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neue Bestimmungen für Aufenthalts-Genehmigung? (Gelesen: 22.353 mal)
brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #30 - 09.05.2006 um 10:38:48
 
Ich habe den Erlaß gefunden, es geht dabei unter TOP 6 tatsächlich um die Lebensunterhaltssicherung bei Familiennachzug zu Deutschen. Genauere Auführungen gibt es im Protokoll nicht, das IM NW verweist auf ein Antwortschreiben des BMI an das IM Brandenburg.
Tenor des Ganzen ist, daß auch bei Vorliegen eines Anspruches der Ablehnungsgrund des § 27, 3 herangezogen werden kann. Die Anwendbarkeit des § 27,3 setzt aber voraus, daß  derjenige, zu dem der Nachzug stattfindet, anderen ausländischen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen zum Unterhalt verpflichtet ist. Zusätzlich muß er hierfür auf Leistungen nach dem SGB II oder XII angewiesen sein.
Es geht also um eine Unterhaltspflicht gegenüber anderen Personen als dem nachziehenden Ehegatten. Während es bei den Familienangehörigen auf die Staatsangehörigkeit ankommt, ist diese bei den Haushaltsangehörigen unerheblich. Für die Versagung reicht es aus, wenn der Anspruch auf Leistungen  nach dem SGB II oder XII erst durch den Nachzug des Ehegatten begründet wird.
Der Versagungsgrund des § 27,3 kann hingegen nicht herangezogen werden, wenn derjenige, zu dem der Nachzug erfolgt, nur für sich und den nachziehenden Ehegatten auf Leistungen angewiesen ist. Insofern handelt es sich nicht um eine neue Regelung sondern um eine Klarstellung.
Der BMI weist in seinem Schreiben auch darauf hin, daß es sich bei § 27,3 um eine Ermessensentscheidung handelt und bei der Entscheidung über die Versagung jeweils die Gesamtumstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind.

Im weiteren geht es im Schreiben um die Wirksamkeit der sog. Handschuhehen, die mit Deinem Fall aber nichts zu tun haben.

Wenn Du außer Deiner Frau keiner anderen Person zum Unterhalt verpflichtet bist, kann der Versagungsgrund des § 27,3 nicht herangezogen werden; daran ändert auch der Erlaß nichts. Selbst im anderen Fall halte ich es für fraglich, ob der Anspruch des § 28 durch den 27,3 ausgehebelt werden könnte. Du solltest unbedingt auf einer rechtmittelfähigen Ablehnung bestehen.
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ding1983
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #31 - 09.05.2006 um 19:15:11
 
uns wurde auch gem. §27 abs. 3 abgelehnt! Wir haben schon einen Anwalt eingeschaltet, sie sagt auch das es sich alles geändert hat.....ABH`s dürfen jetzt absagen, MÜSSEN aber nicht!!!

Wir kämpfen weiter.....
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #32 - 09.05.2006 um 20:33:43
 
Angesichts der Tatsache, das hier der Ehefrau eines Deutschen ihr Rechtsanspruch auf AE seit Januar 2006 mit hahnebüchen Ausflüchten vorenthalten wird, kann man nur noch von Amtspflichtverletzung, Rechtsbeugung, Behördenwillkür und Faschismus sprechen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 09.05.2006 um 20:39:26
 
ding1983 schrieb am 09.05.2006 um 19:15:11:
uns wurde auch gem. §27 abs. 3 abgelehnt! Wir haben schon einen Anwalt eingeschaltet, sie sagt auch das es sich alles geändert hat.....ABH`s dürfen jetzt absagen, MÜSSEN aber nicht!!!

Wir kämpfen weiter.....


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Wir, meine Frau Nataliya und ich würden uns freuen, wenn Ihr persönlich mit uns Kontakt aufnehmen würdet. Unter natanik60@aol.com

Grüsse,
Juergen und Nataliya


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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #34 - 09.05.2006 um 21:01:56
 
RedBaron schrieb am 09.05.2006 um 20:33:43:
Angesichts der Tatsache, das hier der Ehefrau eines Deutschen ihr Rechtsanspruch auf AE seit Januar 2006 mit hahnebüchen Ausflüchten vorenthalten wird, kann man nur noch von Amtspflichtverletzung, Rechtsbeugung, Behördenwillkür und Faschismus sprechen.



[warnred=RedBaron,9999]Es war angenehmer ohne Dich, Davidovitsch.[/warnred]
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Jue
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #35 - 09.05.2006 um 21:09:27
 
RedBaron schrieb am 09.05.2006 um 20:33:43:
Angesichts der Tatsache, das hier der Ehefrau eines Deutschen ihr Rechtsanspruch auf AE seit Januar 2006 mit hahnebüchen Ausflüchten vorenthalten wird, kann man nur noch von Amtspflichtverletzung, Rechtsbeugung, Behördenwillkür und Faschismus sprechen.


===========================================

Hallo RedBaron, aber auch Mick, Sondra, fons und alle anderen,

Ich verstehe die Welt nicht mehr! Erst einmal die Tatsachen! Wir haben es hier offenbar mit einer website von Spezialisten zu tun. Das wird eigentlich immer wieder und schnell deutlich. Also mit Leuten "vom Fach", wie man aus den fach- und sachkundigen Argumentation immer wieder herauslesen kann.

