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Heirat in D oder Ausland + diverses (Gelesen: 2.991 mal)
pupsmaus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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25.04.2006 um 14:08:38
 
Hallo,

Der Sachverhalt:

ich bin Deutscher, Hartz4 Empfänger und bekomme deshalb auch meine Mietwohnung bezahlt.
Meine Verlobte ist Ukrainerin, studiert in meiner Nähe, wohnt bei meinem Vater, der für sie die Verpflichtungserklärung unterschrieben hat und ihr Taschengeld gibt für Bücher, Kleidung usw.

Nun meine Fragen:

1. Dürfte meine Verlobte bei mir des öfteren Schlafen oder müsste mein Vater dann die Hälfte der Miete übernehmen, da er sich ja verpflichtet hat für sie zu sorgen?

Oder würden wir gar als Lebensgemeinschaft gelten und mein Vater müsste mich auch komplett mit versorgen, da er sich ja verpflichtet hat  für meine Verlobte zu sorgen?

2. Vor allem ist problematisch, dass mein Vater leider krank ist und er möglicherweise bald keine Verpflichtungserklärung mehr unterschreiben kann und dass meine Verlobte nicht ewig studieren wird.
Ist in unserem Falle denn eine Heirat möglich, ich habe Angst, dass sie abgeschoben wird, wenn meinem Vater etwas passiert oder sie nach dem Studium nicht innerhalb eines Jahres eine Arbeit findet.  ich kann leider für sie in meiner Situation keine Verpflichtungserklärung abgeben kann.

3. Ist es irgendwie möglich in Deutschland zu heiraten, wenn sie noch studiert. Das heißt, dass sie ihr Studium ohne Unterbrechung fortsetzen kann?
Geht das ohne bürgen?
Geht dies, wenn mein Vater für sie bürgt, so dass er sie weiter von ihm untersützt wird und ich ALGII erhalte? Für beide kann er nicht bürgen, da er nicht so viel Geld hat. Was passiert, wenn wir heiraten dürften, weil er für sie gebürgt hat, und dann meinem Vater was zuststößt?

4. Ist eine Heirat in der Ukraine in meiner Situation sinnvoll? Dann müsste ich einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Meine Verlobte aber aus Deutschland ausreisen und das Studium abbrechen, oder?

Geht die Heirat in der Ukraine auch in den Semesterferien? So dass sie danach ganz normal mit ihrem Studentenvisum für das mein Vater bürgt, in Deutschland weiter studieren kann. Und man dann von Deutschland aus das mit der Familienzusammenführung erledigt?


Vielen Dank für eure Ratschlage und Infos!

pupsmaus
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Antwort #1 - 25.04.2006 um 15:27:21
 
pupsmaus schrieb am 25.04.2006 um 14:08:38:
1. Dürfte meine Verlobte bei mir des öfteren Schlafen oder müsste mein Vater dann die Hälfte der Miete übernehmen, da er sich ja verpflichtet hat für sie zu sorgen?

Oder würden wir gar als Lebensgemeinschaft gelten und mein Vater müsste mich auch komplett mit versorgen, da er sich ja verpflichtet hat  für meine Verlobte zu sorgen?


öhm
Kann ich Dir leider nicht beantworten, allerdings wird Dir kaum jemand verbieten können, das Deine Freundin ab u. zu bei Dir schläft.
Genaueres zu HIV findest Du bei www.tacheles-sozialhilfe.de

Zitat:
3. Ist es irgendwie möglich in Deutschland zu heiraten, wenn sie noch studiert. Das heißt, dass sie ihr Studium ohne Unterbrechung fortsetzen kann?


Sicher geht das, ab zum zuständigen Standesamt u. fragen welche Papiere Ihr braucht, wie die Papiere beglaubigt sein müssen etc. etc.

Zitat:
Geht das ohne bürgen?
Geht dies, wenn mein Vater für sie bürgt, so dass er sie weiter von ihm untersützt wird und ich ALGII erhalte? Für beide kann er nicht bürgen, da er nicht so viel Geld hat. Was passiert, wenn wir heiraten dürften, weil er für sie gebürgt hat, und dann meinem Vater was zuststößt?


Versteh ich nicht ganz, wenn Ihr Verheiratet seid, spielt das keine Geige, da seid Ihr gegenseitig unterhaltspflichtig.

Zitat:
4. Ist eine Heirat in der Ukraine in meiner Situation sinnvoll? Dann müsste ich einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Meine Verlobte aber aus Deutschland ausreisen und das Studium abbrechen, oder?

