Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Gesetz # Verwaltungsvorschrift in BW (Gelesen: 1.694 mal)
User674
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gesetz # Verwaltungsvorschrift in BW
21.02.2006 um 09:26:59
 
hallo leut,

ich lebe jetzt seit 8 Jahren in Deutschland, bin ursprunglich zum Studieren gekommen, bin seit einem halben Jahr verheiratet und laut Bundesgesetz darf ich ja die Einbürgerung beantragen.

Nun in BW meinte der Beamte zu mir werden die Jahre in denen ich die Aufenthaltsbewilligung hatte nicht anerkannt oder mitgerechnet!!??

Als ich gefragt habe auf welches Gesetz er sich bezog, meinte er, auf keins sondern auf eine sogen. Verwaltungsvorschrift.

Hattet ihr mal solche Fälle schon gehabt?
Kann man hier sich durchsetzen und sich einbürgern lassen?


Danke im voraus für eure Tipps und Erfahrungsberichte.

MfG,
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gesetz # Verwaltungsvorschrift in BW
Antwort #1 - 21.02.2006 um 09:32:46
 
Hallo,

hier im Forum sind schon etliche Beiträge zu diesem Thema, auch für BW und vor allem für BY geschrieben worden.

Zur Info einfach mal oben bei Einbürgerung lesen u. a. das hier:

http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/rm_aufenthalt.htm

Grüße
Ronny Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
User674
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gesetz # Verwaltungsvorschrift in BW
Antwort #2 - 21.02.2006 um 10:25:17
 
Danke Ronny,

das hatte ich gelesen gehabt, frag mich aber ob jemand hier von den Mitgliedern es mal geschaft hat bzw. durchsetzen konnte in BW BY trotzdem die Aufenthaltsbewilligungsjahre anzuerkennen...

danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
chap
Senior Top-Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gesetz # Verwaltungsvorschrift in BW
Antwort #3 - 22.02.2006 um 10:35:28
 
User674 schrieb am 21.02.2006 um 09:26:59:
hallo leut,

ich lebe jetzt seit 8 Jahren in Deutschland, bin ursprunglich zum Studieren gekommen, bin seit einem halben Jahr verheiratet und laut Bundesgesetz darf ich ja die Einbürgerung beantragen.

Nun in BW meinte der Beamte zu mir werden die Jahre in denen ich die Aufenthaltsbewilligung hatte nicht anerkannt oder mitgerechnet!!??

Als ich gefragt habe auf welches Gesetz er sich bezog, meinte er, auf keins sondern auf eine sogen. Verwaltungsvorschrift.

Hattet ihr mal solche Fälle schon gehabt?
Kann man hier sich durchsetzen und sich einbürgern lassen?


Danke im voraus für eure Tipps und Erfahrungsberichte.

MfG,


http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1106835871/8#8
Zum Seitenanfang
  

Best regards&&--------------&&chap
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema