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Kann füherer gefälschter Paß Fam. Visum verhindern (Gelesen: 1.481 mal)
remue
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Kann füherer gefälschter Paß Fam. Visum verhindern
08.03.2006 um 20:08:54
 
Guten Abend liebe Forumsteilnehmer,

Ich hoffe ihr entschuldigt, daß ich so direkt auf mein Problem zu sprechen komme. Ich habe schon fast eine Endlosschleife in meinen Gedanken, weil ich immer und immer wieder alle möglichen Szenarien durchgehe und doch nicht zu einem guten Entschluss komme.

Hier die Geschichte kurz und bündig.

Meine Frau möchte demnächst in ihrem nicht nicht-EU Heimatstaat einen Antrag auf Familienzusammenführungsvisum stellen. In dem Land, wo ich sie kennengelernt habe (nicht-EU Ausland), hat sie für einige Jahre illegal mit gefälschter Identität gelebt. Damit wir heiraten können hat sie dieses Land vor einigen Monaten verlassen. Das Ausreisen war in diesem Land nicht besonders dramatisch. Wir haben ca. 400 Euro Strafe bezahlt und dann den Flug gebucht.
Zum Visumantrag für Familienzusammenführung muß meine Frau alle ihre bisherigen Wohnorte angeben und es wird explizit nach einer früheren Einreise in ein Land mit gefälschter Identität gefragt.

Hier meine Frage:
Kann die deutsche Botschaft oder die Ausländerbehörde meiner Frau das Familienzusammenführungsvisum verweigern wegen dieser früheren Straftat?
Wie wird die Botschaft b.z.w. Ausländerbehörde nach Erfahrungswert entscheiden?

Mir ist es völlig klar, daß es letztendlich individuelle Entscheidungen sind, aber ich bin mir sicher, daß es schon ähnliche Fälle gegeben hat.

Vielen Dank schon im Voraus für Hinweise und Meinungen.

Gruß,

Remue

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Mick
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Antwort #1 - 08.03.2006 um 21:41:46
 
Hi,

erstmal eins vorweg:
Es ist wichtig, dass im Visumsantrag alle Angaben gemacht werden.
Hierzu weise ich auf den speziellen Regelausweisungsgrund hin, der
in § 54 Nr. 6 AufenthG festgehalten ist.

Davon ausgehend, dass Du Deutscher bist und somit in jedem Fall
ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis besteht, glaube
ich kaum, dass das Visum versagt wird.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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remue
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Antwort #2 - 08.03.2006 um 22:30:05
 
Hallo Mick,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Zur Ergänzung:  Ja, ich bin (gebürtiger) Deutscher.

Von diesem Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis habe ich auch schon gelesen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das gleichbedeutend mit Anspruch auf das Visum ist und ein Visum kann die Deutsche Botschaft normalerweise begründungsfrei ablehnen.

Grüße,

Remue

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Mick
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Antwort #3 - 08.03.2006 um 22:33:33
 
Hoi,
ist im Prinzip schon der gleiche Anspruch. Das Visum würde
letztlich wie die Aufenthaltselaubnis auf der Grundlage des
28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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