Ich habe meinen, UNSEREN Fall, hoffe ich, klar und deutlich geschildert, leider ohne vor Wiederholungen halt zu machen (dafür sorry). Ich wollte jedoch nur sicherstellen, nicht mißverstanden zu werden, was online schnell möglich ist!

Ich habe - diese Information fehlten noch meinerseits - KEINE anderen Leute zu unterhalten. Ich bin auch nicht ALHI-2 Empfänger durch den Zuzug meiner Frau, sondern bereits seit Jahren und ohne sie!

Jetzt frage ich Euch, all die, die offenbar in ALB arbeiten oder in artverwandten Beratungseinrichtungen: wie soll ein durchaus gebildeter Normalbürger Sinn machen aus all Euren hilfreichen und gutgemeinten Antworten, Tipps und Hinweisen, wenn andererseits - und für uns mit SCHOCKWIRKUNG - ein Paar in offenbar ähnlicher Lage wie wir (obwohl wir alle wissen, das letztlich jeder Fall anders liegt und daher einzeln zu betrachten ist) abgelehnt worden ist.

Natürlich habe ich meiner Frau nach jeder Eurer Antworten alles genau erklärt und ihr immer wieder versichert, das sicherlich alles klar gehen wird, mit ihrem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis. Es machte alles absoluten Sinn, was ich von Euch gehört habe. Auf wen dieser Erlass vom 3.11.05 zutrifft (oder zutreffen könnte) und warum und das wir auf keinen Fall unter diese Prämissen fallen. Natürlich stand das alles immer im Widerspruch zur Tatsache, dass wir seit nunmehr 18 Wochen auf eine Entscheidung warten und ich einfach davon ausgehen muss, dass der Leiter unserer ALB nicht völlig ahnungslos sein kann, wenn er sich so lange Zeit läßt, mit seiner Entscheidung.

Ich fage Euch daher noch einmal: wie soll ich das alles zusammen bringen? Einerseits die offenbar KLARE und EINDEUTIGE Rechtslage (vor allem die Tatsache, dass, wir hier geschildert wurde, Erlasse keineswegs Gesetze, schon garnicht die Verfassung, aushebeln können, geschweige dass wir unter diesem Erlass zu beurteilen sind, da ich KEINE anderen Personen - sorry, aber diese Wiederholung ist zu wichtig als sie wegzulassen -  "finanzieren" muss), andererseits die penetrant lange Wartezeit "unserer" Behörde und jetzt, um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, auch noch erfahren muss, das bereits ein anderes Paar (bzw. ein Teil eines Paares) definitiv eine ABLEHNUNG erhalten hat.

Welcher Leiter eines A.-Amtes, frage ich Euch - vor allem die, die tatsächlich selbst in ELB arbeiten - kann denn so dä(h)mlich sein und einen Antragsteller ab lehnen, wenn er, folgt man Euren Ausführungen, damit rechnen muss, dass seine Entscheidung kassiert wird? Wer sollte sich freiwillig eine solche "Panne" leisten wollen und warum? Oder sind solche ALB-Leiter die Speerspitze einer neuen rechten Bewegung, die ganz bewußt ein Zeichen setzen wollen, wohlwissend, das derzeit ihre Entscheidung noch nicht durchkommt? Ich kann das alles einfach nicht nachvollziehen. Klar, wir sind betroffen und daher besonders sensibilisiert (wen interessieren unsere Problem normalerweise schon....?), aber selbst objektiv gesehen, kann ich mir aus all dem keinen Reim machen. Die Rechtslage ist klar und eindeutig (oder ist sie es doch nicht???) und dennoch wird abgelehnt? Gleiches scheint uns zu drohen, denn was soll man sonst aus einer derart langen Wartezeit ableiten?

Ich weiß wirklich nicht mehr, was ich jetzt glauben soll? Was ist ein Land noch wert, wenn es keine allgemeingültige Rechtssicherheit gibt? Das sind ja Verhältnisse wie im Kongo.

Behördenwillkür? Oder falsche Auslegung des Erlasses auf dieser website? Für beides fehlt mir im Grunde nach wie vor der Glaube!

Ich weiß nicht mehr was ich glauben soll. Wirklich nicht!! Und schon garnicht, wie ich alles meiner Frau erklären soll...!?!?!

Eine Scheißsituation!!!! Erst lasse mir mit meiner Heirat 20 Jahre Zeit und jetzt läuft es evtl. darauf hinaus, das diese Ehe nicht mal das Papier wert ist, auf der sie gedruckt steht!

TOTALER FRUST!!!!!

Ich wage garnicht mehr, um weitere Stellungnahmen zu bitten. Offenbar scheint alles möglich, ganz unabhängig von dem was hier gesagt wird, ganz unabhängig von Gesetzen und sogar der Verfassung.

Deutschland wird jetzt mir Erlassen regiert!

Woooow - what a great place we´re in!
thanx guys ´n´girls...!!!
Juergen und Nataliya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #36 - 09.05.2006 um 21:24:00
 
Mick schrieb am 09.05.2006 um 21:01:56:
[warnred=RedBaron,9999]Es war angenehmer ohne Dich, Davidovitsch.[/warnred]


======================================

Hi Mick,
sorry, aber in einer Lage in der wir derzeit stecken - vielleicht andere auch - fragt man sich natürlich was Dein Hinweis, Deine "rote Karte" bedeuten soll. Wie Du Dir vielleicht (nicht) denken kannst, geht man jedem kleinen Hinweis nach und sucht nach Interpretationsmöglichkeiten.

Warum die rote Karte für "Davidovitsch"?

Wegen dessen harscher, sollte er die konkreten Fakten kennen (und danach sieht´s ja aus) jedoch nachvollziehbarer, Kritik? Oder stößt Du Dich am Wort "Faschismus"....?

Kann ich aus Deiner Antwort, Mick, schliessen, dass Du nicht einverstanden bist, was RedBaron schreibt? Hat er Unrecht oder nur die Deiner Meinung nach falsche Wortwahl?

Ist der Fall dieser Dame denn hier allgemein bekannt? Für mich ist ihre Post der erste Hinweis, dass Ablehnungen offenbar doch möglich sind, obwohl der allgemeine Tenor dieser Seite bisher war, dass eine Ablehnung quasi kaum vorstellbar, wenn nicht sogar unmöglich wäre.

Ich blick´ immer weniger durch...!!!

Bitte um Erklärung, Mick!


Juergen

Änderung:
Mick: mal neu formatiert
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« Zuletzt geändert: 09.05.2006 um 23:19:46 von Mick »  
 
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Antwort #37 - 09.05.2006 um 22:27:28
 
Artikel 6 GG hin, Ausländergesetz bzw. Ministererlass her.
Ich wäre nie und nimmer auf den Gedanken verfallen zu heiraten, wenn ich nicht in der Lage gewesen wäre, meine Ehe bzw. meine Ehefrau  mit meiner Hände Arbeit angemessen zu versorgen.
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, daß man im Ausland heiratet und die Frau hierher holt, obwohl man von vornherein weiß, daß man nicht über die finanziellen Mittel verfügt und auf staatliche Leistungen angewiesen ist.
In der derzeitigen wirtschaftlichen Situation ist selbstverständlich keiner gegen den Verlust seines Arbeitsplatzes gefeit. Aber bei dem Poster Jue bestand ja wohl die Misere schon seit längeren und deshalb finde ich es einfach verantwortungslos gegenüber seiner Frau und auch gegenüber der Allgemeinheit.
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Antwort #38 - 09.05.2006 um 23:16:58
 
Jue schrieb am 09.05.2006 um 21:24:00:
Warum die rote Karte für "Davidovitsch"?

Bitte um Erklärung, Mick!
[font=Courier][/font]


Hi,
sorry, entsprechend der Boardregeln: keine Diskussion über
Admin-Entscheidungen, ggf. per KM (wenn es denn sein muss,
Du kannst sicher sein, das RedBaron weiß, warum er geflogen
ist).
Greetz
Mick

Nochmal (auch an andere): Keine weitere Diskussion darüber,
ansonsten wird der Thread geschlossen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #39 - 10.05.2006 um 09:51:13
 
Hi, Jue!

Zuerst sollst du die SCHOKWIRKUNG nicht so übermächtig auf euch einwirken lassen. Und dann sollst du Brickbats Rat folgen
Zitat:
Du solltest unbedingt auf einer rechtmittelfähigen Ablehnung bestehen.

und noch davor einen Anwalt aufsuchen. Bei der von dir geschilderten Konstellation habt ihr eindeutig das Recht auf euerer Seite - und damit sehr gute Aussichten auch Prozesskostenhile (anklicken) zu erhalten. Wenn es deine ABH nicht anders will, dann muss sie eben auch die Rechtsabteilung euerer Verwaltung beschäftigen. Auch wenn wir in einem Rechtsstaat leben, müssen nicht alle Staatsbedinsteten über 100 % Rechtssicherheit verfügen, und möglicherweise wünscht sich deine ABH die richterliche Bestätigung von Entscheidungen - bzw. läßt es eben darauf ankommen.

Wie ich bereits in meinem 1 Posting sagte - die Erteilung der AE bringt zwar zunächst einige Zusatzkosten für den Staat (für die Arbeitsagentur, weil euch als Bedarfsgemeinschaft eine höhere Summe zusteht als dir alleine; mit den subventionierten Integrationskurse), aber auch bessere Integrationsabsichten für deine Frau, die dann arbeitsberechtigt wäre.

Also - ich würde auf gar keinen Fall länger warten, sondern mir sofort Rechtsbeistand holen und aktiv werden.

Gruß, Sondra
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Antwort #40 - 10.05.2006 um 10:25:01
 
Hallo Jue,

also ich kann deinen Kummer wirklich gut nachvollziehen.
Ich bin auch froh das gelesen zu haben, denn ich hatte/habe ( weiß noch nicht )vor zu heiraten, aber genau das was der Erlass sagt, da habe ich mir schon hundert Mal Gedanken gemacht.
Denn: willst du hier in D heiraten musst du Arbeit haben oder Verdienst, aber heiratest du woanders, dann ist es ok, wenn du keine Kohle hast.
Eigentlich doch vollkommen daneben.
Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass du dich hier auslässt, denn ich bin in eben der gleichen Situiation, weil ich Familie als Hauptberuf hatte ( inkl. Pflegegeld als Verdienst ) und momentan auch keine Aussicht auf Arbeit habe, da ich noch arbeitsunfähig geschrieben bin, mich trotzdem bemühe, aber die Liebe eben auch vor einem Geldbeutel keinen halt macht.
Ich finde den Kommentar von S. deshalb auch nicht so prickelnd.
Zu zweit kann man oft im Leben viel mehr erreichen und manchmal stärkt auch die Liebe und gemeinsam ist man aktiver sich aus dieser Lage zu befreien.

