pupsmaus schrieb am 25.04.2006 um 14:08:38:1. Dürfte meine Verlobte bei mir des öfteren Schlafen oder müsste mein Vater dann die Hälfte der Miete übernehmen, da er sich ja verpflichtet hat für sie zu sorgen?
Oder würden wir gar als Lebensgemeinschaft gelten und mein Vater müsste mich auch komplett mit versorgen, da er sich ja verpflichtet hat für meine Verlobte zu sorgen?
Kann ich Dir leider nicht beantworten, allerdings wird Dir kaum jemand verbieten können, das Deine Freundin ab u. zu bei Dir schläft.
Genaueres zu HIV findest Du bei
www.tacheles-sozialhilfe.de Zitat:3. Ist es irgendwie möglich in Deutschland zu heiraten, wenn sie noch studiert. Das heißt, dass sie ihr Studium ohne Unterbrechung fortsetzen kann?
Sicher geht das, ab zum zuständigen Standesamt u. fragen welche Papiere Ihr braucht, wie die Papiere beglaubigt sein müssen etc. etc.
Zitat:Geht das ohne bürgen?
Geht dies, wenn mein Vater für sie bürgt, so dass er sie weiter von ihm untersützt wird und ich ALGII erhalte? Für beide kann er nicht bürgen, da er nicht so viel Geld hat. Was passiert, wenn wir heiraten dürften, weil er für sie gebürgt hat, und dann meinem Vater was zuststößt?
Versteh ich nicht ganz, wenn Ihr Verheiratet seid, spielt das keine Geige, da seid Ihr gegenseitig unterhaltspflichtig.
Zitat:4. Ist eine Heirat in der Ukraine in meiner Situation sinnvoll? Dann müsste ich einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Meine Verlobte aber aus Deutschland ausreisen und das Studium abbrechen, oder?
Geht die Heirat in der Ukraine auch in den Semesterferien? So dass sie danach ganz normal mit ihrem Studentenvisum für das mein Vater bürgt, in Deutschland weiter studieren kann. Und man dann von Deutschland aus das mit der Familienzusammenführung erledigt?
Wie gesagt, weshalb so kompliziert, Ihr könnt locker hier in De. heiraten u. Deine "dann Frau" kann auch weiterstudieren.
greets ...
neuro .....