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Besteht noch Risiko ??? (Gelesen: 2.266 mal)
Zuzi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besteht noch Risiko ???
27.02.2006 um 11:13:30
 
Hallo alle,

ich bin slowakische Studentin in Bayern mit einem Problem und ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.

Ich möchte demnächst bei einer Gastronomie - Kette arbeiten anfangen, da sie freie Stellen haben und ich für mein Studium (und Leben!  Smiley) Geld brauche.

Das Problem - ich habe schon mal bei der Firma gearbeitet, im Sommer 2001, damals noch als slowakische Studentin in der Slowakei, für drei Monate. Ich kannte mich damals überhaupt nicht aus mit Steuern und Versicherungen usw., und akzeptierte einfach den Lohn der mir überwiesen wurde  Zwinkernd

Allerdings hat sich die Firma einige Monate später bei mir in der Slowakei schriftlich gemeldet, mit der Behauptung, es wurde zu viel ausgezahlt, ich soll bitte schön das Geld überweisen.

Ich habe mich richtig erschreckt - 1. ich hatte das Geld nicht mehr
                                                2. ich hatte eigentlich aus dem Brief nicht verstanden, um was genau es geht... und einfach so viel Geld zu überweisen (ich glaube es waren ca. 650 EUR), das würde ich nie machen...

Auf den Brief habe ich nicht geantwortet und danach ist auch nichts mehr gekommen.

Jetzt ist mir das aber wieder eingefallen. Was glaubt ihr, riskiere ich Probleme, wenn ich bei der Firma wieder anfange ???

Für Web-Tipps (Steuerrecht, Arbeitsrecht) sowie auch richtige deutsche Beschreibung meines Problems bin ich auch sehr dankbar.
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 27.02.2006 um 19:49:05
 
Hallo,

gemäß § 196 BGB betragen die normalen Verjährungsfristen 2 Jahre.
Und wenn die Firma sich nicht mehr bei Dir gemeldet hat, gehe ich mal davon aus, dass die Angelegenheit verjährt ist (darauf würde ich mich immer berufen, falls die nochmal damit anfangen sollten).

Falls die Firma jedoch einen Mahnbescheid und daraus resultierend (weil Du Dich nicht gemeldet hast), einen Vollstreckungsbescheid beantragt hat, dann wäre die Verjährungsfrist 30 Jahre.

Wichtig ist also zu wissen, ob die Firma Dir damals einen normalen Brief geschrieben hat, oder ob dieses Schriftstück vom Amtsgericht kam und ein Mahnbescheid war.

Viele Grüße
Janna

P.S. Und Du weißt ja, dass Du als Studentin nur eine gewisse Anzahl von Tagen im Jahr arbeiten darfst? Falls Du mehr arbeitest, könnte das Konsequenzen für Dein Studentenvisum haben.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 28.02.2006 um 08:42:35
 
Hi Zuzi,

Die Frage wäre ja , ob die Firma für die Du in der Slowakei gearbeitet hast noch "dieselbe" ist wie die bei der Du nun in Deutschland arbeiten willst?
Also: ist der slowakische McDofalds 2001 auch der deutsche McDofalds 2006? - das halte ich für unwahrscheinlich...

Gruß,
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Guenter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 28.02.2006 um 10:16:00
 
@janna: Werden Mahnbescheide überhaupt im Ausland zugestellt ?
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Zuzi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.02.2006 um 10:23:46
 
an Guenther - damals habe ich nicht in der Slowakei, sondern auch hier in München gearbeitet... und die Firma ist definitiv die Gleiche...

an Janna - es war ein ganz normaler Brief... kein Mahnbescheid soweit ich sagen kann... und obwohl unsere Post eigentlich normal funktioniert, werde ich natürlich bestreiten, dass ich den Brief überhaupt bekommen habe  Zwinkernd (falls sie mich drauf ansprechen  Griesgrämig)... damit sie das dann wieder erklären müssen.

Wenn... ... aber ich hoffe dazu kommt es nicht, diese Arbeit ist im Moment die einzige wo sie was für mich haben... und über die 90/180 Tage bin ich natürlich informiert...

Danke bis jetzt, wenn jemand noch was dazu zu bemerken hat, freu ich mich.
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