Ich will nur sagen, ich werde diesen Schritt jetzt wohl nicht mehr wagen, obwohl ich mich schon ganz gut vor Behörden wehren kann, aber was ist, wenn es wie bei dir laufen würde.....denn ich bekomme Unterhalt für meinen Sohn und muss normal meiner Tochter, die schon allein wohnt Unterhalt zahlen, da sie Bafög bezieht und noch in diesem Jahr ihr Studium beginnt.
Sollte ich heiraten, hätte ich wohl auch das Problem und noch einen Ehemann, der dann hier auch noch Depri kriegt, den ich durch Arbeitslosigkeit auch schon habe und wir nicht gemeinsam Neues aufbauen könnten, wovor ich evtl. alleine zu viel Angst vor hätte. Wenn er dann aber nicht arbeiten dürfte ????? Was dann ?
Insofern finde ich deinen Beitrag sinnvoll und gut und man müsste jetzt überlegen welche Register man rechtlich ziehen kann, also anwenden kann.

Das scheint wie beim Arbeitsamt zu sein, die Kann-Leistungen würden einem helfen, aber werden nicht vergeben und dann kann man im Fernsehen verfolgen, dass Gelder nicht genutzt werden.

Die Bürokratie macht uns alle noch kaputt.

An deiner Stelle hätte ich schon längst den Erlass angefordert, damit ich weiß was drin steht. Mit Einschreiben und Frist, so wie hier schon erwähnt.
Als nächstes hätte oder musst du dir diese Entscheidung oder die Begründung für die Nichtentscheidung entweder als rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern ( eigentlich ist es aber ja keiner, da noch kein Ergebnis vorliegt ) oder eben zum Anwalt gehen. Widerspruch und dann muss reagiert werden.
Dir steht Prozesskostenhilfe zu, wenigstens für ein Beratungsgespräch.
Bringt vielleicht auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde etwas? Nur damit sich mal jemand anderes darum kümmert ?
Liegt es daran, dass ihr evtl. den anderen weg über Dänemark genommen habt, den ich genauso nicht nachvollziehen kann, wieso das anscheinend besser sein soll, oder einfacher. Der Papierkram ist zwar vorläufig umgangen, aber danach hat mans auch nicht leichter, aber man vermittelt den Eindruck das Ausländeramt oder Standesmat oder den Staat vor vollendete Tatsachen stellen zu wollen.

Was ich aber auch verstehen kann.
Du fragst wie die anderen in der ABH damit umgehen und es müsste inzwischen ja genug Fälle geben von Mitarbeitern, die hier posten, aber keiner eine Aussage dazu macht.
Ich denke, es will niemand, dass du damit loslaufen kannst und dich auf diese Entscheidung stützen kannst.

Verstehen kann ich es, aber ich habe mir auch schon selbst Gedanken darüber gemacht, wie ich mit ausländischem Partner auf vorläufige Kosten des Staates angewiesen bin und für mich oder meine Familie noch nichteinmal alleine sorgen kann. Ob eigene Schuld oder nicht spielt nie eine Rolle.
Trotzdem ist die Liebe einfach da und man will zusammen sein, aber nur wegen Job kann man dies nicht und hat kein Recht darauf, weil man eben im Leben nicht so viel Glück hatte, oder eben so wie ich, sich um andere Menschen gekümmert hat oder es musste.
Es gibt solche und solche, aber man niemanden über einen Kamm scheren.
Vielleicht könntest du ja eine Arbeitsstelle für deine Frau versuchen zu finden und wenn es nur 400 euro sind und der Chef dies bestätigt, dass er sie einstellen würde, wenn sie AUfenthaltsgenehmigung bekommt und somit die Erlaubnis zu arbeiten.
Macht sicher einen guten Eindruck und fällt denen leichter für Euch zu entscheiden.

Ich schätze demnächst wird da noch einiges geändert oder schwieriger werden.
Einerseits richtig, da der Staat hoch verschuldet ist, aber andererseits wird an falscher Stelle angesetzt dies zu ändern.
Immer auf die Kleinen und das war doch schon immer so.

Also ich weiß aus Erfahrung, dass ich grundsätzlich nur schriftlich mit Einschreiben bei Behörden etwas erreiche.
Ich lasse mir alles bestätigen und mir wurde durch Behördenwillkür auch schon das Leben nicht lebenswert gemacht, obwohl ich im Recht war und es auch durch bekam, nur dadurch musste ich Wohnsitz und Tochter in Köln aufgeben, weil ich nunmal ohne Geld nicht leben konnte und da nützt es mir auch nix, wenn es Wochen später kommt. Ein Arbeitsloser hat nicht einfach einen Dispo, den er ausschöpfen kann oder bekommt Kredite zum überbrücken.

