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neue Bestimmungen für Aufenthalts-Genehmigung? (Gelesen: 22.356 mal)
Jue
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag neue Bestimmungen für Aufenthalts-Genehmigung?
06.03.2006 um 18:56:09
 
Hallo,
Situation: bin als Deutscher mit einer Russin verheiratet. Seit dem 5.1.2006 warten wir auf Bescheid des Ausländer-Amtes wegen ihrer Aufenthaltsgenehmigung!

In einem Telefonat mit dem hiesigen Ausländeramt wurde mir heute von einem neuen Gesetz (wahrscheinlich ist eine "Durchführungsverordnung" gemeint) berichtet, welches es möglich machen soll, uns die (natürlich) erhoffte und erwartete Aufenthaltsgenehmigung zu versagen.

Begründung: Ich, als Ehemann sei "Sozialhilfeempfänger"...!

Das trifft zwar zu, widerspricht aber im Ergebnis meinem bisherigen Kenntnisstand der möglichen Ablehnungsgründe!

DRINGENDE Frage daher:
ist mein Status als "ALHI-2-Empfänger" massgeblich für eine Entscheidung in Fragen des Aufenthaltsgenehmigungsrechtes?

Oder anders:
darf das Ausländeramt meiner Frau (die seit 2 Monaten und seit der Heirat in Dänemark bei und mir mir in Deutschalnd lebt) die erwartete Aufenthaltsgenehmigung verweigern, weil ich "Hartz-4-er" bin...?

Falls das zutrifft, falls tatsächlich aus diesem Grund abgelehnt werden darf oder kann - was kann man dagegen tun? Wie kann man einer solchen Entscheidung begegnen?

Mit anderen Worten:
müssen meine Frau und ich eine parallele Ehr führen? Ich in Köln, sie in Moskau?

....und das Grundgesetzt, welches die Ehe schützten soll?

Wer kann mich verbindlich aufklären und mir vor allem sagen, ob es sih hier um eine "MUSS-" oder "KANN-Bestimmung" handelt?

Sorry, EILT...!!!

Vielen Dank,
Jue

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Jue
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.03.2006 um 20:01:58
 
Keiner weiss was....?

Hätte nicht gedacht, das "mein Fall" so speziell ist!

Gruss,
Jue
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 07.03.2006 um 21:22:37
 
Ich glaube, die für dich bestimmte Antwort hängt versehentlich an dem nächsten Thema über Gesetzesänderungen - lies mal da.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 09.03.2006 um 01:50:31
 
Reni schrieb am 07.03.2006 um 21:22:37:
Ich glaube, die für dich bestimmte Antwort hängt versehentlich an dem nächsten Thema über Gesetzesänderungen - lies mal da.


Sorry, wo denn bitte genau? Kann nichts finden, was als Antwort auf meine Fragen paßt!

Danke für die Mühe,
Jue
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 09.03.2006 um 07:51:13
 
Hab mich vielleicht geiirt, mal ganz schnell: eine Verordnung wie da bei dir behauptet, gibt es meines Wissens noch nicht und dürfte auch nicht geplant sein. Keine Ahnung, was den Sachbearbeiter da angefochten hat.
Deine Frau hat jedenfalls unabhängig von deinem Einkommen als Ehefrau eines Deutschen einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis - such mal unter Hartz IV in der Suchfunktion, die Frage gab es schon öfter.
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Sondra
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heißt Holzweg.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 09.03.2006 um 12:46:40
 
Jue, da du Deutscher bist, gelten folgende §:

§ 28 AufenthG = (1) Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen 1.  Ehegatten eines Deutschen, zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. "abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1" heißt unabhängig von der finanziellen Lage der Familie bzw. auch dann, wenn der deutsche Partner sein Ehegatte nicht aus eigenen Mitteln unterhalten kann. Auch die Erläuterungen / Anwendungshinweisen zum Aufenthaltsgesetz sind diesbezüglich sehr deutlich

Zitat:
Zu § 28 Familiennachzug zu Deutschen

28.1 Voraussetzungen der erstmaligen Erteilung

28.1.1 Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 besteht ein Anspruchauf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, ohne dass die Sicherung des Lebensunterhalts (§ 5 Abs. 1 Nr. 1) des nachziehenden Ausländers zu fordern ist; vgl. Nummer 27.3.7. Allerdings kann unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 3 trotz des grundsätzlich bestehenden Anspruchs die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden; vgl. näher Nummer 27.3. Im Rahmen der nach § 27 Abs. 3 erforderlichen Ermessensabwägung ist maßgeblich darauf abzustellen, dass dem Deutschen regelmäßig nicht zugemutet werden kann, die familiäre Lebensgemeinschaft im Ausland zu leben, und dass der besondere grundrechtliche Schutz aus Artikel 6 Grundgesetz eingreift.

28.1.2 Bei Anwendung des Absatzes 1 Nr. 1 kommt es nicht darauf an, ob die Ehe in Deutschland oder im Ausland geschlossen wurde. Bei jeder Eheschließung muss die Ortsform beachtet worden sein, also die am Ort der Eheschließung vorgegebene Form einschließlich der zwingenden Eheschließungsvoraussetzungen, wie sie am Eheschließungsort gelten. Religiöse Ehen stehen den vor staatlichen Stellen geschlossenen Ehen gleich, wenn sie am Ort der Eheschließung in der konkret vollzogenen Weise staatlich anerkannt sind; gleiches gilt für Nottrauungen, die nach dem Recht des Eheschließungsortes gültig sind. ... Zur Erteilung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen vor der Eheschließung vgl. Nummer 30.0.


§ 27 Absatz 3 besagt

Zitat:
(3) Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen ausländischen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist. Von § 5 Abs. 1 Nr. 2 kann abgesehen werden.


Schon aus dem Gesetzestext ist klar, dass es sich im 1 Fall um eine ist-Bestimmung (wird so gemacht), im 2 Fall nur um eine kann-Bestimmung handelt, so dass deine Ausländerbehörde nicht nach eigenem Ermessen genehmigen oder versagen darf.

Die Frage ist aber, ob die Ehe (Schließung in Dänemark) bereits in D anerkannt wurde. Dafür ist das Standesamt zuständig. Mehr Informationen dazu kanst du hier nachlesen.

Was dein Sachbearbeiter meint ist der Vorschlag zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes. Aber auch dort werden nicht die finanziellen Voraussetzungen schärfer gefaßt, sondern es geht hauptsächlich darum, dass der ausländische Ehegatte mindestens 18 Jahre alt sein und etwas Deutsch (Grundkenntnisse) beherrschen soll.
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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Jue
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 14.03.2006 um 20:29:15
 
Liebe Reni und Sondra sowie alle Leser,
vielen Dank
[/size] für die ausführlichen Informationen (Sondra) und das zitieren des entsprechenden Gesetzestextes. SEHR-SEHR lieb von Dir. Und natürlich hilfreich!

Bitte nicht böse sein, dass ich dennoch nachfragen muss. MUSS...!!!!


Ohne Namens- oder Quellennennung habe ich eine Zusammenfassung Deines Hinweise an das zuständige Ausländeramt gesandt. Heute erhielt ich per Mail eine Antwort. Ohne konkreten Bezug auf meine (und Deine, Sondra) Mail zu nehmen wurde mitgeteilt, dass man per Mail keine Auskünfte geben dürfe. Ich könne jedoch gerne ins "AA" kommen, wo man mich den entsprechenden Passus einsehen lassen würde.

Ich kann daraus nur schliessen, dass sich die Leute "meines" AA sicher sind, dass ihre Ausführungen tatsächlich richtig sind.

Noch einmal zur Erinnerung:


1.)
aus SEHR GUT unterrichteter Quelle (nicht Du, Sondra) erfuhr ich (deutscher Staatsbürger) vor etwa 2 Monaten, dass der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für meine Frau (russische Staatsbürgerin) NICHTS im Wege stehen würde. Vor allem nicht mein Status als "ALHI-2" Empfänger (auch sonst nichts, im übrigen!!).

2.)
Vor ca. 3 Wochen erhielt ich vom Ausländeramt telefonisch den Hinweis, dass es Schwierigkeiten geben könne mit dieser (erstmaligen) Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung für meine Frau. Begründung: "BRAND!!!-neues" Gesetz (oder Durchführungsbestimungen) die besagen, dass eine Erteilung dieser Aufenthaltsgenehmigung schwierig oder UNMÖGLICH sein kann, wenn der Ehemann, auch der DEUTSCHE EHEMANN (also ich in diesem Falle) "ALHI-2-Empfänger" ist.

3.)
Ich wandte mich an Euch, an dieses Forum und erhielt von Sondra die Information, das diese Aussage des "AA" so nicht richtig sein könne (siehe Sondra´s Mail  oben in diesem "thread"), dass meine russische Frau (verheiratet seit Januar 2006) einen ANSPRUCH (!) auf Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung habe, da ich deutscher Staatsbürger bin. Trotz, ich wiederhole, TROTZ!!! meinem Status als "ALHI-2-Empfänger", der lt. Sondra keine Rolle spielen darf. Sondra hat das überzeugend dargelegt und mit Gesetzeszitaten untermauert. Ich ging FEST!!! davon aus (und tue das eigentlich immer noch), dass ihre Angaben dem derzeitigen Recht entsprechen.

4.)
Ich schrieb also eine neue Mail ans Ausländeramt und teilte mit, was ich erfahren hatte (wie gesagt: völlig anonym, was Sondra oder "info4alien.de" betrifft), nämlich, dass eines meines Wissens KEINE Bestimmungen gibt, die die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung verhindern können, mit der Begründung ich, als Ehemann, sei arbeitslos ("ALHI-2").

5.)
Ich erhielt heute Antwort. Tenor: per Mail darf ich keine Auskünfte erteilen. Kommen sie zu uns ins Amt und ich zeige ihnen die (neuen??) Bestimmungen.

Ich gehe davon aus, dass der, der eine solche Mail von Amts wegen verschickt, SICHER sein muss, im Recht zu sein. Und "im Recht sein" bedeutet hier, dass Sondra Unrecht hätte, mit Ihrer Aussage, meiner Frau sei das Aufenthaltsrecht zu erteilen.

Natürlich frage ich mich jetzt, MUSS MICH FRAGEN!!, wer wirklich auf dem neuesten Stand ist. Könnte es sein, liebe Sondra, das Dir evtl. neue oder neueste Bestimmungen noch nicht zur Kenntnis gelangt sind?  Denn im Telefonat (unter Nr. 2 hier) wurde mir gesagt, dass es tatsächlich "TOTAL NEUE" Bestimmungen seien und das es zuvor - also bis zum Tage der Veröffentlichung dieser neuen Bestimungen - tatsächlich, wie auch Sondra sagte, KEINERLEI Probleme mit der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung gegeben hätte (in Fällen wie meinem, sprich: arbeitsloser deutscher Ehemann, ausländische Frau).

