Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
neue Bestimmungen für Aufenthalts-Genehmigung? (Gelesen: 22.355 mal)
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: neue Bestimmungen für Aufenthalts-Genehmigung?
Antwort #15 - 16.03.2006 um 00:16:22
 
ICH wollte dich ned abbügeln!

Nur damit ausdrücken, dass ICH mit dem hier nix so arg am Hut hab.

Klar versteh ich deine Sorgen - nur ist das inzwischen eher ein thread,
der hier falsch angesiedelt ist. Denn es geht um aktuellen Fall, der ab-
solut NIX mit Gesetzesänderungen zu tun hat. Denn wenn da heute eine
ABH entscheiden wird, kann sie sich nicht auf eine geplante Änderung
berufen. Und wenn es um den besagten Erlass geht, der muss sich auch
an der geltenden Rechtlage messen lassen (ggf bei gerichtlicher Überprü-
fung). Von daher finde ich den thread hier langsam unpassend.

Ich hab da meinen Freund Mick in NRW gebeten, sich um den Erlass zu be-
mühen... denke da wird Antwort kommen dazu konkret. Ggf. können sollen
dürfen gern auch anners dazu antworten....

Nur um mich (etwas) zu verstehn....  hier in diesem Forum poste ich sehr
ungern, da man ja letzlich NIE weiß, wie eine geplante Änderung kommen
wird. Aber dein Fall hat m. E. nix mit geplanten Änderungen zu tun, sondern
muss sich am geltendem Recht orientieren.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 16.03.2006 um 01:28:44 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: neue Bestimmungen für Aufenthalts-Genehmigung?
Antwort #16 - 16.03.2006 um 00:22:18
 
Jue schrieb am 16.03.2006 um 00:05:52:
kennt jemand den von mir beschriebenen Erlass des Innenministeriums NRW vom 3.11.2005
Stöber doch mal hier: http://sgv.im.nrw.de/ (rechte Hälfte, zweitletzter Anstrich)

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Jue
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: neue Bestimmungen für Aufenthalts-Genehmigung?
Antwort #17 - 16.03.2006 um 00:25:54
 
Danke "fons", alles OK - habe verstanden!

Was, bitte ist "ABH"...? Auch google gab keinen Aufschluss...!

Danke Dir,
auch für Deine Mühen Deinen Freund Mick einzuschalten,
SEHR (!!!) nett von Dir - thanx,
Jue
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: neue Bestimmungen für Aufenthalts-Genehmigung?
Antwort #18 - 16.03.2006 um 00:32:55
 
LOL = Gängige Abkürzung für AusländerBeHörde

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: neue Bestimmungen für Aufenthalts-Genehmigung?
Antwort #19 - 16.03.2006 um 00:47:15
 
Abu schrieb am 16.03.2006 um 00:22:18:
Stöber doch mal hier: http://sgv.im.nrw.de/ (rechte Hälfte, zweitletzter Anstrich)

Abu

das kost abba? Is not free  unentschlossen
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 16.03.2006 um 01:25:35 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: neue Bestimmungen für Aufenthalts-Genehmigung?
Antwort #20 - 16.03.2006 um 09:55:30
 
fons schrieb am 16.03.2006 um 00:47:15:
das kost abba? Is not free  unentschlossen

Jau, deshalb habe ich ja auch nicht selbst nachgeschaut.

Aber wenn es ihm wichtig ist...

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Jue
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: neue Bestimmungen für Aufenthalts-Genehmigung?
Antwort #21 - 16.03.2006 um 17:11:31
 
Hallo Leute,
vielen Dank für die Information, Abu, aber wie auch fons mittlerweile festgestellt hat, ist das leider nicht kostenlos. Mit meinem Status als ALHI-2-er....??
Das ist jedoch weniger das Problem. Problem ist eher, dass ich keinen Zugang kriege. Mit oder ohne Kohle nicht! Dennoch ein guter Tipp, Abu. Darauf werde ich wahrscheinlich - hoffentlich nicht!!!!! - zurückkommen müssen, denn, soviel ist sicher, diese (meine) Sache ist alles andere als erledigt!

Ihr wißt ja vielleicht selbst, wie das ist, wenn man eine Nacht über in solches Ereignis geschlafen hat. Das relativiert einiges. Folgende Perspektive hat sich bei mir und für mich verändert.