Gib nicht auf und versuch alle Möglichkeiten.
Genau aus diesen Gründen habe ich hier auch schon so im Forum genervt, weil ich solch Risiken gerne vorher bedenke, denn wenn passiert oder ich das zu spät durchbekomme, kann das mein Leben sehr beeinflussen und zwar wieder zum Negativen.

Kopf hoch Jue und sonst mach das mit Anwalt, denn dir wird oft nur Prozesskostenhilfe gewährt, wenn auch die Klage aussicht auf Erfolg hat.

Ich denke einfach, dass in deiner ABH niemand so richtig für eine Entscheidung Verantwortung tragen möchte und sich deshalb eher auf Papier stützt.
In der heutigen Zeit kann eine Fehlentscheidung im Büro den Kopf kosten, oder Unannehmlichkeiten und das riskiert nicht jeder Angestellte.

Ich habe hier nur mal meine Erfahrungen aufgeschrieben und wollte mein Verständnis äußern.
Helfen konnte ich dir sicher nicht allzuviel.

Viel Glück noch
LG MyBoo



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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #41 - 10.05.2006 um 16:21:15
 
Zitat:
Ich habe hier nur mal meine Erfahrungen aufgeschrieben und wollte mein Verständnis äußern.
Helfen konnte ich dir sicher nicht allzuviel.

Viel Glück noch
LG MyBoo


==============================================

Hallo "Betty Boo",
ich danke Dir für Deine aufmunternden Worte. Nach anfänglichen Schwierigkeiten mit Deiner Post, fand ich im weiteren Verlauf des Lesens mehr und mehr wichtige und richtige Gedanken.  Auch mit Deinen Vermutungen liegst Du fast immer richtig. Alles in allem eine wirklich gute und gutgemeint Antwort, auch wenn Du, wie Du selbst sagst, nicht richtig helfen konntest. Wie auch...?! Helfen kannst weder Du noch sonst jemand - ich kann mir HIER! ja nicht mal wirklich selbst helfen. Das liegt in der Natur der Sache!

Wie gesagt, "MyBoo", ich danke Dir für Deine guten, ernsten und aufrichtigen Gedanken! So etwas freut einen doch. Mächtig sogar!

smiling,
Juergen

Admin: Änderung:
hab das Zitat mal gerichtet

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« Zuletzt geändert: 10.05.2006 um 16:58:18 von N/V »  
 
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Antwort #42 - 10.05.2006 um 17:51:04
 
Sondra schrieb am 10.05.2006 um 09:51:13:
Also - ich würde auf gar keinen Fall länger warten, sondern mir sofort Rechtsbeistand holen und aktiv werden.
Gruß, Sondra


=======================================

Hallo Sondra, hallo Leute,
ich bin Dir dankbar, dass Du Dich erneut geäußert hast. Lieb von Dir,....und informativ, wie ich es bereits von Dir kenne. Ich wünschte es gäbe ein paar mehr von Deinem (und Mick´s, fons´, brickbat´s u.a.) Kaliber.

Es ist doch klar, denke ich, und sage das ohne jedwede Arroganz, das man sich von einer solchen help-site INSIDER-TIPPS erhofft. Das ist ja wohl auch der Sinn und die Absicht der Übung. In meinem Falle ging ich sogar soweit zu glauben (und zu hoffen), dass es sich hier hauptsächlich um liberal eingestellte ALB-Mitarbeiter oder andere Leute aus dieser "Szene" handelt. Ich war mir fast sicher, dass diese Seite sogar ein besserer Platz ist, als ein 08/15-Anwalt. Wer, wenn nicht ALB-Mitarbeiter (so meine Hoffnung), könnte wohl besser wissen, was "Tagesgeschäft" in einer Dienststelle ist.

Bei fast 6 Millionen Arbeitslosen konnte ich nicht falsch liegen, so meine weiteren Vermutungen, dass es reichlich Fälle wie den meinen geben müsse. Mit anderen Worten: es mußte in der "Szene" bekannt sein, wie mit Fällen wie meinem (ALHI-2-Empfänger heiratet Ausländerin, denn mehr als das ist es nicht!!!!) umgegangen wird.

Also dachte ich mir ich bekäme Antworten wie: "in unserem Amt, Jue, lassen wir den Erlass vom 3.11. unberücksichtigt für Fälle wie Deinen. Wir erteilen hier eine AE!"

Oder Auskünfte wie:

"Sorry Jue, aber auch bei uns in Bayern, nimmt man den besagten Erlass ernst und nach Einzelfallprüfung haben wir bereits 60% solcher Fälle abgelehnt!"

Die Realität sah und sieht jedoch leider anders aus. Von absolut unsäglichen "Ausrastern" wie "Saxonicus" abgesehen, bekam ich sehr viel gutgemeinte und auch profunde, von Sachkenntnis getragene Antworten. DEr allgemeine Tenor war immer freundlich und sachbezogen. Nix zu meckern, würde ich grundsätzlich sagen. Es sollte von Euch - vor allem von den mehr oder weniger regelmäßigen Postern in "meiner" (meiner??) Sache  - also nicht als Kritik mißverstanden werden, wenn ich sagen muß, dass ich die erwarteten, also konkreten Auskünfte (wie oben als fiktive Antworten geschildert) leider nicht erhalten habe.

