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Familienzusammenführung-Armenien (Gelesen: 6.521 mal)
hs
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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17.02.2006 um 12:10:26
 
Hallo Leute, bin ganz neu hier und hoffe mir kann jemand helfen.
Mir ist klar, dass die von mir gestellten Fragen bestimmt schon mehrmals beantworten wurden, aber es galt meistens für türkische oder afrikanische Mitbürger. Weiß jemand wie es mit Armenien aussieht, wie lange es da dauert bis man ein Vizum auf Fzf bekommt, ob Armenier auch auf Fingerabdrücke untersucht werden, was das Verfahren noch mal in die Länge zieht?
Es ist so dass mein Mann noch nie in Deutschland war und nicht versucht hat hier einzureisen, wir haben uns vor 2 Jahren übers Internet kennengelernt und haben jetzt am 06.02.06 in Armenien geheiratet. Kann man sich auf die Aussage der Botschaft, es würde 6 Wochen dauern, verlassen?

Für Antworten danke ich im Voraus.

MfG
Helene Smiley
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hs
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 17.02.2006 um 13:09:01
 
uups, noch was wichtiges vergessen!

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit er hier einreisen darf. Es sieht bei mir folgendermassen aus: Ich bin Studentin, bekomme 505€ BAföG, ca 400€ aus einer selbständigen Arbeit und 154€ Kindergeld, habe eine eigene Wohnung und bin versichert so dass mein Mann, bis er eine Arbeit hat, über mich Familienversichert werden könnte. Reicht es aus, oder müssten meine Eltern für mich mitunterschreiben? Das wäre nicht so gut. Übrigens bin ich Deutsche, aber das Gesetz, dass der Nachzug zu deutschen unabhängig vom Einkommen ist, schein ja nur in Ausnahmefällen zu gelten, so wie ich das hier verstanden habe, und die ABH fragt trotzdem immer nach dem Einkommen. Hab ich das richtig verstanden?

MfG
Helene
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
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Antwort #2 - 17.02.2006 um 14:12:19
 
hs schrieb am 17.02.2006 um 13:09:01:
Übrigens bin ich Deutsche, aber das Gesetz, dass der Nachzug zu deutschen unabhängig vom Einkommen ist, schein ja nur in Ausnahmefällen zu gelten, so wie ich das hier verstanden habe, und die ABH fragt trotzdem immer nach dem Einkommen. Hab ich das richtig verstanden?

Nein, das hast du nicht richtig verstanden. Das Gesetz gilt so "dass der Nachzug zu deutschen unabhängig vom Einkommen ist". Es ist "nur in Ausnahmefällen" notwendig nachzuweisen, dass keine Obdachlosigkeit besteht z.B. Nach deiner Selbstbeschreibung: "Studentin, 505€ BAföG, ca 400€ aus einer selbständigen Arbeit und 154€ Kindergeld, eigene Wohnung, versichert" erfüllst du alle Voraussetzungen (außerdem bekommen verheiratete Studenten sogar etwas mehr BAföG, denke ich).

Zitat:
Kann man sich auf die Aussage der Botschaft, es würde 6 Wochen dauern, verlassen?

Warum nicht? Ausgehend davon, dass ihr bereits im Vorfeld der Eheschliessung 1001 Formulare, Urkunden, Legalisationen, etc. pp. "absolviert" habt, gibt es kaum mehr etwas zu klären oder checken.

Viel Glück  Smiley Sondra
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 17.02.2006 um 14:32:46
 
hs schrieb am 17.02.2006 um 12:10:26:
Kann man sich auf die Aussage der Botschaft, es würde 6 Wochen dauern, verlassen?
Nein.

Sondra schrieb am 17.02.2006 um 14:12:19:
Warum nicht?
Weil die Botschaft weder weiß noch Einfluß darauf nehmen kann, wie lange die ABH für die Bearbeitung braucht.

Abu

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hs
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 17.02.2006 um 17:12:04
 
Vielen Dank für die Antworten,

eine Freundin hat mir Angst gemacht, es  würde für die ABH doch sehr verdächtig nach Scheinehe aussehen, (was es ganz sicher nicht ist) weil wir uns ja vor der Heirat "nicht kannten". Wobei ich finde das wir uns schon sehr gut kannten, denn 2 Jahren intensiven Kontakts, auch wenn nicht persönlich sondern überwiegend übers Internet und Telefon, machten doch schon was aus. Jetzt die Frage, ob jemand von euch vielleicht ähnliche Erfahrungen hatte, ob das dann besonderes Prüfen seitens der ABH bedeutet, und wenn ja ob das die Bearbeitungszeit verlängert? Ich meine wenn sie nach seiner Einreise irgendetwas prüfen möchten, ist es mir recht, denn dann werden wir nichts zu verbergen haben, jetzt hab ich nur Angst, dass es unnötig lange dauern könnte.
Und ich habe keine Lust mehr lange zu warten   unentschlossen

Gruß
Helene
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emmaskatze
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 17.02.2006 um 23:33:10
 
Hallo Helene.

