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ich brauche ihre Rat (Gelesen: 2.573 mal)
asim
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i love i4a


Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag ich brauche ihre Rat
06.03.2006 um 22:05:50
 
Hallo Alle,
ich bin neu hier, ich möchte mich informieren, da ich einige Probleme habe.
ich bin Auländer, seit 8 Jahren in Deutschland, ich habe im August 2005 geheiratet, meine Frau ist bis zum kurzem ok ist, aber sie hat angefangen mit problemen.
Sie will unbidengt zum sex Cub, und Partener tausch und das will ich nicht, sie hat mir mit einer Flasche geschlagen ich war beim Artz, ich habe schon eine Anzeige gegen ihr bei der Polizei gemacht, da sie gewaltig geworden ist, sie hat vor ein paar tagen 2 Männer im unserem gemeinsamen Bett. was kann ich machen, sie bedroht mich zu AB zu gehen, was kann die AHB für mich machen?
wenn ich bestätige dass meine Frau mich schlägt und beleidigt kriege ich kein problem mit meinem aufenthalts oder wird die Ab mit mir probleme machen.
Danke
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 06.03.2006 um 23:02:19
 
Und die Story ist sicher kein Scherz?...

Abu
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #2 - 07.03.2006 um 09:35:17
 
Hallo,

um diese Frage beantworten zu können sind weitere Informationen nötig:
- Mit welchem Aufenthaltstitel hast Du Dich vor der Hochzeit in D aufgehalten (Duldung? Aufenthaltserlaubnis?)
- Wann wurde der Aufenthaltstitel erteilt?
- Ist Deine Frau Deutsche?
- Wurde Dein Aufenthaltstitel nach der Hochzeit geändert in Aufenthaltszweck: ehel. Lebensgemeinschaft mit einer Deutschen?

Ohne diese Informationen wird eine ausführliche und hilfreiche Antwort unmöglich sein.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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asim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.03.2006 um 15:41:32
 
Hallo Janna,
ich war in Deutschland als Student, nach unserer Heirat habe ich eine Aufenthaltserlaubnis bis Aug 2008, meine Frau ist Deutsche
Danke
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ich brauche ihre Rat
Antwort #4 - 07.03.2006 um 16:29:34
 
Abu schrieb am 06.03.2006 um 23:02:19:
Und die Story ist sicher kein Scherz?...

Abu



also ich glaube schon

DonCamillo

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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ich brauche ihre Rat
Antwort #5 - 07.03.2006 um 16:31:22
 
Janna schrieb am 07.03.2006 um 09:35:17:
Hallo,

um diese Frage beantworten zu können sind weitere Informationen nötig:
- Mit welchem Aufenthaltstitel hast Du Dich vor der Hochzeit in D aufgehalten (Duldung? Aufenthaltserlaubnis?)
- Wann wurde der Aufenthaltstitel erteilt?
- Ist Deine Frau Deutsche?
- Wurde Dein Aufenthaltstitel nach der Hochzeit geändert in Aufenthaltszweck: ehel. Lebensgemeinschaft mit einer Deutschen?

Ohne diese Informationen wird eine ausführliche und hilfreiche Antwort unmöglich sein.

Viele Grüße
Janna



wozu diese Information ?


DonCamillo
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emmaskatze
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Nur die Liebe zählt


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 07.03.2006 um 18:36:52
 
Hallo DonCamillo.

Warum sollte das ein Scherz sein. Denkst Du es gibt keine Männer denen sowas passiert.
Es gibt genug Fälle hier, wo die Frauen ihre Männer terrorisieren und schlagen.
Ich denke man sollte Asims Geschichte sehr ernst nehmen.

Gruß
Emmaskatze
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 07.03.2006 um 19:20:49
 
Na ja, ich bin zwar immer noch skeptisch, aber hier sind die entsprechenden gestzlichen Regelungen (§ 31 Abs. 1 & 2 AufenthG):

Zitat:
§ 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten


(1) Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn

1. die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat
...

und der Ausländer bis dahin im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis war
...

(2) Von der Voraussetzung des zweijährigen rechtmäßigen Bestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet nach Absatz 1 Nr. 1 ist abzusehen, soweit es zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist, dem Ehegatten den weiteren Aufenthalt zu ermöglichen, ... . Eine besondere Härte liegt insbesondere vor, ... wenn dem Ehegatten wegen der Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange das weitere Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar ist; ...


Wenn das stimmt, was du sagst, und Du das auch beweisen kannst, dürfte die Ausnahmeregelung im Absatz 2 gelten.

Abu


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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #8 - 08.03.2006 um 13:21:20
 
asim schrieb am 07.03.2006 um 15:41:32:
ich war in Deutschland als Student

Und was ist aus deinem Studium geworden? Hast du es abgeschlossen? Hast du es abgebrochen? Studierst du noch? Hast du ein Diplom / einen Abschluß - zumindest in Aussicht? Und eine entsprechende Arbeitsstelle (praktische Erfahrung)? Das wäre neben der Ausnahmeregelung (bei der du zuerst die Unzumutbarkeit nachweisen musst) auch hilfreich, weil die ABH eventuell zurück auf die Regelungen für Studierenden greifen könnte.
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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