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Namensänderung nach Einreise (Gelesen: 7.188 mal)
Francco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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03.03.2006 um 17:54:51
 
Hallo liebe Fachleute,
ich bin Deutscher und werde im Sommer meine Freundin (Südafrikanerin) in Südafrika heiraten. Das Südafrikanische Recht läßt bei der Namenswahl freie Wahl. Meine Freundin möchte meinen Nachnamen führen. Da die deutsche Botschaft jedoch das Visum zur Familienzusammenführung nur auf den Namen ausstellt, der im Pass steht, müßten wir erst einen neuen Pass mit dem neuen Nachnamen beantragen, was jedoch bis zu 5 Monaten dauern kann. So lange möchten wir jedoch nicht warten. Daraus ergibt sich nun meine Frage:
Nach Aussage der südafrikanischen Botschaft ist eine Erstellung eines neuen Passes zur Änderung des Namens nach Vorlage der Heiratsurkunde möglich. Gibt das Probleme mit der Ausländerbehörde bezgl. der Aufenthaltserlaubnis???

Für einige Tips wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Francco
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 03.03.2006 um 17:57:20
 
Wieso nimmt Sie nicht einfach erst dann Deinen Namen an, wenn sie mit entsprechendem Visum in Deutschland angekommen ist?

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Francco
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Antwort #2 - 03.03.2006 um 18:00:13
 
Ja genau das war unsere Idee. Ich frage mich nur ob es wegen des Namenswechsels und des neuen Passes, den wir erst hier beantragen Probleme, mit der Ausländerbehörde Probleme bekommen
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Muyiwa
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Antwort #3 - 04.03.2006 um 01:56:55
 
Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.

Ich würde sie erst einmal mit Visum einreisen lassen, die Aufenthaltsgenehmigung unter ihrem "dann-noch"-Nachnamen beantragen und anschließend die Erklärung zur zukünftigen Namensführung beim Standesamt abgeben.

Nach erfolgter Namensänderung und Erhalt des neuen Passes würde ich mit dem alten und neuen Pass (ich hoffe, man darf den alten Pass behalten) nochmal zur Ausländerbehörde gehen und dort darüber informieren, dass Ihr den Ehenamen Deiner Frau nachträglich geändert habt.

Aber vielleicht äußert sich ja noch einer der Experten zu diesem Thema.

Bei uns war es ja so, dass ich (als Deutsche) meinen Namen nachträglich (d.h. nach Einreise meines Mannes) geändert habe. Also der genau umgekehrte Fall.
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Francco
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Antwort #4 - 04.03.2006 um 08:07:16
 
Vielen Dank,
wir hatten vor, erst nach Erhalt des neuen zum Passes mit dem neuen Namen die Namensführng beim Standesamt zu erklären und somit das Famieleinbuch zu beantragen.
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 04.03.2006 um 11:15:54
 
Zitat:
erst nach Erhalt des neuen zum Passes mit dem neuen Namen die Namensführng beim Standesamt zu erklären


Sorry, aber das verstehe ich jetzt nicht.

Mein Vorschlag war ja, dass Ihr bei der Eheschließung zunächst einmal Eure Namen behaltet, das Visumverfahren mit dem vorhandenen Pass (und somit bisherigen Namen) durchführt und auch zunächst die Aufenthaltsgenehmigung unter diesem Namen zu erhalten. Dann wäre aber als nächster Schritt zunächst die Erklärung zur Namensführung bei einem deutschen Standesamt notwendig (quasi als nachträgliche Änderung), um überhaupt einen neuen Pass mit dem neuen Namen beantragen zu können.

Deshalb verstehe ich die von Dir genannte Reihenfolge nicht. Die würde nämlich so meiner Meinung nach nicht funktionieren.

Woher soll der neue Nachname nach Einreise nach Deutschland kommen, wenn nicht durch vorherige Erklärung zur Namensführung beim deutschen Standesamt?
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kaimati
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Antwort #6 - 04.03.2006 um 12:28:07
 
Hi,

wir haben das so gemacht:

  • Heirat in Ghana, keine Namensänderung meiner Frau

    Visaverfahren unter "altem Namen"

    Aufenthalterlaubnis unter alten Namen in D beantragt und bekommen

    Familienbuch anlegen lassen, dabei Namenerklärung abgeben (Meine Frau hat meinen Nachnamen angenommen)

    Nach Austellung des Fmalinenbuches zur ghanaischen Botschaft in D: Pass mit neien Namen beantragt.

    Mit neuem Pass und der entwerteten Kopie des alten Passes neue Aufenthalterlaubnis beantragt.


Fazit: War alles problemlos und das Familienbuch machte viele weitere Behördengänge sehr viel einfacher.


Gruß Kai
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Francco
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Antwort #7 - 04.03.2006 um 15:09:14
 
Ich war beim Standesamt um einmal nachzufragen und habe folgende Information erhalten:
Ich muß nicht notwendigerweise ein Familienbuch anlegen lassen, wird aber empfohlen. Ausserdem könnte ich das auch später erledigen. Allerdings könne das Standesamt nur den Namen im Familienbuch verwenden, der im Passe meiner Frau steht.
Deshalb unsere Idee, dass wir wie gesagt den alten Pass für Visum und Aufenthaltserlaubnis nutzen, dann zur Botschaft gehen und dort nach den Pass mit neuem Namen ausstellen lassen. Anschließend die Aufenthaltserlaubnis in den neuen Pass übertragen und nun erst überhaupt zum Standesamt und das Familienbuch anlegen lassen.

Darin widerspricht also mein Standesamt hier Deiner Erfahrung, die Namenswahl in Deutschland durchzuführen. Denn der Pass (Ghana) Deiner Frau lautete doch auf auf Ihren Mädchennamen und das Standesamt hat die Namensänderung akzeptiert, oder?
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Francco
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Antwort #8 - 04.03.2006 um 15:16:41
 
@Muyiwa

Wir heiraten in Südafrika. Das südafrikanische Recht läßt bei der Namenswahl alle Möglichkeiten offen. Wir würden dann also die Namenswahl erst bei der Südafrikanischen Botschaft hier in Deutschland durchführen. Dadurch käme dann der Nameswechsel zustande. Dann neuen Pass austellen lassen und dann zu Standesamt wegen Familienbuch. Denn nach Ausage des Standesamtes kann nur der Name ins Familienbuch, der im Pass steht, da keine Namenswahl hier in Deutschland möglich sei.

Denn eigentlich wollten wir genau den Weg einschlagen den Du vorgeschlagen hast. Tja, vielleicht hat sich das Standesamt ja hier bei mir vertan.
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kaimati
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Antwort #9 - 04.03.2006 um 15:45:19
 
Hi Francco,

Es stimmt, der alte Pass meiner Frau lautete auf ihren Mädchennamen und die Änderung wurde mit Anlage des Familienbuches vollzogen. Die Anlage des Famlienbuches ist freiwillig, hat uns nach Geburt unseres Sohnes aber vile Laufereien gespart.

Auf der Rüchseite des Familienbuches - was tatsächlich nur ein ordinäres Blatt Papier ist - ist unter Punkt 10 eingetragen:

Die Ehegatten führen mit Wirkung vom TT.MM.JJJJ (Datum der Anlage des Famlienbuches) nach deutschen Recht den Familiennamen XXXX.

Mit diesem deutschen Dokument haben wir bei der ghanaischen Botschaft problemlos einen neuen Pass bekommen.

Ich glaube Ronny hier im Forum kann bestätigen, das diese Vorgehensweise normal ist und dein Standesamt falsch liegt.

Gruß Kai

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Francco
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Antwort #10 - 04.03.2006 um 16:00:23
 
Hallo Kai,
recht vielen Dank für die Info

Ja, das was Du schreibst macht absolut Sinn. Ich werde da beim Standesamt noch einmal nachhaken.

Ich werde mich mal an Ronny wenden, was er dazu sagt.

Gruß

Franco
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Antwort #11 - 04.03.2006 um 17:51:45
 
Hi Franco,

irgendwie begreife ich das Problem nicht. Trotz PN, hab ichs nict gepeilt. Sorry.

Deine Frau und Du ihr führt derzeit getrennte Namn in der Ehe und wollt einen gemeinsamen Namen führen. Das geht mit oder ohne Familienbuch und würde jederzeit nach Eineise möglich sein.

Wenn es einfacher sein sollte, die AE zunächst in den alten Pass einzutragen dann macht das doch so.:

zunächst das aufenthaltsrechtliche lösen bei der ABH, AE abholen.

dann zum Standesamt, Familienbuch beantragen, nach Anlegung Ehenamen bestimmen.

danach zur ABH, Ehenamen dort mitteilen, gleichzeitig mitteilen, dass ein neuer Pass beantragt wird.

zur Botschaft, neuen Pass holen (wenn die den Ehenamen akzeptieren, was ich heute nicht klären kann), danach zur ABH und AE übrtragen.

Wo liegt jetzt das Problem bzw, wo siehst Du eins ?

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #12 - 04.03.2006 um 18:40:51
 
Hallo Ronny,
wir werden erst im Sommer in Südafrika heiraten. Dann mit dem Pass, der auf den Mädchennamen meiner Freundin ausgestellt ist einreisen und die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Im Standesamt sagt man mir, dass wir hier in Deutschland keine Namenswahl für meine Freundin (dann Frau) durchführen können. Das Standesamt sagt, es könne nur den Namen ins Familienbuch eintragen, der im Pass steht. Das ist aber noch immer der Mädchename.

Hoffe ich habe es diesmal besser erklärt  Zwinkernd

Viele Grüße

Franco

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Antwort #13 - 04.03.2006 um 19:07:39
 
Francco schrieb am 04.03.2006 um 18:40:51:
Hallo Ronny,
wir werden erst im Sommer in Südafrika heiraten. Dann mit dem Pass, der auf den Mädchennamen meiner Freundin ausgestellt ist einreisen und die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Im Standesamt sagt man mir, dass wir hier in Deutschland keine Namenswahl für meine Freundin (dann Frau) durchführen können. Das Standesamt sagt, es könne nur den Namen ins Familienbuch eintragen, der im Pass steht. Das ist aber noch immer der Mädchename.

Hoffe ich habe es diesmal besser erklärt  Zwinkernd



Hi Franco,

jetzt wirds klar. Das Standesamt hat da evtl was übersehen.

Art. 10 Abs. 2 EGBGB:sinngemäß

Ehegatten können bei oder nach der Eheschließung den Namen in der Ehe bestimmen, nach deutschem Recht oder nach dem Recht des Staates dem der andere Ehegatte angehört.

Da die Option zum deutschen Recht  zum Erfolg führt dürfte das bereits möglich sein, nach § 1355 BGB einen gemeinsamen Namen zu bestimmen. Für die Entgegennahme der Erklärung wäre das Standesamt I Berlin zuständig,oder das Wohnsitzstandesamt wenn Ihr ein FamBuch anlegen lasst.

Falls südafrikanisches Recht das auch zuläßt wäre es auch möglich den Namen nach südafrikanischemRecht zu bestimmen,das kann ich aber heute ned endgültig klären Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #14 - 04.03.2006 um 19:44:05
 
Smiley
Hallo Ronny,
ich danke Dir vielmals.

Soweit wir herausgefunden haben, läßt das südafrikanische Recht die freie Wahl des Familiennamens zu.

Ich wünsche Dir noch ein schönes Wochenende.

Viele Grüße

Franco
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