Ich wüßte gerne warum nicht...?

Überschätze ich Eure Möglichkeiten? Überschätzen in dem Sinne, dass Ihr vielleicht nicht DEEEN Einblick habt, wie ich vermute? Spricht die grund-sätzliche Politik der site-owner dagegen? Sind die meisten poster nicht, wie ich hoffte und vermutete, in ALB oder Bearatungsstellen tätig? Oder erwarte ich einfach nur zu viel?

Ich weiß, dass hört sich in der Tat nach gewissermaßen verkappter Kritik an. Ist es aber nicht, sonst würde ich es anders sagen. Stattdessen ist es nur eine ganz normale Frage, die ich gerne noch einmal auf den Punkt bringe:

Gibt es keine konkrete Antwort auf die Frage wie ALB grundsätzlich entscheiden, wenn die Frau eines ALHI-2-Empfängers eine Aufenthaltsberechtigung beantragt? Gibt es keine Antwort auf die Frage in welchem Verhältnis "pro" und "con" Entscheidungen stehen? Gerade Mitarbeiter von ALB müßten doch quasi täglich mit diesem ominösen Erlass vom 3.11.05 zu tun haben. Stattdessen hatte ich jedoch die Vermutung, das den meisten von Euch dieser Erlass garnicht bekannt war, wie dieser thread eigentlich deutlich zeigt. Auch das ist keinesfalls Kritik, sondern läßt mich wiederum nur vermuten, dass...

- dieser Erlass entweder wirklich keine Rolle im Tagesgeschäft spielt (also bisher für die meisten Ämter kein Ablehnungsgrund war)

- oder das die meisten von Euch vielleicht wirklich  NICHT in einer ALB (etc.) arbeiten.

Ihr werdet mir diese Fragen nachsehen, denke ich. Denn sie sind logisch und liegen daher auf der Hand.

Nimmt man die unsägliche Post dieses Saxonius als Maßstab - auf die in separater Post kurz eingehen will - muß man sogar vermuten, das gewisse Insiderkenntnisse bewußt zurückgehalten werden. Rechtes, reaktionäres, oberflächliches Gedankengut tritt hier derart deutlich zu Tage, dass man sich ausmalen kann, auf welcher Basis eine solche Person als Ausländeramt-Mitarbeiter seine Entscheidungen trifft. Ich bin erstaunt, auch ein bißchen enttäuscht, dass eine solche Post ohne jedweden Widerspruch der "Altvorderen" bleibt.  Saxonicus scheint ein weiteres Beispiel für die Tatsache zu sein, das (eindeutig hier zum Ausdruck kommende "RECHTE") reaktionäres Gedankengut in Deutschland wieder ohne Scheu und offen ausgesprochen werden darf. Und das vor allem OHNE!!!! Widerspruch derjenigen die es besser wissen müßten!
Ja, das war schon eine Überraschung - keine Frage!

Um eines klarzustellen, es ist ja nicht so, dass ich mich ausschließlich auf die Hilfestellung dieser Seite verlassen will. Ich bin gewiß kein (Wissens-)Abzocker, der sich hier billig Rat holen will und noch dazu schnell beleidigt ist, wenn er nicht die richtigen (oder die falschen!!) Antworten erhält. Natürlich habe ich mir bisher keine Anwaltshilfe geholt. Warum auch? Bisher ging ich davon aus, dass es sich nur um eine verspätete Entscheidung handeln würde. Ich konnte nicht davon ausgehen, dass man meine Frau ablehnen würde. Ich habe sogar immer noch Hoffnung - auch wenn mittlerweile 18 Wochen Wartezeit scheinbar eine andere Sprache sprechen - auch wenn das sicherlich leicht naiv ist.

Es ist doch Sinn dieser Seite Fragen zu stellen und Auskünfte zu erhalten. Auch Nachfragen müssen erlaubt sein. Auch doppelte Nachfragen, wie ich finde. Immerhin geht es hier um mehr, als eine Reklamation bei ALDI. Es könnte um das durchkreuzen ganzer Lebenswege gehen. Da muß man einfach sicher gehen, richtig verstanden zu werden!

Meine Nachfrage bezüglich "Davidowitsch", bzw. dessen "roter Karte" und der Drohung bei weiteren Nachfragen den thread zu schliessen, traf mich völlig unvorbereitet.  Ich kann nach wie vor nur schwer einsehen - Seitenpolitik hin oder her - wie eine simple und naive Nachfrage dazu führen sollte, dass ein wichtiger thread (wie ich finde) abgewürgt wird und dem Hauptposter (mir in diesem Falle) die Basis für wichtige Informationen entzogen werden soll. Ich kenne den Fall  den "RedBaron" ansprach nicht (wie auch), aber ihn des Feldes zu verweisen, weil er von Behördenwillkür etc. spricht, macht mich sehr nachdenklich. Vor allem wenn man weiß, dass der politische Gegenentwurf von "RedBaron", besagter "Saxonicus", seine rechte Meinung ungestraft (nicht mal "Gelb" für ihn, um im Bilde zu bleiben!) und widerspruchslsos äußern darf.

