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Heirat: Ich Deutscher, Sie Japanerin! Dokumente? (Gelesen: 2.566 mal)
Wumpus
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two bees or not two bees?


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat: Ich Deutscher, Sie Japanerin! Dokumente?
24.04.2006 um 22:53:02
 
Hallo Leute!

Vorab: Vielen Dank für dieses tolle Forum! Sehr hilfreich..

Nun mein "Problem":
Meine japanische Freundin und ich haben uns entschlossen zu heiraten und das höchstwarscheinlich in Deutschland. Als Japanerin darf sie ohne Visum bis zu 90 Tage nach Deutschland einreisen, wir gehen gemeinsam zum Standesamt und.. bums, verheiratet! Nun meine Fragen:
  • Welche Dokumente muss Sie aus Japan mitbringen?
  • Müssen diese Dokumente (über das Konsulat) erst in Deutschland übersetzt werden oder kann Sie das vorab in Japan erledigen?
  • Welche Fristen müssen wir beachten bzw. wie lange dauern diese Vorgänge erfahrungsgemäß im Durchschnitt?
  • Nach der Hochzeit: Darf Sie sofort in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen?
  • Thema Staatsangehörigkeit: Ist es unproblematisch (auch in Bezug auf gemeinsame Kinder), wenn wir unsere jeweilige Staatsangehörigkeit behalten?
  • Darf ich nach der Hochzeit mich ohne Visum längere Zeit in Japan aufhalten und dort arbeiten?


Die letzte Frage ist eher theoretischer Natur, da ich mit ziemlicher Sicherheit eine Arbeitsstelle/ein Stipendium in Japan finden werde, but anyway.. Zwinkernd

Ich wäre euch für jegliche Hinweise dankbar.

MfG,
Wumpus
Cool
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tatzi5
Junior Top-Member
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Kämpfe um dein Recht,
wenn du Recht hast !


Beiträge: 248
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch , Ehefrau= Vietnam
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat: Ich Deutscher, Sie Japanerin! Dokument
Antwort #1 - 25.04.2006 um 01:26:23
 
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Die Hoffnung stirbt zuletzt !
 
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ronny
Platin Member
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat: Ich Deutscher, Sie Japanerin! Dokument
Antwort #2 - 25.04.2006 um 07:44:54
 
Hi,

für eine Eheschließung in Deutschland sollte sie die folgenden Dokumente bereit halten:

1. gültiger Pass

2. Abstammungsurkunde

3. ein Ehefähigkeitszeugnis (Japan stellt weche aus) dabei darauf achten, dass Du mit eingetragen bist Zwinkernd

Das Vorstehende gilt natürlich nur, wenn keiner von Euch beiden bereits verheiratet war. Dann wäre noch eine Anerkennung der Scheidung erforderlich ...

Siehe dazu dann oben die FAQ Zwinkernd

Nach der Eheschließung erhält sie eine AE nach § 28 AufenthG, diese berechtigt zu einer Erwerbstätigkeit.

Zitat:
Thema Staatsangehörigkeit: Ist es unproblematisch (auch in Bezug auf gemeinsame Kinder), wenn wir unsere jeweilige Staatsangehörigkeit behalten?


Warum soll es damit Probleme geben, die Eheschließung ändert eh nichts an der Staatsangehörigkeit. ?

Arbeit und Aufenthalt in Japan richtet sich nach deren Gesetzen, deswegen sollte sie dort mal nachfragen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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