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A.erlaubnis nach heirat im Ausland: warum warten? (Gelesen: 4.196 mal)
neila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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07.03.2006 um 07:40:08
 
Hallo,
ich bin deutscher, ich bin einen mann und habe in Thailand geheiratet.
meine frau hat dann in thailand einen visum auf familienzusammenführung beantragt
das visum hat sie bekommen und ist damit eingereist
wir waren dann bei der ausländerbehörde und ich dachte sie bekommt sofort im pass eingestemplet einen aufenthaltserlaubnis.
statt dessen hat der beamte nur eingestempelt: anzeige erfolgt + er hat von meiner frau einen passfoto verlangt (hatten wir dabei haben wir gegeben) und er hat gesagt:"ich brauche das foto um anfangen zu arbeiten" und er hat dann gesagt er wird uns anschreiben.

habt ihr eine ahnung warum?

will der beamte noch irgendwas prüfen? was den? warum hat er uns keine aufenthaltserlaubnis sofort eingestempelt?

danke

neila
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 07.03.2006 um 09:36:10
 
weil die bearbeitung nunmal (auch technisch gesehen) etwas dauert
mittlerweile kommen auf die aufenthaltserlaubnisse auch fotos drauf
d.h. das muss erst eingescannt werden etc.

geht eben nicht immer alles sofort
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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neila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.03.2006 um 11:03:32
 
Danke, es beruhigt mich denn ich habe gedacht vielleicht kann doch die Ausländerbehörde der Aufenthalt meiner Frau in Deutschland verhindern. Jetzt stelle ich mir vor dass dieses foto eingescannt werden muss und es zeit nimmt (die Ausländerbehörde hat zum beispiel kein scanner vor ort? muss es zuschicken?).
sonst irgendeine idee warum auuser fotoscanning die aufenthaltserlaubnis noch länger dauern kann?
wie lange denkt ihr?
denn alle sonstige prüfungen (straftaten vorhanden oder nicht, begläubigung der heiratsurkunde oder noch irgendwas) das ist doch schon erfolgt um die zustimmung zur visum/familienzusammenführung zu erteilen?
danke
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.03.2006 um 16:38:15
 
Hi,

vielleicht, weil ihr nicht die einzigen seid, die eine AE bekommen
sollen. Wenn ihr mit einem gültigen Visum eingereist seid, dann
ist bereits alles durchgeprüft, denn dieses Visum ist zustimmungspflichtig.
Bleibt locker, die AE wird kommen.


Gruß
DonCamillo
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janine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 07.03.2006 um 17:07:17
 
"weil die bearbeitung nunmal (auch technisch gesehen) etwas dauert
mittlerweile kommen auf die aufenthaltserlaubnisse auch fotos drauf
d.h. das muss erst eingescannt werden etc.

geht eben nicht immer alles sofort "

Das ist doch Quatsch! Die Photos werden sofort eingescannt und dann samt AE ausgedruckt. Wenn sie sämtliche zu erteilenden AE's auf Halde legen würden, steigt doch keiner mehr durch. Das ganze einscannen und "kleben" dauert keine 5 Minuten.

Ich denke eher, dass das Einreisevisum noch länger gültig ist und die AE erst gegen Ende der 3 Monate vergeben wird. Wird ja gerne so gemacht...
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LG janine
 
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neila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 07.03.2006 um 23:38:35
 
Danke erstmal für alle Antworten
am ende leutet mich das nicht ein
- meine situation und die meiner frau ist geprüft worden von der ab um meine frau das visum zur familienzusammenführung zu erteilen. also was soll dann da noch bearbeitet werden? keiner von den antworten hat je eine idee was da zu bearbeiten sollte
- die schnelligkeit ein foto zu scannen und einem aufenthaltserlaubnis zu kleben? was soll ich sagen ich glaube auch dass sowas doch in deutschland in jede ab in 5 min zu erledigen ist. na gut vielleicht täusche ich mich, ich weiss nicht ich vermute nur
-andere leute warten auf eine aufenthalstserlaubnis oder es gibt viel zu tun. okay, warum nicht aber es leuchtet mich wirklich nicht ein, wenn etwas in 5 min erledigt wird, warum es länger dauern lassen?