Ich hoffe ich kann Dir mit meiner Antwort ein wenig weiterhelfen, denn ich hab so ein ähnliches Problem wie Du. Mein Beitrag steht auf der 2.Seite, Thema Familienzusammenführung. Mein Mann (Türke) und ich müssen uns jetzt einer getrennten Befragung unterziehen. Am 09.03. ist der Termin. Mein Mann muß zur selben Zeit zur dt.Botschaft wie ich hier zur Ausländerbehörde. Die Fragen lernen wir nun schon fleißig. Janna war so nett mir so einen möglichen Fragebogen zu zeigen. Mittlerweile hab ich noch mehr evtl.Fragen gesammelt, u.a. auch von einer Rechtsanwältin. Solltet ihr auch zur Befragung müssen, würde ich Dir gerne mit meinen "gesammelten Werken" helfen. Die Ausländerbehörde und d.Konsulat wollen bei uns eine evtl. Scheinehe überprüfen und möchten nun genau wissen wie gut wir uns kennen. Falls Du meine Erfahrung nach dem 09.03. wissen möchtest, melde Dich einfach.
Ansonsten wünsch ich Dir viel Glück, haltet fest zusammen und kämpft um Eure Liebe. Das ist das allerwichtigste!!!

Viele Grüße
Emmaskatze
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 19.02.2006 um 11:52:28
 
Ich will euch ja keine Angst machen, aber um die Befragung werdet ihr sicherlich nicht herum kommen. Ich denke die ABH wird schon Überprüfungen anstellen, wenn ihr euch vor der Heirat nicht persönlich gekannt habt.
Aber es ist schon fast Routine, das diese Befragungen durchgeführt werden, so habe ich es zumindest von vielen gehört.
Bei uns wurde sie auch zeitgleich gemacht, Fragebogen mit ca. 10 A4-Seiten voller privater Fragen  hä?
Die Bearbeitungszeit insgesamt hat übrigens 7 Monate gedauert.
Aber diese Wartezeiten sind sehr verschieden, so das man da keine Prognosen stellen kann. Mit 6 Wochen allerdings denke ich, könnte es knapp werden.
Falls du Fragen hast, einfach melden, ich habe auch noch einige Fragenlisten da.

Liebe Grüße und alles Gute für Euch

Tuyet
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #7 - 19.02.2006 um 20:01:19
 
Tuyet, kann, aber muss nicht sein. Bei Armenien könnte es sein, dass darauf verzichtet wird, und es richtet sich auch sehr nach der Stadt, in der man wohnt. Es gibt ABH, die solche Befragungen nur bei bestimmten Ländern oder krassen Altersunterschieden machen, und sich ansonsten den Streß sparen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 19.02.2006 um 21:28:34
 
Hallo zusammen, danke nochmal für die Antworten

@emmaskatze:
wie lange dauerte es denn von Antragsstellung bis zu so einen Termin?

Und wie eng werden die Antworten bewertet bei so einer Befragung? Ich meine dass ich schon meinen Mann gut kenne, aber ich werde bestimmt nicht sagen können, wann der Bruder seiner Oma gestorben ist z.B.  unentschlossen blödes Beispiel ich weiss.

Für mögliche Fragen so einer Befragung wäre ich allen sehr dankbar
Gruss
Helene
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 19.02.2006 um 23:18:35
 
Und wie sieht es mit der ABH hier vor Ort aus? Kann ich schon mal etwas tun, z.B. mich auf die Warteliste setzen lassen o.ä., noch bevor die Unterlagen von der deutschen Botschaft in Armenien hier angekommen sind? Ist es ratsam schon jetzt Kontakt mit ihnen aufzunehmen? Werde ich hier die Heiratsurkunde auch vorlegen müssen, oder reichen die mehrfach übersetzten und legalisierten Dokumente, die mein Mann da bei der dB vorlegt? Ich hab nähmlich gar keine Papiere hier, weil ich davon ausgegangen bin, dass ich hier nichts brauche, höre jetzt aber dass das ziehmlich blauäugig von mir war  hä?
MfG
Helene
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 20.02.2006 um 08:03:46
 
Schon mal mit der ABH Kontakt aufnehmen ist immer gut, die sagen dir dann auch , was sie an Papieren benötigen.
Bei uns war es so, das sie partout die Originalpapiere haben wollten, obwohl die Botschaft sagte, das die ABH`s sonst immer mit den Kopien arbeiten.
Ist also sicherlich auch von Stadt zu Stadt verschieden, wie das gehandhabt wird.
Aber wie gesagt, das werden die dir auf der ABH dann schon sagen, was sie haben wollen.
Man bekommt die Heiratsurkunde ja auch zweifach ausgestellt, sollte also nicht das Problem sein( die muß dann noch von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzt werden).
Mit dem Zeitraum, ist es leider auch ziemlich unterschiedlich, bei uns war die Antragstellung am 1.8. und der Termin war Ende Oktober.........
Aber wie gesagt, das ist alles relativ.
Und auch die Bewertung ist wohl Ermessensache, das wird wohl jeder anders sehen. Da gibt es keinen festen Massstab.
Wir hatten bißchen Bammel, weil es immer heisst, die Botschaft in Hanoi wäre sehr streng.
Es waren paar fehler drin, zum Beispiel beim Verlobungsgeschenk oder der ersten gemeinsamen Unternehmung.
Aber bei 10 A4 -Seiten, lag das wahrscheinlich noch in der Toleranzgrenze Zwinkernd
Das mit dem Bruder von der Oma ist garnicht so blöd, bei uns wollten sie sämtliche Geschwister mit Geburtsdatum und Adresse wissen (die Ehefrau hat 9 davon, und die ganzen Adressen auf vietnamesisch) Schockiert/Erstaunt