FRAGE:
wie ist der aktuelle (!!!) Stand der Dinge wirklich? Der Stand der Dinge im März 2006. Darf man meiner Frau die Aufenthaltsberechtigung verweigern, weil ich arbeitslos (ALHI-2) bin.

HINWEIS:
die Dame vom Ausländeramt nannte meinen Status nicht "ALHI-2-Empfänger", sondern "Sozialhilfeempfänger" (seit der Zusammenlegung 2005).

Liegt das Problem, Sondra, vielleicht im Unterschied zwischen "arbeitslos" und "Sozialhilfeempfänger" sein?


Aus diesem Grunde muss ich leider noch einmal nachfragen:
kann das Ausländeramt den Antrag meiner ausländischen Frau auf Erteilung einer Aufenthaltsagenehmigung mit der Begründung ablehnen, dass ich "Sozialhilfeempfänger" (meines Erachtens "ALHI-2"-Empfänger) bin?
Gibt es zu diesem Komplex "NAGELNEUE" Bestimmungen oder Gesetze?

Kannst Du die Sache vielleicht noch einmal prüfen, Sondra...? Natürlich geht diese Frage an alle Leser. Ich kann mir nicht vorstellen, dass nur ich in dieser Lage bin. Es muss doch mehrere, um nicht zu sagen VIELE deutsche Ehemann geben, die "ALHI-2" beziehen und deren ausländische Frau einen Antrag auf Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung gestellt hat.

Wie haben "Eure" Ausländerämter in solchen Fällen und in JÜNGSTER ZEIT entschieden?

Handelt es sich um MUSS- oder KANN-Bestimmungen? Sind Entscheidungen in jedem Bundesland anders? Haben die Ausländerämter sogar Spielraum für eigene Interpretationen der Gesetze oder Durchführungsbestimmungen?

Für jede Hilfe, jede Information, jede Auskunft, bin ich nach wie vor SEHR DANKBAR![size=12]


Liebe Sondra und Dir möchte ich sagen, dass ich Dir für Deine Auskünfte SEHR DANKBAR bin und keinesfalls an der Seriosität Deiner Informationen zweifle. Gerade Du wirst jedoch bestimmt verstehen, dass ich unter diesen Aspekten nachfragen muss. Immerhin geht es um nichts mehr als mein Leben. Um das ZUSAMMENLEBEN mit meiner Frau!

In diesem Sinne,
vielen Dank für´s Lesen und evtl. Hilfe,
Jürgen und Natalia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 15.03.2006 um 10:11:58
 
Also uns sind da weder beschlossene noch geplante Änderungen
bekannt. Was bisher geschrieben wurde ist richtig.

Geh mal hin und hör dir an was die da sagen. Vielleicht verinner-
lichen die ja dort bis zu deinem Besuch das was du denen gemailt
hast doch noch.

Dann berichte mal, was die da für Zaubervorschriften präsentieren
wollen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 15.03.2006 um 15:52:44
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 15.03.2006 um 20:24:59
 
fons schrieb am 15.03.2006 um 10:11:58:
Also uns sind da weder beschlossene noch geplante Änderungen
bekannt. Was bisher geschrieben wurde ist richtig.

Geh mal hin und hör dir an was die da sagen. Vielleicht verinner-
lichen die ja dort bis zu deinem Besuch das was du denen gemailt
hast doch noch.

Dann berichte mal, was die da für Zaubervorschriften präsentieren
wollen.



Hallo Leute,
vielen Dank noch einmal an Euch für die Unterstützung! Nachdem ich gestern leicht ausufernd schrieb, will ich mich heute relativ kurz fassen. Ob das wirklich möglich ist, nachdem wir heute 4 Stunden (!!!!!!!!!!!) beim Ausländeramt (NRW) waren, davon nur 45 Minuten Wartezeit!

Folgendes kam bei der Sache heraus und ich bin fast sicher, es interessiert Euch Fachfrauen und Fachmänner sehr.

Zuerst haben wir problemslos Pass und "Fiktionsbescheinigung" erhalten - die meine Frau zur Rückreise aus persönichen Gründen nach Moskau benötigt - um die wir gebeten hatten.

Eine nette Sachbearbeiterin und ein noch netterer Leiter des Ausländeramtes haben uns dann versucht zu erklären, was der Stand der Dinge ist. Zu keinem Zeitpunkt hatte ich den Eindruck, man wollte uns nicht helfen oder die richtigen Informationen geben. Alles lief im freundlichen und menschlichen Rahmen ab. Das nur vorweg zur Stimmung!

Tatsächlich - und das wird Euch überraschen, gibt es eine neue Entwicklung. Jedenfalls wurde es uns so dargestellt! Laßt mich erklären. Ich fasse mich kurz, ...VERSPROCHEN!

Vorweg ist zu sagen, dass alle Eure Ausführungen 100%ig bestätigt wurden. NEU ist jedoch, das das Innenministerium des Landes NRW am 03.11.2005 einen Erlaß herausgegeben hat, der auf einem "Ergebnisprotokoll" einer "task-force Ausländerrechtliche Fragen/Immigration" des Bundesministeriums des Innern aus Berlin basiert. Die "task-force" tagte am 21.7.2005 und hat mit diesem Datum das Innenministerium NRW informiert. Die haben das wiederum unter dem oben genannten Datum (3.11.05) an die Ausländerämter weitergegeben.

Details kann ich keine weitergeben, dazu waren die Ausführungen des Ausländeramtes viel z7u vielschichtig und umfangreich, Tenor des Ganzen ist jedoch (wie befürchtet), dass...:

ALHI-2-Empfänger (wie ich) Einzelfallprüfungen unterzogen werden sollen, wobei die Handhabung strikt erfolgen soll. Die bisher gültige Regel (im freien Zitat von mir) "keine Nachfragen bei und Probleme für Deutsche, die einen ausländischen Partner geheiratet haben, aber selbst ALHI-2-Empfänger sind, ist damit, wenn nicht aufgehoben, so doch erheblich "ausgehöhlt".

Das Ausländeramt gab am Ende freimütig zu, dass man mit den Ausführungen/Erlass des Innenministeriums vom 3.11.05 wenig anfangen könne, vor allem weil NICHT, ich wiederhole, NICHT!!! klar gesagt wurde, das solche Fälle abzulehnen seien, obwohl andererseits die Tendenz dieses Erlasses eindeutig zu sein schien und auf ABLEHNUNG hindeutete.

Darf ich Euch um Stellungnahme bitten? Ihr könnt Euch vielleicht vorstellen, auf welch heissen Kohlen wir sitzen. Wir sind am Boden zerstört, wie man sich vielleicht leicht vorstellen kann.

Grundgesetz adé?
Ausländergesetz good-bye?
Menschlichkeit adios?

Ist Euch vielleicht bekannt - der Erlass müßte eigentlich allen AA vorliegen -
wie dieser Erlass tatsächlich gehandhabt wird? "Mein" Ausländeramt hat zwar noch keinen solchen Fall abgelehnt, aber auch keinem zugestimmt. Die stehen q
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 15.03.2006 um 20:31:39
 
Sorry, ich noch mal, falsche Taste gedrückt!

Ist Euch vielleicht bekannt, wie andere Ämter diesen Erlaß handhaben? Wird er ignoriert? Wird er "knallhart" umgesetzt? Gibt es bereits Ablehnungen aufgrund des Erlasses? Haben Gerichte schon entschieden?

Könnt Ihr Euch bitte noch einmal schlau machen?

"Mein" AA hat noch keinen solchen Fall (Ehepartner = ALHI-2-Empfänger)abgelehnt, aber auch noch keinem zugestimmt. Die sind einfach unsicher, was dieser Erlass wirklich bedeutet und wie er umgesetzt werden soll.

Hoffe auf positive Nachrichten,
Vielen Dank für Eure Mühe und Unterstützung!
Jue
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 15.03.2006 um 20:42:57
 
Dieser Erlass kann (derzeit) die geltenden Bestimmungen nicht aushöhlen.
Ich denke eine Ablehnung erscheint mir unmöglich (zumindest wenn man
sie allein auf ALG II-Bezug des dt. Ehegatten stützen wollte).

Ich würde da gelassen entgegenesehen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 15.03.2006 um 23:51:24
 
fons schrieb am 15.03.2006 um 20:42:57:
Dieser Erlass kann (derzeit) die geltenden Bestimmungen nicht aushöhlen.
Ich denke eine Ablehnung erscheint mir unmöglich (zumindest wenn man
sie allein auf ALG II-Bezug des dt. Ehegatten stützen wollte).

Ich würde da gelassen entgegenesehen.



Hallo Leute, hallo "fons",
vielen Dank für Deine Nachricht und Auskünfte. Natürlich, Du wirst es verstehen, MUSS (!) ich nachfragen. Die Sache liegt mir einfach zu schwer im Magen.

Wolltest Du uns beruhigen oder beruht Deine Einschätzung auf einem nachvollziehbaren Fundament? War oder ist Dir dieser Erlass bekannt oder könntest Du evtl. in Erfahrung bringen, ob dieser Erlass allgemein, sprich "bundesweit" bekannt ist?

Dieser Erlass jedenfalls ist (was ist eigentlich die Definition eines Erlasses und was ist seine Rechtskraft?) in diesem Falle über die Schiene....

1.) als "Ergebnisprotokoll" (das vergaß ich in meiner früheren Post zu erwähnen. Das ist der richtige Terminus für das, was aus Berlin kam) von der "task-force Immigration" des Bundesministeriums des Innern/Berlin (21.7.05) gesandt worden zum...

2.)  Innen-Ministerium in NRW, dort umgewandelt in einen "ERLASS" (v. 03.11.2005), der dann weitergeschickt wurde zu....

3.) den Ausländer-Ämtern, jedenfalls denen in NRW und 100%ig zu denen in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf.

Das alles - ich MUSS mich hier noch einmal wiederholen - jedoch OHNE das "mein" AA eindeutig verstanden hätte, ob man daraus eindeutig ableiten muss, das eine Ablehnung solcher Fälle zwingend ist oder nicht.

Der aktuelle Status solcher Fälle (Deutscher Ehemann als ALHI-2-Empfänger mit KEINEN WEITEREN !!!!!!!!!!!!!! Hinderungsgründen!!!) ist in "meienem" AA jedenfalls Stillstand! Paralyse! Man lehnt diese Fälle derzeit weder ab, noch wird die Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Man weiß einfach nicht, wie dieser Erlass zu deuten und zu behandeln ist!

Daher noch einmal meine konkrete Nachfrage an möglichst viele Leser:

1.) Ist irgend jemandem von Euch dieser Erlass (vom 3.11.2005) des Innenministeriums NRW bekannt?

2.) Wurde das offizielle so genannte "Ergebnisprotokoll" auch an andere Bundesländer verschickt und dort in Erlasse umgewandelt und an örtliche AA weiterverschickt?

3.) Wie beurteilt Ihr die Rechtskraft eines (solchen) Erlasses? Ist das bindend?

