Ich habe unsere
ABH bereits zusammen mit meiner Verlobten besucht und unseren "Fragenkatalog" durchgeackert. Der SB war gelassen und hat keine Probleme gesehen. Er überlegte lediglich, eine
VE zwischenzeitlich bis zur Heirat abzufordern, hielt aber auch das nur als Option offen.
Auszug aus dem Merkblatt Eheschliessung/Familienzusammenführung:
Anfang
7) bei mitreisenden minderjährigen Kindern:
● die Original-Geburtsurkunde mit Apostille,
● im entsprechenden Fall Vaterschaftsanerkennung,
● die notariell beglaubigte und mit Apostille versehene
Einverständniserklärung des nicht mit ausreisenden
Elternteils zur Ausreise des Kindes und ständigen
Wohnsitznahme in Deutschland oder
Gerichtsbescheinigung über das alleinige Sorgerecht (mit
Apostille) oder
Sterbeurkunde des anderen Elternteils (mit Apostille)
Ende
Eine Übertragung des Sorgerechts wäre nicht unmöglich. Es würde allerdings Zeit und Geld kosten. Es hat für mich jedenfalls z.Z. nicht den Anschein, dass es notwendig ist, dies zu unternehmen.
Der Kindesvater hat sich nicht gekümmert und keinen Unterhalt gezahlt. Man könnte klagen. Aber er würde einer Übertragung wahrscheinlich auch freiwillig zustimmen. Standort: Russische Förderation.
Gelebt habe ich bereits kurze Zeit in RU. Aber ein Jahr lang ist mir dann doch etwas zuuuu viel
Selbst das ist für mich nicht unmöglich. Ich müsste dann allerdings mal kurz zwischen zwei halben Jahres- Abschnitten nach Deutschland, gelle?
Aber wie gesagt... Unser aller Lebensmittelpunkt soll Deutschland sein. Schliesslich habe ich da meine Hütte
Wenns allerdings irgendwie möglich sein sollte, würden wir auch gern alle nach Australien gehen. Da würden wir uns weitaus wohler fühlen. Geil, was?
Aber ich will euch nicht überfordern. Oder ist das etwa am Ende noch leichter?
Gruss,
freedomfighter