Shit! Jetzt bin ich in einer Ecke, in die ich keinesfalls hinein wollte. Als würde ich mich letztlich beschweren. Über fehlende Informationen und kritische Stimmen. Über politische Gesinnungen! Das hat sich einfach im Laufe dieser Post so ergeben. Nebenschauplätze letztlich!

Nach wie vor geht es mir nur "um das Eine"! Kritik für meine x-fache Wiederholung nehme ich daher mit gesenktem Blick entgegen. Ich möchte nach wie vor wissen, ob wirklich Mitarbeiter von ALB im Kreise der poster sind, die sich auf meinen thread gemeldet haben oder immer noch melden und stets versucht haben, mir Hilfestellung zu geben. Wenn dem so ist, muß ich einfach nachfragen, NOCH EINMAL NACHFRAGEN (allerdings zum letzten Mal - versprochen!), ob es in "Euren Ämtern" einfach nicht vorkommt, das ALHI-2-Empfänger eine Ausländerin heiraten und dann für sie eine Aufenthaltsberechtigung beantragen. Und natürlich, wie diese Anträge entschieden werden? Und ob Sie mit Verweis auf den mittlerweile bekannten Erlass abgelehnt werden. Ich würde sogar noch gerne mehr als das wissen. Nämlich ob evtl. sogar bekannt ist, wie letztlich die Gerichte solche Klagen entschieden haben. Denn es wird doch einen gewissen Rücklauf dieser Gerichtsentscheidungen zu den ALB geben. Eigentlich liegen alle meine diesbezüglichen Fragen klipp und klar auf der Hand. Ich bin wirklich ratlos, warum ich bisher - trotz all Eurer FREUNDLICHEN und auch KENNTNISREICHEN Bemühungen - darauf keine wirklich zufriedenstellenden Antworten erhalten habe.

In jeder ALB wird es doch sicherlich turnusmäßige meetings und briefings für die Mitarbeiter geben. Da muß doch irgendwann man einmal ein Chef, ein Leiter eines Amtes gesagt haben "liebe Mitarbeiter, ihr habt den Erlass vom 3.11. gelesen. Ihr wißt also Bescheid - solche Pappenheimer lehnen wir ihn Zukunft ab!" Oder, in der positiven Version: "Leute, der Erlass spielt für uns keine Rolle. Die Gesetzeslage ist eindeutig und daher entscheiden wir positiv, wenn ein ALHI-"-Eempfänger seine ausländische Frau geheiratet hat und sie einen entsprechenden Antrag gestellt hat!"

Liege ich denn so falsch...? Sind meine Fragen denn wirklich so sehr an der Sache vorbei? Wenn das so sein sollte, dann kapituliere ich und Ihr könnt mich alle einen "naiven Dummkopf" nennen. In meinem Abiturzeugnis stand jedoch etwas völlig anderes. Auch mein Studium habe ich ohne Probleme und in Rekordzeit erfolgreich beendet. So dämlich kann ich also nicht sein. Oder ist eine Professur nötig, um die wahren Hintergründe zu verstehen, die mir bisher eine vollständige Beantwortung meiner Fragen (siehe oben) verwehrt haben?

Es war nicht schwer, die guten Absichten der verschiedenen Poster in diesem threat zu erkennen. Genau diese Leute werden auch nicht sauer sein, wenn ich mich erneut in dieser Sache melde, sich auch nicht durch meinen kritischen Unterton abhalten lassen, sich noch einmal zu Wort zu melden (wenn es etwas Neues zu sagen geben sollte). Ich kann doch nicht aufhören hier Fragen zu stellen, wenn ich das sichere Gefühl habe, dass ich noch nicht alles weiß zu diesem Thema.

Das wird jeder verstehen, der selbst einmal Hilfe gesucht hat. Egal in welcher Sache!

Never mind, guys and girls!
Ich danke Euch allein für´s lesen,
und nehme alle weiteren Ausführungen dankend entgegen!
Juergen (und Nataliya)
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Antwort #43 - 10.05.2006 um 18:44:21
 
SAXONICUS - für dich...!
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Saxonicus schrieb am 09.05.2006 um 22:27:28:
Artikel 6 GG hin, Ausländergesetz bzw. Ministererlass her.
Ich wäre nie und nimmer auf den Gedanken verfallen zu heiraten, wenn ich nicht in der Lage gewesen wäre, meine Ehe bzw. meine Ehefrau  mit meiner Hände Arbeit angemessen zu versorgen.
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, daß man im Ausland heiratet und die Frau hierher holt, obwohl man von vornherein weiß, daß man nicht über die finanziellen Mittel verfügt und auf staatliche Leistungen angewiesen ist.
In der derzeitigen wirtschaftlichen Situation ist selbstverständlich keiner gegen den Verlust seines Arbeitsplatzes gefeit. Aber bei dem Poster Jue bestand ja wohl die Misere schon seit längeren und deshalb finde ich es einfach verantwortungslos gegenüber seiner Frau und auch gegenüber der Allgemeinheit.