4.) Könnte es von den zuständigen AÄ gar ignoriert werden, weil es offenbar oder sicherlich weniger Wirksamkeit hat als "höhere" Paragraphen (z.B. § 28)?


Natürlich will und MUSS ich mich trotz allem darauf einstellen, daß der Antrag meiner Frau auf Aufenthaltsgenehmigung evtl. abgelehnt werden könnte. DAs also der SUPER-GAU eintreten könnte. Ich bin keineswegs ängstlich oder negativ eingestellt, habe aber gelernt, dass es besser ist auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Daher dazu meine Frage/n:

1.) Sollte es zur Ablehnung (aus diesem Grund = ich als ALHI-2-Empfänger)kommen, was sind die Folgen?

2.) Was sind meine Optionen?

3.) Gäbe es dann außer einer Ausreiseverpflichtung (oder wie sich das nennt, was wohl letztlich zur "Ausweisung führen könnte) auch andere legale Optionen?

4.) Käme dann auch noch eine Duldung in Betracht oder hat eine Duldung nichts mit diesem Fall zu tun. So oder so nicht...?

5.) Wie sind Gerichtsentscheidungen grundsätzlich zu sehen? Eher pro oder eher contra AntragstellerIn? Klar, ich weiß natürlich das jeder Fall nicht nur anders liegt, sondern auch jeder Fall anders behandelt und beurteilt werden kann. Dennoch interessiert mich ob dt. Gerichte - grundsätzlich und hier ausnahmsweise mal alle über einen Kamm scherend - eher konservatib oder eher liberal entscheiden?

6.) Sind wirklich Fälle bekannt, wo eine drei Monate alte, rechtsgültige Ehe GETRENNT wird, und dass ein Partner in Deutschland, der andere Partner im Ausland leben muss, und das nur aus einem eher untergeordneten Grund wie der Tatsache das der Ehemann der Antragstellerin ALHI-2-Empfänger ist?

Kann das wirklich wahr sein...? Gibt es das? Klar, ich bin betroffen und aus diesem GRund hängt man seinen eigenen Fall immer relativ hoch auf, aber wäre es nicht eine Perversion - ob es mich betrifft oder jeden anderen - wenn aus diesem Grunde eine Ehe scheitern müßte? Um ehrlich zu sein: ich kann´s eigentlich bisher weder glauben, noch mir wirklich als wahr werdend vorstellen! Würde das - eine letztliche Abschiebung - Wahrheit werden, würde ich versuchen zu EXTREMEN (legalen...) Mitteln zu greifen, um das zu verhindern.

Klar, derzeit sollte ich keinesfalls überreagieren und sicherlich erst mal "in Ruhe" abwarten (wir warten bereits seit dem 5.1., also fast 3 Monate) wie letztlich entschieden wird.

Oder wäre es besser bereits jetzt - vor jeder Entscheidung - in ein liberaleres Bundes- oder europäisches Land zu ziehen, um einen scheinbar nicht mehr unmöglichen "schwarzen Fleck", nämlich den einer evtl. Ablehnung in meiner in UNSERER Akte, zu vermeiden.

Für jeden Hinweis, jede Information, jede Hilfestellung bin ich, SIND WIR!!!, äußerst dankbar!

sleepless im Raum Köln,
Jue mit trauriger Ehefrau[size=12][/size], die die Welt nicht mehr versteht!

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 15.03.2006 um 23:58:34
 
Sry, mir wird das zu tief (sooooooooooooooooo viel Zeit hab ich ned)..

Nur allgemein:
Ein Erlass kann/muss sich immer nur am geltenden Recht orientieren.
Und das wurde dir zur Genüge dargelegt!

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 16.03.2006 um 00:05:52
 
fons schrieb am 15.03.2006 um 23:58:34:
Sry, mir wird das zu tief (sooooooooooooooooo viel Zeit hab ich ned)..

Nur allgemein:
Ein Erlass kann/muss sich immer nur am geltenden Recht orientieren.
Und das wurde dir zur Genüge dargelegt!



Hallo "fons",
bin ich damit "abgebügelt"....?

Was heißt "zu tief"...? Ich dachte, dass es genau darum geht, auf dieser Seite, die so wohltuend von "bla-bla-Seiten" unterscheidet!

Ich denke ich werde nachfragen dürfen, auch wenn Du, lieber "fons" dafür keine Zeit, bzw. "nicht sooooooo viel Zeit" hast. Verstehe - kein Problem!

Vielleicht lieft´s auch nur an meinem Hang zur Länge...?

Daher noch einmal in Super-Kürze:

kennt jemand den von mir beschriebenen Erlass des Innenministeriums NRW vom 3.11.2005 und weiß welche Bedeutung er für "wirkliche Leben" hat?

Danke,
auch für Deine Ausführungen bezüglich "Erlass/allgemein", fons....
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 16.03.2006 um 00:16:22
 
ICH wollte dich ned abbügeln!

Nur damit ausdrücken, dass ICH mit dem hier nix so arg am Hut hab.

Klar versteh ich deine Sorgen - nur ist das inzwischen eher ein thread,
der hier falsch angesiedelt ist. Denn es geht um aktuellen Fall, der ab-
solut NIX mit Gesetzesänderungen zu tun hat. Denn wenn da heute eine
ABH entscheiden wird, kann sie sich nicht auf eine geplante Änderung
berufen. Und wenn es um den besagten Erlass geht, der muss sich auch
an der geltenden Rechtlage messen lassen (ggf bei gerichtlicher Überprü-
fung). Von daher finde ich den thread hier langsam unpassend.

Ich hab da meinen Freund Mick in NRW gebeten, sich um den Erlass zu be-
mühen... denke da wird Antwort kommen dazu konkret. Ggf. können sollen
dürfen gern auch anners dazu antworten....

Nur um mich (etwas) zu verstehn....  hier in diesem Forum poste ich sehr
ungern, da man ja letzlich NIE weiß, wie eine geplante Änderung kommen
wird. Aber dein Fall hat m. E. nix mit geplanten Änderungen zu tun, sondern
muss sich am geltendem Recht orientieren.
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« Zuletzt geändert: 16.03.2006 um 01:28:44 von N/V »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #16 - 16.03.2006 um 00:22:18
 
Jue schrieb am 16.03.2006 um 00:05:52:
kennt jemand den von mir beschriebenen Erlass des Innenministeriums NRW vom 3.11.2005
Stöber doch mal hier: http://sgv.im.nrw.de/ (rechte Hälfte, zweitletzter Anstrich)

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 16.03.2006 um 00:25:54
 
Danke "fons", alles OK - habe verstanden!

Was, bitte ist "ABH"...? Auch google gab keinen Aufschluss...!

Danke Dir,
auch für Deine Mühen Deinen Freund Mick einzuschalten,
SEHR (!!!) nett von Dir - thanx,
Jue
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Antwort #18 - 16.03.2006 um 00:32:55
 
LOL = Gängige Abkürzung für AusländerBeHörde

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Antwort #19 - 16.03.2006 um 00:47:15
 
Abu schrieb am 16.03.2006 um 00:22:18:
Stöber doch mal hier: http://sgv.im.nrw.de/ (rechte Hälfte, zweitletzter Anstrich)

Abu

das kost abba? Is not free  unentschlossen
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« Zuletzt geändert: 16.03.2006 um 01:25:35 von N/V »  
 
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Antwort #20 - 16.03.2006 um 09:55:30
 
fons schrieb am 16.03.2006 um 00:47:15:
das kost abba? Is not free  unentschlossen

Jau, deshalb habe ich ja auch nicht selbst nachgeschaut.

Aber wenn es ihm wichtig ist...

Abu
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Antwort #21 - 16.03.2006 um 17:11:31
 
Hallo Leute,
vielen Dank für die Information, Abu, aber wie auch fons mittlerweile festgestellt hat, ist das leider nicht kostenlos. Mit meinem Status als ALHI-2-er....??
Das ist jedoch weniger das Problem. Problem ist eher, dass ich keinen Zugang kriege. Mit oder ohne Kohle nicht! Dennoch ein guter Tipp, Abu. Darauf werde ich wahrscheinlich - hoffentlich nicht!!!!! - zurückkommen müssen, denn, soviel ist sicher, diese (meine) Sache ist alles andere als erledigt!

Ihr wißt ja vielleicht selbst, wie das ist, wenn man eine Nacht über in solches Ereignis geschlafen hat. Das relativiert einiges. Folgende Perspektive hat sich bei mir und für mich verändert.

"Mein" Ausländeramt ist einfach UNSICHER, wie es diesen Erlass zu bewerten hat. Man hat auch immer wieder gesagt, das man gerne wüßte, wie andere Ämter (genau) dieses Problem - deutscher Ehemann ist ALHI-2-Empfänger, dessen Ehefrau hat Aufenthaltsrecht beantragt - behandeln oder in Zukunft behandeln wollen.

ABH = Ausländerbehörde...???? Da kannste mal sehen, wie verstört ich gestern gewesen sein muss. Allerdings hiess es für mich immer "AA" = Ausländeramt.
Danke für Erklärung!

Ich zähle nach wie vor auf Eure - und fons´ Freund Mick´s - Hilfe in dieser Frage.

later,
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Antwort #22 - 16.03.2006 um 17:46:08
 
Jue schrieb am 16.03.2006 um 17:11:31:
Allerdings hiess es für mich immer "AA" = Ausländeramt.

AA ist eher gängig für Auswärtiges Amt
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Antwort #23 - 16.03.2006 um 17:49:04
 
Jue schrieb am 16.03.2006 um 17:11:31:
Allerdings hiess es für mich immer "AA" = Ausländeramt.

Hoi,
nene, "AA" ist "Auswärtiges Amt". BTW: In der FAQ ist auch ein
Abkürzungsverzeichnis.

Zitat:
Ich zähle nach wie vor auf Eure - und fons´ Freund Mick´s - Hilfe in dieser Frage.

Ich suche noch. Nur waren meine Kolls, bei denen der Erlass ggf.
liegen könnte, heute ausgeflogen. In meinem Verzeichnis habe ich
zwei mit dem Datum, die passen aber beide nicht. Einer davon be-
handelt das Ergebnis einer Sitzung der AG Zuwanderung beim
IM NRW.
Noch ein Tipp am Rande: Der IM NRW hat einmal per Erlass mit-
geteilt, dass er keine Probleme mit der Weitergabe von Erlassen
an Verfahrensbeteiligte hat. Dieser Erlass ist vom 04.12.1997 und
hat das Zeichen I B 5/2. Mir ist nicht bekannt, dass dieser Erlass
zwischenzeitlich aufgehoben wurde.
Vielleicht kannst Du ja bei Deiner ABH unter Hinweis auf diesen Er-
lass danach fragen, ob Du den in Rede stehenden Erlass bekommen
kannst.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #24 - 16.03.2006 um 19:55:24
 
Hallo Jue! Ich verstehe die ganze Herumeierei nicht. Es gibt IMHO nur 3 Möglichkeiten / Eventualitäten:

- du bist "ein Fall" des § 27 Absatz 3, wo es heißt

Zitat:
§ 27 Grundsatz des Familiennachzugs
(3) Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen ausländischen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist. Von § 5 Abs. 1 Nr. 2 kann abgesehen werden.

und dieser Zustand bereitet deiner ABH Kopfzerbrechen. Hast du weitere unterhaltsberechtigte Familienangehörige, für die du nicht aufkommen kannst? Aber auch in diesem Fall kannst du deine ABH auf den Unterschied zwischen "Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen ... Ehegatten eines Deutschen ... zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat." und "Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden..."

