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Familienzusammenführung-Armenien (Gelesen: 6.518 mal)
hs
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 30.03.2006 um 23:13:41
 
Hallo meunig

ich brauchte lediglich eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt, wichtig: Familienstand soll vermerkt sein. Diese muss mit Apostile versehen werden, in Yerevan übersetzt und vom Notar beglaubigt werden. Das wars, wenn ich grad nicht was vergesse, sonst meld dich gerne wieder

Gruß
Helene
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hs
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 30.03.2006 um 23:22:19
 
http://www.eriwan.diplo.de/de/04/Konsularischer__Service/Heiraten__in__Armenien/...

Hier steht das noch mal genau erklärt... Das mit der frühzeitigen Anmeldung (vier Wochen vorher) beim Justizministerium stimmt wirklich. Die einzige Möglichkeit das zu umgehen waren bei uns 700 € die wir beim Standesamt in Vanadzor, wo mein Mann herkommt, bezahlt haben. Sonst lief das ziemlich easy ab und sein Vizum hatte mein Mann nach 12 Tagen, aber nicht ohne etwas freundlichem Drängeln meinerseits. 

lg
Helene
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 25.04.2006 um 19:32:02
 
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