Zitat:Prüft das Standesamt nicht anlässlich der Geburt, welche
Staatsangehörigkeiten bestehen?
Bei deutsch-xyz Doppelstaatern wird die zweite nur geprüft, wenn sie für irgend etwas relevant sein könnte
Beispiel:
Eltern bestimmen, dass das Kind den Namen nach dem Heimatrecht des xyz-Staaters erhalten soll
Dann wäre die xyz-StAng relevant und zu prüfen, aber ansonsten geht immer die deutsche vor, sodass die zweite uninteressant ist. Folgerichtig wird sie auch nicht geprüft.
Zitat:Allerdings wäre auch für den Nichterwerb deinerseits ein Nachweis zu führen durch eine Bescheinigung der vn Botschaft
Sorry, ich meinte das nicht im Sinne einer Bring
schuld, das EMA muß aber irgendwie von der Unrichtigkeit überzeugt werden. Wie soll er das sonst belegen können ?
Zitat:Will das EMA die VN-StAng eintragen, so sollte es sich schon vergewissern, dass diese besteht.
Sie werden sagen: steht in
Standesamt und Ausländer wobei das keine Gewähr für die Richtigkeit ist
Zitat:Ich glaube nicht, dass ich eine Negativ-Bescheinigung besorgen würde
Ich auch nicht, die bekämen von mir zur Antwort: Beschafft sie von Amtswegen
Ich rede mir da auch manchmal den Mund fusselig
Grüße
Ronny