- es handelt sich tatsächlich um einen ominösen Erlass. So what?

Ein Erlass ist eine Anweisung (Verwaltungsanordnung oder Verwaltungsvorschrift) einer obersten Bundes- oder Landesbehörde an eine bestimmte oder alle nachgeordneten Behörden innerhalb ihres jeweiligen Geschäftsbereiches. Nichtsdestotrotz gilt die Regel der Gesetzes Rangfolge: Zwischen unterschiedlichen (materiellen) Gesetzen besteht eine Rangfolge in der Weise, daß das jeweils untergeordnete Gesetz den inhaltlichen Vorgaben des übergeordneten Gesetzes, auf dem es beruht, entsprechen muß (so bezeichnete Normenhierarchie). Im innerstaatlichen Recht steht die Verfassung an der Spitze; in ihr die Normen, die mit der so bezeichneten Ewigkeitsgarantie ausgestattet sind. Unter der Verfassung stehen die formellen Gesetze (so bezeichnete einfache Gesetze), hierunter die Verordnungen und Satzungen. Recht, das den übergeordneten Normen nicht entspricht, ist nichtig. Demzufolge kann ein Erlass, der sowohl dem Artikel 6 GG, wie auch dem § 28 Aufenthaltsgesetz widerspricht, nicht gerade ernst genommen werden.

- die ABH ist eigentlich noch am recherchieren, ob eurer Ehe nicht der "Hauch eines Scheines" haftet - nach dem Motto: nicht mal eine Russin kann ensthaft einen ALG 2 Empfänger heiraten und mit ihm leben wollen (das war Ironie).

Wie Mick sagte: lass dir den Erlass vorlegen (und beschreibe ihn auch uns). Aber bestehe trotzdem weiter auf euerem Recht, lass dich nicht mit Nettigkeiten abspeisen, ihr braucht Klarheit und einen ordentlichen Status. Vor allem ist die Aufenthaltserlaubnis für deine Frau wichtig für die Arbeitsberechtigung (möglicherweise kann sie euch dann aus der finanziellen Misere aushelfen) und auch für den Besuch der Integrationskurse.
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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Antwort #25 - 16.03.2006 um 22:53:07
 
Hallo Leute,
hallo Sondra, fons, Mick, Abu (habe einen wichtigen "poster" vergessen?) und alle Leser und Interessierte,

ich habe Eure neuesten Kommentare gelesen, habe aber heute Abend leider keine Möglichkeit Euch zu danken. Dennoch - ohne pathetisch zu werden - bin ich Euch nicht nur dankbar, sondern auch berührt (!), das es diese Art der Solidarität gibt. Ich habe mich immer bemüht möglichst unabhängig von der Hilfe anderer zu sein, allerdings mußte ich erkennen, das es Situationen im Leben gibt, in denen man auf Hilfe (im weitesten Sinne) angewiesen ist.

Vielleicht bin ich nur emotional ´drauf heute Abend, aber dennoch wollte ich vor meiner eigentlich Stellungnahme sagen, dass ich Euch ALLEN SEHR DANKBAR bin.

Morgen mehr!
DANKE!

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Antwort #26 - 05.05.2006 um 00:41:17
 
Jue schrieb am 16.03.2006 um 22:53:07:
Hallo Leute,
hallo Sondra, fons, Mick, Abu (habe einen wichtigen "poster" vergessen?) und alle Leser und Interessierte,

ich habe Eure neuesten Kommentare gelesen, habe aber heute Abend leider keine Möglichkeit Euch zu danken. Dennoch - ohne pathetisch zu werden - bin ich Euch nicht nur dankbar, sondern auch berührt (!), das es diese Art der Solidarität gibt. Ich habe mich immer bemüht möglichst unabhängig von der Hilfe anderer zu sein, allerdings mußte ich erkennen, das es Situationen im Leben gibt, in denen man auf Hilfe (im weitesten Sinne) angewiesen ist.

Vielleicht bin ich nur emotional ´drauf heute Abend, aber dennoch wollte ich vor meiner eigentlich Stellungnahme sagen, dass ich Euch ALLEN SEHR DANKBAR bin.

Morgen mehr!
DANKE!

Jue


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Hallo Leute,
wer sich noch an meinen Fall erinnert (Deutscher "ALHI-2 Mann" (sozusagen) heiratet Ausländerin), dem möchte ich heute, nachdem einige Wochen vergangen sind, sagen, wie die Sache (nicht) zu Ende gegangen ist!

"Mein" Ausländeramt hatte meiner Frau das Aufenthaltsrecht vearweigert, weil ich sie angeblich - da arbeitslos - nicht ernähren könne.

Am 5.1.06 hatten wir den Antrag gestellt. Es wurden 4- max. 6 Wochen Bearbeitungszeit als Wartezeit angegeben. Heute, nach nunmehr 17 (!!) Wochen gibt es noch immer kein Lebenszeichen, geschweige denn eine positive Nachricht vom Ausländeramt an meine Frau, bzw. uns beide!

Als Begründung (das immer noch keine Entscheidung gefällt werden konnte) wurde seitens des AA seinerzeit ein Erlaß aus November/2005 angeführt, in dem den AA angeblich nahegelegt oder empfohlen wird solche "Kunden" einer strengen Prüfung zu unterziehen, wobei eine Ablehnung angeblich wahrscheinlicher wäre als eine Zustimmung.

Wie gesagt! Nur zwei Dinge spielen eine Rolle!

1.) das ich arbeitslos bin
2.) dieser Erlass aus Nov./05, der angeblich erheblichen Druck auf die AA ausübt.

Offenbar ein solcher Druck, dass "mein" AA nach 16 Wochen noch immer zögern läßt, meiner Frau das gesetzlich verankerte Aufenthaltsrecht zuzugestehen!

Meine Einwände (dem AA gegenüber bisher jedoch noch nicht geäußert!):

1.) 4-6 Wochen wurden als Bearbeitungszeit zugesagt. 16 Wochen sind vergangen!

2.) Nach nunmehr 17 Wochen haben wir bereits reichlich Geld investiert, Wohnung renoviert, Deutsch gelernt, Job (vergeblich) gesucht etc. Mit anderen Worten: integriert, eingelebt! Nach wie vielen Wochen will man das evtl. wieder auseinanderreissen?

3.) Ohne Aufenthaltsrecht kann ich meine Frau nicht arbeitslos melden (sagte man mir. IST DAS EIGENTLICH RICHTIG...???). Das bedeutet: wir bekommen seit 13 Wochen kein Geld für Sie, was total ca. 1400 Euro ausmacht. Kann das rechtens sein? Oder kann man diesen für uns so "teuren" Grund als "Druckmittel" dem AA gegenüber benutzen, jedenfalls insofern sie zu einer Entscheidung zu drängen?

Was meint Ihr....? Ist es an der Zeit schriftlich "auf den Putz zu hauen"? Oder einfach stillsitzen und abwarten und hoffen, dass die Zeit zu meinen Gunsten voranschreitet?

Was schlagt Ihr vor? Was empfehlt Ihr?

Und noch einmal die gleiche Frage wie bereits zuvor: bin ich denn WIRKLICH ein Einzelfall? Wie kommt es, dass sich offenbar noch kein anderer Leser dieser site darüber beklagt oder auch nur von ähnlichen Schwierigkeiten gehört hat? Mir kamen all Eure geschätzten Kommentare und Hinweise recht,....wie soll ich sagen? Ihr kamt mir alle recht überrascht vor. So als könntest Ihr die geschilderten Vorgänge kaum glauben oder als dramatisierte ich etwas. OK, damals waren es erst 4,5,6,7 Wochzen vergangen und ich lag wahrscheinlich noch zu sehr innerhalb der normalen Entscheidungsdauer von 4-6 Wochen. Davon kann nach mittlerweile 17 Wochen jedoch keine Rede mehr sein. Ihr seht also, dass ich damals mit meiner "Furcht" nicht überzogen habe. Ich wußte, dass sich tatsächlich eine längere Warte- oder Entscheidungszeit anbahnen würde.

Dennoch! Ich frage mich vor allem eines. Was soll das ganze Warten? Warum lehnt man meine Frau nicht ab, wenn diese Durchführungsverordnung doch "soooo eindeutig" gegen uns spricht.

Aber keine Entscheidung...?

Das lähmt und macht verdammt ärgerlich!

Könnt Ihr mich wieder aufrichten....? Am besten mit "facts"!

DANKE!
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Antwort #27 - 05.05.2006 um 07:20:17
 
Jue schrieb am 05.05.2006 um 00:41:17:
Was meint Ihr....? Ist es an der Zeit schriftlich "auf den Putz zu hauen"? Oder einfach stillsitzen und abwarten und hoffen, dass die Zeit zu meinen Gunsten voranschreitet?


Hi Jue,
ich würde schriftlich eine Entscheidung einfordern, dieses mit
Fristsetzung (1 bis 2 Wochen). Du könntest dann auch gleich-
zeitig darauf hinweisen, dass Du eine Untätigkeitsklage einreichen
wirst, wenn die Entscheidung nicht innerhalb der genannten Frist
getroffen wird.

Den Thread verschiebe ich in das Forum "Ehe und Familie", da
es ja offensichtlich nicht um "Zukunftsmusik" geht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #28 - 05.05.2006 um 12:43:49
 
Ein solcher Erlaß ist mir nicht bekannt. Es gibt eine Protokoll über eine Dienstbesprechung beim IMI, das datiert aber vom 24.11.05 und das Thema Ehegattennachzug zu Deutschen wurde weder besprochen nocht gibt es einen  restriktiven  Erlaß zu dem Thema. . 
Du hast in einem posting erwähnt, daß Deine Frau aus persönlichen Gründen kurzfristig in ihr Heimatland zurückkehren möchte. Könnte es sein, daß die ABH vor erstmaliger Erteilung der AE  ihre Rückkehr  nach D. abwarten möchte und im Rahmen dessen auf das Visaverfahren verwiesen hat?
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Antwort #29 - 09.05.2006 um 01:24:20
 
brickbat schrieb am 05.05.2006 um 12:43:49:
Ein solcher Erlaß ist mir nicht bekannt. Es gibt eine Protokoll über eine Dienstbesprechung beim IMI, das datiert aber vom 24.11.05 und das Thema Ehegattennachzug zu Deutschen wurde weder besprochen nocht gibt es einen  restriktiven  Erlaß zu dem Thema. .  
Du hast in einem posting erwähnt, daß Deine Frau aus persönlichen Gründen kurzfristig in ihr Heimatland zurückkehren möchte. Könnte es sein, daß die ABH vor erstmaliger Erteilung der AE  ihre Rückkehr  nach D. abwarten möchte und im Rahmen dessen auf das Visaverfahren verwiesen hat?