und jetzt komme ich zu meiner vermutung: der beamte hasst mich, hasst meine frau, ist ausländerfeindlich, gönnt mir nicht dass ich eine thailänderin geheiratet habe. harte worte? kann sein, ja okay, ihr habt recht von sowas kann ich nnicht sicher sein , aber ich ahne es weil ich das verhalten der beamte immer wieder beobachtet habe bei allen touristen visum anträge, verlängerungsversuche usw. immer nein nein nein und null info wie lange es dauern wird usw

und jetzt kommt das dicke woher meine ängste sind:

ich bin hartz 4 bezieher. okay alle können mich beschimpfen als idiot, faul, schmarotzer usw. kenne ich alles, ist ein anderes thema, dazu hätte ich was zu erzählen. deshalb ändere ivch das thema.

gut ich bin hartz4 bezieher. hoffentlich schaffe ich es eine bessere situation zu finden und glaubt es oder nicht, meine frau wird mir helfen weil ich stabilität erreiche und nicht selbstmord gedanken aber okay ich apreche noch mal von einen anderen thema.

also wieder zum punkt. ich bin hartz 4 bezieherund ich denke als deutscher, auch wenn man hartz4 bezieher ist darf man heiraten und meiner frau darf mit mir in deutschland leben. ist mein recht laut unsere gestze. oder? und dann als meine frau solange wir kein einkommen haben darf sie auch hartz4 bezieherin sein. oder nicht?

und vielleicht "gefällt das der beamte nicht" das heisst, obwohl ich nie gesagt habe dass ich hartz4 bezieher bin hat der beamte das recht bei der ARGE zu fragen und hat also rausgefunden dass ich hartz4 bezieher bin und ghet davon aus dass meine frau auch sich bei der arge mrelden wird. und das kann der beamte nicht ab, und wird es verzögern solange er es kann weil er wahrscheinlich denkt dass es unseren land dient und was weiss ich was in köpfen von leuten abgeht die den ganzen tag vor beängstigsten ausländer sich wie könige fühlen .

okay das war meine emotionen, sorry. ich versuche wieder sachlich zu bleiben:

1. als hartz4 bezieher. meine frau in deutschland mit visum zu familienzusammenführung. könnte die ab eine aufenthaltserlaubnis verweigern?

2. soll ich mich schon bei der arge melden? (die werden aber sagen: ihre frau hat kein arbeitserlaubnis, erst wenn sie einen hat können sie zu uns kommen) also bringt es nichts, keine rückwirkende wirkung

3. kann der beamte von der AB problemlos bei der arge sich erkundigen ob ich hartz4 bezieher bin?

4. kann er als schikane einfach warten bis das 3 monatige eireise visum abgelaufen ist und dann erst eine Aerlaubnis ereteilen?

5. soll ich mut fassen und ihn fragen wann die Aerlaubnis kommt und warum es dauert und falls er mich fragt:"wozu diese eile?" soll ich antworten "um hartz4 zu beantragen? oder "einfach so als neugier" oder mich ausdenken "ich will mit meiner frau einen wochenende nach belgien , niederlande, frankreich oder sowas und das kann sie jetzt nicht mitb ihrer visum aber doch mit einer Aerlaubnis?"

6 noch eine frage: lesen diese forum alle Ausländrbehörden? ist dieser forum von ausländerbehörden gesteuert? (nach der motto: der beamte liest es, erkennt mich usw? schwierig aber da name und email erfunden sind)

danke

neila
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Mick
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Antwort #6 - 07.03.2006 um 23:49:58
 
janine schrieb am 07.03.2006 um 17:07:17:
Das ist doch Quatsch! Die Photos werden sofort eingescannt und dann samt AE ausgedruckt. Wenn sie sämtliche zu erteilenden AE's auf Halde legen würden, steigt doch keiner mehr durch. Das ganze einscannen und "kleben" dauert keine 5 Minuten.