Geht die Heirat in der Ukraine auch in den Semesterferien? So dass sie danach ganz normal mit ihrem Studentenvisum für das mein Vater bürgt, in Deutschland weiter studieren kann. Und man dann von Deutschland aus das mit der Familienzusammenführung erledigt?


Wie gesagt, weshalb so kompliziert, Ihr könnt locker hier in De. heiraten u. Deine "dann Frau" kann auch weiterstudieren.


greets ...
neuro .....
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Antwort #2 - 25.04.2006 um 16:01:40
 
Zitat:
Genaueres zu HIV findest Du bei


Pschyrembel, das Medizinische Wörterbuch

http://www.pschyrembel.de/

Mönsch Neuro

HIV
ist doch nu wirklich schon besetzt, oder ?  Laut lachend

http://www.hiv-info.de/index.jsp = Der Service rund um HIV und Aids

Das war das erste Google - Ergebnis von 4, 1 Millionen Zwinkernd
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pupsmaus
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Antwort #3 - 25.04.2006 um 16:33:39
 
Danke für die Antworten,

aber in DEutschland darf ich als Arbeitsloser eine Ukrainerin doch nur heiraten, wenn ich nachweisen kann, dass ich sie versorgen kann und über angemessenen Wohnraum verfüge. So habe ich es zumindest in einem Forum gelesen.

Dehalb müsste doch jemand für sie oder gar für uns beide bürgen, um hier heiraten zu dürfen, oder?

Gruß
pupsmaus
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Antwort #4 - 25.04.2006 um 16:41:29
 
Nein, da du Deutscher bist, ist dein Einkommen irrelevant. Obdachlos darfst du nicht sein. Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Aufenthaltserlaubnis für deine Frau.

Wie das allerdings in einer Bedarfsgemeinschaft und Hartz IV mit Weiterstudieren aussieht, solltest du an passender Stelle erfragen - ich hab da son bösen Verdacht.
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Antwort #5 - 25.04.2006 um 17:04:45
 
ronny schrieb am 25.04.2006 um 16:01:40:
Mönsch Neuro

HIV
ist doch nu wirklich schon besetzt, oder ?  Laut lachend


ooops, da hast Du mich mal wieder erwischt  Laut lachend
aber der Krankheitsverlauf bei Hartz 4 ist doch ähnlich wie bei HIV, langsames Dahinsiechen.Da konnte ich mir die versteckte Satire mal wieder nicht verkneifen  Zwinkernd

greets ...
neuro .....
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Antwort #6 - 26.04.2006 um 08:38:24
 
Zitat:
Wie das allerdings in einer Bedarfsgemeinschaft und Hartz IV mit Weiterstudieren aussieht, solltest du an passender Stelle erfragen - ich hab da son bösen Verdacht.


Zumindest die Freundin/Ehefrau hätte als Studentin keinen Alg2-Anspruch und müsste dann z.B. für ihren Mietanteil selbst aufkommen. Evtl. hat sie nach der Heirat aber Anspruch auf Bafög.

Gruß,
line.
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pupsmaus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #7 - 26.04.2006 um 10:13:47
 
Danke,

und darf ich in Deutschland eine Ukrainerin heiraten, wenn ich Arbeitslosengeld II erhalte. Mein Vater bürgt doch für die Verlobte, die bei ihm wohnen kann und versogt wird.

Ist es nicht so, dass ich nur in Deutscland sie heiraten dürfte, wenn ich sie selbt nach einer Heirat versorgen könnte? Dies ist zu belgen durch Einkommensnachweise, die ich nicht habe, oder?

Gruß
pupsmaus
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ronny
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Antwort #8 - 26.04.2006 um 10:19:33
 
Zitat:
Ist es nicht so, dass ich nur in Deutscland sie heiraten dürfte, wenn ich sie selbt nach einer Heirat versorgen könnte? Dies ist zu belgen durch Einkommensnachweise, die ich nicht habe, oder?


Hallo,

bis jetzt haben wir in Deutschland noch keine Regelung, dass man eine Ehe nur dann eingehen darf, wenn man den Partner auch versorgen kann. Das ist also möglich, die Ehe auch als Empfänger von Hartz IV Leistungen zu schließen  Zwinkernd

Die Verpflichtungserklärung Deines Vaters wird nach der Eheschließung hinfällig, weil die Aufenthaltserlaubnis nach der eheschließung für einen anderen Aufenthaltszweck (Familiennachzug nach § 28 AufenthG) erteilt werden wird.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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