Hallo Leute, speziell Mick, fons, Sondra und brickbat!
Habe mir die Tipps zu Herzen genommen (sozusagen) und habe "meiner ALB" einen deutlichen Brief geschickt!

Nachfolgend die Antwort, die ich heute erhielt. Ich zitiere Sie hier komplett, jedoch verständlicherweise ohne Namensnennung:

"Sehr geehrte Frau Busch,
sehr geehrter Herr Busch,
es handelt sich hier um den Erlass des Innenministerium NRW vom
03.11.2005, Az: 15-39.07.01-1-AG Zuw.
[size=16][/size][color=red][/color]Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXXXXX "

Ich weiß, ich nerve und wiederhole mich. Dennoch noch einmal die Frage. Läßt sich Eurer Meinung nach aus diesem Erlass herauslesen, dass meiner Frau der "Aufenthaltserlaubnis-Status" vorenthalten werden könnte, weil ich ALHI-2 Empfänger bin? Wie bereits erwähnt warten wir jetzt in der 18. Woche auf eine Entscheidung!
Ich wäre wirklich SEHR dankbar, wenn mir möglichst viele "Fachfrauen + Fachmänner" antworten könnten. Es liegt mir nicht mich in den Vordergrund zu drängen, auch bin ich weit davon entfernt zu sagen das wir ein besonders übler Fall sind und dringender Hilfe oder Auskunft benötigen als andere. Dennoch wäre uns sehr geholfen, wenn "IHR ALLE" noch einmal nachblättern könntet, ob Euch dieser ERlass bekannt ist und vor allem, ob er dazu herangezogen werden könnte und das Zusammenleben, also die Ehe, zu verweigern. Noch einmal klargestellt: der einzige (!!!!) Hintergrund wäre evtl. mein ALHI-2 Status. Diesen, nichts anderes, wirft man mir sozusagen vor. Hat das wirklich etwas mit diesem Erlass zu tun und kann er Eurer Meinung nach dafür herhalten, uns eine Ehe in Deutschland zu verweigern.

Ich sitze auf heissen Kohlen, während ich Eure geschätzten Antworten abwarte!
Gruss aus NRW,
Juergen und Natalia
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Antwort #30 - 09.05.2006 um 10:38:48
 
Ich habe den Erlaß gefunden, es geht dabei unter TOP 6 tatsächlich um die Lebensunterhaltssicherung bei Familiennachzug zu Deutschen. Genauere Auführungen gibt es im Protokoll nicht, das IM NW verweist auf ein Antwortschreiben des BMI an das IM Brandenburg.
Tenor des Ganzen ist, daß auch bei Vorliegen eines Anspruches der Ablehnungsgrund des § 27, 3 herangezogen werden kann. Die Anwendbarkeit des § 27,3 setzt aber voraus, daß  derjenige, zu dem der Nachzug stattfindet, anderen ausländischen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen zum Unterhalt verpflichtet ist. Zusätzlich muß er hierfür auf Leistungen nach dem SGB II oder XII angewiesen sein.
Es geht also um eine Unterhaltspflicht gegenüber anderen Personen als dem nachziehenden Ehegatten. Während es bei den Familienangehörigen auf die Staatsangehörigkeit ankommt, ist diese bei den Haushaltsangehörigen unerheblich. Für die Versagung reicht es aus, wenn der Anspruch auf Leistungen  nach dem SGB II oder XII erst durch den Nachzug des Ehegatten begründet wird.
Der Versagungsgrund des § 27,3 kann hingegen nicht herangezogen werden, wenn derjenige, zu dem der Nachzug erfolgt, nur für sich und den nachziehenden Ehegatten auf Leistungen angewiesen ist. Insofern handelt es sich nicht um eine neue Regelung sondern um eine Klarstellung.
Der BMI weist in seinem Schreiben auch darauf hin, daß es sich bei § 27,3 um eine Ermessensentscheidung handelt und bei der Entscheidung über die Versagung jeweils die Gesamtumstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind.

Im weiteren geht es im Schreiben um die Wirksamkeit der sog. Handschuhehen, die mit Deinem Fall aber nichts zu tun haben.

Wenn Du außer Deiner Frau keiner anderen Person zum Unterhalt verpflichtet bist, kann der Versagungsgrund des § 27,3 nicht herangezogen werden; daran ändert auch der Erlaß nichts. Selbst im anderen Fall halte ich es für fraglich, ob der Anspruch des § 28 durch den 27,3 ausgehebelt werden könnte. Du solltest unbedingt auf einer rechtmittelfähigen Ablehnung bestehen.
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Antwort #31 - 09.05.2006 um 19:15:11
 
uns wurde auch gem. §27 abs. 3 abgelehnt! Wir haben schon einen Anwalt eingeschaltet, sie sagt auch das es sich alles geändert hat.....ABH`s dürfen jetzt absagen, MÜSSEN aber nicht!!!

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Antwort #32 - 09.05.2006 um 20:33:43
 
Angesichts der Tatsache, das hier der Ehefrau eines Deutschen ihr Rechtsanspruch auf AE seit Januar 2006 mit hahnebüchen Ausflüchten vorenthalten wird, kann man nur noch von Amtspflichtverletzung, Rechtsbeugung, Behördenwillkür und Faschismus sprechen.
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Antwort #33 - 09.05.2006 um 20:39:26
 
ding1983 schrieb am 09.05.2006 um 19:15:11:
uns wurde auch gem. §27 abs. 3 abgelehnt! Wir haben schon einen Anwalt eingeschaltet, sie sagt auch das es sich alles geändert hat.....ABH`s dürfen jetzt absagen, MÜSSEN aber nicht!!!

Wir kämpfen weiter.....


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Wir, meine Frau Nataliya und ich würden uns freuen, wenn Ihr persönlich mit uns Kontakt aufnehmen würdet. Unter natanik60@aol.com

Grüsse,
Juergen und Nataliya


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Antwort #34 - 09.05.2006 um 21:01:56
 
RedBaron schrieb am 09.05.2006 um 20:33:43:
Angesichts der Tatsache, das hier der Ehefrau eines Deutschen ihr Rechtsanspruch auf AE seit Januar 2006 mit hahnebüchen Ausflüchten vorenthalten wird, kann man nur noch von Amtspflichtverletzung, Rechtsbeugung, Behördenwillkür und Faschismus sprechen.



[warnred=RedBaron,9999]Es war angenehmer ohne Dich, Davidovitsch.[/warnred]
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Antwort #35 - 09.05.2006 um 21:09:27
 
RedBaron schrieb am 09.05.2006 um 20:33:43:
Angesichts der Tatsache, das hier der Ehefrau eines Deutschen ihr Rechtsanspruch auf AE seit Januar 2006 mit hahnebüchen Ausflüchten vorenthalten wird, kann man nur noch von Amtspflichtverletzung, Rechtsbeugung, Behördenwillkür und Faschismus sprechen.


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Hallo RedBaron, aber auch Mick, Sondra, fons und alle anderen,

Ich verstehe die Welt nicht mehr! Erst einmal die Tatsachen! Wir haben es hier offenbar mit einer website von Spezialisten zu tun. Das wird eigentlich immer wieder und schnell deutlich. Also mit Leuten "vom Fach", wie man aus den fach- und sachkundigen Argumentation immer wieder herauslesen kann.

Ich habe meinen, UNSEREN Fall, hoffe ich, klar und deutlich geschildert, leider ohne vor Wiederholungen halt zu machen (dafür sorry). Ich wollte jedoch nur sicherstellen, nicht mißverstanden zu werden, was online schnell möglich ist!

Ich habe - diese Information fehlten noch meinerseits - KEINE anderen Leute zu unterhalten. Ich bin auch nicht ALHI-2 Empfänger durch den Zuzug meiner Frau, sondern bereits seit Jahren und ohne sie!

Jetzt frage ich Euch, all die, die offenbar in ALB arbeiten oder in artverwandten Beratungseinrichtungen: wie soll ein durchaus gebildeter Normalbürger Sinn machen aus all Euren hilfreichen und gutgemeinten Antworten, Tipps und Hinweisen, wenn andererseits - und für uns mit SCHOCKWIRKUNG - ein Paar in offenbar ähnlicher Lage wie wir (obwohl wir alle wissen, das letztlich jeder Fall anders liegt und daher einzeln zu betrachten ist) abgelehnt worden ist.

Natürlich habe ich meiner Frau nach jeder Eurer Antworten alles genau erklärt und ihr immer wieder versichert, das sicherlich alles klar gehen wird, mit ihrem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis. Es machte alles absoluten Sinn, was ich von Euch gehört habe. Auf wen dieser Erlass vom 3.11.05 zutrifft (oder zutreffen könnte) und warum und das wir auf keinen Fall unter diese Prämissen fallen. Natürlich stand das alles immer im Widerspruch zur Tatsache, dass wir seit nunmehr 18 Wochen auf eine Entscheidung warten und ich einfach davon ausgehen muss, dass der Leiter unserer ALB nicht völlig ahnungslos sein kann, wenn er sich so lange Zeit läßt, mit seiner Entscheidung.

Ich fage Euch daher noch einmal: wie soll ich das alles zusammen bringen? Einerseits die offenbar KLARE und EINDEUTIGE Rechtslage (vor allem die Tatsache, dass, wir hier geschildert wurde, Erlasse keineswegs Gesetze, schon garnicht die Verfassung, aushebeln können, geschweige dass wir unter diesem Erlass zu beurteilen sind, da ich KEINE anderen Personen - sorry, aber diese Wiederholung ist zu wichtig als sie wegzulassen -  "finanzieren" muss), andererseits die penetrant lange Wartezeit "unserer" Behörde und jetzt, um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, auch noch erfahren muss, das bereits ein anderes Paar (bzw. ein Teil eines Paares) definitiv eine ABLEHNUNG erhalten hat.

Welcher Leiter eines A.-Amtes, frage ich Euch - vor allem die, die tatsächlich selbst in ELB arbeiten - kann denn so dä(h)mlich sein und einen Antragsteller ab lehnen, wenn er, folgt man Euren Ausführungen, damit rechnen muss, dass seine Entscheidung kassiert wird? Wer sollte sich freiwillig eine solche "Panne" leisten wollen und warum? Oder sind solche ALB-Leiter die Speerspitze einer neuen rechten Bewegung, die ganz bewußt ein Zeichen setzen wollen, wohlwissend, das derzeit ihre Entscheidung noch nicht durchkommt? Ich kann das alles einfach nicht nachvollziehen. Klar, wir sind betroffen und daher besonders sensibilisiert (wen interessieren unsere Problem normalerweise schon....?), aber selbst objektiv gesehen, kann ich mir aus all dem keinen Reim machen. Die Rechtslage ist klar und eindeutig (oder ist sie es doch nicht???) und dennoch wird abgelehnt? Gleiches scheint uns zu drohen, denn was soll man sonst aus einer derart langen Wartezeit ableiten?

