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Fragen zum Antrag Familienzusammenführung (Gelesen: 3.322 mal)
gonka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Fragen zum Antrag Familienzusammenführung
07.03.2006 um 11:22:29
 
hallo liebe forumsnutzer,

ich komme einfach bei dem antrag für die botschaft nicht weiter. sie wollen:

Auszug aus dem Personenstandsregister beider Ehegatten (Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Verhältnisse)
von meinem verlobten aus der türkei hatte ich das auch schon, aber das Standesamt hat dies (bei dem antrag für das ehefähigkeitszeugniss) behalten und gesagt, er braucht das ja nicht mehr nach der heirat ist er ja nicht mehr ledig und das stimme, dann eh nicht mehr.
meine frage ist nun, was bringe ich denn dann als Auszug aus dem Personenstandsregister mit? also die vom bürgeramt wußten gar nicht was das sein soll und die beamtin auf dem standesamt sagte, ich hätte doch das ehefähigkeitszeugnis und die meldebescheinigung, da stehe alles drauf. was soll ich denn nun zur botschaft mitnehmen? ich komme ja dann an kein Auszug aus dem Personenstandsregister wo drin steht, dass ich verheiratet bin, oder wie kann ich mir das jetzt vorstellen? ich bin ganz verwirrt und würde mich sehr über eine antwort freuen. und kann ich von dem standesamt nicht den alten Auszug aus dem Personenstandsregister mit übersetzung für die botschaft nutzen (also wollen, die eine wo draufsteht mein verlobter ist ledig oder nach der heirat er ist verheiratet)??????
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.03.2006 um 12:52:22
 
mal langsam
seid ihr schon verheiratet?
wenn ja, gehe ich jetzt mal davon aus, dass du die heiratsurkunde bei deiner meldebehörde (bürgerbüro) vorgezeigt hast
dann wirst du jetzt dort auch als verheiratet geführt und kannst dir eine entsprechende aufenthaltsbescheinigung ausstellen lassen, auf der dann draufsteht, dass du verheiratet bist

welche staatsangehörigkeit hast du?

falls ihr noch nicht verheiratet seid, handelt es sich hier ja nicht um ein visum zur familienzusammenführung, sondern um ein visum zur eheschließung, wenn ihr in deutschland erst heiraten wollt

in deutschland gibt es so ein personenstandsregister nicht wie in der türkei (= nüfüs kayit örnegi oder so ähnlich heißt das ding)

in der regel benötigt der ausländische ehegatte für ein visum zur familienzusammenführung nur die heiratsurkunde und eine meldebescheinigung des in deutschland lebenden ehegatten
alle anderen unterlagen werden dann im zustimmungsverfahren von der ausländerbehörde angefordert
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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emmaskatze
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.03.2006 um 14:39:57
 
Das ist so aber nicht ganz richtig.
In den Botschaften in der Türkei ist die Heiratsurkunde für den Antrag auf Familienzusammenführung nicht so gefragt. Wichtig sind 2 Dokumente die der türkische Ehepartner in seiner Gemeinde nach der Hochzeit ausstellen lassen muß.

Es gibt ein Merkblatt, auch türkisch, wo man nachlesen kann, welche Papiere das sind.

Gruß
Emmaskatze
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gonka
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Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 07.03.2006 um 15:05:45
 
also, nein ich bin noch nicht verheiratet. ich fliege nächste woche in die türkei und dann heiraten wir dort. danach wollten wir sobald wir einen termin bei der botschaft in ankara haben, dorthin reisen. also ich komme vorher nicht nach deutschland zurück um mich bei der meldestelle verheiratet zu melden. und auf der seite der botschaft steht ich benötige genau diese unterlagen:

-türkischer Reisepass (vom türk.Mann),
-3 Lichtbilder (vom türk.Mann),
-internationale Heiratsurkunde,
-Auszug aus dem Personenstandsregister beider Ehegatten (wie ich es oben geschrieben habe) und
-Kopie des Personalausweises (von mir deutscher Ehegattin)
daher mein problem, welchen auszug aus dem personenregister? ich habe nur eine meldebescheinigung, wo drauf steht, dass ich ledig bin (aber z.b. nicht wer meine eltern sind)

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Wolke_1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 07.03.2006 um 17:37:09
 
hi gonka,

nachdem du in der türkei geheiratet hast, wirst du vom standesamt dort einige unterlagen bekommen, mit denen du dann zum "nufüs" gehst und dort wird dann alles nötige fürs visum vorbereitet, d.h. also dass du und dein zukünftiger so unterlagen wie den Personenstandsregister beider Ehegatten etc bekommst und was weiß ich noch.

ok ???


cya
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emmaskatze
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Nur die Liebe zählt


Beiträge: 74
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 07.03.2006 um 18:33:12
 
Hallo gonka.

Soweit ich weis, wirst Du ja auch in das Personenstandregister Deines Mannes eingetragen, als seine Frau, denn Du gehörst ja nach der Heirat auch zu seiner Familie.
Einen Auszug aus dem deutschen Personenstandsregister von mir hatte mein Mann in Izmir auf jeden Fall nicht dabei, und das wurde auch nicht beanstandet.

Ich wünsche Euch eine schöne Hochzeit!

Gruß
Emmaskatze

P.S. Macht das mit dem Termin (gibts es gegen Geld bei den Banken) frühgenug, denn die Wartezeit beträgt oft ca. 3 Wochen....
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