"Mein" Ausländeramt ist einfach UNSICHER, wie es diesen Erlass zu bewerten hat. Man hat auch immer wieder gesagt, das man gerne wüßte, wie andere Ämter (genau) dieses Problem - deutscher Ehemann ist ALHI-2-Empfänger, dessen Ehefrau hat Aufenthaltsrecht beantragt - behandeln oder in Zukunft behandeln wollen.

ABH = Ausländerbehörde...???? Da kannste mal sehen, wie verstört ich gestern gewesen sein muss. Allerdings hiess es für mich immer "AA" = Ausländeramt.
Danke für Erklärung!

Ich zähle nach wie vor auf Eure - und fons´ Freund Mick´s - Hilfe in dieser Frage.

later,
Jue
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: neue Bestimmungen für Aufenthalts-Genehmigung?
Antwort #22 - 16.03.2006 um 17:46:08
 
Jue schrieb am 16.03.2006 um 17:11:31:
Allerdings hiess es für mich immer "AA" = Ausländeramt.

AA ist eher gängig für Auswärtiges Amt
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: neue Bestimmungen für Aufenthalts-Genehmigung?
Antwort #23 - 16.03.2006 um 17:49:04
 
Jue schrieb am 16.03.2006 um 17:11:31:
Allerdings hiess es für mich immer "AA" = Ausländeramt.

Hoi,
nene, "AA" ist "Auswärtiges Amt". BTW: In der FAQ ist auch ein
Abkürzungsverzeichnis.

Zitat:
Ich zähle nach wie vor auf Eure - und fons´ Freund Mick´s - Hilfe in dieser Frage.

Ich suche noch. Nur waren meine Kolls, bei denen der Erlass ggf.
liegen könnte, heute ausgeflogen. In meinem Verzeichnis habe ich
zwei mit dem Datum, die passen aber beide nicht. Einer davon be-
handelt das Ergebnis einer Sitzung der AG Zuwanderung beim
IM NRW.
Noch ein Tipp am Rande: Der IM NRW hat einmal per Erlass mit-
geteilt, dass er keine Probleme mit der Weitergabe von Erlassen
an Verfahrensbeteiligte hat. Dieser Erlass ist vom 04.12.1997 und
hat das Zeichen I B 5/2. Mir ist nicht bekannt, dass dieser Erlass
zwischenzeitlich aufgehoben wurde.
Vielleicht kannst Du ja bei Deiner ABH unter Hinweis auf diesen Er-
lass danach fragen, ob Du den in Rede stehenden Erlass bekommen
kannst.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: neue Bestimmungen für Aufenthalts-Genehmigung?
Antwort #24 - 16.03.2006 um 19:55:24
 
Hallo Jue! Ich verstehe die ganze Herumeierei nicht. Es gibt IMHO nur 3 Möglichkeiten / Eventualitäten:

- du bist "ein Fall" des § 27 Absatz 3, wo es heißt

Zitat:
§ 27 Grundsatz des Familiennachzugs
(3) Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen ausländischen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist. Von § 5 Abs. 1 Nr. 2 kann abgesehen werden.

und dieser Zustand bereitet deiner ABH Kopfzerbrechen. Hast du weitere unterhaltsberechtigte Familienangehörige, für die du nicht aufkommen kannst? Aber auch in diesem Fall kannst du deine ABH auf den Unterschied zwischen "Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen ... Ehegatten eines Deutschen ... zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat." und "Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden..."

- es handelt sich tatsächlich um einen ominösen Erlass. So what?

Ein Erlass ist eine Anweisung (Verwaltungsanordnung oder Verwaltungsvorschrift) einer obersten Bundes- oder Landesbehörde an eine bestimmte oder alle nachgeordneten Behörden innerhalb ihres jeweiligen Geschäftsbereiches. Nichtsdestotrotz gilt die Regel der Gesetzes Rangfolge: Zwischen unterschiedlichen (materiellen) Gesetzen besteht eine Rangfolge in der Weise, daß das jeweils untergeordnete Gesetz den inhaltlichen Vorgaben des übergeordneten Gesetzes, auf dem es beruht, entsprechen muß (so bezeichnete Normenhierarchie). Im innerstaatlichen Recht steht die Verfassung an der Spitze; in ihr die Normen, die mit der so bezeichneten Ewigkeitsgarantie ausgestattet sind. Unter der Verfassung stehen die formellen Gesetze (so bezeichnete einfache Gesetze), hierunter die Verordnungen und Satzungen. Recht, das den übergeordneten Normen nicht entspricht, ist nichtig. Demzufolge kann ein Erlass, der sowohl dem Artikel 6 GG, wie auch dem § 28 Aufenthaltsgesetz widerspricht, nicht gerade ernst genommen werden.