Ich weiß wirklich nicht mehr, was ich jetzt glauben soll? Was ist ein Land noch wert, wenn es keine allgemeingültige Rechtssicherheit gibt? Das sind ja Verhältnisse wie im Kongo.

Behördenwillkür? Oder falsche Auslegung des Erlasses auf dieser website? Für beides fehlt mir im Grunde nach wie vor der Glaube!

Ich weiß nicht mehr was ich glauben soll. Wirklich nicht!! Und schon garnicht, wie ich alles meiner Frau erklären soll...!?!?!

Eine Scheißsituation!!!! Erst lasse mir mit meiner Heirat 20 Jahre Zeit und jetzt läuft es evtl. darauf hinaus, das diese Ehe nicht mal das Papier wert ist, auf der sie gedruckt steht!

TOTALER FRUST!!!!!

Ich wage garnicht mehr, um weitere Stellungnahmen zu bitten. Offenbar scheint alles möglich, ganz unabhängig von dem was hier gesagt wird, ganz unabhängig von Gesetzen und sogar der Verfassung.

Deutschland wird jetzt mir Erlassen regiert!

Woooow - what a great place we´re in!
thanx guys ´n´girls...!!!
Juergen und Nataliya
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Jue
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Antwort #36 - 09.05.2006 um 21:24:00
 
Mick schrieb am 09.05.2006 um 21:01:56:
[warnred=RedBaron,9999]Es war angenehmer ohne Dich, Davidovitsch.[/warnred]


======================================

Hi Mick,
sorry, aber in einer Lage in der wir derzeit stecken - vielleicht andere auch - fragt man sich natürlich was Dein Hinweis, Deine "rote Karte" bedeuten soll. Wie Du Dir vielleicht (nicht) denken kannst, geht man jedem kleinen Hinweis nach und sucht nach Interpretationsmöglichkeiten.

Warum die rote Karte für "Davidovitsch"?

Wegen dessen harscher, sollte er die konkreten Fakten kennen (und danach sieht´s ja aus) jedoch nachvollziehbarer, Kritik? Oder stößt Du Dich am Wort "Faschismus"....?

Kann ich aus Deiner Antwort, Mick, schliessen, dass Du nicht einverstanden bist, was RedBaron schreibt? Hat er Unrecht oder nur die Deiner Meinung nach falsche Wortwahl?

Ist der Fall dieser Dame denn hier allgemein bekannt? Für mich ist ihre Post der erste Hinweis, dass Ablehnungen offenbar doch möglich sind, obwohl der allgemeine Tenor dieser Seite bisher war, dass eine Ablehnung quasi kaum vorstellbar, wenn nicht sogar unmöglich wäre.

Ich blick´ immer weniger durch...!!!

Bitte um Erklärung, Mick!


Juergen

Änderung:
Mick: mal neu formatiert
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« Zuletzt geändert: 09.05.2006 um 23:19:46 von Mick »  
 
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Saxonicus
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Antwort #37 - 09.05.2006 um 22:27:28
 
Artikel 6 GG hin, Ausländergesetz bzw. Ministererlass her.
Ich wäre nie und nimmer auf den Gedanken verfallen zu heiraten, wenn ich nicht in der Lage gewesen wäre, meine Ehe bzw. meine Ehefrau  mit meiner Hände Arbeit angemessen zu versorgen.
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, daß man im Ausland heiratet und die Frau hierher holt, obwohl man von vornherein weiß, daß man nicht über die finanziellen Mittel verfügt und auf staatliche Leistungen angewiesen ist.
In der derzeitigen wirtschaftlichen Situation ist selbstverständlich keiner gegen den Verlust seines Arbeitsplatzes gefeit. Aber bei dem Poster Jue bestand ja wohl die Misere schon seit längeren und deshalb finde ich es einfach verantwortungslos gegenüber seiner Frau und auch gegenüber der Allgemeinheit.
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Antwort #38 - 09.05.2006 um 23:16:58
 
Jue schrieb am 09.05.2006 um 21:24:00:
Warum die rote Karte für "Davidovitsch"?

Bitte um Erklärung, Mick!
[font=Courier][/font]


Hi,
sorry, entsprechend der Boardregeln: keine Diskussion über
Admin-Entscheidungen, ggf. per KM (wenn es denn sein muss,
Du kannst sicher sein, das RedBaron weiß, warum er geflogen
ist).
Greetz
Mick

Nochmal (auch an andere): Keine weitere Diskussion darüber,
ansonsten wird der Thread geschlossen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Antwort #39 - 10.05.2006 um 09:51:13
 
Hi, Jue!

Zuerst sollst du die SCHOKWIRKUNG nicht so übermächtig auf euch einwirken lassen. Und dann sollst du Brickbats Rat folgen
Zitat:
Du solltest unbedingt auf einer rechtmittelfähigen Ablehnung bestehen.

und noch davor einen Anwalt aufsuchen. Bei der von dir geschilderten Konstellation habt ihr eindeutig das Recht auf euerer Seite - und damit sehr gute Aussichten auch Prozesskostenhile (anklicken) zu erhalten. Wenn es deine ABH nicht anders will, dann muss sie eben auch die Rechtsabteilung euerer Verwaltung beschäftigen. Auch wenn wir in einem Rechtsstaat leben, müssen nicht alle Staatsbedinsteten über 100 % Rechtssicherheit verfügen, und möglicherweise wünscht sich deine ABH die richterliche Bestätigung von Entscheidungen - bzw. läßt es eben darauf ankommen.

Wie ich bereits in meinem 1 Posting sagte - die Erteilung der AE bringt zwar zunächst einige Zusatzkosten für den Staat (für die Arbeitsagentur, weil euch als Bedarfsgemeinschaft eine höhere Summe zusteht als dir alleine; mit den subventionierten Integrationskurse), aber auch bessere Integrationsabsichten für deine Frau, die dann arbeitsberechtigt wäre.

Also - ich würde auf gar keinen Fall länger warten, sondern mir sofort Rechtsbeistand holen und aktiv werden.

Gruß, Sondra
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Antwort #40 - 10.05.2006 um 10:25:01
 
Hallo Jue,

also ich kann deinen Kummer wirklich gut nachvollziehen.
Ich bin auch froh das gelesen zu haben, denn ich hatte/habe ( weiß noch nicht )vor zu heiraten, aber genau das was der Erlass sagt, da habe ich mir schon hundert Mal Gedanken gemacht.
Denn: willst du hier in D heiraten musst du Arbeit haben oder Verdienst, aber heiratest du woanders, dann ist es ok, wenn du keine Kohle hast.
Eigentlich doch vollkommen daneben.
Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass du dich hier auslässt, denn ich bin in eben der gleichen Situiation, weil ich Familie als Hauptberuf hatte ( inkl. Pflegegeld als Verdienst ) und momentan auch keine Aussicht auf Arbeit habe, da ich noch arbeitsunfähig geschrieben bin, mich trotzdem bemühe, aber die Liebe eben auch vor einem Geldbeutel keinen halt macht.
Ich finde den Kommentar von S. deshalb auch nicht so prickelnd.
Zu zweit kann man oft im Leben viel mehr erreichen und manchmal stärkt auch die Liebe und gemeinsam ist man aktiver sich aus dieser Lage zu befreien.

Ich will nur sagen, ich werde diesen Schritt jetzt wohl nicht mehr wagen, obwohl ich mich schon ganz gut vor Behörden wehren kann, aber was ist, wenn es wie bei dir laufen würde.....denn ich bekomme Unterhalt für meinen Sohn und muss normal meiner Tochter, die schon allein wohnt Unterhalt zahlen, da sie Bafög bezieht und noch in diesem Jahr ihr Studium beginnt.
Sollte ich heiraten, hätte ich wohl auch das Problem und noch einen Ehemann, der dann hier auch noch Depri kriegt, den ich durch Arbeitslosigkeit auch schon habe und wir nicht gemeinsam Neues aufbauen könnten, wovor ich evtl. alleine zu viel Angst vor hätte. Wenn er dann aber nicht arbeiten dürfte ????? Was dann ?
Insofern finde ich deinen Beitrag sinnvoll und gut und man müsste jetzt überlegen welche Register man rechtlich ziehen kann, also anwenden kann.

Das scheint wie beim Arbeitsamt zu sein, die Kann-Leistungen würden einem helfen, aber werden nicht vergeben und dann kann man im Fernsehen verfolgen, dass Gelder nicht genutzt werden.

Die Bürokratie macht uns alle noch kaputt.

An deiner Stelle hätte ich schon längst den Erlass angefordert, damit ich weiß was drin steht. Mit Einschreiben und Frist, so wie hier schon erwähnt.
Als nächstes hätte oder musst du dir diese Entscheidung oder die Begründung für die Nichtentscheidung entweder als rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern ( eigentlich ist es aber ja keiner, da noch kein Ergebnis vorliegt ) oder eben zum Anwalt gehen. Widerspruch und dann muss reagiert werden.
Dir steht Prozesskostenhilfe zu, wenigstens für ein Beratungsgespräch.
Bringt vielleicht auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde etwas? Nur damit sich mal jemand anderes darum kümmert ?
Liegt es daran, dass ihr evtl. den anderen weg über Dänemark genommen habt, den ich genauso nicht nachvollziehen kann, wieso das anscheinend besser sein soll, oder einfacher. Der Papierkram ist zwar vorläufig umgangen, aber danach hat mans auch nicht leichter, aber man vermittelt den Eindruck das Ausländeramt oder Standesmat oder den Staat vor vollendete Tatsachen stellen zu wollen.

Was ich aber auch verstehen kann.
Du fragst wie die anderen in der ABH damit umgehen und es müsste inzwischen ja genug Fälle geben von Mitarbeitern, die hier posten, aber keiner eine Aussage dazu macht.
Ich denke, es will niemand, dass du damit loslaufen kannst und dich auf diese Entscheidung stützen kannst.

Verstehen kann ich es, aber ich habe mir auch schon selbst Gedanken darüber gemacht, wie ich mit ausländischem Partner auf vorläufige Kosten des Staates angewiesen bin und für mich oder meine Familie noch nichteinmal alleine sorgen kann. Ob eigene Schuld oder nicht spielt nie eine Rolle.
Trotzdem ist die Liebe einfach da und man will zusammen sein, aber nur wegen Job kann man dies nicht und hat kein Recht darauf, weil man eben im Leben nicht so viel Glück hatte, oder eben so wie ich, sich um andere Menschen gekümmert hat oder es musste.
Es gibt solche und solche, aber man niemanden über einen Kamm scheren.
Vielleicht könntest du ja eine Arbeitsstelle für deine Frau versuchen zu finden und wenn es nur 400 euro sind und der Chef dies bestätigt, dass er sie einstellen würde, wenn sie AUfenthaltsgenehmigung bekommt und somit die Erlaubnis zu arbeiten.
Macht sicher einen guten Eindruck und fällt denen leichter für Euch zu entscheiden.

