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Reisepass für Familienzusammenführung??? (Gelesen: 4.000 mal)
kocak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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11.02.2006 um 09:01:37
 
Hallo

ich wollte hier nochmal im Forum nachfragen, ob einer Erfahrung gemacht hat mit dem Konsulat in Izmir??? Bei den gewünschten Unterlagen die für eine FZF erforderlich ist steht das mein Mann (Türke) von mir ( Deutsche) eine Kopie des Reisepasses vorzeigen muss. Reicht denn keine Kopie des Personalausweisses????Müsste man denn vom Reisepass auch alle Seiıten kopieren wo die Einreisestempel stehen??? Habe halt Angst da ich die meiste Zeit in der Türkei lebe das das Visum abgelehnt wird da ich oft in der Türkei bin.
Aber mein Wohnsitz ist in Deutschland und da bin ich auch gemeldet.

Würde mich riesig freuen ob mir einer helfen kann meine Fragen zu beantworten

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Riddler
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 12.02.2006 um 00:51:30
 
Bei uns war das kein Problem. Meine Frau (türkisch) hat ihren original Reisepass bei der Botschaft in Ankara gelassen, ich (deutsche) habe meinen Personalausweis kopiert (beide Seiten) und da wurde nix gemeckert.
Ruf aber lieber mal in der Botschaft direkt an und frage nach. Wenn die beim "Container" der Botschaft Probleme mit der Vollständigkeit der Papiere haben, sagen sie es deinem Mann und du kannst fehlende Papiere noch per Fax dorthin schicken. Aber dazu hast du meist nur ne Stunde Zeit, dann ist der Termin futsch oder du kannst den per Telefon SB in der Botschaft überzeugen, deinen Mann noch ran zu nehmen.
Den Tag, den er zur Botschaft geht, würde ich persönlich frei machen (Urlaubstag oder so) und warten, wie gelaufen ist.
Papiere kann man zur Not über jeden türkischen Zeitungshändler auch zu unmenschlichen Zeiten in die TR faxen lassen (z.B. bei Terminen um 7:30 Uhr türkischer Zeit in der Botschaft oder so).
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kocak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.02.2006 um 12:50:55
 
Und wie lange hat das bei euch gedauert bis deine Frau das Visum bekommen hat?
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Riddler
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 12.02.2006 um 20:38:37
 
Ende November haben wir das beantragt und jetzt hat die ABH den Reisepass von der Botschaft angefordert, weil es wohl Probleme mit der Schreibweise von ihrem Geburtsort usw. gibt ... Bald sind 3 Monate um und wir gucken immer noch in die Röhre ...
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kocak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 08.03.2006 um 10:04:38
 
Hallo

meine ABH hat mich heute angerufen und wollten eine Wohnraumbescheinigung und und ein Einkommensnachweis haben, ich dachte das zwischen deutsch-ausländischen ehe es nicht erforderlich ist???

Muss Montag zu denen hin was soll ich denen sagen ich bin Arbeitslos???
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hs
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 08.03.2006 um 13:21:34
 
Hallo, also meine ABH sagte, die dürfen und wollen nichts von mir sehen weil es für deutsch-ausländische ehen irrelevant ist, was für ein Einkommen man hat. Aber mal ne andere Frage: wie lange hat es bei euch gedauert von der Antragsstellung bis sich die ABH bei dir gemeldet hat?
Grüße
Helene
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #6 - 08.03.2006 um 13:34:09
 
kocak schrieb am 08.03.2006 um 10:04:38:
was soll ich denen sagen ich bin Arbeitslos???

Sag' wie es ist; das spielt bei der Erteilung der AE keine Rolle.

Abu
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #7 - 08.03.2006 um 15:51:45
 
kocak schrieb am 08.03.2006 um 10:04:38:
Muss Montag zu denen hin was soll ich denen sagen ich bin Arbeitslos???

das solltest du auf jeden fall sagen
die kriegen das eh raus
außerdem bist du verpflichtet richtige angaben zu machen
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tuyet
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Antwort #8 - 08.03.2006 um 16:02:30
 
Keine Panik. Nimm deinen Mietvertrag und deinen Alg-Bescheid mit. Die kopieren das und heften es mit in die Akte. War bei uns genauso, obwohl es sich ebenfalls um eine DEUTSCH -..... Ehe handelt.
Ist aber für die Entscheidung völlig ohne Bedeutung, weil wie schon mehrfach gesagt, bei deutsch-ausländischer Ehe ist das Einkommen und der Wohnraum nicht von Bedeutung.

Liebe Grüße Tuyet
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 08.03.2006 um 16:09:42
 
Zitat:
... und der Wohnraum nicht von Bedeutung....

nicht ganz
ein "wohnklo mit kochgelegenheit von 20qm" würde ich jedoch nicht unbedingt als wohnung bezeichnen und dementsprechend dann auch nicht akzeptieren

wobei im vorliegenden fall sicher alles in ordnung ist

ich will damit auch nur sagen, dass nicht immer alles als wohnung angesehen werden kann
von daher lassen sich die meisten ABH's auch die mietverträge vorlegen
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #10 - 08.03.2006 um 16:12:05
 
Zitat:
wohnklo mit kochgelegenheit von 20qm


Wobei 20 qm für den zweiten Zweck schon ganz schön üppig sind Laut lachend
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 08.03.2006 um 16:13:39
 
Es hat 2 wochen gedauert von Antragstellung bis zur ABH
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emmaskatze
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 08.03.2006 um 16:28:10
 
Hallo kocak.

Wir machen gerade Erfahrungen mit dem Konsulat Izmir.
Ich weis nur (u.a. auch von einem Rechtsanwalt) daß das Konsulat in Izmir strenger ist als die anderen.
Wir haben schon die Kopie des Reisepaßes vorgelegt.
Ausserdem werden sie Deinen Mann bei der Abgabe eingehend befragen. Über die Hochzeit usw. Mein Mann wurde ungefähr eine halbe Stunde befragt.
Und morgen haben wir jetzt unsere getrennte Befragung, ich hier bei der ABH und er in Izmir im Konsulat.

Wünsch Euch viel Glück
Emmaskatze
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Abu
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Antwort #13 - 08.03.2006 um 16:41:14
 
ChicaLoca schrieb am 08.03.2006 um 16:09:42:
nicht ganz
ein "wohnklo mit kochgelegenheit von 20qm" würde ich jedoch nicht unbedingt als wohnung bezeichnen und dementsprechend dann auch nicht akzeptieren

wobei im vorliegenden fall sicher alles in ordnung ist

ich will damit auch nur sagen, dass nicht immer alles als wohnung angesehen werden kann
von daher lassen sich die meisten ABH's auch die mietverträge vorlegen

Und auf welche rechtlichen Grundlagen stützt Du Dich dabei?

Abu
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