- die ABH ist eigentlich noch am recherchieren, ob eurer Ehe nicht der "Hauch eines Scheines" haftet - nach dem Motto: nicht mal eine Russin kann ensthaft einen ALG 2 Empfänger heiraten und mit ihm leben wollen (das war Ironie).

Wie Mick sagte: lass dir den Erlass vorlegen (und beschreibe ihn auch uns). Aber bestehe trotzdem weiter auf euerem Recht, lass dich nicht mit Nettigkeiten abspeisen, ihr braucht Klarheit und einen ordentlichen Status. Vor allem ist die Aufenthaltserlaubnis für deine Frau wichtig für die Arbeitsberechtigung (möglicherweise kann sie euch dann aus der finanziellen Misere aushelfen) und auch für den Besuch der Integrationskurse.
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
Jue
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: neue Bestimmungen für Aufenthalts-Genehmigung?
Antwort #25 - 16.03.2006 um 22:53:07
 
Hallo Leute,
hallo Sondra, fons, Mick, Abu (habe einen wichtigen "poster" vergessen?) und alle Leser und Interessierte,

ich habe Eure neuesten Kommentare gelesen, habe aber heute Abend leider keine Möglichkeit Euch zu danken. Dennoch - ohne pathetisch zu werden - bin ich Euch nicht nur dankbar, sondern auch berührt (!), das es diese Art der Solidarität gibt. Ich habe mich immer bemüht möglichst unabhängig von der Hilfe anderer zu sein, allerdings mußte ich erkennen, das es Situationen im Leben gibt, in denen man auf Hilfe (im weitesten Sinne) angewiesen ist.

Vielleicht bin ich nur emotional ´drauf heute Abend, aber dennoch wollte ich vor meiner eigentlich Stellungnahme sagen, dass ich Euch ALLEN SEHR DANKBAR bin.

Morgen mehr!
DANKE!

Jue
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Jue
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: neue Bestimmungen für Aufenthalts-Genehmigung?
Antwort #26 - 05.05.2006 um 00:41:17
 
Jue schrieb am 16.03.2006 um 22:53:07:
Hallo Leute,
hallo Sondra, fons, Mick, Abu (habe einen wichtigen "poster" vergessen?) und alle Leser und Interessierte,

ich habe Eure neuesten Kommentare gelesen, habe aber heute Abend leider keine Möglichkeit Euch zu danken. Dennoch - ohne pathetisch zu werden - bin ich Euch nicht nur dankbar, sondern auch berührt (!), das es diese Art der Solidarität gibt. Ich habe mich immer bemüht möglichst unabhängig von der Hilfe anderer zu sein, allerdings mußte ich erkennen, das es Situationen im Leben gibt, in denen man auf Hilfe (im weitesten Sinne) angewiesen ist.

Vielleicht bin ich nur emotional ´drauf heute Abend, aber dennoch wollte ich vor meiner eigentlich Stellungnahme sagen, dass ich Euch ALLEN SEHR DANKBAR bin.

Morgen mehr!
DANKE!

Jue


===================================================

Hallo Leute,
wer sich noch an meinen Fall erinnert (Deutscher "ALHI-2 Mann" (sozusagen) heiratet Ausländerin), dem möchte ich heute, nachdem einige Wochen vergangen sind, sagen, wie die Sache (nicht) zu Ende gegangen ist!

"Mein" Ausländeramt hatte meiner Frau das Aufenthaltsrecht vearweigert, weil ich sie angeblich - da arbeitslos - nicht ernähren könne.

Am 5.1.06 hatten wir den Antrag gestellt. Es wurden 4- max. 6 Wochen Bearbeitungszeit als Wartezeit angegeben. Heute, nach nunmehr 17 (!!) Wochen gibt es noch immer kein Lebenszeichen, geschweige denn eine positive Nachricht vom Ausländeramt an meine Frau, bzw. uns beide!