Ich schätze demnächst wird da noch einiges geändert oder schwieriger werden.
Einerseits richtig, da der Staat hoch verschuldet ist, aber andererseits wird an falscher Stelle angesetzt dies zu ändern.
Immer auf die Kleinen und das war doch schon immer so.

Also ich weiß aus Erfahrung, dass ich grundsätzlich nur schriftlich mit Einschreiben bei Behörden etwas erreiche.
Ich lasse mir alles bestätigen und mir wurde durch Behördenwillkür auch schon das Leben nicht lebenswert gemacht, obwohl ich im Recht war und es auch durch bekam, nur dadurch musste ich Wohnsitz und Tochter in Köln aufgeben, weil ich nunmal ohne Geld nicht leben konnte und da nützt es mir auch nix, wenn es Wochen später kommt. Ein Arbeitsloser hat nicht einfach einen Dispo, den er ausschöpfen kann oder bekommt Kredite zum überbrücken.

Gib nicht auf und versuch alle Möglichkeiten.
Genau aus diesen Gründen habe ich hier auch schon so im Forum genervt, weil ich solch Risiken gerne vorher bedenke, denn wenn passiert oder ich das zu spät durchbekomme, kann das mein Leben sehr beeinflussen und zwar wieder zum Negativen.

Kopf hoch Jue und sonst mach das mit Anwalt, denn dir wird oft nur Prozesskostenhilfe gewährt, wenn auch die Klage aussicht auf Erfolg hat.

Ich denke einfach, dass in deiner ABH niemand so richtig für eine Entscheidung Verantwortung tragen möchte und sich deshalb eher auf Papier stützt.
In der heutigen Zeit kann eine Fehlentscheidung im Büro den Kopf kosten, oder Unannehmlichkeiten und das riskiert nicht jeder Angestellte.

Ich habe hier nur mal meine Erfahrungen aufgeschrieben und wollte mein Verständnis äußern.
Helfen konnte ich dir sicher nicht allzuviel.

Viel Glück noch
LG MyBoo



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Antwort #41 - 10.05.2006 um 16:21:15
 
Zitat:
Ich habe hier nur mal meine Erfahrungen aufgeschrieben und wollte mein Verständnis äußern.
Helfen konnte ich dir sicher nicht allzuviel.

Viel Glück noch
LG MyBoo


==============================================

Hallo "Betty Boo",
ich danke Dir für Deine aufmunternden Worte. Nach anfänglichen Schwierigkeiten mit Deiner Post, fand ich im weiteren Verlauf des Lesens mehr und mehr wichtige und richtige Gedanken.  Auch mit Deinen Vermutungen liegst Du fast immer richtig. Alles in allem eine wirklich gute und gutgemeint Antwort, auch wenn Du, wie Du selbst sagst, nicht richtig helfen konntest. Wie auch...?! Helfen kannst weder Du noch sonst jemand - ich kann mir HIER! ja nicht mal wirklich selbst helfen. Das liegt in der Natur der Sache!

Wie gesagt, "MyBoo", ich danke Dir für Deine guten, ernsten und aufrichtigen Gedanken! So etwas freut einen doch. Mächtig sogar!

smiling,
Juergen

Admin: Änderung:
hab das Zitat mal gerichtet

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« Zuletzt geändert: 10.05.2006 um 16:58:18 von N/V »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #42 - 10.05.2006 um 17:51:04
 
Sondra schrieb am 10.05.2006 um 09:51:13:
Also - ich würde auf gar keinen Fall länger warten, sondern mir sofort Rechtsbeistand holen und aktiv werden.
Gruß, Sondra


=======================================

Hallo Sondra, hallo Leute,
ich bin Dir dankbar, dass Du Dich erneut geäußert hast. Lieb von Dir,....und informativ, wie ich es bereits von Dir kenne. Ich wünschte es gäbe ein paar mehr von Deinem (und Mick´s, fons´, brickbat´s u.a.) Kaliber.

Es ist doch klar, denke ich, und sage das ohne jedwede Arroganz, das man sich von einer solchen help-site INSIDER-TIPPS erhofft. Das ist ja wohl auch der Sinn und die Absicht der Übung. In meinem Falle ging ich sogar soweit zu glauben (und zu hoffen), dass es sich hier hauptsächlich um liberal eingestellte ALB-Mitarbeiter oder andere Leute aus dieser "Szene" handelt. Ich war mir fast sicher, dass diese Seite sogar ein besserer Platz ist, als ein 08/15-Anwalt. Wer, wenn nicht ALB-Mitarbeiter (so meine Hoffnung), könnte wohl besser wissen, was "Tagesgeschäft" in einer Dienststelle ist.

Bei fast 6 Millionen Arbeitslosen konnte ich nicht falsch liegen, so meine weiteren Vermutungen, dass es reichlich Fälle wie den meinen geben müsse. Mit anderen Worten: es mußte in der "Szene" bekannt sein, wie mit Fällen wie meinem (ALHI-2-Empfänger heiratet Ausländerin, denn mehr als das ist es nicht!!!!) umgegangen wird.

Also dachte ich mir ich bekäme Antworten wie: "in unserem Amt, Jue, lassen wir den Erlass vom 3.11. unberücksichtigt für Fälle wie Deinen. Wir erteilen hier eine AE!"

Oder Auskünfte wie:

"Sorry Jue, aber auch bei uns in Bayern, nimmt man den besagten Erlass ernst und nach Einzelfallprüfung haben wir bereits 60% solcher Fälle abgelehnt!"

Die Realität sah und sieht jedoch leider anders aus. Von absolut unsäglichen "Ausrastern" wie "Saxonicus" abgesehen, bekam ich sehr viel gutgemeinte und auch profunde, von Sachkenntnis getragene Antworten. DEr allgemeine Tenor war immer freundlich und sachbezogen. Nix zu meckern, würde ich grundsätzlich sagen. Es sollte von Euch - vor allem von den mehr oder weniger regelmäßigen Postern in "meiner" (meiner??) Sache  - also nicht als Kritik mißverstanden werden, wenn ich sagen muß, dass ich die erwarteten, also konkreten Auskünfte (wie oben als fiktive Antworten geschildert) leider nicht erhalten habe.

Ich wüßte gerne warum nicht...?

Überschätze ich Eure Möglichkeiten? Überschätzen in dem Sinne, dass Ihr vielleicht nicht DEEEN Einblick habt, wie ich vermute? Spricht die grund-sätzliche Politik der site-owner dagegen? Sind die meisten poster nicht, wie ich hoffte und vermutete, in ALB oder Bearatungsstellen tätig? Oder erwarte ich einfach nur zu viel?

Ich weiß, dass hört sich in der Tat nach gewissermaßen verkappter Kritik an. Ist es aber nicht, sonst würde ich es anders sagen. Stattdessen ist es nur eine ganz normale Frage, die ich gerne noch einmal auf den Punkt bringe:

Gibt es keine konkrete Antwort auf die Frage wie ALB grundsätzlich entscheiden, wenn die Frau eines ALHI-2-Empfängers eine Aufenthaltsberechtigung beantragt? Gibt es keine Antwort auf die Frage in welchem Verhältnis "pro" und "con" Entscheidungen stehen? Gerade Mitarbeiter von ALB müßten doch quasi täglich mit diesem ominösen Erlass vom 3.11.05 zu tun haben. Stattdessen hatte ich jedoch die Vermutung, das den meisten von Euch dieser Erlass garnicht bekannt war, wie dieser thread eigentlich deutlich zeigt. Auch das ist keinesfalls Kritik, sondern läßt mich wiederum nur vermuten, dass...

- dieser Erlass entweder wirklich keine Rolle im Tagesgeschäft spielt (also bisher für die meisten Ämter kein Ablehnungsgrund war)

- oder das die meisten von Euch vielleicht wirklich  NICHT in einer ALB (etc.) arbeiten.

Ihr werdet mir diese Fragen nachsehen, denke ich. Denn sie sind logisch und liegen daher auf der Hand.

Nimmt man die unsägliche Post dieses Saxonius als Maßstab - auf die in separater Post kurz eingehen will - muß man sogar vermuten, das gewisse Insiderkenntnisse bewußt zurückgehalten werden. Rechtes, reaktionäres, oberflächliches Gedankengut tritt hier derart deutlich zu Tage, dass man sich ausmalen kann, auf welcher Basis eine solche Person als Ausländeramt-Mitarbeiter seine Entscheidungen trifft. Ich bin erstaunt, auch ein bißchen enttäuscht, dass eine solche Post ohne jedweden Widerspruch der "Altvorderen" bleibt.  Saxonicus scheint ein weiteres Beispiel für die Tatsache zu sein, das (eindeutig hier zum Ausdruck kommende "RECHTE") reaktionäres Gedankengut in Deutschland wieder ohne Scheu und offen ausgesprochen werden darf. Und das vor allem OHNE!!!! Widerspruch derjenigen die es besser wissen müßten!
Ja, das war schon eine Überraschung - keine Frage!

Um eines klarzustellen, es ist ja nicht so, dass ich mich ausschließlich auf die Hilfestellung dieser Seite verlassen will. Ich bin gewiß kein (Wissens-)Abzocker, der sich hier billig Rat holen will und noch dazu schnell beleidigt ist, wenn er nicht die richtigen (oder die falschen!!) Antworten erhält. Natürlich habe ich mir bisher keine Anwaltshilfe geholt. Warum auch? Bisher ging ich davon aus, dass es sich nur um eine verspätete Entscheidung handeln würde. Ich konnte nicht davon ausgehen, dass man meine Frau ablehnen würde. Ich habe sogar immer noch Hoffnung - auch wenn mittlerweile 18 Wochen Wartezeit scheinbar eine andere Sprache sprechen - auch wenn das sicherlich leicht naiv ist.

Es ist doch Sinn dieser Seite Fragen zu stellen und Auskünfte zu erhalten. Auch Nachfragen müssen erlaubt sein. Auch doppelte Nachfragen, wie ich finde. Immerhin geht es hier um mehr, als eine Reklamation bei ALDI. Es könnte um das durchkreuzen ganzer Lebenswege gehen. Da muß man einfach sicher gehen, richtig verstanden zu werden!

Meine Nachfrage bezüglich "Davidowitsch", bzw. dessen "roter Karte" und der Drohung bei weiteren Nachfragen den thread zu schliessen, traf mich völlig unvorbereitet.  Ich kann nach wie vor nur schwer einsehen - Seitenpolitik hin oder her - wie eine simple und naive Nachfrage dazu führen sollte, dass ein wichtiger thread (wie ich finde) abgewürgt wird und dem Hauptposter (mir in diesem Falle) die Basis für wichtige Informationen entzogen werden soll. Ich kenne den Fall  den "RedBaron" ansprach nicht (wie auch), aber ihn des Feldes zu verweisen, weil er von Behördenwillkür etc. spricht, macht mich sehr nachdenklich. Vor allem wenn man weiß, dass der politische Gegenentwurf von "RedBaron", besagter "Saxonicus", seine rechte Meinung ungestraft (nicht mal "Gelb" für ihn, um im Bilde zu bleiben!) und widerspruchslsos äußern darf.

Shit! Jetzt bin ich in einer Ecke, in die ich keinesfalls hinein wollte. Als würde ich mich letztlich beschweren. Über fehlende Informationen und kritische Stimmen. Über politische Gesinnungen! Das hat sich einfach im Laufe dieser Post so ergeben. Nebenschauplätze letztlich!

Nach wie vor geht es mir nur "um das Eine"! Kritik für meine x-fache Wiederholung nehme ich daher mit gesenktem Blick entgegen. Ich möchte nach wie vor wissen, ob wirklich Mitarbeiter von ALB im Kreise der poster sind, die sich auf meinen thread gemeldet haben oder immer noch melden und stets versucht haben, mir Hilfestellung zu geben. Wenn dem so ist, muß ich einfach nachfragen, NOCH EINMAL NACHFRAGEN (allerdings zum letzten Mal - versprochen!), ob es in "Euren Ämtern" einfach nicht vorkommt, das ALHI-2-Empfänger eine Ausländerin heiraten und dann für sie eine Aufenthaltsberechtigung beantragen. Und natürlich, wie diese Anträge entschieden werden? Und ob Sie mit Verweis auf den mittlerweile bekannten Erlass abgelehnt werden. Ich würde sogar noch gerne mehr als das wissen. Nämlich ob evtl. sogar bekannt ist, wie letztlich die Gerichte solche Klagen entschieden haben. Denn es wird doch einen gewissen Rücklauf dieser Gerichtsentscheidungen zu den ALB geben. Eigentlich liegen alle meine diesbezüglichen Fragen klipp und klar auf der Hand. Ich bin wirklich ratlos, warum ich bisher - trotz all Eurer FREUNDLICHEN und auch KENNTNISREICHEN Bemühungen - darauf keine wirklich zufriedenstellenden Antworten erhalten habe.

In jeder ALB wird es doch sicherlich turnusmäßige meetings und briefings für die Mitarbeiter geben. Da muß doch irgendwann man einmal ein Chef, ein Leiter eines Amtes gesagt haben "liebe Mitarbeiter, ihr habt den Erlass vom 3.11. gelesen. Ihr wißt also Bescheid - solche Pappenheimer lehnen wir ihn Zukunft ab!" Oder, in der positiven Version: "Leute, der Erlass spielt für uns keine Rolle. Die Gesetzeslage ist eindeutig und daher entscheiden wir positiv, wenn ein ALHI-"-Eempfänger seine ausländische Frau geheiratet hat und sie einen entsprechenden Antrag gestellt hat!"

Liege ich denn so falsch...? Sind meine Fragen denn wirklich so sehr an der Sache vorbei? Wenn das so sein sollte, dann kapituliere ich und Ihr könnt mich alle einen "naiven Dummkopf" nennen. In meinem Abiturzeugnis stand jedoch etwas völlig anderes. Auch mein Studium habe ich ohne Probleme und in Rekordzeit erfolgreich beendet. So dämlich kann ich also nicht sein. Oder ist eine Professur nötig, um die wahren Hintergründe zu verstehen, die mir bisher eine vollständige Beantwortung meiner Fragen (siehe oben) verwehrt haben?

Es war nicht schwer, die guten Absichten der verschiedenen Poster in diesem threat zu erkennen. Genau diese Leute werden auch nicht sauer sein, wenn ich mich erneut in dieser Sache melde, sich auch nicht durch meinen kritischen Unterton abhalten lassen, sich noch einmal zu Wort zu melden (wenn es etwas Neues zu sagen geben sollte). Ich kann doch nicht aufhören hier Fragen zu stellen, wenn ich das sichere Gefühl habe, dass ich noch nicht alles weiß zu diesem Thema.

Das wird jeder verstehen, der selbst einmal Hilfe gesucht hat. Egal in welcher Sache!

Never mind, guys and girls!
Ich danke Euch allein für´s lesen,
und nehme alle weiteren Ausführungen dankend entgegen!
Juergen (und Nataliya)
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Antwort #43 - 10.05.2006 um 18:44:21
 
SAXONICUS - für dich...!
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Saxonicus schrieb am 09.05.2006 um 22:27:28:
Artikel 6 GG hin, Ausländergesetz bzw. Ministererlass her.
Ich wäre nie und nimmer auf den Gedanken verfallen zu heiraten, wenn ich nicht in der Lage gewesen wäre, meine Ehe bzw. meine Ehefrau  mit meiner Hände Arbeit angemessen zu versorgen.
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, daß man im Ausland heiratet und die Frau hierher holt, obwohl man von vornherein weiß, daß man nicht über die finanziellen Mittel verfügt und auf staatliche Leistungen angewiesen ist.
In der derzeitigen wirtschaftlichen Situation ist selbstverständlich keiner gegen den Verlust seines Arbeitsplatzes gefeit. Aber bei dem Poster Jue bestand ja wohl die Misere schon seit längeren und deshalb finde ich es einfach verantwortungslos gegenüber seiner Frau und auch gegenüber der Allgemeinheit.


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Es ist nicht einfach, auf ein solches Traktat zu antworten. Ursprünglich wollte ich diesen poster ignorieren, vor allem, weil dessen post für sich selbst steht. Und für die Gesinnung des posters. Vielleicht gibt es bei "unserem" meeting die Möglichkeit, Dir eine passende Antwort zu geben! Außerdem will ich mir nur ungerne eine "rote Baronkarte" einhandeln. Dafür bist du und deine Gesinnung nicht wichtig genug!

Dennoch, ein derart oberflächlicher und falscher "SCHEISS" darf nicht unwidersprochen bleiben.

Deine Kernaussagen sind: "Gesetze hin oder her - Jue ist verantwortungslos". Nicht gesagt, aber gedacht haben wirst du weitergehend  =und sollte daher NEGATIV beschieden werden, sprich: der Antrag seiner Frau auf AE sollte daher abgelehnt werden=

Du mußt nicht versuchen, eine andere Interpretation zu finden. Du mußt nicht verschleiern, was du wirklich gedacht hast und denkst. Mir ist das relativ klar. Und nicht nur mir...!!!

Tatsache ist - ich bemühe mich Emotionen "außen vor" zu lassen - das deine Gedanken ein hohles Gebäude sind. Keine deiner Vermutungen ist zutreffend. Außerdem geht es nicht um Geld oder Unterstützung - als Mann vom Fach und Amt (nehme ich an) solltest du das wissen - sondern um eine Zusage für den Antrag meiner Frau. Was du insinuierst, ist neben der Spur. Völlig! Eben so wie es meistens ist, wenn sich reaktionäres Gedankengut mit amtlicher Stellung, wie ich vermute, paart.

Ich bekomme derzeit und unabhängig von meiner Frau 950 Euro ALHI-2. Nach evtl. Zusage des Antrages bekämen wir 300 Euro mehr. Weitere Personen sind nicht zu unterstützen, was ich nur "for the record" noch einmal erwähne. Wir haben offiziell auf diese 300 Euro Geld verzichtet. Dieser Vorschlag wurde abgelehnt!

Außerdem, "Saxonicus" (der Name allein spricht Bände und es soll unberücksichtig bleiben das Sachsen möglicherweise dein "Heimatstaat" ist. Trifft das zu, gäbe es zu dir und deiner Stellungnahme viel-viel mehr zu sagen...! Stattdessen beiße ich mir vorläufig auf die Zunge! Es wäre jedoch interessant zu erfahren, ob du evtl. in einer ALB arbeitest....!?!) arbeite ich nicht "mit meinen Händen". Ich muß meine Frau nicht "angemessen versorgen" (wo lebst du? Aus welchem Umfeld und Verhältnissen kommst du?) - ich muß sie GARNICHT versorgen. Derartige Gedanken entspringen weder unserem Umfeld, noch unseren Vorstellungen und schon garnicht der Zeit. Immerhin leben wir nicht mehr in den 60-ern, wo Frauen "angemessen versorgt" sein wollten. Jedenfalls in gewissen Kreisen! Als Anwältin (natürlich derzeit ohne deutsche Zulassung) macht sich meine Frau keine Gedanken was die von dir angeregte Versorgung angeht.

Genau das was ich für mich hier reklamiere, würde meines Erachtens auch für einen bereits seit 25 Jahren arbeitslosen Handwerker zutreffen.  Warum, glaubst du, wurden denn ALHI-2 ins Leben gerufen? Warum erhalten Ehepaare besagte ca. 300 Euro mehr? Sagst du hier auch "Gesetze hin oder her". Ich nenne das jedenfalls nicht "verfassungstreu" zu sein. Du solltest deine Einstellung schnellsten überprüfen und ändern, obwohl das für "Saxonicusse" die mit ihrer Hände Arbeit ihre Frauen versorgen" kein leichtes Unterfangen sein dürfte!

Du solltest deine Ausführungen nicht auf wilde Vermutungen gründen, wenn du Anspruch auf Ernsthaftigkeit erhebst. Jeder, wirklich jeder weiß, dass jeder Fall ein neuer Fall, ein anderer Fall ist. Ein Fall der nicht mit dem nächsten vergleichbar ist.

Deine Einleitung (sinngemäß) "Gesetze hin oder her" hat auf einer Seite die zwangsläufig viel mit Gesetzen zu tun haben muß, keinen Platz, wie ich finde. Schon garnicht hat eine derartig "gesetzesuntreue" Einstellung Platz in einer sensiblen Behörde, sollte das auf dich zutreffen. Du solltest immer berücksichtigen, dass es sich hier um Menschen, um Schicksale, um Lebenswege handelt. Ohne genauesten Einblick hält man sich mit derart reaktionären statements besser zurück.

Vielleicht arbeitest du zuviel "mit deinen Händen", "Saxonicus". Stattdessen solltest du hin und wieder mal deinen Kopf, dein Hirn benutzen![b]
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hab mal das unfertige posting gelöscht und hier das Doppequote gelöscht. Das Zitieren solltest du noch etwas üben. Benutze doch bitte immer die Vorschaufunktion vor dem Absenden! Danke
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Antwort #44 - 10.05.2006 um 18:51:44
 
Das ist nun doch zu viel des guten.  OT ist ofensichtlich erreicht.
Ggf. ins Userforum verlagern. Amen

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