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Abgeschoben (Gelesen: 1.951 mal)
monaim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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18.03.2006 um 17:54:44
 
unentschlossenHallo erst mal,bevor ich euch die fragen stelle, zu denen ich etwas hilfe brauche.Will ich euch die vorgeschichte schildern.Mein geburtsland ist marokko,wo ich auch zu zeit gezwungnerweise leben muss.Aber ich binn in deutchland aufgewacksen,und habe seit meinem ersten lebens jahr dort gelebt.Daher fùhle ich mich hir sehr fremde,und es ist fùr mich sehr schwer hir fuss zu fassen.Nach einer 2jahriegen jugentstrafe ,wegen eigentumsdiliekte binn Ich 1996 aus dem bundesgebiet,unbefriestet ausgewiesen,und dann auch apgeschoben worden.Nach dem was mein damalieger anwalt gesagt hat,hette ich ùberhaupt keine chance ohne heirat jemals wieder nach deutchland zu kommen.Ich war in einer verzweifelten lage aus der ich kein ausweg sah als nur wieder illiegal,zu versuchen wieder einzusreisen.Ich war damals auch unserer sprache,, arabisch,, nicht so gewacksen das es einfach schwer war sich recht zu finden.Meine ganze familie lebt in deutchland,und finanziel war ich auch nicht so gut ausgestatet,das ich sagen kann.Das ich es auf die dauer nicht lange fienaziel ausgehalten hatte.Ich habe im hotel gelebt,da ich auch fast keine familie mehr in marokko habe  die mich aufnehmen hatten konnen,die sind alle in europa verstreut.Und die parr die hir sind die ich kaum kenne sind auch nicht in der lage mich finanziel mit auf zunehmen.Daher ohne sichere perspektive,und ich auch nicht davon ausgehen konnte das sich das die neckste zeit verbessern wird.Blieb mir in meiner verzweifelten lage nichts ùbrieg als den schnelsten weg zu suchen nach deutchland zu kommen.Was ich dann auch tat.Ich mochte nichts von dem was zu meiner ausweisung gefùrt hat,verharmlossen oder gar entschuldiegen.Aber ich fiende das ich doppelt bestraft worden binn,ich hatte lieber langer im knast gessesen als diesen horror hir den ich jetzt zu zeit durch mache.Um auf den punkt zu kommen,seit meiner ersten abschiebung binn ich wieder iliegal eingereist.Es dauerte auch nicht lange bis ich wieder aufgegriefen wurde.Das gleiche spiel von vor.Ich wurde wieder zu iliegalen einreise verurteilt.Habe sie apgessesen,und wurde wieder apgeschoben.Das hort sich jetzt unglaublich an, und das habe ich mir noch weitere 4 mal angetahen in meiner verzweiflung.Ich weiss das ich mir dammit kein gefallen getahn habe.Es ist aber leider so gekommen.Ja und mitllerweille habe ich einen 5 jahriegen sohn mit meiner mittlerweiliegen frau die ich jetzt erst heiratten konnte.Sie ist deutsche stattsangehoriege und ich habe vor jetzt die abschiebung zu befriesten und habe auch einen anwalt in deutschland der das beantragt.Er macht uns mut ,er sagt das es nicht einfach werden wird aber das chancen bestehen.Ich habe  jetzt angst vor den abschiebekosten die sehr hoch ausfallen werden.Und das ich sie nicht begleichen kann,villeicht auf ratten.Aber alles andere ist nicht zu realiesiren. unentschlossenIch binn im momment echt verzweifelt wie das alles ùberhaup gehandhabt wird von der ABH.Op sie trotz den ganzen abschiebungenen eine hummane einreisse sperre aussprechen.Ich weis es nicht,und das nagt an der supstanze.Ich were euch dankbar fùr alle infos die ihr mir zu diesem thema vileicht geben konnnt.Zum beichbill wie weit spielt mein kind eine rolle in diesem ganzen protzes,ich habe aus liebe geheirattet aus der ein kind entstanden ist was schon 5 jahre ist.Ihr werdet euch fragen warum hast du erst jetzt geheirattet wenn du ein kind von 5 jahren hast.Ich habe vorher nicht die mittel gehabt um zu heiratten,und auch nicht die bleibe wo hin meine frau und kind kommen hetten konnen.Mittlerweile haben wir die heiratt auf den weg gebracht was echt eine protzedur war mit den Behoerden.Ich muss sagen meine frau ist marokkanicher apstammung.Die das alles finanzirte und auch die bleibe wo ich auch zu zeit lebe,bei ihrer familie hir in marokko.Ansonsten were ich auf der strasse,die mittel um eine wohnung zu miete haben wir nicht.Soziale hilfen fùr so menchen wie mich giebts hir vom statt auch nicht.Ich binn euch fùr alle infos die das schildern was ich euch geschrieben habe dankbar. unentschlossenWas ich auch datzu sagen sollte ist das ich die vaterschaft annerkant habe und auch das sorgerecht habe.Wie stehen meine chance,was mein ihr unentschlossen
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Boehm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.03.2006 um 21:47:19
 
