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Muss mein Mann wirklich wieder zurück?!!!!! (Gelesen: 1.308 mal)
elmira
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Muss mein Mann wirklich wieder zurück?!!!!!
07.03.2006 um 14:27:55
 
Guten tag zusammen!

Ich bin Elmira,komme aus albanien,lebe in deutschland und besitze einen unbefristeten auefnthalterlaubnis.
Mein verlobter kommt auch aus albanien,ist zur zeit in deutschland und besitzt eine visum"Nur zum zwecke der eheschliessung",weil wir am 13 märz in deutschland heiraten.Sein visum ist gültig bis zum 16.05.06
also soweit ist für mich auch alles klar!
aber,wir waren heute beim ausländerbehörde nur um nachzufragen.
Die frau von ABH meinte dass mein mann,nach heiraten muss wieder nach albanien zurück,und bei der deutscher botschaft in albanien ein antrag für FZF  stellen!!!!!!!!!!!!
Ist das wirklich notwendig?!,oder sie hat sich vermacht!
wer kann mir helfen,wie es wirklich weiter geht!
Vielen dank
Elmira
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 07.03.2006 um 14:39:49
 
elmira schrieb am 07.03.2006 um 14:27:55:
Die frau von ABH meinte dass mein mann,nach heiraten muss wieder nach albanien zurück,und bei der deutscher botschaft in albanien ein antrag für FZF  stellen!!!!!!!!!!!!

Bist Du sicher, daß das wirklich so gesagt wurde? Ich kann mir das kaum vorstellen... Oder liegt hier vielleicht ein Mißverständnis vor?

Natürlich ist nach der Heirat weder eine Ausreise noch eine Beantragung eine FzF-Visums notwendig. Die Beantragung eines Fzf-Visums wäre bei einer Heirat im Ausland notwendig.

Abu
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 07.03.2006 um 14:54:25
 
Wenn im Visum deines Zukünftigen steht "Nur zum Zweke der Eheschließung", dann handelt es sich um ein nationales Visum und damit gilt

Zitat:
30.0.6 Schengen- oder nationale Visa zur Eheschließung sind erst zu erteilen, wenn der Eheschließung keine rechtlichen und tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen und sie unmittelbar bevorsteht. Die Eheschließung steht unmittelbar bevor, wenn das erforderliche Ehefähigkeitszeugnis für den Ausländer vorliegt oder dem zuständigen Standesamt sämtliche für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Unterlagen vorliegen.

30.0.7 Nach der Eheschließung kann der nachziehende Ehegatte, der ein nationales Visum besitzt, eine Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet beantragen (§ 39 Nr. 1 AufenthV) .
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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