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hat er ein Recht hier zu bleiben? (Gelesen: 1.685 mal)
syria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag hat er ein Recht hier zu bleiben?
19.03.2006 um 19:41:59
 
Es gibt da einen bekannten meines Mannes, der hat sich vor kurzem von seiner Freundin getrennt. Nun ist er aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen!

Sie haben eine kleine Tochter zusammen! Als er ausgezogen ist, haben die beiden in zusammenarbeit mit dem Jugendamt eine Besuchsregelung getroffen die besagt das er sie jeden Mittwoch für 4 h sehen darf und jedes zweite Wochenende zu sich holen kann!

seine AE hat er erst deit gut einem Jahr wird er sie nicht verlieren?

Ausserdem droht seine Ex damit ihm das kind zu entziehenß damit er seinen AE verliert und raus muss!  Griesgrämig hat sie wirklich die möglichkeit? hä?
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garfield2008
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01259, Sachsen, Germany
01259
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehefrau Vietnam
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Antwort #1 - 19.03.2006 um 19:49:57
 
Welsche Staatsangehörigkeit/Aufenthaltstitel hat denn die/das Freundin/Kind ?

mfg
Thomas Böttcher
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
Homepage garfield2008  
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syria
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Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.03.2006 um 19:54:01
 
Der Freund ist Libanese , die EX Deutsche und das Kind auch! Sie waren nicht verheiratet sondern ich denke er hat die AE(für ein Jahr) wegen Personensorge in LG bekommen!
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 19.03.2006 um 20:06:08
 
Hi,

so einfach wird die ganze Sache für die Kindsmutter nicht sein !
Nicht sie entscheidet über seinen weiteren Aufenthalt.  Zwinkernd

Wenn also er die Personensorge hat und diese auch wahrnimmt, dann
ist ihm die AE nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG zu erteilen.
Er sollte die Personensorge ernst nehmen, alle möglichen Besuche wahrnehmen und auch seiner Unterhaltsverpflichtung nachkommen, dann kann eigentlich
nichts passieren. Ich denek, als liebender Vater dürfte dies kein Problem
darstellen.  Smiley


DonCamillo
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syria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.03.2006 um 20:12:07
 
Ja das meinte ich auch! und gemein finde ich das auch von ihr! ja er möchte sich gern um das Kind kümmern!!!!!!!

danke für deine Antwort....habs mir fast gedacht!

Aber das ist dann keine kann- sondern eine muss-bestimmung oder? Also wenn er seinen Pflichten nachkommt dann muss er den Aufenthalt behalten oder?
Kennt jemand so einen Fall?

spiel es eine Rolle das die beiden nicht verheiratet waren?
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


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In der Mitte, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 19.03.2006 um 21:22:21
 
Eine muss-Bestimmung ist es leider nicht, Syria. Lies selbst

Zitat:
28.1.5 Der ausländische Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen hat den Nachzugsanspruch hingegen nur, wenn ihm das Personensorgerecht für das deutsche Kind zusteht und er auf Grund dessen beabsichtigt, die Personensorge auszuüben. ... Dem Aufenthaltsanspruch steht nicht entgegen, dass auch der andere Elternteil das Sorgerecht besitzt. Erforderlich ist jedoch, dass die Personensorge im Rahmen einer familiären Lebensgemeinschaft ausgeübt wird.
Im begründeten Ausnahmefall kann es auch ausreichen, wenn die Personensorge im Rahmen einer Betreuungs- und Beistands gemeinschaft tatsächlich ausgeübt wird
.
28.1.6 Der Nachzug eines nicht sorgeberechtigten Elternteils eines minderjährigen ledigen Deutschen kann nach Absatz 1 Satz 2 im Ermessenswege abweichend von § 5 Abs. 1 gestattet werden. Die Ermessensausübung wird durch § 5 Abs. 2 bis 4, § 11 und § 27 Abs. 3 begrenzt. Der Nachzug kommt nur in Betracht, wenn eine Beistands- und Betreuungsgemeinschaft im Bundesgebiet schon besteht. Bei der Ermessensausübung ist insbesondere zu berücksichtigen, ob
28.1.6.1 - das deutsche Kind in seiner Entwicklung auf den ausländischen Elternteil angewiesen ist (z.B. Vorlage einer Stellungnahme des Jugendamtes),
28.1.6.2 - der nichtsorgeberechtigte Elternteil seit der Geburt des Kindes seinen Unterhaltsverpflichtungen regelmäßig nachgekommen ist und
28.1.6.3 - das Kindeswohl einen auf Dauer angelegten Aufenthalt des nicht-sorge berechtigten Elternteils im Bundesgebiet erfordert.


Ich habe umfasender aus den Ausführungsbestimmungen zitiert, weil es mir nicht ganz klar ist, ob er tatsächlich das Sorgerecht für das Kind hat.
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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