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Einbürgerung antrag und zimmer vermieten (Gelesen: 1.127 mal)
Newbi
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Beiträge: 20
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung antrag und zimmer vermieten
18.02.2006 um 08:51:25
 
Hallo alle.
ich habe fuer ein anspruch einbürgerung antrag gestellt, da ich seit 9 jahren rechtmaessig in Deutschland wohne.ich besitze auch ein eufenthalerlaubnis. jetzt
es ist auch 11 monaten hier. ich habe auch befristete arbeit vertrag.aber ich hoffe bald hoere von behoerde was gutes nachrichten.

ich habe ein 2 zimmer 40 qm wohnung. da ich allein in mein wohnung lebe, wollte ich mein 2weite zimmer weiter vermieten.ich bin hauptmieter und ich habe recht jemand zu untermieten.
jetzt es ist folgendes:-
ein Deutsche frau will gerne das zimmer als untermieten. sie hat mir gesagt, sie lebt aber von sozial hilfe.ich fand sie nett und will ich sie gerne das zimmer untermieten. wann sie bei mir (in mein wohnung) wohnt, angemeldet ist und kriegt von mir untermietvertrag und mir regelmaessig vereinbare miete zahlt.welche consequenten(fuer mein einbürgerung antrag) muss ich rechnen? da, sie sozial hilfe und auch wohn geld bezieht. ich habe aber da mit nicht zu tun.
ich werde sehr dankbar fuer eure hilfe.
Gruess
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Ralf
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Beiträge: 8.042

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Oldenburg
Niedersachsen
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung antrag und zimmer vermieten
Antwort #1 - 18.02.2006 um 16:58:57
 
Hallo!

Es wird die Einbürgerungsbehörde überhaupt nicht interessieren, was du mit deinem freien Zimmer machst bzw. wer darin wohnt.  Zwinkernd
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