Hoi,
die AE wird nicht ge- sondern bedruckt. Und natürlich dauert das
Scannen und Kleben nicht sonderlich lange. Aber da müssen noch
ein paar Daten erfasst werden (intern und im AZR), da muss eine
Akte angelegt werden...
Manche ABH's haben das nunmal so organisiert, dass sie diese
Tätigkeiten an den publikumsfreien Zeiten verrichten. Das verkürzt
jedenfalls die Wartezeiten für die weiteren Besucher und führt dazu,
dass weniger Flüchtigkeitsfehler entstehen.
Stell Dir mal vor, es kommen auch Familien mit drei oder mehr
Kindern, die z.B. eine Duldung verlängert haben wollen. Was glaubst
Du, wie lange das dauert?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 08.03.2006 um 00:30:18
 
neila schrieb am 07.03.2006 um 23:38:35:
6 noch eine frage: lesen diese forum alle Ausländrbehörden? ist dieser forum von ausländerbehörden gesteuert? (nach der motto: der beamte liest es, erkennt mich usw? schwierig aber da name und email erfunden sind)

Also sicher werden einige ABHs hier reinschauen. Gesteuert ist es sicher
nicht von ABHS  Cool

Das i4a-team ist ne private Initiative. Quasi ehrenamtlich und als Hobby.
Dass ABHs hier konkrete Rückschlüsse auf einzelne Personen/Fälle schlie-
ßern können halte ich in den allermeisten Fällen für unwahscheinlich.

Also als "Fahndungsmittel" dienst i4a sicher nicht!

Infos übers team siehe im Menü oben  Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 08.03.2006 um 05:56:36
 
Mick schrieb am 07.03.2006 um 23:49:58:
Hoi,
die AE wird nicht ge- sondern bedruckt. Und natürlich dauert das
Scannen und Kleben nicht sonderlich lange. Aber da müssen noch
ein paar Daten erfasst werden (intern und im AZR), da muss eine
Akte angelegt werden...


Hallo Mick,

selbstverständlich bist Du der Experte hier aber ob Du es glaubst oder nicht, die NE von meinem Mann (bzw. das Stück Papier welches in den Pass geklebt wurde) wurde ausGEdruckt - nicht bedruckt. Wenn man etwas aus dem Drucker ausdrucken möchte, heißt es doch "ausGEdruckt". Oder sagst Du "ich BEdrucke Ihnen jetzt mal Ihre NE aus"? Zwinkernd

Und eine Akte ist ja längst angelegt - während des Prozesses der Familienzusammenführung.

LG,
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 08.03.2006 um 06:07:35
 
neila schrieb am 07.03.2006 um 23:38:35:
Danke erstmal für alle Antworten
am ende leutet mich das nicht ein
- meine situation und die meiner frau ist geprüft worden von der ab um meine frau das visum zur familienzusammenführung zu erteilen. also was soll dann da noch bearbeitet werden? keiner von den antworten hat je eine idee was da zu bearbeiten sollte


Ich denke immer noch, dass das Visum Deiner Frau noch seine 3-monatige Gültigkeit hat. Einige ABH's warten gerne bis zum Ablauf des Visums und erteilen dann die AE. Ist doch kein Problem.



und jetzt komme ich zu meiner vermutung: der beamte hasst mich, hasst meine frau, ist ausländerfeindlich, gönnt mir nicht dass ich eine thailänderin geheiratet habe.

Rede Dir jetzt nichts ein! Kein Mensch haßt Euch.


und jetzt kommt das dicke woher meine ängste sind:

also wieder zum punkt. ich bin hartz 4 bezieherund ich denke als deutscher, auch wenn man hartz4 bezieher ist darf man heiraten und meiner frau darf mit mir in deutschland leben. ist mein recht laut unsere gestze. oder?

Natürlich darfst Du heiraten und Deine Frau darf (sie ist ja schon da) bei Dir in Deutschland wohnen.



1. als hartz4 bezieher. meine frau in deutschland mit visum zu familienzusammenführung. könnte die ab eine aufenthaltserlaubnis verweigern?

Nein! Die AE wird nicht verweigert. Geduld!



3. kann der beamte von der AB problemlos bei der arge sich erkundigen ob ich hartz4 bezieher bin?

Das mußt Du ja sowieso beim Antrag der AE für Deine Frau angeben.


4. kann er als schikane einfach warten bis das 3 monatige eireise visum abgelaufen ist und dann erst eine Aerlaubnis ereteilen?

Ja, aber das ist keine Schikane. Läuft fast immer so.


5. soll ich mut fassen und ihn fragen wann die Aerlaubnis kommt und warum es dauert und falls er mich fragt:"wozu diese eile?" soll ich antworten "um hartz4 zu beantragen? oder "einfach so als neugier" oder mich ausdenken "ich will mit meiner frau einen wochenende nach belgien , niederlande, frankreich oder sowas und das kann sie jetzt nicht mitb ihrer visum aber doch mit einer Aerlaubnis?"