also 2 Jahre Knast bekommt man nicht so einfach!
Da bin sogar ich der Meinung das Gastrecht hat da seine Grenzen.
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Boehm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.03.2006 um 21:51:36
 
Eine Heirat mit einer dt. Frau ändert das allerdings. Die Visavergehen spielen dann keine Rolle mehr. Von der AB bekommt Du auf keinen Fall eine AE. Am besten vor Gericht gehen (deine Frau) aber Sie muss nach Deutschland ziehen damit Du über eine FZF nachziehen kannst.
Ich kenne deine Straftat nicht aber möglicherweise überwiegt da gerade noch Art6 GG.
Geh auf jeden Fall vor Gericht sonst hilft da nichts mehr.
Mit Frau und Kind in Deutschland hast Du allerdings sehr gute Chancen doch noch eine AE zu bekommen.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 18.03.2006 um 22:05:31
 
Zunächst solltest Du eine Befristung der (zunächst dauerhaften) Einreisesperre beantragen. Wenn die Befristung abgelaufen ist kann wieder ein Visumsantrag gestellt werden. Ob tatsächlich eine Wiedereinreise gestattet wird, hängt sicher von der Begleichung der entstandenen Abschiebekosten ab und sind sicher dafür eine Vorbedingung.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Vinzent2m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 18.03.2006 um 22:38:11
 
Wenn Deine Frau die deutsche Staatsbürgerschaft hat kann meines Erachtens über den Befristungsantrag entschieden werden, ohne das die Abschiebekosten beglichen sind. Die Zahlungsverpflichtung bleibt natürlich bestehen. Außerdem ist die Ausländerbehörde des Wohnsitzes deiner Frau für den Befristungsantrag zuständig und nicht die ABH die die Verfügung erlassen hat.
Die Befristung hat in der Regel zu erfolgen. Wobei die 5 illegalen Einreisen in die Entscheidung sicherlich mit einfliessen werde.
Es bleibt nichts anderes übrig als es zu probieren.
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Karolina
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stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 18.03.2006 um 23:48:14
 
Hallo,

ich will Dir ja nicht die Hoffnung nehmen, aber auch mit deutschem Kind
wird es sehr schwerr.

Ich habe das alles durch und ich kann nur noch mal wieder holen, auch ein
deutsches Kind ist keine schnelle Eintrittskarte!

Ich bin selber mit einem Ausländer verheiratet und er wurde auch straffällig
und abgeschoben (zu diesem Zeitpunkt waren wir noch nicht verheiratet), er
hat eine Strafe auch von 2,3 Jahren, ist abgeschoben worden und wartet
seit dem in seinem Heimatland auf erneute einreise.

Nach der Eheschließung wurde er auf 5 Jahre befristet und bis ich alles durch
hatte Wiederspruch bei ABH, Regierungspräsidium  und dann endlich der
Gerichtstermin sind 3,3 Jahre vergangen und ich warte seit 2 Wochen auf einen
Urteilsspruch. Wir haben ebenfalls einen 2,3 Jahren alten Sohn.

Deine Ehefrau muss in BRD leben und in der Heimatstadt einen Antrag für
Befristung stellen und dann kommt das Warten.

Hätte Dir gerne was besseres gesagt, wünsche Dir und Deiner Familie alles
Liebe und viel Kraft dafür, das werdet ihr brauchen.

Karolina

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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 20.03.2006 um 10:48:01
 
@ Boehm

Sag mal du mußt wohl auch überall deinen Senf dazu geben?  Augenrollen

Von Tuten und Blasen keine Ahnung, aber immer die Klappe aufreisen.
Das du hier manchen Leuten, die ernsthaft Hilfe brauchen, falsche Hinweise gibst, ist dir scheinbar völlig egal.....
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