Als Begründung (das immer noch keine Entscheidung gefällt werden konnte) wurde seitens des AA seinerzeit ein Erlaß aus November/2005 angeführt, in dem den AA angeblich nahegelegt oder empfohlen wird solche "Kunden" einer strengen Prüfung zu unterziehen, wobei eine Ablehnung angeblich wahrscheinlicher wäre als eine Zustimmung.

Wie gesagt! Nur zwei Dinge spielen eine Rolle!

1.) das ich arbeitslos bin
2.) dieser Erlass aus Nov./05, der angeblich erheblichen Druck auf die AA ausübt.

Offenbar ein solcher Druck, dass "mein" AA nach 16 Wochen noch immer zögern läßt, meiner Frau das gesetzlich verankerte Aufenthaltsrecht zuzugestehen!

Meine Einwände (dem AA gegenüber bisher jedoch noch nicht geäußert!):

1.) 4-6 Wochen wurden als Bearbeitungszeit zugesagt. 16 Wochen sind vergangen!

2.) Nach nunmehr 17 Wochen haben wir bereits reichlich Geld investiert, Wohnung renoviert, Deutsch gelernt, Job (vergeblich) gesucht etc. Mit anderen Worten: integriert, eingelebt! Nach wie vielen Wochen will man das evtl. wieder auseinanderreissen?

3.) Ohne Aufenthaltsrecht kann ich meine Frau nicht arbeitslos melden (sagte man mir. IST DAS EIGENTLICH RICHTIG...???). Das bedeutet: wir bekommen seit 13 Wochen kein Geld für Sie, was total ca. 1400 Euro ausmacht. Kann das rechtens sein? Oder kann man diesen für uns so "teuren" Grund als "Druckmittel" dem AA gegenüber benutzen, jedenfalls insofern sie zu einer Entscheidung zu drängen?

Was meint Ihr....? Ist es an der Zeit schriftlich "auf den Putz zu hauen"? Oder einfach stillsitzen und abwarten und hoffen, dass die Zeit zu meinen Gunsten voranschreitet?

Was schlagt Ihr vor? Was empfehlt Ihr?

Und noch einmal die gleiche Frage wie bereits zuvor: bin ich denn WIRKLICH ein Einzelfall? Wie kommt es, dass sich offenbar noch kein anderer Leser dieser site darüber beklagt oder auch nur von ähnlichen Schwierigkeiten gehört hat? Mir kamen all Eure geschätzten Kommentare und Hinweise recht,....wie soll ich sagen? Ihr kamt mir alle recht überrascht vor. So als könntest Ihr die geschilderten Vorgänge kaum glauben oder als dramatisierte ich etwas. OK, damals waren es erst 4,5,6,7 Wochzen vergangen und ich lag wahrscheinlich noch zu sehr innerhalb der normalen Entscheidungsdauer von 4-6 Wochen. Davon kann nach mittlerweile 17 Wochen jedoch keine Rede mehr sein. Ihr seht also, dass ich damals mit meiner "Furcht" nicht überzogen habe. Ich wußte, dass sich tatsächlich eine längere Warte- oder Entscheidungszeit anbahnen würde.

Dennoch! Ich frage mich vor allem eines. Was soll das ganze Warten? Warum lehnt man meine Frau nicht ab, wenn diese Durchführungsverordnung doch "soooo eindeutig" gegen uns spricht.

Aber keine Entscheidung...?

Das lähmt und macht verdammt ärgerlich!

Könnt Ihr mich wieder aufrichten....? Am besten mit "facts"!

DANKE!
aus Köln,
Juergen
[color=brown][/color][font=Courier New][/font]
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: neue Bestimmungen für Aufenthalts-Genehmigung?
Antwort #27 - 05.05.2006 um 07:20:17
 
Jue schrieb am 05.05.2006 um 00:41:17:
Was meint Ihr....? Ist es an der Zeit schriftlich "auf den Putz zu hauen"? Oder einfach stillsitzen und abwarten und hoffen, dass die Zeit zu meinen Gunsten voranschreitet?


