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Sozialwohnung - Wohngeld - Einbürgerung (Gelesen: 2.681 mal)
dajwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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18.02.2006 um 12:55:10
 
Hallo,

darf man sich einbürgern lassen, wenn man Sozialwohnung bewohnt und / oder Wohngeld bezieht?
Dajwa
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 18.02.2006 um 13:16:24
 
Hallo dajwa,

ein wenig mehr Informationen brauchen wir da schon :

1. aktueller Aufenthaltstitel,nach welcher Rechtsgrundlage, aus welchem Staat kommend

2. bisherige Aufenthaltstitel, seit wann .

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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dajwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.02.2006 um 14:17:56
 
Hallo,

sorry:
Litauen, Freizüg. (mehr als 5 Jahre legal in Deutschland), arbeite, aber verdiene einfach zu wenig. Vorher AE UE, vorher Aufenthaltsbewilligung, da Studium (bin jetzt aber k.Studentin mehr).

Danke
Dajwa
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 18.02.2006 um 15:47:24
 
Hi dajwa,

dann könnte eine Einbürgerung auf Grundlage des § 10 StAG in Frage kommen, soweit dort die acht Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt erfüllt sind.

Dabei wäre dann weder der Bezug von Wohngeld noch die Bewohnung einer Sozialwohnung schädlich, weil ausdrücklich nur die Leistungen nach den SGB II und XII als hinderlich angesehen werden.

Im Falle einer Ermessenseinbürgerung nach dem § 8 StAG wäre der Bezug von Wohngeld auf Dauer schon hinderlich Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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ronbonchauvi58  
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dajwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 18.02.2006 um 15:50:44
 
Ronny,


vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Das Forum ist wirklich simply the best!

Schönes WE
Dajwa
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Ralf
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Antwort #5 - 18.02.2006 um 17:10:15
 
ronny schrieb am 18.02.2006 um 15:47:24:
Im Falle einer Ermessenseinbürgerung nach dem § 8 StAG wäre der Bezug von Wohngeld auf Dauer schon hinderlich Zwinkernd


Richtig, und dies gilt auch bei § 9 StAG.
Eine Sozialwohnung als solche wäre aber irrelevant.
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