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Es ist nicht einfach, auf ein solches Traktat zu antworten. Ursprünglich wollte ich diesen poster ignorieren, vor allem, weil dessen post für sich selbst steht. Und für die Gesinnung des posters. Vielleicht gibt es bei "unserem" meeting die Möglichkeit, Dir eine passende Antwort zu geben! Außerdem will ich mir nur ungerne eine "rote Baronkarte" einhandeln. Dafür bist du und deine Gesinnung nicht wichtig genug!

Dennoch, ein derart oberflächlicher und falscher "SCHEISS" darf nicht unwidersprochen bleiben.

Deine Kernaussagen sind: "Gesetze hin oder her - Jue ist verantwortungslos". Nicht gesagt, aber gedacht haben wirst du weitergehend  =und sollte daher NEGATIV beschieden werden, sprich: der Antrag seiner Frau auf AE sollte daher abgelehnt werden=

Du mußt nicht versuchen, eine andere Interpretation zu finden. Du mußt nicht verschleiern, was du wirklich gedacht hast und denkst. Mir ist das relativ klar. Und nicht nur mir...!!!

Tatsache ist - ich bemühe mich Emotionen "außen vor" zu lassen - das deine Gedanken ein hohles Gebäude sind. Keine deiner Vermutungen ist zutreffend. Außerdem geht es nicht um Geld oder Unterstützung - als Mann vom Fach und Amt (nehme ich an) solltest du das wissen - sondern um eine Zusage für den Antrag meiner Frau. Was du insinuierst, ist neben der Spur. Völlig! Eben so wie es meistens ist, wenn sich reaktionäres Gedankengut mit amtlicher Stellung, wie ich vermute, paart.

Ich bekomme derzeit und unabhängig von meiner Frau 950 Euro ALHI-2. Nach evtl. Zusage des Antrages bekämen wir 300 Euro mehr. Weitere Personen sind nicht zu unterstützen, was ich nur "for the record" noch einmal erwähne. Wir haben offiziell auf diese 300 Euro Geld verzichtet. Dieser Vorschlag wurde abgelehnt!

Außerdem, "Saxonicus" (der Name allein spricht Bände und es soll unberücksichtig bleiben das Sachsen möglicherweise dein "Heimatstaat" ist. Trifft das zu, gäbe es zu dir und deiner Stellungnahme viel-viel mehr zu sagen...! Stattdessen beiße ich mir vorläufig auf die Zunge! Es wäre jedoch interessant zu erfahren, ob du evtl. in einer ALB arbeitest....!?!) arbeite ich nicht "mit meinen Händen". Ich muß meine Frau nicht "angemessen versorgen" (wo lebst du? Aus welchem Umfeld und Verhältnissen kommst du?) - ich muß sie GARNICHT versorgen. Derartige Gedanken entspringen weder unserem Umfeld, noch unseren Vorstellungen und schon garnicht der Zeit. Immerhin leben wir nicht mehr in den 60-ern, wo Frauen "angemessen versorgt" sein wollten. Jedenfalls in gewissen Kreisen! Als Anwältin (natürlich derzeit ohne deutsche Zulassung) macht sich meine Frau keine Gedanken was die von dir angeregte Versorgung angeht.

Genau das was ich für mich hier reklamiere, würde meines Erachtens auch für einen bereits seit 25 Jahren arbeitslosen Handwerker zutreffen.  Warum, glaubst du, wurden denn ALHI-2 ins Leben gerufen? Warum erhalten Ehepaare besagte ca. 300 Euro mehr? Sagst du hier auch "Gesetze hin oder her". Ich nenne das jedenfalls nicht "verfassungstreu" zu sein. Du solltest deine Einstellung schnellsten überprüfen und ändern, obwohl das für "Saxonicusse" die mit ihrer Hände Arbeit ihre Frauen versorgen" kein leichtes Unterfangen sein dürfte!

Du solltest deine Ausführungen nicht auf wilde Vermutungen gründen, wenn du Anspruch auf Ernsthaftigkeit erhebst. Jeder, wirklich jeder weiß, dass jeder Fall ein neuer Fall, ein anderer Fall ist. Ein Fall der nicht mit dem nächsten vergleichbar ist.

Deine Einleitung (sinngemäß) "Gesetze hin oder her" hat auf einer Seite die zwangsläufig viel mit Gesetzen zu tun haben muß, keinen Platz, wie ich finde. Schon garnicht hat eine derartig "gesetzesuntreue" Einstellung Platz in einer sensiblen Behörde, sollte das auf dich zutreffen. Du solltest immer berücksichtigen, dass es sich hier um Menschen, um Schicksale, um Lebenswege handelt. Ohne genauesten Einblick hält man sich mit derart reaktionären statements besser zurück.

Vielleicht arbeitest du zuviel "mit deinen Händen", "Saxonicus". Stattdessen solltest du hin und wieder mal deinen Kopf, dein Hirn benutzen![b]
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Admin: Änderung:
hab mal das unfertige posting gelöscht und hier das Doppequote gelöscht. Das Zitieren solltest du noch etwas üben. Benutze doch bitte immer die Vorschaufunktion vor dem Absenden! Danke
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #44 - 10.05.2006 um 18:51:44
 
Das ist nun doch zu viel des guten.  OT ist ofensichtlich erreicht.
Ggf. ins Userforum verlagern. Amen

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