Hi Jue,
ich würde schriftlich eine Entscheidung einfordern, dieses mit
Fristsetzung (1 bis 2 Wochen). Du könntest dann auch gleich-
zeitig darauf hinweisen, dass Du eine Untätigkeitsklage einreichen
wirst, wenn die Entscheidung nicht innerhalb der genannten Frist
getroffen wird.

Den Thread verschiebe ich in das Forum "Ehe und Familie", da
es ja offensichtlich nicht um "Zukunftsmusik" geht.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: neue Bestimmungen für Aufenthalts-Genehmigung?
Antwort #28 - 05.05.2006 um 12:43:49
 
Ein solcher Erlaß ist mir nicht bekannt. Es gibt eine Protokoll über eine Dienstbesprechung beim IMI, das datiert aber vom 24.11.05 und das Thema Ehegattennachzug zu Deutschen wurde weder besprochen nocht gibt es einen  restriktiven  Erlaß zu dem Thema. . 
Du hast in einem posting erwähnt, daß Deine Frau aus persönlichen Gründen kurzfristig in ihr Heimatland zurückkehren möchte. Könnte es sein, daß die ABH vor erstmaliger Erteilung der AE  ihre Rückkehr  nach D. abwarten möchte und im Rahmen dessen auf das Visaverfahren verwiesen hat?
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
Jue
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: neue Bestimmungen für Aufenthalts-Genehmigung?
Antwort #29 - 09.05.2006 um 01:24:20
 
brickbat schrieb am 05.05.2006 um 12:43:49:
Ein solcher Erlaß ist mir nicht bekannt. Es gibt eine Protokoll über eine Dienstbesprechung beim IMI, das datiert aber vom 24.11.05 und das Thema Ehegattennachzug zu Deutschen wurde weder besprochen nocht gibt es einen  restriktiven  Erlaß zu dem Thema. .  
Du hast in einem posting erwähnt, daß Deine Frau aus persönlichen Gründen kurzfristig in ihr Heimatland zurückkehren möchte. Könnte es sein, daß die ABH vor erstmaliger Erteilung der AE  ihre Rückkehr  nach D. abwarten möchte und im Rahmen dessen auf das Visaverfahren verwiesen hat?



Hallo Leute, speziell Mick, fons, Sondra und brickbat!
Habe mir die Tipps zu Herzen genommen (sozusagen) und habe "meiner ALB" einen deutlichen Brief geschickt!

Nachfolgend die Antwort, die ich heute erhielt. Ich zitiere Sie hier komplett, jedoch verständlicherweise ohne Namensnennung:

"Sehr geehrte Frau Busch,
sehr geehrter Herr Busch,
es handelt sich hier um den Erlass des Innenministerium NRW vom
03.11.2005, Az: 15-39.07.01-1-AG Zuw.
[size=16][/size][color=red][/color]Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXXXXX "

Ich weiß, ich nerve und wiederhole mich. Dennoch noch einmal die Frage. Läßt sich Eurer Meinung nach aus diesem Erlass herauslesen, dass meiner Frau der "Aufenthaltserlaubnis-Status" vorenthalten werden könnte, weil ich ALHI-2 Empfänger bin? Wie bereits erwähnt warten wir jetzt in der 18. Woche auf eine Entscheidung!
Ich wäre wirklich SEHR dankbar, wenn mir möglichst viele "Fachfrauen + Fachmänner" antworten könnten. Es liegt mir nicht mich in den Vordergrund zu drängen, auch bin ich weit davon entfernt zu sagen das wir ein besonders übler Fall sind und dringender Hilfe oder Auskunft benötigen als andere. Dennoch wäre uns sehr geholfen, wenn "IHR ALLE" noch einmal nachblättern könntet, ob Euch dieser ERlass bekannt ist und vor allem, ob er dazu herangezogen werden könnte und das Zusammenleben, also die Ehe, zu verweigern. Noch einmal klargestellt: der einzige (!!!!) Hintergrund wäre evtl. mein ALHI-2 Status. Diesen, nichts anderes, wirft man mir sozusagen vor. Hat das wirklich etwas mit diesem Erlass zu tun und kann er Eurer Meinung nach dafür herhalten, uns eine Ehe in Deutschland zu verweigern.

Ich sitze auf heissen Kohlen, während ich Eure geschätzten Antworten abwarte!
Gruss aus NRW,
Juergen und Natalia
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema