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Vaterschaftsanerkennung bzw. DNA Test (Gelesen: 13.998 mal)
Amechi
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04.02.2006 um 22:41:23
 
Hallo zusammen also kurz zu meiner "Story"
Ich bin mit einem Nigerianer zusammen und er ist ein abgelehnter asylbewerber mit duldung (Ausreisehindernis war/sind keine Papiere) also ich erwarte in 3 Wochen unser gemeinsames kind. Nun bringt eine Bekannte von meinem Freund seinen Pass sowie seine Geburtsurkunde zur Geburt mit nach Deutschland so dass mein Freund seine wahre Identität und alles was dazu gehört offen legen wird!
Gut sein vorgehen hier in deutschland ist und war nicht korrekt das will ich gar nicht in frage stellen oder ihn in schutz nehmen etc es war und ist schei..e aber nun nicht mehr zu ändern bzw. in soweit das er es nun aufklären wird. ok so weit.
nun war ich letzte woche bei ihm -er lebt in niedersachsen ich in nrw wir waren dann gemeinsam bei der abh und der SB gab uns schon mal den antrag auf eine AE. Nun sagte der SB das wir zusätzlich zur vaterschaftsanerkennung beim Jugenamt/standesamt auch noch einen vaterschaftstest machen lassen sollen. ich hab dann gefragt ob es ein Blutgruppentest oder ein DNA test sein muss und was das kostet! er meinte er wüßte es nicht genau aber  ein blutgruppentest wäre ja " nur" zu 80 oder 90% ein beweis für die vaterschaft deswegen ein dna test der in etwa 500€kostet . tja ok also ich weiß das mein freund der vater ist nun bin auch noch in ausbildung und kann mir zusätzlich zu den auf mich zu kommenden kosten nicht noch 500 € leisten bei dem ich das ergebnis bereits kenne.
tja nun meine frage ist das denn überhaupt irgendwo gesetzlich oder in irgendwelchen VwV festgeschrieben das man einen DNA test machen lassen muss um eine AE zu bekommen?
Für mich war dies mit dem DNA test neu da ich  zb schon häufiger gelesen habe das ausländische frauen deutsche männer dafür bezahlen das sie das kind der frau als ihres anerkennen wieso wird da kein DNA test gefordert? ich stelle die notwendigkeit bzw den grund für diesen test nicht in frage nur leider fehlt mir absolut das geld für einen solchen test! ich weiß - falls jemand dazu sagen will- schon das ein kind mich auch viel geld kosten wird aber ein kind kostet nicht auf einen schlag 500€ naja vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

vielen dank und LG
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« Zuletzt geändert: 26.04.2010 um 15:28:17 von Mick » 
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Abu
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Antwort #1 - 05.02.2006 um 00:23:18
 
Amechi schrieb am 04.02.2006 um 22:41:23:
tja nun meine frage ist das denn überhaupt irgendwo gesetzlich oder in irgendwelchen VwV festgeschrieben das man einen DNA test machen lassen muss um eine AE zu bekommen?

Lies Dir vielleicht zuerst einmal diesen Thread durch:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1126080794/9#9

Abu
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Amechi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 05.02.2006 um 10:32:10
 
Hallo danke schön hab gestern über die suche dna usw eingegeben und bei mir kam irgendwie nie was raus Traurig naja such maschinen wollen nie wie ich will  Zwinkerndalso danke für den link! Smiley
werd mich mal darum bemühen eine möglichkeit für die finanzierung des tests zu finden denn mit meinem ausbildungslohn kann ich mir es nicht leisten! Achso könnt ihr bzw du sagen wie ich in das verlinkte urteil komme? das ist passwort geschützt und mit meinem nick+pswort kam ich nicht rein! danke
achso nur zur so zu meinem fall bezüglich des links ich denke der sb hat keine zweifel an der vaterschaft bei uns aber da erst vor kurzem ein pseudovaterschaftsfall bei denen war sind die vorsichtiger und misstrauischer geworden. ok wie gesagt danke noch mal

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« Zuletzt geändert: 26.04.2010 um 15:28:36 von Mick » 
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Muyiwa
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Antwort #3 - 05.02.2006 um 11:23:25
 
Zitat:
da erst vor kurzem ein pseudovaterschaftsfall bei denen war sind die vorsichtiger und misstrauischer geworden.


Ich finde aber trotzdem, dass solch ein Fall nicht berechtigt quasi als Generalverdacht, jetzt von allen betroffenen Paaren einen solch teuren Test zum Nachweis der Vaterschaft zu verlangen.

Ich würde Dir den dringenden Rat geben, bei der/dem zuständigen Ausländerbeauftragten um Hilfe zu bitten. Ich persönlich habe sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Deren Vermittlung hat in manchen Punkten sehr viel gebracht, was ich alleine (auch mit guten Argumenten) nie geschafftt hätte. Einen Versuch ist es wert.

Wenn allerdings die Vermittlung auch nichts bringt, dann würde ich an Deiner Stelle auch in den "sauren Apfel" beißen und diesen Test durchführen lassen. Vielleicht kann Dir ja jemand das Geld leihen und Ihr zahlt es später zurück, wenn Dein Partner dann arbeiten darf.
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ronny
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Antwort #4 - 05.02.2006 um 12:24:49
 
Ich will mal versuchen das Urteil hier neu aunzuhängen Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #5 - 05.02.2006 um 14:59:16
 
Tatsache ist, dass die Innenministerkonferenz bereits 1997 beschlossen hat,
dass bei Asylverfahren gentechnische Untersuchungen zur Anwendung kommen
[b]können[b].
Der Verdacht ergibt sich nach meiner Meinung aus der zuvor unrichtig angegebenen Identität des werdenden Vaters.
Das Jugendamt kann den Test, den es schon für € 199,-- gibt, vorfinanzieren, d.h., ein zinsloses Darlehen gewähren. Wenn der Verdacht sich nicht bestätigt, wird das Jugendamt  bzw. die leistungsverpflichtete Stelle die Testkosten übernehmen.
Entsprechende Absprachen wären vorab zu treffen.
FG Albosa
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Amechi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 05.02.2006 um 23:39:00
 
Hallo

@Muyiwa
Danke ich finde es eigentlich auch unfair von dem SB, da er eigentlich genau weiß das ich und mein Freund schon vorher zusammen waren - aber was nutzt es mir ich werde mich aber mal an einen asuländerbeauftragten wenden evtl haben die tips für uns. Ich will aber auch nicht staub aufwühlen denn immerhin hoffe ich auch eine schnelle bearbeitung unseres falles

@ronny
danke für den Link war interessant mal ein solches urteil zu lesen obwohl es ja nicht auf meinen fall zu übertragen ist

@albosa
wo kann man denn einen test für 199€machen lassen? Weißt du das zufällig auch? denn 200€ sind ja eher finanzierbar als 500€ die kann ich mir eher leihen! Und weißt du ob ich mich an mein zuständiges Jugendamt oder an das in dem ort meines freundes wenden müsste für einen solchen DNA test? (Also ich wohne in Köln und mein Freund in der Nähe von Bremen ist aber Niedersachsen)und bist du dir sicher das die kosten übernommen werden können wenn der verdacht sich nicht bestätigt?Meinst du mit der leistungsverpflichtenden stelle die ABH? Sorry will nicht nervig sein aber ich bin gern vorbereitet bevor ich mit SB´s rede dann kann man gezielter Fragen  Zwinkernd

naja ich danke euch allen schon mal schönen abend noch
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« Zuletzt geändert: 26.04.2010 um 15:29:10 von Mick » 
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albosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 13.02.2006 um 18:25:37
 
Hallo,
leider habe ich dein Posting erst heute gesehen.
Wegen des DNA-Tests sieh mal unter gen-test.org/nach.
Wegen der Bezahlung des Tests kannst du das Jugendamt deines Wohnorts ansprechen. Dieses Amt wird sich auch mit den Ausländerbehörden auseinandersetzen.
Wie ich verstanden habe, hat die ABH am Wohnort des Kindsvaters den Test verlangt. Trage dort vor, dass du den Test nicht aus eigenen Mitteln bezahlen kannst. So wird dir zumindest ein Darlehen vorab zur Verfügung gestellt, das dann in tragbaren Raten zurückgeführt werden kann.
Sollte sich deine Vermutung bezüglich des Vaters bewahrheiten, könntest du das Jugendamt bitten, die Kosten zu übernehmen, d.h., das Darlehen dann als Zuschuss zu gewähren.
Alles Gute!
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« Zuletzt geändert: 26.04.2010 um 15:29:44 von Mick » 
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Antwort #8 - 13.02.2006 um 21:05:15
 
Wenn die Vaterschaft von jemandem freiwillig anerkannt werden soll wird das Jugendamt für den Test keine Veanlassung sehen, und ihn demnach auch nicht bezahlen. Soweit ich weiß ist das Jugendamt nur dann beteiligt, wenn im Rahmen seiner Aufgabe der Wahrnehmung der Kindesrechte die Vaterschaft anders nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann. Ich nehme an das Jugendamt wird sich auf den Standpunkt stellen, wer die Runde bestellt soll sie auch bezahlen. Letztendlich wird das aber derjenige sein, der an der Festestellung ein Interesse hat; in dem Fall also der Kindesvater, der den Nachweis zur Begründung seines Antrages im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht zu erbringen hat.
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Antwort #9 - 13.02.2006 um 21:09:42
 
aber die runde bestellen tut die behörde,nicht wahr? Laut lachend
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albosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 13.02.2006 um 21:33:17
 
brickbat schrieb am 13.02.2006 um 21:05:15:
Wenn die Vaterschaft von jemandem freiwillig anerkannt werden soll wird das Jugendamt für den Test keine Veanlassung sehen, und ihn demnach auch nicht bezahlen.  .