Mit dem Reisen mußt ihr halt warten, bis sie ihre AE hat da ich vermute, sie hat nur ein Visum zur Einreise nach Deutschland erhalten und kein Schengenvisum.

Ihr werdet doch sicherlich schon einen Folgetermin bekommen haben, oder? Ansonsten ruf bei der ABH an, teile ihnen mit wann das Visum abläuft und holt Euch einen neuen Termin.




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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 08.03.2006 um 10:18:56
 
also erstmal danke dass so ein forum überhaupt existiert, es hat mir schon geholfen
dann sorry dass bei mir gestern die emotionene / ängste ein bisschen hoch kamen. ist immer so im leben esgibt was ist und es gibt was wir glauben ist und dass beide gleich sind ist nicht einfach.

also heute ist meine situation:

- ich bin alg2 bezieher, habe meine frau im ausland geheiratet, sie hat einen visum /FZF bekommen und ist jetzt zu mir eingereist. wir waren bei der ab und es wurde uns gesagt wir werden angeschrieben (wann? warum?). also warten wir geduldig (in der AB ist der beamte auch ein mensch, vielleicht hat er es schwierig und aus x gründen kann er nicht die AE so schnell geben). IM SCHLIMMSTEN Fall warten wir geduldig 3 monate (ablauf des visums ) und kriegen dann die AE. letzendlich KANN meine frau eine AE nicht verweigert werden, auchg wenn ich alg2 bezieher bin.

nun meine fragen wieder:

- (es nervtich weiss habe ich schon mehrmals gefragt): ausser foto + stempel + akte legen + warten bis andere bedient sind. was kann die AE verzögern? (okay vielleicht bin ich ungeduldig). was heisst daten erfassen? und AZR?

- 3monate warten : das heisst also der beamte kommt nach einer gewisse bearbeitungszeit zum ergebnis (1 woche? 2? 1 monat? ) und dann denkt er: fall neila: jetzt konnte ich neila und seiner frau anschreiben. tja mache ich einfach nicht ist in mein ermessen, lass sie ein bisschen hängen, werden sowieso alg2 beantragen, eigentlich sind die gesetze quatsch, diese faule arbeitslose sollte man eigentlich verbieten ausländerinnen zu heiraten das würde deren faulheit hindern und was weiss ich (okay nochmal meine emotionen)

-hartz4: soll ich einen neuen thema "alg2 und ausländische frau im forum öffnen"? also die fragen: darf meine frau als ausländerin auch alg2 beantragen?

- kann ich schon zur ARGE und es sagen: meine frau ist seit dem und dem tag hier und wir warten auf AE, aalso haben wir uns angemeldet. gelten die alg2 bezüge rückwirkend ab tag der anmeldung oder erst ab tag der erteilung einer Arbeitserlaubnis? (ich glaube eher ab tag der erteilung einer arbeitserlaubnis)

-wer erteilt die Arbeitserlaubnis? AB? arbeitsamt? ARGE? nach erhalt der AE? wie lange dauert es?

danke für eventuelle antworten
zu meine verteidigung sage ich: dies und das haben bewirkt dass ich alg2 beziueher bin und ich habe die absicht zu arbeiten und meine frau hilft mir psyschich in diesem hinsicht aber heutzutage muss ich jeden cent umdrehen weil es nicht viel ist und werde natürlich geduldig warten auf AE und Arbeitserlaubnis aber ich frage mich natürlich ob ich nicht was machen könnte damit es schneller geht

-übrigens: solange sie keine AE hat und wir alg2 nicht beantragt haben hat sie kein versicherungsschutz. Gott bewahre mich vor katastrophen falls sie einen unfall hat. das werde ich nicht bezahlen können. hat also die AB nicht irgendwie die pflicht zu helfen so eine lücke zu schliessen? (okay ich bin schon ein paar jahre auf dieser welt und habe schon verstanden was "pflicht" und "gesetze" und "gerechtigkeit" soll = breites thema, nicht hier zu behandeln)

danke+ schönen tag an allen

neila

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Antwort #11 - 08.03.2006 um 10:59:27
 
janine schrieb am 08.03.2006 um 05:56:36:
Hallo Mick,

selbstverständlich bist Du der Experte hier aber ob Du es glaubst oder nicht, die NE von meinem Mann (bzw. das Stück Papier welches in den Pass geklebt wurde) wurde ausGEdruckt - nicht bedruckt. Wenn man etwas aus dem Drucker ausdrucken möchte, heißt es doch "ausGEdruckt". Oder sagst Du "ich BEdrucke Ihnen jetzt mal Ihre NE aus"? Zwinkernd

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LG,
Janine

Hoi,
dann mal langsam:
Ich schiebe eine Blanko-NE oder -AE in den Drucker und bedrucke
diese Etikette dann mit den persönlichen Daten des Inhabers (dafür ist
die voherige Erfassung aller Daten erforderlich). So klar?
Und im Visumsverfahren wird keine Ausländerakte angelegt, sondern
ein Visumsvorgang. Und im Visumsverfahren wird auch keine Erfassung
im Ausländerzentralregister vorgenommen.


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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: danke + noch was
Antwort #12 - 08.03.2006 um 11:07:10
 
neila schrieb am 08.03.2006 um 10:18:56:
- 3monate warten : das heisst also der beamte kommt nach einer gewisse bearbeitungszeit zum ergebnis (1 woche? 2? 1 monat? ) und dann denkt er: fall neila: jetzt konnte ich neila und seiner frau anschreiben. tja mache ich einfach nicht ist in mein ermessen, lass sie ein bisschen hängen, werden sowieso alg2 beantragen, eigentlich sind die gesetze quatsch, diese faule arbeitslose sollte man eigentlich verbieten ausländerinnen zu heiraten das würde deren faulheit hindern und was weiss ich (okay nochmal meine emotionen)


Moin,

als erstes solltest du bitte bitte versuchen dich mal von der Einstellung zu lösen, das dich dein Sachbearbeiter diskriminiert oder sonstwas weil du Hartz IV-Empfänger bist oder eine thailändische Frau hast oder sonstwas.

Gegen diese Darstellung muß ich im Interesse der ABH-Mitarbeiter mal protestieren. Für dich ist es ein Einzelfall, weil du jetzt selbst betroffen bist, aber für einen Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde ist die Sache ein Standardfall und wir haben schon besseres zu tun, als uns auszudenken wie wir Leute ärgern oder schikanieren können (z.B. Aufenthaltserlaubnisaufkleber zu bedrucken)

Daten erfassen heißt einfach die persönlichen Daten in den Computer einzugeben und das AZR ist das Ausländerzentralregister, wo die Grunddaten aller Ausländer eingegeben werden... wann eingereist, wann die Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde usw.

Die Arbeitserlaubnis würde im Rahmen der Erteilung der AE (in dem Fall Ehegattin eines Deutschen) durch die ABH miterteilt werden, ohne Einschränkungen. Das steht dann direkt mit auf dem Aufkleber im Pass.

Zu dem Versicherungsschutz bzw. Hartz IV-Anspruch solltest du mal (falls es hier keiner genau weiß) mal bei der ARGE anrufen bzw. vorsprechen und einfach mal fragen.

Ansonsten kann ich dir nur zur Geduld raten.

Gruß,

Kai



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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: A.erlaubnis nach heirat im Ausland: warum wart
Antwort #13 - 08.03.2006 um 16:47:13
 
danke nochmal für alle inputs
und sorry wenn ich mitarbeiter der ABHs beleidigt habe, ja es ist wahr, es gibt kein sachlicher punkt an dem ich sagen darf der Beamte diskriminiert mich weil ich alg2 bezieher bin oder eine ausländerin heirate. ich weiss es einfasch nicht, es kann wohl sein dass er sein arbeit richtrig macht und ich einfach warten muss.

danke, ich habe jetzt verstanden dass es einen ausländerzentralregister gibt, dass die ab da befragen soll und es noch nicht getan hat für visum zu fzf und daten müssen manuell eingegeben werden und vielleicht gibt es leute vor mir

also noch eine frage falls einer von euch das einschätzen kann oder denkt es ist okay mir so eine information zu geben:
- was schätzt ihr wie lange kann die erteilung einer AE dauern? 1 woche? 2? monate? 3 monate? (denn mit 3 monate verstehe ich es einfach nicht, ist doch viel viel zu lange um "alle die vor mir sind zu bearbeiten" + "daten manuell zu erfassen" + "in den AZR zu befragen" + "AE mit Foto zu druckden" oder?)

danke nochmal, wie gesagt ich bleibe ruhig und warte geduldig

neila
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