So nun aber genug  Zwinkernd
Wenn du noch Fragen hast,einfach melden.

Liebe Grüße Tuyet

@ Reni

Sorry, ich hatte es auch nicht als MUß gemeint, ich habe nur vermutet, das die ABH diesen Weg geht, weil sie sich ja vorher noch nicht persönlich kannten. Und so was macht meistens den müdesten Beamten munter Schockiert/Erstaunt ( ist nich bös gemeint, nich das sich hier jemand angegriffen fühlt)
Mit Armenien kenn ich mich nicht so aus. Wir hattens ja mit Vietnam zu tun und bei uns war ein Altersunterschied von 3 Monaten und die beiden kennen sich schon über 4 Jahre und hatten schon seit langem versucht in Deutschland zu heiraten, was unsere liebe ABH auch wußte. Augenrollen
Naja , es macht halt jeder wie er denkt.........

Liebe Grüße Tuyet
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emmaskatze
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 20.02.2006 um 10:57:02
 
Hallo Helene.
Melde Dich doch einfach mal per E-Mail bei mir. Ich würde Dir gern meine gesammelten Fragen zuschicken. Ich denke ich kann Dir auch noch meine Erfahrungen mit der Ausländerbehörde berichten.

Viele Grüße
Emmaskatze
elisabethundko@onlinehome.de
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 09.03.2006 um 14:47:24
 
Hallo zusammen,

also der Stand der Dinge ist folgender: Antrag gestellt, angeblich am 02.03.06 ans BVA weitergeleitet (darüber von Botschaft per E-Mail informiert) aber heute, am 09.03.2006 mit BVA telefoniert, kein Antrag da. Der nette Herr vom BVA meinte aber, dass die Unterlagen sofort hätten da sein müssen. Was nun??? ich will natürlich keinen da nerven, aber komisch ist es schon (oder?) und ich halt die Ungewissheit nicht mehr aus.
Grüße
Helene
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 10.03.2006 um 09:03:13
 
Erstmal ruhig bleiben........  Augenrollen
Ich würde erstmal noch abwarten, das kann durchaus mal länger als eine Woche dauern. Denke 2 Wochen sind ganz realistisch. Hat Fälle gegeben,da hat es bis zu 4 Wochen gedauert.
Dann würde ich nochmal telefonisch nachfragen entweder gleich bei der ABH oder beim BVA.
Und wenn dann immer noch nichts angekommen ist, würde ich mal bei der Botschaft nachhaken.

Wünsch euch alles Gute
Liebe Grüße Tuyet
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meunig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 30.03.2006 um 19:18:36
 
Hallo
Bin neu hier und hab mal eine Frage. hs kannst du mir vielleicht sagen welche Papiere du für die Eheschließung in Armenien gebraucht hast? Denn so wie es aussieht werde ich auch in ein paar Wochen,wenn alles geklärt ist in Yerevan heiraten.
Kannst du mir vielleicht sagen,wie das abgelaufen ist???
Danke schon einmal im voraus

Liebe Grüße

Meunig
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Wenn man dem Unglück aus dem Weg geht,wird man dem Glück nie begegnen
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 30.03.2006 um 23:13:41
 
Hallo meunig

ich brauchte lediglich eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt, wichtig: Familienstand soll vermerkt sein. Diese muss mit Apostile versehen werden, in Yerevan übersetzt und vom Notar beglaubigt werden. Das wars, wenn ich grad nicht was vergesse, sonst meld dich gerne wieder

Gruß
Helene
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 30.03.2006 um 23:22:19
 
http://www.eriwan.diplo.de/de/04/Konsularischer__Service/Heiraten__in__Armenien/...

Hier steht das noch mal genau erklärt... Das mit der frühzeitigen Anmeldung (vier Wochen vorher) beim Justizministerium stimmt wirklich. Die einzige Möglichkeit das zu umgehen waren bei uns 700 € die wir beim Standesamt in Vanadzor, wo mein Mann herkommt, bezahlt haben. Sonst lief das ziemlich easy ab und sein Vizum hatte mein Mann nach 12 Tagen, aber nicht ohne etwas freundlichem Drängeln meinerseits. 

lg
Helene
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 25.04.2006 um 19:32:02
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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