Anscheinend möchte doch jemand anerkennen, was der Ausländerbehörde jedoch nicht genug zu sein scheint.
Wenn also amtlicherseits auf einen Test gedrängt wird, kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass die Frau diesen bezahlen soll (der Mann wird ja mittellos sein).
Einfacher wäre es sowieso für den Vater, die gerichtliche  Feststellung der Vaterschaft zu beantragen. Da ist dann der Test inclusive.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #11 - 28.02.2006 um 22:29:17
 
Es muss hier mal klar gestellt werden, dass für die Forderung der Ausländerbehörde nach einem DNA Test keinerlei gesetzliche Grundlage besteht und diese Forderung - obwohl es immer wieder behörden gibt die sowas versuchen - schlicht rechtswidrig ist.

Auch die ausländerechtliche Mitwirkungspflicht nach § 82 AufenthG beinhaltet dieses Recht nicht, da sich diese Regelung nur auf ausländerrechtliche Angelegenheiten bezieht, wozu die Vaterschaftanerkennung jedoch nicht gehört, da diese also solche überhaupt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Ausländerhörde, sondern in den des Jugendamtes fällt und auch keine Rechtsangelegenheit nach dem Ausländerrecht sondern eine nach dem BGB ist.  Ist die Vaterschaftsanerkennung als solche rechtwirksam, dann ist sie als Faktum für die Ausländerbehörde bindend.

Eine Innenministerkonferenz vermag zwar politische Erklärungen abgeben, eine gesetzliche Grundlage ist so ein IMK-Beschluss aber nicht.

Das es für die Forderung nach einem DNA-Test keinerlei Rechtsgrundlage gibt und die entsprechende Praxis der Ausländerbehörden schlicht rechtswidrig ist, wissen die Behörden. Es ist ärgerlich genug, dass sie es trotzdem immer wieder versuchen, ärgerlich aber auch, dass die Rechtswidrigkeit hier von den "Experten" nicht deutlicher klar gestellt wird.

Leider kann ich Nizi nur raten, sich gegen diese Behörde ausländerrechtlich kompetenten anwaltlichen Beistand zu suchen!

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Antwort #12 - 01.03.2006 um 07:31:31
 
Zitat:
dass die Rechtswidrigkeit hier von den "Experten" nicht deutlicher klar gestellt wird.


Weil sie (so auch mittlerweile viele Gerichte u.a. VG Frankfurt und VGH BW) wohl doch nicht so "schlicht rechtswidrig" ist, wie Du es gerne sehen willst Zwinkernd

IMHO:

Die durch "Hilfeexperten" bis zum Missbrauch verkommene Empfehlung der Erklärung der gemeinsamen Sorge und der (u.U. bewußt wahrheitswidrg)abgegebenen Vateschaftsanerkennung wird dazu führen dass, btw einmalig in der deutschen Familienrechtsgeschichte, ein staatliches Vaterschaftsanfechtungsrecht eingeführt werden wird.

Wem mit diesem Generalverdacht mehr geschadet werden wird, sei den "Helfern" zum Nachdenken anempfohlen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 01.03.2006 um 09:46:37
 
"Die durch "Hilfeexperten" bis zum Missbrauch verkommene Empfehlung der Erklärung der gemeinsamen Sorge und der (u.U. bewußt wahrheitswidrg)abgegebenen Vateschaftsanerkennung wird dazu führen dass, btw einmalig in der deutschen Familienrechtsgeschichte, ein staatliches Vaterschaftsanfechtungsrecht eingeführt werden wird. "

Ich hoffe nicht, daß es dazu kommt! Wie viele Fälle von Scheinvaterschaften gibt es denn überhaupt ? Hier wird Hysterie geschürt und die Mittel der Verhältnismäßigkeit völlig außer acht gelassen.
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ronny
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Antwort #14 - 01.03.2006 um 10:05:31
 
Zitat:
Ich hoffe nicht, daß es dazu kommt! Wie viele Fälle von Scheinvaterschaften gibt es denn überhaupt ? Hier wird Hysterie geschürt und die Mittel der Verhältnismäßigkeit völlig außer acht gelassen.



Hi Guenter,

ich meine mich allein in Berlin an einen Artikel erinnern zu können, in dem von vierstelligen Verdachtsfällen die Rede war.

In Grenzgebieten nach Westen ist das geflügelte Wort von den "schwangeren Afrikanerinnen"  gebräuchlich, die derzeit wohl in größerer Anzahl nach den sog. Imbißvätern suchen Zwinkernd

Es gab dazu auch eine Untersuchung des Bundes bei den ABHen, aber ich hab das Ergebnis nicht parat. Wenn ich es finde stelle ich es ein Zwinkernd

Von Hysterie-schüren würde ich btw nicht reden wollen, das sollen sich die halbseidene-Tips-Geber anziehen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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