Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
AE-Verlängerung bei Hartz IV - Trennung ... (Gelesen: 5.159 mal)
pollyanna
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 3
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag AE-Verlängerung bei Hartz IV - Trennung ...
15.03.2006 um 15:52:44
 
Hallo ,

ich bin verheiratet und wohne in Deutschland seit neun Jahren.
Mein Mann (Deutsche) ist auch Sozialhilfeempfänger (früher) und  jetzt Harz IV.
Ich bekomme auch  das schädliche Geld.
Jede 3 Jahre muss ich mein Aufenthalts-Genehmigung  verlängern.

Ich will wissen,ob ich ohne Aufenthalts-Genehmigung  bei meinem Mann bleiben darf?
Wenn nicht ,wie schnell muss ich Deutschland verlassen?

Und   wenn ich das Land verlassen sollte,mussten wir uns scheiden lassen?


Entschuldige mich für meine schlechte Sprach und Schreibunkenntnisse:

Gruß
Pollyanna.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE-Verlängerung bei Hartz IV - Trennung ...
Antwort #1 - 15.03.2006 um 17:59:24
 
Also ich hab da mal ins aktuelle Ausländerrecht verschoben, da
es ja ein neuer Fall ist und du wissen willst, was aktuell da zu
erwarten ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE-Verlängerung bei Hartz IV - Trennung ...
Antwort #2 - 15.03.2006 um 18:05:05
 
pollyanna schrieb am 15.03.2006 um 15:52:44:
Ich will wissen,ob ich ohne Aufenthalts-Genehmigung  bei meinem Mann bleiben darf?
Wenn nicht ,wie schnell muss ich Deutschland verlassen?

Und   wenn ich das Land verlassen sollte,mussten wir uns scheiden lassen?

Also ich verstehe das nicht so ganz  unentschlossen

Grundsätzlich kannst du nicht ohne Aufenthaltserlaubnis in D. bleiben,
egal ob beim Mann oder allein (getrennt).

Grundsätzlich hast du sicher durch den langen Aufenthalt bei trennung
oder Scheidung ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erlangt. Allerdings
müsstest du bei anstehender Verlänerung bzw ab 1 Jahr nach der Tren-
nung deinen lebensunterhalt selsbt sicherstellen können.

Ggf. deine Frage(n) konkretisieren.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE-Verlängerung bei Hartz IV - Trennung ...
Antwort #3 - 15.03.2006 um 22:12:26
 
Sry, hab das wohl eher missverstanden.

Deine Frage war wohl so gemeint (in Anlehnung an den Ausgangsthread),
was dir passieren könnte, falls deine AE wegen ALG II-Bezug nicht verlän-
gert würde.

Also erstmal: derzeit besteht diese Gefahr absolut nicht. Es müssten schon
Gebirge versetzt werden, um da was dran zu ändern! Mach dir also mal im
Moment keine Sorgen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
pollyanna
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 3
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE-Verlängerung bei Hartz IV - Trennung ...
Antwort #4 - 16.03.2006 um 08:43:44
 
Danke
für Deine Antwort;)

ich möchte wissen ob ich  unbefrisstete Aufenhalts-Geneimigung  beauftragen darf?
Ob ich diese bekomme ?


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE-Verlängerung bei Hartz IV - Trennung ...
Antwort #5 - 16.03.2006 um 09:53:31
 
pollyanna schrieb am 16.03.2006 um 08:43:44:
ich möchte wissen ob ich  unbefrisstete Aufenhalts-Geneimigung  beauftragen darf?
Ob ich diese bekomme ?

Nein, solange Ihr Arbeitslosengeld II bekommt, wird man Dir keine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis erteilen.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
pollyanna
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 3
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE-Verlängerung bei Hartz IV - Trennung ...
Antwort #6 - 16.03.2006 um 11:38:19
 
danke.

Wenn ich mich jetzt nicht entscheide  für das befristete Aufenthalts-Genehmigung ,wie lange darf ich in Deutschland bleiben?
Ich komme aus Polen.

Meine Fragen kommen vor meinem Angst um meine Zukunft in diesem Land.
Weil für nach meine Meinung ich habe hier keine Rechte  für die Rente meines Mannes im Zukunft. wenn ist ihm
was passiert ,muss ich, so wie so, das Land verlassen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE-Verlängerung bei Hartz IV - Trennung ...
Antwort #7 - 16.03.2006 um 11:47:30
 
Zitat:
Wenn ich mich jetzt nicht entscheide  für das befristete Aufenthalts-Genehmigung ,wie lange darf ich in Deutschland bleiben?


Hi,

nach der Trennung bekommst Du erst mal eine AE für ein Jahr die jeweils wieder für ein Jahr verlängert werden kann, solange Du die Voraussetzungen für eine NE nicht erfüllst. Zwinkernd

Die Rentenansprüche werden sich bei der Scheidung nach der Dauer der Ehezeit richten, das kann bei einer kurzen Ehe schon sehr knapp ausfallen mit dem Versorgungsausgleich. Insbesondere wenn dein Mann wenig oder wie jetzt gar nicht gearbeitet hat. Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE-Verlängerung bei Hartz IV - Trennung ...
Antwort #8 - 16.03.2006 um 20:14:56
 
pollyanna schrieb am 16.03.2006 um 11:38:19:
Ich komme aus Polen.

Ooops, dann muß ich mich (und auch Fons und Ronny) korrigieren:

Als Polin gilt für Dich EU-Recht. Daß heißt unter anderem, daß es zwar keine Niederlasungserlaubnis gibt, Dir aber nach 5 Jahren Aufenthalt das Aufenthaltsrecht nur noch aus "Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit" entzogen werden kann.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema