsangehörige. Das ändert von der Berechnung her rein gar nichts und ist auch Eure freie Entscheidung.
- Nur nicht beirren lassen!!!

line
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malaika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 21.03.2006 um 14:50:30
 
danke line und dete!
@line
den antrag kann ich ja erst stellen wenn er hier ist und das dauert noch mindestens bis zum Sommer, aber ich wollte mich halt mal vor-informieren.
ich wusste nicht, dass er den Antrag entweder alleine oder wir als bedarfsgemeinschaft stellen können. wo ist denn da nu der Unterschied? ich dachte ich kann den Antrag nicht auf meinen Namen laufen lassen, da ich Studentin bin und somit kein Recht auf ALGII habe. Aber mir ist natürlich schon klar, dass wir als Bedarfsgemeinschaft gehandelt werden.
danke auf jeden fall, ihr habt mich schon wieder ein bisschen aufgemuntert Zwinkernd
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Antwort #8 - 21.03.2006 um 15:27:40
 
Hi malaika,

der Antrag läuft immer für beide gemeinsam. Die Berechnung wird dann nur ergeben, dass Du keinen Anspruch hast. Diese Feststellung wird der Sachbearbeiter schon machen wollen (Ordnung muss halt doch sein Zwinkernd ).
Genauso "ordnungsliebend" ist's, wenn immer die Männer als Haushaltsvorstand gelten. Rein rechtlich gesehen muss das nämlich gar nicht sein...  Augenrollen

Gruß,
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malaika
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Antwort #9 - 21.03.2006 um 16:24:15
 
Hey, dann kann ich ja für die Beantragung zu einer anderen Sachbearbeiterin gehen- nämlich die, die sich um Anträge mit dem Anfangsbuchstaben meines Nachnamens kümmern. Die ist nämlich nett Zwinkerndmal schaun! Dankeschön!
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Antwort #10 - 21.03.2006 um 17:35:10
 
den antrag kannst du auf deinen namen machen.meine tochter ist auch bg-vorstand,also finanzminister Laut lachend.sie werden dich ablehnen,die kosten für die unterkunft halbieren und nur seinen anteil übernehmen und kv für ihn.
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Antwort #11 - 21.03.2006 um 17:36:31
 
übrigens osama,meine kleine tochter heisst seit 12 jahren malaika und ist sowas von deutsch Laut lachend
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malaika
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Antwort #12 - 21.03.2006 um 18:16:47
 
oh danke, das klingt ja schonmal priiiima, dann weich ich der bösen tante aus Durchgedreht
ich find nur eines krass- arbeite ich jeden monat bisschen weniger liegen wir dann utner der grenze und er bekommt ALGII, zwar wenig, aber dazu ja noch die KV, was ja schon viel ausmacht und auch noch die Deutschkurse bezahlt. Da frag ich mich ja schon... wenn ich also weiterhin so arbeite wie bisher (kann aber vom Studium her einfach wohl nicht mehr so funktionieren) dann bestraf ich uns praktisch, da er kein ALGII und somit auch keine KV und Sprachkurse bezahlt bekommt. Irgendwie seltsam, aber gut... hä?
Rein theoretisch könnten wir dann also noch in ne teurere, größere Wohnung ziehen, meine ist klein und billig. Also wenn mans drauf anlegt... Schockiert/Erstaunt
ich muss halt jetzt mal ne stelle aufsuchen, die mich gut berät, denn das alles mit den freibeträgen, wo liegt die grenze, mit der miete etc. das kapier ich dann doch noch nicht so ganz.
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Abu
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Antwort #13 - 21.03.2006 um 18:33:54
 
malaika schrieb am 21.03.2006 um 18:16:47:
ich find nur eines krass- arbeite ich jeden monat bisschen weniger liegen wir dann utner der grenze und er bekommt ALGII, zwar wenig, aber dazu ja noch die KV, was ja schon viel ausmacht und auch noch die Deutschkurse bezahlt. Da frag ich mich ja schon... wenn ich also weiterhin so arbeite wie bisher (kann aber vom Studium her einfach wohl nicht mehr so funktionieren) dann bestraf ich uns praktisch, da er kein ALGII und somit auch keine KV und Sprachkurse bezahlt bekommt. Irgendwie seltsam, aber gut... hä?
Rein theoretisch könnten wir dann also noch in ne teurere, größere Wohnung ziehen, meine ist klein und billig. Also wenn mans drauf anlegt... Schockiert/Erstaunt

Tja, Da bist Du wohl gerade auf den wunden Punkt unseres Sozialsystems gestoßen...

Abu
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malaika
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Antwort #14 - 21.03.2006 um 19:16:12
 
scheint so...
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